Die interregionale Partnerschaft mit der Tschechischen Republik begann 1992 mit der Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit. Am 14. November 2018 wurde in Dresden die Gemeinsame Erklärung zur Fortführung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik für die Förderperiode 2021 bis 2027 unterzeichnet. Wir hoffen, dass die Förderperiode ab 2021 in den bewährten Strukturen und der gemeinsamen Verantwortung fortgeführt wird.
Die heutige Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen beruht auf dem Vertrag vom 17. Juni 1991 über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Der Freistaat Sachsen hat auf dieser Grundlage mit zwei polnischen Woiwodschaften Kooperationsvereinbarungen geschlossen, mit Niederschlesien und dem Lebuser Land.
In der derzeitigen Förderperiode, meine sehr geehrten Damen und Herren, von 2014 bis 2020 stellt die Europäische Union bereits zum dritten Mal Förderung in dreistelliger Millionenhöhe bereit, um die Grenzbarrieren zwischen dem Freistaat Sachsen, der Republik Polen und der Tschechischen Republik weiter abzubauen und die Lebensqualität im Grenzgebiet zu verbessern. Das Kooperationsprogramm umfasst die Landkreise Vogtland, Zwickau, den Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz/Osterzgebirge, Bautzen/Budyšin und Görlitz sowie die kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz. In der Tschechischen Republik sind es die Bezirke Karlovy Vary, Liberec und Ústí nad Labem sowie im Freistaat Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landkreise Greiz und Saale-Orla.
Dies ist ein wichtiges Spektrum der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik. Für die Programmumsetzung stehen dort rund 158 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Das Kooperationsprogramm Interreg Polen/Sachsen 2014 bis 2020 unterstützt Vorhaben im sächsisch-polnischen Grenzraum. Es wird vom polnischen Ministerium für Regionalentwicklung in Warschau verwaltet. Die Sächsische Förderbank berät sächsische Antragsteller und Begünstigte und ist für die Belegprüfung zuständig. Das Fördergebiet erstreckt sich auf die Oberlausitz der Landkreise Görlitz und Bautzen und auf der polnischen Seite über die Unterregion Jelenia Góra in der Woiwodschaft Niederschlesien und den Landkreis Żarski in der Woiwodschaft Lubuskie. Für die Programmumsetzung stehen dort 70 Millionen Euro aus
Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass ich dem Staatsministerium für Landwirtschaft – hier vertreten durch den Landwirtschaftsminister – herzlich danken möchte, dass auch aus diesem Ministerium, das federführend bei diesem Programm ist, alles getan wird, dass die Mittel umgesetzt werden und die Bürger in den Grenzregionen diese Chancen nutzen können. Wir hoffen, dass sie das auch für die Zukunft weiterhin tun können. Vielen herzlichen Dank, Herr Staatsminister Thomas Schmidt!
Nun stehen wir davor, dass es ein neues Programm geben soll, und dort sehen wir mit kritischen Augen, dass es Veränderungen gibt, die nicht die Ziele erreichen werden, die wir derzeit in der jetzigen Programmperiode erreichen. Deshalb müssen wir als Sachsen nochmals die Stimme erheben. Die Vorschläge sehen insbesondere eine Mittelreduzierung für den gesamten Bereich der europäischen territorialen Zusammenarbeit vor.
Aus Sicht der Grenzregionen ist das nicht hinzunehmen. Wir können nicht in den Grenzregionen diese harten Einschnitte akzeptieren. Überproportional davon betroffen ist der für uns besonders wichtige Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, auf den ich bereits ausführlich eingegangen bin. Es sind doch gerade die grenznahen ländlichen Räume in Sachsen, die am meisten davon bedroht sind.
Weiter schlägt die Kommission vor, die EU-Kofinanzierungsanteile zu senken. Das würde bei uns dazu führen, dass mehr Mittel aus dem Staatshaushalt des Freistaates Sachsen als Ergänzung eingestellt werden müssten. Diese Gelder würden uns dann aber an anderer Stelle fehlen. Wir fordern eine Korrektur im Interesse der ländlichen Räume im Freistaat Sachsen, aber auch in der Republik Polen und in der Tschechischen Republik.
