Protocol of the Session on March 14, 2019

von Frauen und Männern im Sächsischen Landtag –

Sächsisches Parité-Gesetz (SächsParitéG)

Drucksache 6/16948, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Das Wort ergreift Frau Kollegin Buddeberg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute in zwei Wochen, am 28. März, findet der diesjährige Girls‘Day statt. Die Idee dieses Tages ist es, Mädchen und jungen Frauen für einen Tag Einblick in männerdominierte Berufsfelder zu ermöglichen. Deswegen beteiligen wir uns als Fraktion DIE LINKE jedes Jahr am Girls‘Day, so auch in zwei Wochen. Ebenso machen es auch SPD und die GRÜNEN.

(Daniela Kuge, CDU: Auch die CDU, Frau Buddeberg!)

Das freut mich zu hören! Denn Politik, insbesondere parlamentarische Politik – –

(Ines Springer, CDU: Das machen wir schon immer! – Daniela Kuge, CDU: Schon immer! – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach was!)

Ich höre, die CDU beteiligt sich auch. Das war mir nicht bekannt. Das freut mich, denn Politik, insbesondere parlamentarische Politik, ist nach wie vor ein männerdominiertes Feld, und das hat ja dann auch die CDU erkannt, wenn sie den Girls‘Day mit durchführt. Frauen sind in deutschen Parlamenten unterrepräsentiert. Im Sächsischen Landtag liegt der Frauenanteil – man kann sich hier auch aktuell umschauen – bei 33 %. Das ist so ziemlich die Schallmauer, viel weiter waren wir noch nicht. Gleichzeitig sind es natürlich magere Zahlen. Selbst diese Zahlen sind nicht das Ergebnis einer selbstverständlichen Beteiligung von Frauen in Parteien und Politik. Es ist den Parteien zu verdanken, die eine selbstverpflichtende Quote festgeschrieben haben.

Aber es gibt Hoffnungen, es gibt neue Initiativen, und selbst in der CDU bewegt sich allmählich etwas, allerdings nicht durch progressive Männer, die ihre Macht teilen wollen, sondern durch engagierte weibliche Mit

glieder, die ihre Rechte einfordern. In Sachsen probte der Frauenverband der CDU den Aufstand, weil die Frauen bei der Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu Landtagswahlen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Dennoch ist das Ergebnis der Debatte meiner Meinung nach wenig zufriedenstellend, denn es gibt in der CDU nach wie vor nur eine weiche Regelung. Die Erfahrung zeigt, dass Sollvorschriften in den Parteien ungefähr so wirkungsvoll sind wie die Selbstverpflichtung von DAXKonzernen, den Frauenanteil in den Vorständen zu erhöhen. Das ist ein zäher Weg ohne große Erfolgsaussichten.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir können uns nicht auf die Einsicht der Parteien verlassen. Wenn wir den Missstand der mangelnden Beteiligung von Frauen in der Politik beenden wollen, dann brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Deshalb legen wir heute den Entwurf für ein sächsisches Parité-Gesetz vor. Es sieht vor, eine verbindliche gesetzliche Quote für alle Parteien einzuführen. Das heißt, die Landeslisten zur Landtagswahl sind nur noch zulässig, wenn die Listenplätze abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt sind. Große Aufregung bei der CDU! Das ist keine Sonderbehandlung von Frauen, sondern das ist die Herstellung von Chancengleichheit. Wenn Frauen nicht nominiert sind, dann können sie natürlich auch nicht gewählt werden. Die Parteien und die Listenaufstellung sind hier also der Flaschenhals. Hier müssen wir ansetzen.

Der Maßstab kann dabei übrigens nicht sein, wie viele Frauen in den Parteien Mitglieder sind, sondern der Anteil von Frauen in der Bevölkerung, und das sind mehr als 50 %. Eine solche gesetzlich festgeschriebene Quotierung hat zwei Effekte: erstens, dass sich der Frauenanteil in den Parlamenten signifikant erhöht – das ist ja klar –, und zweitens führt er zwangsläufig dazu, dass Parteien und Parteiarbeit für Frauen attraktiver werden müssen. Wenn Parteien darauf angewiesen sind, ebenso viele Frauen wie Männer für eine Kandidatur zu gewinnen, werden sie sich bei der Nachwuchsarbeit viel mehr auf Frauen konzentrieren. Sie müssen also über Beteiligungsmöglichkeiten reden, über Diskussionskultur, und die Sitzungszeiten so verändern, dass diese attraktiver für Frauen werden, Stichwort Familienfreundlichkeit. Das ist ein großer Mehrwert eines solchen Gesetzes, der dem gesamten Politikbetrieb guttun würde.

