Protocol of the Session on March 11, 2015

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Abg. Raether-Lordieck. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es klingt vielleicht ein bisschen drastisch, aber stellen wir uns alle eine sächsische Kleinstadt mit 3 000 Einwohnerinnen und Einwohnern vor. Die örtliche Grundschule ist schon lange dicht, die Schule des Nachbarortes auch. Mittlerweile drohen die Schulen zu schließen, zu denen die Kinder der sächsischen Kleinstadt mehr als eine halbe Stunde fahren, ohne dass Fußwege zur und von der Haltestelle eingerechnet werden.

Den letzten Teil dieses Szenarios müssen wir uns nicht genauer ausmalen. Grund dafür ist allerdings nicht der Antrag der Fraktion DIE LINKE, sondern das weiterhin gültige Schulschließungsmoratorium für Grund- und Oberschulen im ländlichen Raum. Die derzeitigen Rahmenbedingungen für die Schulen haben also Bestand. Bis das Sächsische Schulgesetz im nächsten Kalenderjahr geändert wird, entfaltet das Moratorium weiterhin Gültigkeit. Das ist die wichtige Nachricht an Eltern, ihre Kinder und an die Schulen.

Das soll aber nicht über die bestehenden Probleme hinwegtäuschen. In den Großstädten platzen die Klassen teilweise aus den Nähten, während auf dem Land die Schülerinnen und Schüler fehlen. Anstatt aber auf weitere Einzelheiten einzugehen, möchte ich die Zeit lieber nutzen, um den Blick in die Zukunft zu richten. Ich bin froh, dass wir das Schulgesetz endlich anfassen und novellieren. Das ist längst überfällig, wurde von der Vorgängerregierung versäumt und ist im Koalitionsvertrag so vereinbart.

Damit haben wir alle gemeinsam eine große Chance, dringende Veränderungen voranzubringen. Das bedeutet, Schülerinnen und Schüler im ländlichen Raum die gleichen Bildungschancen wie ihren Altersgenossen in den Ballungszentren zu ermöglichen. Das bedeutet, in den Klassen Abweichungen von Mindestschülerzahlen zuzulassen und entsprechende Regelungen für Grund- und Oberschulen im Schulgesetz zu verankern. Das bedeutet weiterhin, außerhalb der Mittel- und Oberzentren sollen Grundschulen die Möglichkeit behalten, jahrgangsübergreifend Unterricht durchzuführen. Dazu braucht es ein entsprechendes Fortbildungsangebot für Lehrkräfte. Wir haben auch die Chance, Fehler der Vergangenheit zu

korrigieren, die die Fraktion DIE LINKE in ihrem Antrag zu Recht thematisiert. Wir haben ebenso die Chance, die Ressourcen des staatlichen Schulwesens endlich stärker am einzelnen Schüler auszurichten. Diese Chance sollten wir nutzen.

Leider hilft der vorliegende Antrag uns dabei nicht weiter. Trotz wohlklingendem Titel verteuert seine Umsetzung nur das bestehende System und bringt kaum einen Effekt, der über das aktuelle Moratorium hinausgeht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stichworte wohnortnahe Schulen, erstklassige Bildung und gleichwertige Chancen sind genau die richtigen. Wir möchten sie in einer verantwortungsvollen Schule aufgehen lassen und das Schulgesetz entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt entfaltet das bisherige Moratorium weiterhin Gültigkeit. Konkret heißt das Folgendes: Auch zum Schuljahresbeginn 2015/2016 wird keine Schule im ländlichen Raum geschlossen, wenn die Schülerzahl von 20 in der Eingangsklassenstufe erreicht wird. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE werden wir deshalb ablehnen.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Für die AfD-Fraktion spricht nun Frau Abg. Kersten. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Beim Lesen des Antrags hatte ich den Eindruck, werte Fraktion der LINKEN, dass Sie es uns nicht einfach machen wollten. Das haben Sie nach Ihren mündlichen Ausführungen, Frau Falken, etwas relativiert. Darüber bin ich froh.

Auf den ersten Blick lag nämlich mit dem beantragten Sechs-Punkte-Moratorium ein die Interessen des ländlichen Raumes unterstützendes Papier vor. Schaute man etwas genauer hin und recherchierte ein wenig, stellte man schnell fest, dass es einen fast gleichlautenden Antrag Ihrer Fraktion – einen nicht beschlossenen – aus dem Jahr 2013 gab. Gleichwohl, das wissen wir, gibt es ein fortgeschriebenes Schulschließungsmoratorium auch aus dem Jahr 2013, welches bis zur Novellierung des Schulgesetzes seine Gültigkeit hat.