Diskutiert wird derzeit auch, dass es bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit nur noch ein Programm an einer Grenze zwischen zwei Mitgliedsstaaten geben soll. Für uns hieße das beispielsweise ein Interreg-Programm von Zittau bis Passau an der Grenze zwischen Bayern, Sachsen und der Tschechischen Republik. Ich glaube, jedem hier im Raum wird einleuchten, dass es erhebliche Unterschiede der Probleme gibt, die zwischen Passau und Zittau eben nicht vergleichbar behandelt werden können. Deshalb lehnen wir es ab, dass es nur ein Programmgebiet gibt. Es soll weiterhin Programmgebiete geben, die Besonderheiten der bayerisch-tschechischen Situation im Blick haben, aber auch Antworten auf die sächsischtschechische Situation geben. Deshalb brauchen wir diese zwei großen Programmgebiete.
Darüber hinaus sollte es auch unser gemeinsames Anliegen sein, das Programmgebiet auf sächsischer Seite so zu erhalten, wie es heute besteht. Nach den im Mai 2018 vorgelegten Verordnungsentwürfen der Kommission
den, die direkt an der Grenze liegen. Damit würden die Landeshauptstadt Dresden, Chemnitz, der Landkreis Zwickau und die Thüringer Landkreise Greiz und SaaleOrla aus der Gebietskulisse Sachsen – Tschechische Republik und Bautzen aus dem Programm Polen – Sachsen herausfallen. Dabei kommen viele Projektträger aus den genannten Gebieten wie zum Beispiel in der Landeshauptstadt auch von den Hochschulen. Das können wir so nicht akzeptieren.
Dagegen verdient es grundsätzlich Zustimmung, dass bei uns schon lange praktizierte Kleinprojektefonds nunmehr auch in der Verordnung geregelt werden sollen. Dabei ist aber darauf zu achten, dass diejenigen, die diese Fonds an unseren Grenzen schon lange verwalten, große Erfahrungen damit haben, die Euroregionen dies auch weiterhin tun dürfen und auch finanziell in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu erfüllen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, völlig unverständlich ist für uns auch der Vorschlag, im Bereich der interregionalen Zusammenarbeit künftig nur noch makroregionale Ansätze fördern zu wollen. Warum soll das geschehen? Warum soll die gute Arbeit in den ländlichen Regionen da mehr oder weniger wegfallen? Sachsen gehört aufgrund seiner geografischen Lage keiner solchen Region an und wir werden absehbar auch keiner neuen Region angehören. Dagegen hätten die Vorschläge zur Folge, dass der Programmraum Mitteleuropa, dem Sachsen angehört, nicht mehr förderfähig wäre. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist für uns völlig inakzeptabel, besonders unter dem Blickwinkel der zukünftigen Entwicklung, die wir auch in dieser Programmregion brauchen.
Der Programmraum Mitteleuropa umfasst als einziger Regionen beiderseits des ehemaligen Eisernen Vorhangs. Er ist von großer soziokultureller Vielfalt und struktureller Heterogenität geprägt. Das Ziel dieses Programmraumes ist es, die erstarkte Wirtschaftskraft in den größeren Städten wie Leipzig und Dresden auch in die peripheren Regionen zu tragen, um so die nach wie vor bestehenden Disparitäten insbesondere zwischen Stadt und Land abzubauen.
Nach einem vom Vorsitzenden des deutschen Ausschusses vorgetragenen Beitrag soll es weiterhin eine Förderung des Programmraumes Mitteleuropa geben. Die über 25 Jahre gewachsene Verbindung und strategischen Verknüpfungsmöglichkeiten in dieser politisch, wirtschaftlich und kulturell sensiblen Region Europas würden durch eine Aufteilung des Fördergebietes bzw. des Zuschlags einzelner Regionen zu anderen Programmräumen unterbrochen und die Stärkung der gemeinsamen Identität durch transnationale Projekte für innovative Problemlösungen erschwert.
Wir brauchen diesen Programmraum für die Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb brauchen wir aber auch Korrekturen im Bereich des Entwurfs von Interreg im Interesse der Menschen, die in den Grenzregionen wohnen.