In der Auseinandersetzung um das Brandenburger ParitéGesetz wird immer wieder angeführt, es sei verfassungsfeindlich. Fakt ist, dass es dazu unterschiedliche juristische Auffassungen gibt. Die Frage der Verfassungskonformität ist nämlich noch gar nicht gerichtlich geklärt. Es gibt einen juristischen Streit darüber, welches Rechtsgut eigentlich schwerer wiegt, die Selbstorganisation der Parteien oder das grundgesetzlich verankerte Gleichstellungsgebot. Gegen das Brandenburger Gesetz, das wissen wohl einige, ist eine Klage angekündigt, übrigens von Piraten und Jungliberalen. Das ist sicher kein Zufall, denn beides sind Parteien und Organisationen, in denen sich bekanntermaßen hauptsächlich Männer engagieren.

Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich auf die paritätisch besetzten Landeslisten. Das kann nur ein erster Schritt sein, in einem zweiten Schritt müsste eine paritätische Besetzung der Direktwahlkreise erfolgen. Auch das ist schon in der Diskussion. Der eben beschriebene Effekt von quotierten Listen, die Frauenförderung in den Parteistrukturen, könnte so schon eine Auswirkung auf die Direktwahlkreise haben. Wenn nämlich mehr Frauen verantwortungsvolle Positionen in den Parteien übernehmen und Mandate gewinnen, dann werden diese in den Wahlkreisen antreten und sich auch durchsetzen können. Zudem wäre es mutig und revolutionär für Sachsen, überhaupt erst einmal die Listen ausgewogen mit Männern und Frauen zu besetzen.

Ich möchte noch einen Punkt hervorheben. Die Frauenquote ist kein Selbstzweck, denn die Perspektive von Frauen in den Parlamenten ist unerlässlich. Das zeigt ein Blick in die Geschichte. Dass im Grundgesetz die Gleichberechtigung von Frauen und Männern festgeschrieben ist, wurde gegen großen Widerstand von den vier weiblichen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates erkämpft. Als das Grundgesetz um den Verfassungsauftrag der Gleichstellung erweitert wurde, ging dies ebenfalls auf die Hartnäckigkeit von Frauen im männerdominierten Bundestag zurück.

Erst 1997 – immer wieder erschreckend, dass das wirklich noch nicht lange her ist – wurde die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Nach jahrzehntelanger Auseinandersetzung und ohne die interfraktionelle Zusammenarbeit der Frauen wäre dieses Vorhaben wohl gescheitert. Die jüngste Errungenschaft, nämlich die Reformierung des Sexualstrafrechts, die endlich den Grundsatz „Nein heißt nein“ juristisch festschreibt, geht ebenfalls auf den langjährigen Kampf von Frauen inner- und außerhalb des Parlaments zurück.

Auch im vergangenen Monat gab es in Berlin ein Treffen weiblicher Abgeordneter aller demokratischen Fraktionen im Bundestag. Ziel war der Austausch zur fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit zu Themen, die vor allem Frauen betreffen. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt – Sie werden es erraten – war der Austausch zu einer Initiative für ein Parité-Gesetz. Die Parité ist also in aller Munde.

Ich habe kürzlich einen Artikel gelesen, überschrieben mit dem Titel „Ein langer Weg zu Gleichberechtigung und Gleichstellung“. Auf den ersten Blick hätte man denken können, es sei ein Artikel über das Parité-Gesetz, aber tatsächlich ist es die Überschrift im aktuellen „Landtagskurier“, also im Informationsblatt des Sächsischen Landtags. Berichtet wird über die Eröffnung der Ausstellung im Bürgerfoyer zu 100 Jahre Frauenwahlrecht. Die Parallele liegt auf der Hand. Das Frauenwahlrecht musste gegen große Widerstände erkämpft werden, und nach hundert Jahren ist immer noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen erreicht. Deshalb sagen wir: Hundert Jahre Frauenwahlrecht – Zeit für Parité. Dafür haben wir den entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Es liegt an Ihnen, die Zeichen der Zeit zu