Deshalb stellte sich erst einmal die Frage, warum wir ein weiteres Moratorium brauchen, wenn wir doch schon eines haben. Genau diese Frage haben Sie, zumindest im Antrag, nicht beantwortet. In Ihren mündlichen Ausführungen haben Sie darauf geantwortet. Viel mehr hatten Sie den alten Antrag aus dem Jahr 2013 aufpoliert, die Begründungen wortwörtlich abgeschrieben, ohne klar und deutlich herauszustellen, worin denn die Differenzierungen und Ergänzungen zum bestehenden Moratorium liegen. Dass Ihnen das von der Koalition ein wenig um die Ohren geworfen wurde, darf nicht verwundern. Genau darauf, auf die detaillierte Konkretisierung des bestehenden Moratoriums und der daraus resultierenden Folgerun

gen für die Schulen im ländlichen Raum, hätte der inhaltliche Schwerpunkt und vor allem die Begründung des Antrags ausgelegt werden können, um alle Kolleginnen und Kollegen schon vorab in das Boot zu holen.

Warum ist ein geändertes Moratorium notwendig? Welche Schulen werden vom bestehenden Moratorium nicht erfasst bzw. sind dennoch von einem Mitwirkungsentzug des Freistaates Sachsen bedroht? Ist der jahrgangsübergreifende Unterricht leistbar, welche Schulen sind dazu bereit? Wie sind die hoffentlich positiven Erfahrungen jener Schulen, die bereits jahrgangsübergreifenden Unterricht praktizieren? Die Beantwortung dieser Fragen hätte ich mir im Antrag schon gewünscht. Gleichwohl werden wir dem zugegebenermaßen etwas nachlässig begründeten Antrag zustimmen. Eine Wiederbelebungspolitik für den ländlichen Raum ist nämlich untrennbar mit Bildung und Bildungsangeboten, beides programmatische Schwerpunkte der sächsischen AfD, verbunden.

Der ländliche Raum ist von den urbanen Zentren bereits abgehängt, obwohl hier rund die Hälfte der sächsischen Bevölkerung lebt. Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass Familien ihre Entscheidungen zum gemeinsamen Wohnort unter der Prämisse treffen, ob und welche Schulen es am Standort gibt. Überschaubare, möglichst kurze Schulwege vermeiden eine Mehrbelastung und Benachteiligung von Schülern im ländlichen Raum und entlasten auch deren Eltern. Die Mobilität von Kindern darf nämlich nicht an die Mobilität der Eltern gekoppelt sein.

Darüber hinaus ermöglichen die konkreten Forderungen des Antrages wie zum Beispiel die Ausweitung des bestehenden Moratoriums auf alle Schularten oder die Entscheidung für kleinere Klassengrößen, wohlgemerkt zunächst nur bis zur entsprechenden Novelle des Schulgesetzes, neben der deutlich positiven Signalwirkung an die Bevölkerung im ländlichen Raum auch weitere Chancen: Verhinderung von Tatsachen, die womöglich dem künftigen Schulgesetz nicht entsprechen, Schaffung von Spielraum für Schulen für eigene schulorganisatorische Lösungen, Verhinderung der Zunahme von Klassenstärken in jenen Schulen, die die Schüler der geschlossenen aufnehmen, bessere Einbindung von verhaltensauffälligen Schülern aufgrund kleinerer Klassenstärken, eine kurzfristige Entlastung des Lehrerpersonals, auch eine Verbesserung des Bildungsniveaus bei einzelnen Schülern ist nicht ganz auszuschließen, und letztlich auch eine Erhöhung der Motivation für Schulen und Lehrer für jahrgangsübergreifenden Unterricht in Verbindung mit einer besseren Vorbereitungsmöglichkeit dieser Unterrichtsform.

Obwohl es große Vorbehalte zum Beispiel vom sächsischen Lehrerverband gegenüber dem jahrgangsübergreifenden Unterricht gibt, kann die Zeit des Moratoriums genutzt werden, um Erfahrungen auf genau diesem Gebiet zu sammeln und für die Vorbereitung des neuen Schulgesetzes zu nutzen.

Auch im Koalitionsvertrag ist ganz klar der Erhalt der Schulen im ländlichen Raum deklariert. Das finden Sie

zum Beispiel auf Seite 11, und auf Seite 14 ist außerdem der Wille nach attraktiven Arbeitsbedingungen für Lehrer festgehalten. Dazu gehört vielleicht auch ein wohnortnaher Arbeitsplatz.