Wir brauchen eine bessere Mittelausstattung, möglichst die Weiterführung auf dem derzeitigen Förderniveau. Der Kleinprojektefonds muss besser und unkomplizierter nutzbar werden. Wir brauchen eine deutliche Vereinfachung insbesondere der Antragsverfahren, und, seien wir ehrlich, bei einer Fördersumme von 500 Euro brauchen wir künftig keine Vergleichsangebote. Das wären ein riesengroßer Fehler und eine Behinderung für diese kleinen Projekte. Bei 500 Euro soll es künftig überhaupt keine Vergleichsangebote geben müssen. Es ist etwas anderes, wenn ich eine Förderung in Höhe von 10 Millionen Euro ausschreibe. Dann kann ich Vergleichsangebote einholen. Das können aber nicht die kleinen Vereine, die sich bemühen, zwischen den Menschen Wege zu finden. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum sprechen wir heute über Interreg? Ich kann mich den Ausführungen des Kollegen Schiemann weitgehend anschließen; er hat es sehr detailliert ausgeführt, was uns gerade droht. Wenn man es noch einmal allgemeiner formulieren will: Die Europäische Kommission hat die Absicht, in diesem Bereich Kürzungen vorzunehmen; denn sie muss damit kalkulieren, dass der Brexit, über den wir gestern schon ausführlich gesprochen haben, stattfindet und dass in den Haushalt der Europäischen Union deutlich weniger Beträge eingezahlt werden. Deswegen soll unter anderem bei diesem Programm gestrichen werden.
Wir halten das für verfehlt, weil es das Programm ist, das am meisten für die Zusammenarbeit der Menschen diesseits und jenseits kultureller Grenzen tut. In Sachsen hat die Anwendung des Programms begonnen, als die Tschechische Republik und Polen noch nicht zur EU gehörten. Damals waren es EU-Außengrenzen, heute sind es Innengrenzen. Die trennende Bedeutung der Grenze ist zurückgegangen. Diesseits und jenseits gehören wir zu einer EU, teilen ein Wertesystem und betreiben gemeinsam mit anderen Gesetzgebung in Brüssel und in Straßburg. An den Grenzen wird nicht mehr kontrolliert, aber sie markieren den Übergang von Hoheitsgebieten und – noch bedeutsamer – von Kultur und Sprache.
Wenn wir gemeinsam mit unseren Nachbarn Bürgerinnen und Bürger einer Europäischen Union sind, wenn wir miteinander die Einheit in Vielfalt leben wollen, dann müssen wir einander kennen und verstehen lernen. Das ist weiterhin die Aufgabe von Interreg.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich drei kurze Beispiele nennen. Ein Beispiel ist das Programm NEISSE:GO. Das Programm verbindet Länder. Es handelt sich um ein digitales Informationssystem des Verkehrsverbun
des Oberlausitz/Niederschlesien und des Tourismusverbandes Niederschlesien. Es ist ein interaktives Portal zur Planung von Reisen. Alle wichtigen Informationen über Reisewege, Fahrpläne, Reiseziele, Naturschutzgebiete, Kultureinrichtungen, Wanderwege und Radwege sind enthalten und verknüpfbar. Das System wird trinational ausgebaut, um kartografisches Material ergänzt und sprachlich erweitert. Die Förderung durch die EU beträgt rund 667 000 Euro.
Ein weiteres Beispiel: die Verbesserung der Sicherheit durch koordinierte Öffentlichkeitsarbeit im sächsischtschechischen Grenzgebiet. Die Polizeidirektion Chemnitz hat gemeinsam mit den Bezirkspolizeidirektionen in Ústí nad Labem nad Labem und in Karlovy Vary Öffentlichkeitsarbeit gegen grenzüberschreitende Kriminalität und für Prävention organisiert. Es wurden gemeinsame Polizeistreifen und Kontrollen eingeführt. Es gibt gemeinsame Drogenprävention. Es gibt Unterricht an Schulen auf beiden Seiten der Grenze, der gemeinsam durchgeführt wird.
Wie wichtig das ist, wird an der Gefahr von und den steigenden Missbrauchsfällen bei Crystal deutlich. Wir arbeiten eng mit der tschechischen Seite zusammen. Bis zum Jahr 2018 wurden in diesem Bereich von der EU Fördermittel in Höhe von circa 787 000 Euro ausgezahlt.
