Mir hat noch niemand erklären können, wie wir durch Enteignung eine einzige Wohnung mehr bezahlen können. Deshalb sind Sie, Herr Schollbach, und DIE LINKEN Experten im Verwalten des Mangels. Aber mir geht es darum, Angebote zu schaffen und damit auch die Preise zu senken. Dass unsere Strategie passt, zeigen die Zahlen in Dresden. In den Jahren 2016 und 2017 ist der Wohnungsbestand um 2 000 Wohnungen stärker gewachsen als die Zahl der Haushalte. Das ist in keiner anderen deutschen Großstadt der Fall, sondern dort ist es eher umgekehrt.
Genau dorthin müssen wir. Das Angebot muss schneller wachsen als die steigende Nachfrage. Das ist übrigens eine Schwierigkeit des Marktes, denn der Wohnungsmarkt ist ein Bestandsmarkt. Sie können auf Knopfdruck und über Nacht nicht das Angebot ausweiten. Insofern haben Sie ein Nachziehen des Angebotes. Daraus abzuleiten, dass wir zu einem Marktversagen beitragen würden, ist total verfehlt.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Sachsen ist eines der attraktivsten Bundesländer, in dem man gut leben kann. Mit unserer Wohnungs- und Städtebaupolitik haben wir den richtigen Weg eingeschlagen.
Es beginnt für die einreichende Fraktion Herr Abg. Barth. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Frau Kersten und die Staatsregierung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema lautet: „Upload-Filter – Angriff auf die Meinungsfreiheit?“.
Am 26. März 2019 beschloss das EU-Parlament die Urheberrechtsreform der Europäischen Union. Wird die Reform nun vom Rat der Europäischen Union bestätigt, wäre das Gesetzgebungsverfahren mit Zustimmung beider Organe abgeschlossen und eine entsprechende zweijährige Frist zur Umsetzung würde beginnen.
Schauen wir uns das Abstimmungsverhalten der deutschen Abgeordneten an: CDU 27 Stimmen dafür, zwei Stimmen dagegen, die sächsischen Europaabgeordneten Dr. Peter Jahr stimmte dafür, Hermann Winkler stimmte dagegen; SPD geschlossen dagegen, GRÜNE geschlossen dagegen, DIE LINKE geschlossen dagegen.
Sie, liebe CDU, sind also für dieses Meinungsverbot verantwortlich. Glauben Sie mir nicht? – Hier meine Beweise: Erstens. Am 01.09.2017 wurde vom Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kurz: NetzDG – beschlossen mit dem richtigen Ziel, Hasskommentare auf Plattformen im Internet schneller löschen zu können. Das Problem in der Praxis ist aber: Die Anbieter der Online
Plattformen sparen sich teure Prüfkosten, prüfen nicht genau, ob es sich bei einer Nachricht um Satire oder um Hetze handelt, sie löschen pauschal alles, um sich nicht hohen Bußgeldforderungen auszusetzen. Dieses pauschale Vorgehen – hervorgerufen durch das NetzDG – zerstört bereits jetzt die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit im Internet.
Ein zweiter Beweis für das Meinungsverbot im Internet ist die EU-Richtlinie, die nun beschlossen werden soll, da einflussreiche Medienlobbyisten um Einnahmen fürchten. Allein in der letzten Woche befragten mich unzählige Schülergruppen zu diesem Thema. Die Schüler haben Angst, blanke Angst, dass sie auf YouTube, Facebook, Instagram keine eigenen Videos demnächst nur noch vorgefiltert oder gar nicht mehr hoch- oder herunterladen dürfen.
Ich fragte die Schülerinnen und Schüler: Fürchtet ihr, dass mit Upload-Filtern eure Meinungsfreiheit zerstört wird? Alle Schülerinnen und Schüler sagten mit ängstlichem Blick: Ja.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mit ängstlichem Blick! Ja, ja! – Zuruf von der CDU: Die hatten Angst vor Ihnen!)
Dass man dadurch vielleicht auch unbeabsichtigt das digitale Unternehmertum unserer Jugend absehbar zerstört, ist vielleicht eine bittere Nebenfolge dieser Richtlinie. Wenn aber diese Richtlinie kommt, werden wir in Deutschland zukünftig noch schneller zu einer digitalen Wüste mutieren. Deutsches Unternehmertum im Internet wird noch schneller abgewürgt als durch den fehlerhaften Breitbandausbau sowieso schon.
Wollen Sie, liebe CDU, das wirklich? Um es Ihnen klar zu sagen: Auch die AfD will einen effektiven Urheberrechtsschutz im Internet, aber nicht diesen, wie wir ihn beim NetzDG erleben, dass allein aus Kostengründen alle verdächtigen Meinungsäußerungen pauschal gelöscht werden und damit letztendlich die Meinungsfreiheit zerstört wird.
Es gibt weitere gute Gründe, die gegen diese Richtlinie sprechen. Diese werde ich Ihnen in einer weiteren Rederunde vorstellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen, eine Kurzintervention zum Redebeitrag von Herr Barth. Herr Barth hat gerade ausgeführt, was man im Internet alles
machen sollte und nicht dürfte. Herr Barth war aber auch der Kollege, der gestern unter Tagesordnungspunkt 17, dem Antrag der AfD-Fraktion zum Thema Mobbing, in einer Kurzintervention behauptet hat, an einem Bürgerbüro der GRÜNEN in Donaueschingen hätten Plakate mit dem Titel „Tod dem weißen, deutschen Mann!“ gehangen, und er hat uns der Hetze bezichtigt.
Nach kurzer Recherche ist meiner Fraktion zur Kenntnis gekommen, dass es sich dabei um gezielt durch rechte Kräfte verbreitete Fake News bzw. Falschinformationen handelt. Dazu gibt es mittlerweile eine Reihe von Artikeln, unter anderem auf der Seite des Bayerischen Rundfunks. Es lässt sich auch relativ schnell erkennen, dass diese Plakate gefakt sind. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Zum Umgang im Internet und auch in diesem Hohen Haus gehört es nicht, Falschnachrichtungen zu verbreiten und politische Gegner in der Art und Weise mit falschen Informationen zu diffamieren.
Ich gebe Ihnen vor diesem Hintergrund und mit dieser Kurzintervention die Möglichkeit, das erstens richtigzustellen und zweitens sich für diesen Angriff zu entschuldigen.
Ich würde darauf gern erwidern wollen. Was das mit meinem jetzigen Redebeitrag zu tun hat, hat sich mir nicht erschlossen.
Ich habe heute früh auch noch einmal nachgeschaut. Ich habe gestern einen Fehler gemacht: Es war nicht Donauwörth, sondern Donaueschingen.
Donau-Ries, richtig! – Es war nicht ersichtlich, dass es sich um rechte Propaganda, um Hetze handelt.
Herr Lippmann, ich werde nach meinem Redebeitrag die Presse durchschauen, und ich verspreche Ihnen: Wenn sich das als Fake News herausstellen sollte, dann werde ich mich für diese Kurzintervention noch heute bei Ihnen
(Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, GRÜNE: Na schön! – Zuruf von der SPD: Da freuen wir uns aber!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anhand dieses schönen Beispiels, das Herr Kollege Lippmann angesprochen hat, sieht man, wie wichtig es ist, Herr Barth, dass wir in Deutschland einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk