Herr Kollege Bergner, jeder muß seine Interessen vertreten. Die künftige Oberbürgermeisterin von Halle wird die Interessen der Stadt Halle zu vertreten haben.
Die dortige SPD-Fraktion ist - dies war kein Alleingang auf der Grundlage von Briefwechseln, Berechnungen und Gesprächen mit einzelnen Interessenten zu der Auffassung gekommen, daß dies eine gute Forderung für die Stadt ist. Wenn dies so ist, dann muß man diese Forderung auch erheben. Man muß doch seine Ziele verkünden. Dies ist doch ein Ziel, das durchaus verfolgt werden könnte. Das habe ich doch dargelegt.
Herr Dr. Fikentscher, nun gibt es Fragen von Herrn Remmers sowie von Herrn Miksch. Sind Sie bereit zu antworten? - Bitte sehr, Herr Remmers.
Herr Kollege Fikentscher, gehe ich richtig in der Annahme, daß Frau Häußler gegenwärtig noch Mitglied der Landesregierung und noch nicht Oberbürgermeisterin ist
und somit ihre Erklärungen als Regierungserklärungen, abgestimmt im Kabinett, mißverstanden werden könnten?
Herr Dr. Fikentscher, möchten Sie eine weitere Frage beantworten? - Nicht mehr. Dann erteile ich jetzt der Abgeordneten Frau Dr. Sitte für die PDS-Fraktion das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Sitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Genaugenommen können sich die Debattenrednerinnen und -redner trotz des Titels der Antragstellung und trotz der Begründung durch die CDU-Fraktion aussuchen, zu welchem Schwerpunkt sie eigentlich reden wollen: erstens zur Bau- und Investitionstätigkeit des Landes im Zusammenhang mit der Rahmenplanung für den Hochschulbau, zweitens zu materiellen und baulichen Voraussetzungen einer gezielten Umstrukturierung der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt und drittens zu Möglichkeiten und Grenzen seriös geführter Wahlkämpfe. Die vierte Variante besteht letztlich darin, alles ein wenig zu vermischen und zu allem ein wenig zu sagen.
Folge ich nun streng den erstgenannten inhaltlichen Schwerpunkten, so ist es einerseits gut möglich, daß ich an den Absichten der Antragsteller vorbeirede. Andererseits ist es nahezu vorprogrammiert, daß ich in fünf Minuten die jeweiligen Themen ohnehin nur oberflächlich anreißen kann.
Wähle ich also Variante vier des Mixed aus allem, so ist von vornherein klar, daß es auch mir nicht unbedingt um Tiefgang in der Sache geht. Für meine Entlastung hat allerdings die CDU schon gesorgt. Auch ihr Beitrag hat sich weniger mit den Fragen der Hochschulbauförderung beschäftigt.
Diese Feststellung gilt aber wohl doch in erster Linie für die zu Recht kritisierte Oberbürgermeisterkandidatin in Halle.
Da beraten monatelang Stadtverwaltung und Stadtrat von Halle, was denn nun sinnvollerweise in das Loch an der Spitze gestellt werden könnte. Zu den konkreten Überlegungen der Stadtverwaltung gehört seit nahezu einem halben Jahr auch die Ansiedlung von Teilen der
Universität an der Spitze. Oberbürgermeister Rauen hat diesen Vorschlag im Dezember des vergangenen Jahres auf direktem Wege an den Investor, Herrn Köllmann, herangetragen. Währenddessen wird über weiteren Vorschlägen gebrütet und entnervend gestritten. Landtagsabgeordnete und Landtagsausschüsse befaßten sich mit dieser Sache allerdings schon vorher. Alles in allem erscheinen die Vorschläge keinem der Beteiligten sinnvoll, finanzierbar und zukunftsfähig. Mehrheiten kommen nicht zustande. Das Loch bleibt leer.
Da erscheint nun die OB-Kandidatin und jetzige Umweltministerin am Rande des Loches und versucht mit der positiven Antwort des Investors Köllmann auf die Dezemberfrage des amtierenden Oberbürgermeisters ihren Wahlsieg endgültig einzulochen. Beide agieren also mit einem gewissen Eigennutz an der Stadtverwaltung vorbei.
Herr Köllmann seinerseits ist bekanntlich die vertragliche Verpflichtung eingegangen, an der Spitze einen Hotelbau zu errichten, dessen Zukunft ihm aber angesichts der zu erwartenden schlechten Auslastungsraten nicht sonderlich gewinnbringend erscheinen mag. Ein Unibau sichert ihm dagegen kontinuierliche Einnahmen aus öffentlicher Hand. Das muß man nämlich auch einmal sagen.
In den Anträgen des Landes zur Hochschulbauförderung des Bundes ist dieses Projekt nicht enthalten. Das ist hier schon vermerkt worden. Bislang fehlt die Projektplanung, es fehlt die Zustimmung der Landesregierung, des Stadtrates und der Stadtverwaltung von Halle, der Universität, des Finanzausschusses des Landtages, des Wissenschaftsrates und nicht zuletzt die Zustimmung der Bundesebene. Nach meiner bisherigen Erfahrung würde dieser Prozeß bis zum Baubeginn bei optimalem Verlauf ca. drei Jahre in Anspruch nehmen, immer vorausgesetzt, alle Beteiligten wollten am Ende auch wirklich dieses Projekt.
Unklar bleibt im Vorschlag von Frau Häußler auch, worin dann künftig die finanzielle Verantwortung des vertraglich verpflichteten Investors liegen soll. Offensichtlich ist es eher so, daß beide davon ausgehen, daß nunmehr Land und Bund in die Pflicht genommen werden sollen.
So sollte Frau Häußler nicht in ein neues Amt gehen wollen. Sie macht denen etwas vor, die sie eigentlich als die Beste wählen sollen. Im Sport werden Wettkämpfer und Wettkämpferinnen, die sich unlauterer Mittel bedienen, sofern sie erwischt werden, aus dem Wettkampf genommen. Frau Häußler sollte sich ertappt fühlen. Diese Runde kann nicht an sie gehen. Sie wird eine Menge für die Aufklärung tun müssen, wenn sie nicht das angestrebte Amt und sich selbst beschädigen will.
Meine Damen und Herren! Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 der Geschäftsordnung nicht gefaßt. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und der Tagesordnungspunkt 22 abgeschlossen.
Entsprechend unserer Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Ihnen liegen in der genannten Drucksache sieben Kleine Anfragen vor.
Ich rufe als erste Fragestellerin Frau Abgeordnete Weiß auf. Ihre Frage betrifft den Hochschulstandort Halberstadt.
1. Plant die Landesregierung, den Standort Halberstadt der Fachhochschule Harz nach Wernigerode zu verlegen?
Zu 1: Die Landesregierung plant derzeit nicht, den Standort Halberstadt der Hochschule Harz nach Wernigerode zu verlegen.
Zu 2: Das Kultusministerium erarbeitet derzeit eine Gesamtbetrachtung eines Vergleichs zwischen einer ZweiStandorte-Lösung Wernigerode und Halberstadt und einer Konzentration am Standort Wernigerode. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, werden wir dieses Thema aufgreifen. Dabei müssen sowohl wissenschaftspolitische als auch wirtschaftliche und regionalstrukturelle Aspekte betrachtet werden. Wir werden das Parlament rechtzeitig darüber unterrichten, zu welchem Ergebnis wir gekommen sind, und erst dann in eine Diskussion eintreten. - Danke.
Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Hacke für die CDU- Fraktion. Sie betrifft das Thema Baustopp auf der Deponie Halle-Lochau.