Ja, meine Damen und Herren, mit der Unterstützung dieses Antrages kann somit auch die Regierungskoalition beweisen, wie ernst es ihr mit den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Äußerungen im Bereich der schulischen Bildung ist.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abg. Schubert, bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es, dass dieses Thema heute durch den Antrag besprochen wird, versehen es jedoch mit einem begründeten Aber, welches unserer Enthaltungsentscheidung zugrunde liegt. Einerseits finden wir darin Elemente wieder, die wir im Mai 2014 in einem eigenen Antrag eingebracht haben, und andererseits greift uns das doch etwas zu kurz. Ich möchte das gerne ausführen.

Die Vision von intakten Orten in den ländlichen Räumen Sachsens ist in weiten Strecken gefährdet. In dieser Vision steht der Dorfladen schmuck neben dem Anger, folgen dem Ruf der Kirchglocken mehrere Dutzend Menschen, lärmen Schulkinder auf dem Schulhof und knattern die Mopeds am Abend vor der Dorfdisco. Unsere ländlichen Orte leben durch Herzstücke: Kirche, Schule, Dorfladen, Kultur- oder Gemeindehäuser. Sie sicherten über lange Strecken die Basis fürs Bleiben und eine Lebensplanung vor Ort, und allesamt gehören sie zur aussterbenden Gattung. Einiges davon kann aufgefangen werden durch Engagement und Selbstorganisation, aber manches auch nicht. Schulen sind solche Herzstücke, insbesondere in ländlichen Räumen waren sie stets mehr als reine Informationsweitergabezentralen. In ihnen bildet sich Gemeinschaft und Gesellschaft ab. Sie waren und sie sind Basis von Zukunftsfähigkeit in ländlichen Gemeinden. Geht die Schule, gehen die Menschen bzw. kommen sie nicht, insbesondere nicht die, die in Familienplanungsprozessen stecken.

Der Erhalt von Schulstandorten darf nicht allgemeinen Sparzielen geopfert werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Investitionen in Schulen sind Zukunftsinvestitionen für die ländlichen Räume. Schulen lassen sich nicht so ohne Weiteres allein reorganisieren. Wo die Schule einmal weg ist, kehrt sie nicht zurück. Das trifft zumindest auf die öffentlichen Schulen zu, die im Rahmen der sogenannten Schulanpassungsmaßnahmen dicht gemacht wurden. Der Erhalt eines zukunftsfesten Schulnetzes im ländlichen Raum ist eine echte Herausforderung, und dabei ist die

Schulstruktur kein Zufallsprodukt. Schule – damit blicke ich insbesondere auf die Schulen in freier Trägerschaft – muss den Rahmen bekommen, den die Urteile der letzten Jahre festgesetzt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich meine auch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, wonach das Sächsische Schulgesetz gegen die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verstößt und damit in Teilen verfassungswidrig ist. Das Urteil formuliert einen klaren Handlungsauftrag. Das Schulgesetz muss schnellstmöglichst novelliert werden. Mit Verweis auf die Notwendigkeit einer gründlichen Vorbereitung wurde die umfassende Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes auf diese Legislatur verschoben. Im Spannungsverhältnis von kommunaler Selbstverwaltung und den Interessen des Freistaates gilt es nun, konstruktive Lösungen für ein zukunftsfähiges Schulnetz zu finden.

Wir GRÜNE haben erst im Mai 2014 gefordert, im Vorfeld der Novellierung eine detaillierte Variantenprüfung zu Grundsätzen und Richtwerten der künftigen Klassenbildung und Schulnetzplanung einzuleiten. Das sind nach wie vor solide und konstruktive Vorschläge. So fordern wir den Erhalt des gegenwärtigen Schulnetzes und Sicherstellung durch verlässliche Rahmenbedingungen, den Erhalt einer Mindestzahl selbstständiger Schulen pro Schulart in jeder Kommune bzw. in jedem Landkreis, die Umwandlung kleiner Schulen in Außenstellen mit Anbindung an andere Schulstandorte, also Stammschulen, und Schulverbünde aus mehreren Schulen der gleichen Schulart oder unterschiedlicher Schularten sowie eine Differenzierung der Richtwerte von Klassenbildung und Schulnetzplanung zwischen Ballungszentren und ländlichem Raum. Dafür braucht es solide Prognosen, wie sich Mindestschülerzahlen und Zügigkeit, Klassenobergrenzen und Klassenteiler verändern und welcher Personalbedarf sich ergibt. Das ist eine ganz zentrale Frage. Des Weiteren gilt es, auch neue pädagogische Konzepte wie eben den jahrgangsübergreifenden Unterricht dort einzuführen, wo es angezeigt ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine interessante Erwägung wäre es, in die Lehrerausbildung eine Demografiekomponente einfließen zu lassen: Welche Methoden, Konzepte und Lernformen braucht die Schule in Zeiten veränderter demografischer Bedingungen in Stadt und Land? Mit so einer spezifisch sächsischen Ausbildung würden wir innovative Wege beschreiten, und vielleicht wäre das auch ein Anreiz für Lehrerinnen und Lehrer, mit so einem Wissen dann auch explizit in die ländlichen Räume zu gehen.

