Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Upload-Filter – ein Angriff auf die Meinungsfreiheit? Natürlich sind Upload-Filter ein Angriff auf die Meinungsfreiheit; denn sie schränken die Meinungsvielfalt ein und damit deren Freiheit.
Bei den Unmengen an Daten, die hochgeladen werden, wird es im Ergebnis immer aggressivere Upload-Filter geben. Das heißt, es sind Filter, die aufgrund einer minimalen Ähnlichkeit mit einer Urversion Beiträge löschen werden.
Der ursprünglich geplante Angriff auf die großen Plattformen geht damit nach hinten los; denn diese sind letztendlich die Einzigen, die sich die teuren UploadFilter leisten können. Kleinere Anbieter werden das nicht können, und sie sind am Ende die Leidtragenden. Das haben wir auch Ihnen, sehr geehrte CDU, zu verdanken – wir haben es schon gehört –: Ihre Abgeordneten im EUParlament waren es, die dem umstrittenen Artikel 17 zugestimmt haben.
Die Urheber von Rechten, um deren Stärkung es eigentlich geht, haben auch nichts davon, nämlich kein Geld, weil die Beiträge von Anfang an gelöscht werden. Für Urheber wären pauschale Lizenzgebühren, die von Plattformen und Nutzern gleichermaßen bezahlt werden, viel wertvoller.
Derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begeht, muss dafür gar nicht geradestehen, sondern eben die Plattform, also ein anderer. Das ist nicht mein Rechtsverständnis.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde in der Aussprache. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde? – Für die AfDFraktion Herr Abg. Barth.
– Entspannen Sie sich, Herr Gebhardt. Ganz ruhig! Das, was ich von Herrn Jalaß gehört habe, war sehr weit vom Thema entfernt.
Man muss viel Fantasie mitbringen, um das zusammenzuziehen. – Jede Internetplattform wird sich künftig vor Klagen von Film- und Musikherstellern oder von Verlagen schützen wollen. Angesichts der schieren Datenmenge ein Beispiel: Auf YouTube wird pro Minute neues Videomaterial im Umfang von 500 Stunden hochgeladen. Die Plattformen haben heute keine andere Möglichkeit, der Haftung zu entgehen, als künftig Upload-Filter einzusetzen.
Es ist eine Illusion zu glauben, dass mit jedem einzelnen Inhaber vorab Nutzungsvereinbarungen getroffen werden können; denn die Welt besteht eben nicht nur aus Walt Disney oder BBC.
Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir sagen: Jeder Mensch auf dieser Erde kann zum Urheber werden. Ich frage Sie: Wie soll ein Plattformbetreiber mit Milliarden von Menschen vorab Nutzungsvereinbarungen schließen? Das übersteigt wohl selbst Fähigkeiten von Facebook und YouTube. Nur große Unternehmen wie Facebook oder YouTube können sich – das ist auch dargestellt worden – teure Upload-Filter leisten.
Ich gestatte keine Zwischenfrage. – Kleinere Unternehmen werden pauschal entweder alles löschen, ohne genaue kostenintensive händische Prüfung, genauso wie beim Netzwerk-Durchsetzungsgesetz, oder sie werden diese Upload-Filter einkaufen müssen. Dadurch werden aber Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auf der Strecke bleiben; denn dann wird letztendlich von wenigen Upload-Programmierern die Bandbreite der öffentlichen Meinung hinsichtlich Urheberrechtsverstößen bestimmt.
Zu den Bemühungen der CDU will ich Folgendes sagen: Wenn Sie derzeit beteuern, Sie wollen in Umsetzung der Richtlinie auf Upload-Filter verzichten, dann ist das aus meiner Sicht gelogen. Diese Lüge streuen Sie nur, um die jungen Wähler schleunigst ruhigzustellen, bis sich Aufregung und Protest gelegt haben; denn mit 5 Millionen Unterzeichnern einer Petition und fast 200 000 Demonstranten gegen diese Richtlinie wollen Sie als Regierungsparteien es sich offenbar auch nicht verscherzen.
Fazit. Die Richtlinie trägt die Handschrift von Medienlobbyisten. Eine Pauschallizensierung von geschützten Werken über Verwertungsgesellschaften nützt nur großen Medienhäusern und schadet unabhängigen Kleinerzeugern von Inhalten.
Sie, liebe CDU, haben noch nicht begriffen, dass das Internet mit seinen Plattformen freier Kommunikationsraum für Millionen von Menschen ist,
und ohne Verbote frei äußern und gerade nicht von Verwertungsgesellschaften vertreten werden wollen.
Kollege Barth, Sie haben gerade auf die Meinungsfreiheit und auf das freie Internet eine große Rede gehalten. Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie in keiner Weise auf meinen Redebeitrag insofern eingehen können, dass ich Ihnen gesagt habe, dass man Unrecht und Unrecht gegen das Menschenrecht im Internet unterbinden können muss. Das gehört auch zum freien Internet dazu.
Ich will Ihnen die Zahlen vor Augen führen: Der Attentäter von Christchurch hat ein absolut verabscheuungswürdiges Video von seiner Tat ins Netz gestellt. Dieses Video wurde 1,5 Millionen Mal innerhalb von 24 Stunden von anderen Nutzern des Internets hochgeladen. Die Plattformen haben das 1,5 Millionen Mal gelöscht. Auch in den folgenden 24 Stunden wurde 1,2 Millionen Mal – nach Angaben dieser Internetbetreiber – verhindert, es hochzuladen.
Haben Sie echt die Vorstellung, dass dort Menschen sitzen, die das dann verhindern? Oder sind wir dann vielleicht doch gemeinsam der Meinung, dass das nur mit Upload-Filtern geht, die genau diese Gewalttat herausfiltern und löschen? Also, tun wir doch nicht so, als wenn es in diesem freien Internet nicht bereits Upload-Filter zur Verhinderung und Verbreitung von Straftaten geben würde. Sind wir doch mal ehrlich in der Debatte.
Ich möchte erwidern. Herr Rohwer, als Sie vorhin gesprochen haben, habe ich laut genickt und Ihnen bestätigt,