erkennen. Wir wollen jedenfalls nicht noch einmal hundert Jahre warten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Gewährleistung der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern im Sächsischen Landtag – Sächsisches Parité-Gesetz“ an den Innenausschuss feder

führend, an den Verfassungs- und Rechtsausschuss und an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist die Überweisung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Schwere kriminelle Bedrohungslagen im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/12700, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE,

und die Antwort der Staatsregierung

Als Einbringerin spricht zuerst die Fraktion DIE LINKE, danach CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift nun Herr Kollege Stange für DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln die Große Anfrage zu schweren kriminellen Bedrohungslagen im Freistaat Sachsen. Ich will im Namen meiner Fraktion zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Staatsministerien und Behörden für die überwiegend umfangreiche Beantwortung und Erläuterung sowie das Zahlen- und Faktenmaterial danken. Das Gesamtwerk umfasst nun 454 Seiten. Wir wissen die Arbeit zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen insgesamt sehr wohl zu schätzen.

Wir sind aber auch verwundert – das will ich eingestehen –, dass die Staatsregierung eingangs der Beantwortung den mittlerweile berühmt-berüchtigten Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung in Verbindung mit der Verfassungsgerichtsentscheidung vom 16. April 1998 bemüht, um angesichts einer offensichtlich zu kurzen Beantwortungsfrist fehlende oder unzureichende Antworten zu begründen: „Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann.“

Der Innenminister Prof. Dr. Wöller – bitte übermitteln Sie ihm Genesungswünsche meinerseits – hatte federführend am 27. April 2018, also vier Wochen vor dem Fristende, um Aufschub bis zum 15. Juni 2018, also um dreieinhalb Wochen nach dem Fristende, gebeten und somit das Fristende selbst gewählt. Das Argument der Kürze der Antwortfrist kann also nach unserer Auffassung nicht wirklich gelten. Hier geht es aber offensichtlich eher um die Kultur des Umgangs mit dem Landtag und seinen Rechten. Wir hätten einer erforderlichen weiteren Fristverlängerung durchaus zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, treiben meine Fraktion nicht erst seit den Erkenntnissen im Zusammen

hang mit dem Minderheitenvotum meiner Fraktion zum Abschlussbericht des zweiten Sachsensumpf-Untersuchungsausschusses zu Versäumnissen bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke, nicht erst seit den Vorgängen um die Selbstenttarnung des Terror-Trios des Nationalsozialistischen Untergrunds NSU, um die zugehörige geheimdienstliche und polizeiliche Aufklärung zur Ermittlungsarbeit sowie die vielen Rätsel dabei, nicht erst seit der missglückten Festsetzung des der Vorbereitung schwerer terroristischer Straftaten verdächtigen Al-Bakr in Chemnitz und den Ergebnissen des Abschlussberichts der Landau-Expertenkommission sowie ihrer Untersuchung der Ereignisse und des polizeilichen und justiziellen Handelns grundlegende Überlegungen dazu um, wie die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden im Freistaat Sachsen, wie Polizei und Justiz konzeptionell, strukturell, personell sowie bei Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung auf schwere kriminelle Bedrohungslagen insbesondere auch unter dem Eindruck neuester Erscheinungsformen und Tatbegehungsweisen eingestellt und vorbereitet sind. Dieses ist der zentrale Punkt, wenn es darum geht, tatsächliche schwerwiegende Bedrohungen der öffentlichen und persönlichen Sicherheit einzuschätzen und von subjektiven und diffusen Bedrohungsängsten in der Bevölkerung abzugrenzen.

Deshalb ist die Große Anfrage auch nicht in erster Linie der klassischen Definition der Organisierten Kriminalität gefolgt, auch wenn zur besseren Vergleichbarkeit eine Orientierung an den Bundeslagebildern OK erfolgte.

