Die Show, die wir gerade vonseiten der Linksfraktion erlebt haben, hat wieder einmal vor Augen geführt, wie wenig ernst Sie es mit der Würde dieses Hohen Hauses nehmen.
Vielleicht sollte es ein Versuch sein, die etwas verunglückte Demonstration vor dem Landtag – nach meinem Stand sind zwei Demonstranten vor der Tür – zu kompensieren.
Herr Jalaß, Sie haben vorhin gegenüber Ihrem Kollegen Stange umfänglich das Recht der Zwischenfrage genutzt
Bis auf wenige Termine darf man hier wohl konstatieren, dass Sie bei den meisten Demonstrationen statt der Demo lieber einen gemeinsamen Parteitag von Linkspartei und GRÜNEN veranstaltet hätten. Dann hätten wenigstens 90 % der Demo-Teilnehmer ein Dach über dem Kopf gehabt.
(Enrico Stange, DIE LINKE: Das wäre eine wesentlich dümmere Polemik gewesen! – Zurufe von den LINKEN)
(Beifall bei der CDU – Zurufe von den LINKEN – Susanne Schaper, DIE LINKE: Bravo! – Zuruf von den LINKEN: Halt die Klappe! – Starke Unruhe – Glocke des Präsidenten)
So sieht es aus! – Herr Stange, wenn es so wäre, dass die neuen Befugnisse, die die Polizei mit diesem Gesetz bekommt, überflüssig sind, wie Sie sagen, dann frage ich mich, worüber Sie sich eigentlich aufregen.
Aber ich erkläre es Ihnen gern noch einmal. Die Instrumente der Strafprozessordnung sind für die Strafverfolgung vorgesehen.
(Beifall bei der CDU – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nö! – Zurufe von den LINKEN – Susanne Schaper, DIE LINKE: Für wen halten Sie sich denn? – Starke Unruhe)
Was sich mit dem neuen Polizeigesetz ändert – ich habe es in meinem ersten Redebeitrag gesagt –, ist, dass Instrumente, die es bis jetzt nur in der StPO gibt, künftig auch bei der Gefahrenabwehr zur Anwendung kommen.
Wenn man Ihrem Ansatz folgt, Herr Stange, dann müsste die Polizei gefälligst warten, bis die Bombe explodiert oder zumindest die Lunte angezündet ist.
Ebenso absurd ist es, wenn Sie behaupten, das Gesetz werfe rechtsstaatliche Grundsätze über Bord, wenn, anders als bei der Strafverfolgung, der Staatsanwalt außen vor bliebe.
Darf ich mich hier einschalten? – Nutzen Sie die Möglichkeiten von Zwischenfragen und am Ende des Beitrags von Kurzinterventionen. Bitte fahren Sie fort, Herr Abgeordneter.
– Ja. – Was Sie offenbar gänzlich ignorieren, ist – Kollege Pallas hat dazu auch schon Ausführungen gemacht –, dass in nicht weniger als 15 Befugnisnormen – –
(Beifall bei den LINKEN – Susanne Schaper, DIE LINKE: Bravo! – Zurufe von den LINKEN – Starke Unruhe)
15 Befugnisnormen erfordern den Richtervorbehalt – von der Telekommunikationsüberwachung bis hin zu Vorschriften zur Aufenthaltsanordnung.