15 Befugnisnormen erfordern den Richtervorbehalt – von der Telekommunikationsüberwachung bis hin zu Vorschriften zur Aufenthaltsanordnung.
Wer wie Sie die Abschaffung der Bereitschaftspolizei und des Verfassungsschutzes fordert, hat sich ohnehin für jede ernsthafte Diskussion zur inneren Sicherheit vollständig disqualifiziert.
(Beifall bei der CDU, der AfD und der Staatsregierung – Valentin Lippmann, GRÜNE: Oh! – Zuruf des Abg. René Jalaß, DIE LINKE)
Die Ablehnung des Polizeigesetzes allein auf einen leichten Rückgang in der Kriminalität zu schieben und zu sagen, es sei nicht notwendig, ist ein sehr schwaches Argument. Kollege Pallas hat auch schon etwas zum Bereich des Dunkelfeldes gesagt, gerade bei der organisierten und grenzüberschreitenden Kriminalität. Das lassen Sie völlig außer Acht. Auch Ihre wirren Ausführungen zu einem unklaren Gefahrenbegriff sind überhaupt nicht nachvollziehbar.
Wir haben in jeder einzelnen Norm genau definiert, wo die Eingriffsschwelle ist. Hier gibt es kein Problem. Rechtsklarheit ist ohne Frage gegeben. Zur präventiven Wirkung von Bodycams gibt es nun weiß Gott zahlreiche Studien, die deren Wirksamkeit belegen. Auch das in Frage zu stellen, ist völlig abwegig.
Herr Kollege Lippmann – jetzt bin ich mit Ihnen fertig, Herr Stange; jetzt ist der Herr Lippmann dran –, bei Ihnen frage ich mich wirklich, wofür Sie eigentlich kämpfen. Kämpfen Sie jetzt für ein Polizeirecht, das es Kriminellen ermöglicht, möglichst große Schlupflöcher zu haben, um ja nicht gefasst zu werden, oder kämpfen Sie dafür, dass Kriminelle, die Polizisten angreifen, möglichst große Chancen haben, unerkannt zu entkommen?
Oder kämpfen Sie dafür, dass eine Straftat erst begangen werden muss, bevor Sicherheitsbehörden tätig werden können? Ihre Ausführungen lassen diesen Schluss jedenfalls zu.
Seit Monaten schwadronieren Sie nun in der Medienlandschaft von dem Frontalangriff auf die Bürgerrechte, wie Sie es nennen. Ich kann nur sagen: Was für ein Unsinn! Sie offenbaren hier wirklich ein ziemlich schiefes Bild von unserem Staat und von unserer Polizei. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung kein absolutes ist, und kommen Sie weg von Ihrem Tunnelblick auf dieses Gesetz.
Überall dort, wo mit diesem Gesetz in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird, geschieht das in verfassungskonformer Art und Weise.
Denjenigen, die dieses Gesetz umsetzen, können wir vollstes Vertrauen entgegenbringen. Es sind unsere Polizisten, die Tag für Tag ihre Gesundheit und auch ihr Leben dafür einsetzen, dass wir in unserem Land sicher leben können.
Herr Lippmann, Herr Stange, ein Polizeigesetz aus Ihrer Feder wäre sicherlich ein Frontalangriff auf die Sicherheit unserer Bürger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte es eingangs gesagt: Die Gewährleistung der Sicherheit unserer Bürger ist eine zentrale Kernaufgabe des Staates, und die Koalition und die von ihr getragene Staatsregierung nimmt diese Aufgabe sehr ernst. Es muss doch in der Tat darum gehen, dass wir nicht erst zulassen, dass ein Mensch an Leben, Leib oder Eigentum geschädigt wird. Das ist der beste Opferschutz, wenn eine Straftat gar nicht erst passiert. Wir als CDU stehen für einen starken Rechtsstaat, der seine Bürger schützt. Ich bitte Sie nochmals, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Ich möchte Herrn Kollegen Anton auf die Veröffentlichung zur Polizeilichen Kriminalstatistik des Sächsischen Staatsministers des Innern Herrn Professor Dr. Wöller hinweisen. Dort wird auf der Seite 3 der Folien – da muss man nicht mal lesen, da kann man sogar Bilder anschauen – ausgeführt,
dass die Grenzkriminalität nochmals stark gesunken ist, und zwar von 2014 auf 2018 von 22 269 auf 16 945 Fälle. Das will ich nur dazusagen.
Eine zweite Zahl: Wir hatten insgesamt in 1995 den Höchststand verzeichnet, 403 410 Straftaten, und 2018 waren es 278 000.
Lassen wir den Argumenten jetzt freien Lauf. Jetzt hat Herr Kollege Stange seine Kurzintervention. Ich bitte einfach, dass wir sie erst mal laufen lassen, und dann kann man sich in der Reaktion dagegen wenden.
Das ist ein Rückgang von 1995 auf 2018 um sage und schreibe 31 %. Ich will darauf hinweisen: Es sind keine Peanuts, Kollege Anton. Das ist Mathematik, wenn man das zusammenrechnet.
Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Stange, und jetzt reagiert Herr Anton darauf. Er war angesprochen; es war sein Debattenbeitrag.
Herr Kollege Stange, die Kurzintervention hätten Sie sich sparen können, wenn Sie mir zugehört hätten.