Viele kleine Standorte im ländlichen Raum kämpfen um ihren Fortbestand, während die Klassen in den Ballungszentren immer größer werden. Die aktuell geltenden Grundsätze und Richtwerte werden den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten in Stadt und Land nicht mehr gerecht, und der Antrag der Linksfraktion wird der Komplexität dieses Themas leider auch nicht gerecht.

Das entscheidende Grundproblem – das möchte ich noch einmal wiederholen – ist die fehlende Differenzierung im Schulgesetz. Gleiche Mindestschülerzahlen in Ballungsräumen und im ländlichen Raum funktionieren ebenso wenig wie einheitliche Klassenobergrenzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde? – Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Falken. Bitte sehr, Frau Falken.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dieses Thema einfach so abzuhandeln, entspricht nicht den Anforderungen, die wir brauchen. Wir müssen uns dieser Aufgabe wirklich ernsthaft stellen.

Sie haben heute hier, Herr Bienst, nicht dargestellt, wie lange es noch bis zum neuen Schulgesetz dauert. Ich habe ausdrücklich in meinem Redebeitrag gesagt, dass wir jetzt schon fünf Jahre darauf warten, dass es hier eine gesetzliche Regelung gibt. Wie gesagt, es steht in der Presse – ich habe das auch der Presse entnommen, denn ich bekomme ja diesbezüglich im Schulausschuss keine vernünftige Antwort –, dass es noch einmal zwei Jahre dauern wird. Sie können doch unmöglich die Schulträger, die Eltern und Schüler noch einmal zwei Jahre, insgesamt dann sieben Jahre, hinhalten, um eine rechtlich feste Sicherung für die entsprechenden Schulstandorte wirklich zu gewährleisten.

Herr Bienst, ich finde, es ist sehr unfair, was Sie da eben gemacht haben.

(Lothar Bienst, CDU: Nein!)

Als Sie Ihr Schulmoratorium vorgelegt haben – sowohl 2010 als auch 2013 –, haben wir hier im Landtag darüber debattiert, wie Sie das eigentlich finanzieren wollen. Gar nichts ist da gekommen, überhaupt nichts, und das war ein Entschließungsantrag zum damaligen Haushalt. Dafür haben Sie nicht einen einzigen Euro eingestellt – jedenfalls haben Sie es uns hier nicht dargestellt, weder im Haushalt noch hier, im Parlament. Sie haben es einfach zulasten der großen Städte getan.

(Zuruf des Abg. Lothar Bienst, CDU)

Frau Raether-Lordieck hat es dargestellt: Wenn wir keine klaren, sauberen Regelungen haben – die haben wir über eine gesetzliche Grundlage –, dann wird es natürlich immer jemanden positiv und jemanden negativ treffen, und genau die Situation haben wir nach Ihrem Moratorium gehabt, keine Frage.

Trotzdem stehen wir als Fraktion DIE LINKE dazu, dass wir die Schulen im ländlichen Raum erhalten wollen, und dafür müssen wir Regeln festlegen. Die, die Sie jetzt genannt haben, oder die, die in Ihrem alten Moratorium stehen, bedeuten – ich sage es jetzt ganz klar, und ich hoffe, dass die Ministerin nachher erklärt, dass es nicht so sein wird, ich hoffe das sehr –, dass all die Klassen, die

mit 19 Schülern an der Mittelschule angemeldet sind, eigentlich einen Mitwirkungsentzug bekommen müssten. Ich hoffe, dass das nicht so ist und nicht alle Grundschulen, die mit 14 Kindern an einer Grundschule sind und nicht 60 insgesamt haben, vor der Schließung stehen, denn: So steht es im Schulgesetz, und im Moratorium haben Sie dazu gar nichts geregelt – außer, dass es den jahrgangsübergreifenden Unterricht gibt. Wenn es den aber nicht gibt – aus welchen Gründen auch immer –, was passiert dann?