Bei einem Vorortbesuch auf der Deponie Halle-Lochau konnte ich mich davon überzeugen, daß für wichtige ökologische Baumaßnahmen, wie die Sickerwasseraufbereitung und das Gaskraftwerk, ein Baustopp schon vor längerer Zeit veranlaßt wurde.
2. Wie schätzt die Landesregierung die zukünftige Perspektive der Deponie Halle-Lochau ein, und wann soll der Baustopp für die teilweise dringend notwendigen ökologischen Maßnahmen aufgehoben werden?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Hacke! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt.
Zu 1: Mit Bescheid vom 21. Juli 1997 wurde durch das zu diesem Zeitpunkt zuständige Bergamt Halle die Genehmigung für den Bau und den Betrieb einer Anlage zur Fassung und Förderung des im Hausmüllbereich der Deponie Halle-Lochau anfallenden Deponiegases erteilt. Diese Genehmigung stand allerdings unter der Bedingung, daß mit der Errichtung der Gasfassung erst dann begonnen werden darf, wenn eine detaillierte Darstellung der Anpassung an das geplante steuerbare Sikkerwasserfassungs- und Entwässerungssystem einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen weiteren Optimierung der Lage- und Höhenverhältnisse für die einzelnen Fassungselemente vorliegt und diese vom Bergamt geprüft und bestätigt worden ist.
Diese Bedingung wurde mangels überprüfbarer Unterlagen und aufgrund festgestellter Abweichungen der Ausführungs- von der Genehmigungsplanung des Betreibers nicht erfüllt. Die genannte Errichtungs- und Betriebsgenehmigung durfte deshalb nicht genutzt werden.
Bezüglich der Sickerwasserfassungsanlage wurde seitens des Bergamtes Halle im Juli 1998 eine vorläufige und nur bis November 1998 befristete Erlaubnis zur Errichtung erteilt. Ein Betrieb der Sickerwasserfassungsanlage wäre infolgedessen ebenfalls rechtswidrig.
Um das zu vermeiden, hat das Regierungspräsidium Halle im Dezember 1998 die weitere Bauausführung der Gasfassungsanlage sowie der Sickerwasserfassungsanlage im Wege des Verwaltungszwanges durch Androhung eines Zwangsgeldes untersagt. Zum Zwecke einer Schadensvorsorge wurde dem Betreiber der Deponie im Februar 1999 die vorübergehende Fassung und Ableitung des auf der Deponie anfallenden Sickerwassers aufgegeben. Darüber hinaus wurde er im Juli 1999 zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der Gasfassungsanlage verpflichtet.
Bis heute liegen dem Regierungspräsidium die erforderlichen Antragsunterlagen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der oben beschriebenen Baumaßnahmen nicht vollständig vor.
Zur Untersagung der weiteren illegalen Errichtung der Anlagen bestehen daher gegenwärtig keine Alternativen. Auch aus der Sicht der Umweltverwaltung des Landes ist eine optimale Entsorgung des Deponiesickerwassers und eine Verwertung des Deponiegases erforderlich. Dies setzt aber voraus, daß die entsprechenden Anlagen den notwendigen Anforderungen genügen, das heißt, daß sie genehmigungsfähig sind. Der Nachweis dafür ist durch die Antragstellerin nach wie vor nicht erbracht worden.
Die Genehmigungsbehörde bemüht sich derzeit gemeinsam mit der Betreiberin vor Ort, Möglichkeiten und Grenzen eine praktikablen und schnellen Lösung auszuloten. An einem gefahrlosen Betrieb der Deponie bestehen aufgrund der Anordnung des Regierungspräsidiums keine Zweifel.
Zu 2: Die zukünftige Perspektive der Deponie HalleLochau steht nicht im Zusammenhang mit den zur Zeit laufenden Schadensvorsorgemaßnahmen. Notwendig ist vielmehr eine tragfähige Gesamtkonzeption, die sowohl den sicheren Betrieb der Deponie als auch deren Nachsorgearmut nach der Stillegung berücksic htigt.