Ein drittes Beispiel: grenzüberschreitendes Radwegekonzept Görlitz/Zgorzelec – etwas Kleines, aber durchaus Anschauliches. Antragsteller ist der Gemeindebund Zgorzelec in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Görlitz. Mit diesem Projekt soll ein grenzüberschreitender Radweg, der ER 3b, entlang der Neiße gefördert werden. Dieser Radweg soll gebaut werden und touristische Ziele miteinander verbinden und erschließen. Dieses Projekt wird handlich mit 20 000 Euro gefördert. Sie sehen, dass es um ganz konkrete, kleinere, aber auch sehr große Dinge geht. Es gibt eine Vielzahl weiterer Beispiele.
Meine Damen und Herren! Diese Beispiele machen deutlich: Interreg soll das Leben der Menschen in den Grenzregionen erleichtern. Das, was ohne kulturelle und sprachliche Grenze selbstverständlich sein sollte, wird mit Förderung durch Interreg erleichtert. Das Ziel ist ein Zustand, in dem die kulturellen und sprachlichen Unterschiede in einem Europa der Vielfalt bestehen bleiben, aber nicht als etwas Fremdes, sondern als etwas, was man auch jenseits dieser Grenze kennt und was in Bezug auf gute Nachbarschaft und gute Zusammenarbeit bei den wichtigen Herausforderungen in unserer Welt keine Rolle mehr spielen soll.
Deshalb hat Interreg für Sachsen mit seinen langen Grenzen zu Polen und Tschechien eine so große Bedeutung. Deshalb gilt es, die Finanzierung von Interreg zu erhalten. Wir bitten um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag möchten die Koalitionsfraktionen das EU-Programm zur europäischen territorialen Zusammenarbeit nach dem Jahr 2020 stärken. Wir als LINKE haben stets zur Vertiefung der europäischen Integration gestanden und daher auch in unserem Landtagswahlprogramm aus dem Jahr 2014 gefordert: „Grenz- und länderübergreifende Kooperationen müssen einen deutlich höheren Stellenwert in der sächsischen Politik erhalten. Dazu gehört der Ausbau von Regionalisierungsprozessen durch Stärkung regionaler und lokaler Vernetzung in Wirtschaft, Verkehr, Kultur und Sozialpolitik.“
Das EU-Programm zur europäischen territorialen Zusammenarbeit ist ein mögliches Instrument zur Erreichung dieses Ziels. Von daher ist es natürlich sinnvoll, sich für die künftige Absicherung dieses EU-Programms einzusetzen. Kritikwürdig ist es für DIE LINKE aber, diese Absicherung primär auf Geldzuflüsse aus dem EUHaushalt zu beziehen. Man bedenke nur einmal die negativen Auswirkungen, die sich aus der Sprachbarriere zwischen uns und unseren polnischen und tschechischen Nachbarn für die europäische territoriale Zusammenarbeit ergeben. Davon steht aber im Koalitionsantrag kein Wort.
Wer wirkliche Zusammenarbeit will, der muss jetzt eine territoriale Zusammenarbeit betreiben, die auch dann noch weiter wirkt und fortgesetzt wird, wenn dafür in Zukunft einmal keine EU-Gelder mehr vorhanden sind.
Nach Artikel 12 unserer Verfassung ist das gut nachbarschaftliche Miteinander mit unseren polnischen und tschechischen Nachbarn Verfassungsauftrag. Eine Degradierung zum bloßen Finanzierungskalkül verbietet sich daher von selbst.
Gleichwohl ist es natürlich in unser aller Interesse zu fordern, dass die europäische territoriale Zusammenarbeit auch nach dem Jahr 2020 mindestens auf Höhe der bisherigen finanziellen Unterstützung fortgesetzt wird. Vor allen Dingen bedarf es aber der Verbesserung bei den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
Konzentrieren möchte ich mich in dieser Rede auf einige wesentliche Gesichtspunkte, zum Beispiel die oft kritisierte Vorfinanzierung der Ausgaben durch die Antragsteller oder das immer noch hohe Maß an Bürokratie, zum Beispiel das Erfordernis eines umfangreichen Antrags, die Dokumentation des Schriftverkehrs, von Rechnungen und Teilnehmernachweisen, die Publikationserfordernisse, die Richtlinien zur Vergabe, die Binnenmarktrelevanz, die öffentliche Beihilfe etc., und das selbst bei Kleinprojekten mit einer Förderung in vierstelliger Höhe, meine Damen und Herren!
Nun greift der Antrag dieses Problem im Punkt I j erfreulicherweise auf. Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, diese Kritik wird von den Praktikern aus den
Euroregionen bereits seit mehr als 20 Jahren immer wieder vorgetragen. Fast nichts hat sich bisher verbessert.
Nun sind wir aber an einem Punkt, wo uns der Brexit und verschiedene andere politische Tendenzen in anderen EUMitgliedsstaaten, nicht nur aus Ost- und Mitteleuropa, zeigen, dass ein bloßes „Weiter so“ in der Europapolitik verantwortungslos wäre. Das gilt insbesondere in der europäischen territorialen Zusammenarbeit. Denn hier können den Menschen in besonderer Klarheit die Vorzüge des europäischen Zusammenwachsens anhand von sie konkret betreffenden Einzelbeispielen vermittelt werden, wenn man es denn richtig machen würde. Momentan allerdings ist die Euphorie in der territorialen Zusammenarbeit, die wir zum Zeitpunkt des EU-Beitritts unserer polnischen und tschechischen Nachbarn auch in Sachsen beobachten konnten, verflogen und einer bedenklichen Stagnation gewichen. Als Mitglied des Lenkungsausschusses für deutsch-tschechische Kleinprojekte in der Euroregion Neiße konnte ich das an Hand der Entwicklung der eingereichten Anträge über Jahre sehr gut verfolgen.
Ein Grund dafür ist das mehrstufige, oft ausufernde Prüfverfahren. Denn jeder Antrag wird – richtigerweise – vom Sekretariat und von den Gremien der Euroregion geprüft. Dann kommen aber noch die Sächsische Aufbaubank, das Finanzministerium, gegebenenfalls die Landesdirektion oder gegebenenfalls auch die EU hinzu. Dem Vernehmen nach soll bei einzelnen Projekten auf einem zur Förderung angewandten Euro fast ebenfalls ein Euro, der zur Kontrolle aufgewandt wird, kommen. Im Ergebnis dieser Feststellung ist es also wichtig, darüber nachzudenken, das Verhältnis zwischen „Fördereuro“ und „Kontrolleuro“ in ein richtiges Maß zu bringen und somit nach meiner Auffassung deutlich zugunsten des „Fördereuros“ zu verbessern.
Das wäre nicht nur ein Instrument zur Mitteleinsparung, sondern würde auch den Demotivierungstendenzen in der territorialen Zusammenarbeit entgegenwirken.
Meine Damen und Herren! Trotz dieser genannten Defizite kann dem Antrag nicht abgesprochen werden, auf eine Stärkung der europäischen Zusammenarbeit abzuzielen. Besonders möchte ich hier auf die Forderung nach Berücksichtigung des sozioökonomischen Gefälles in Grenzregionen bei der Förderung verweisen. Da DIE LINKE ihr Europawahlprogramm im Februar dieses Jahres unter die Überschrift „Für ein solidarisches Europa der Millionen gegen eine Europäische Union der Millionäre“ gestellt hat, unterstützen wir jeden Schritt, der in diese richtige Richtung führt, und sei er noch so klein. Aus diesem Grund stimmen wir auch dem vorliegenden Antrag zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Beger hat mich gebeten, die Rede zu übernehmen. Ich werde sie gleich zu Protokoll geben. Ich möchte aber noch ganz kurz auf Ihren Antrag eingehen. Wir finden diese Zusammenarbeit gut, und wir unterstützen das – gerade auch unsere Abgeordneten aus dem Görlitzer Raum. Wir möchten uns aber enthalten, weil wir es für einen Schaufensterantrag halten. Das sehen Sie auch in der Begründung der Staatsregierung, denn da steht, dass hierzu der Bundesrat im September 2018 mit der Drucksache 229/18 ausführlich Stellung genommen hat. Dieser Bundesratsbeschluss kam unter maßgeblicher Mitwirkung Sachsens zustande. Die Staatsregierung ist am Zuge. Sie sollten besser mit Ihrer Staatsregierung reden, als uns solche Anträge vorzulegen.