Ich will nur kurz einige Ergebnisse referieren. Zunächst zu Gewissheiten und Einsichten aus gesicherten Erkenntnissen und Fakten: Organisierte Kriminalität ist in großen Teilen und mit modernen Mitteln der Tatbegehung ein überwiegend internationales Phänomen. Das wird unter anderem dadurch sichtbar, dass 54 % der bearbeiteten Verfahrenskomplexe bzw. der ermittelten Gruppierungen der OK im Betrachtungszeitraum 2010 bis 2017 hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der Mitglieder heterogen

zusammengesetzt sind. Dennoch ist in der Bundesrepublik Deutschland OK ein überwiegend deutsches Phänomen, um es unfachlich zu formulieren.

48 % der Straftaten im Bereich OK, 520 von 1 207 Straftaten, die aufgeführt wurden, werden Tatverdächtigen deutscher Staatsangehörigkeit zugeordnet. Mit 54 von 152 Verfahrenskomplexen waren 38 % der OK-Gruppierungen von deutschen Staatsangehörigen dominiert, die anderen verteilen sich auf über 20 Staatsangehörigkeiten.

In kurzen Merksätzen zusammengefasst, lässt sich also sagen:

Erstens, Rockergruppierungen: 2017 entfielen von 18 bearbeiteten Verfahrenskomplexen zwei auf Rockergruppierungen und zwei auf rockerähnliche Gruppierungen. Vier hatten Verbindungen zu Rockern und zwei zu rockerähnlichen Gruppierungen. Rockergruppierungen

betätigen sich hauptsächlich im Bereich Rauschgifthandel.

Zweitens: Angehörige deutscher Staatsangehörigkeit fielen hauptsächlich bei Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität und Gewaltkriminalität auf.

Drittens: Ausländische Tatverdächtige waren hauptsächlich im Bereich Eigentumskriminalität aktiv.

Viertens: Das OK-Potenzial – das ist ein Index des BKA, mit dem Organisierungs- und Professionalisierungsgrad dieser Gruppierungen gewichtet werden – ist bei deutsch dominierten Gruppen wesentlich höher als bei ausländisch dominierten. Von 136 Verfahrenskomplexen mit OKPotenzial entfielen im Betrachtungszeitraum 38 mit einem hohen OK-Potenzial zwischen 40 und 80 – das sind Messzahlen – sowie ein Verfahrenskomplex mit dem höchsten Potenzial auf deutsch dominierte Gruppierungen. 57 dieser 136 Verfahrenskomplexe mit einem geringen OK-Potenzial bis 40 entfielen auf nicht deutsch dominierte Gruppierungen.

Fünftens: Das Feld Korruption ist weitestgehend ein deutsches Phänomen, das heißt von 216 Vorteilsnehmern waren im Betrachtungszeitraum 201 deutsche und 15 nicht deutsche Staatsangehörige. Von den 226 Vorteilsgebern waren 187 deutsche und 39 nicht deutsche Staatsangehörige.

Welche Probleme gibt es seitens der Behörden? Auch das muss man beleuchten, wenn man über schwere kriminelle Bedrohungslagen spricht. Im Bereich Geldwäsche werden zwar nicht alle Verdachtsfälle im selben Jahr abgeschlossen, aber das deutliche Auseinanderdriften von Verdachtsfalleingängen beim LKA und abgeschlossenen Fällen zeigt eine gewisse Tendenz. Andererseits gibt es offenbar erhebliche Probleme – das ging schon durch die Medien – bei der im Bundesfinanzministerium angesiedelten FIU und deren Bearbeitungs- und Analysequalität. Das LKA kämpft darüber hinaus aber mit erheblichen Problemlagen.

Bei Korruptionsermittlungen sind die Zahlen von 2010 bis 2017 stärker als im Bundestrend eingebrochen. Die

ermittelten Schadenssummen sind auf ein Tausendstel zusammengeschrumpft. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Zahl der Polizeibediensteten in der INESErmittlungsgruppe von 25 auf 17 zurückgegangen ist.

Andere Felder wie Mafia, Ndrangheta und Clankriminalität scheinen nicht oder nur sehr bedingt auf dem Schirm zu sein. Zumindest angesichts des Bundeslagebilds und der Erfahrungen in umliegenden Bundesländern, aber auch der Erfahrungen aus Akten und Zeugeneinvernahmen im Sachsensumpf-Untersuchungsausschuss scheint uns dies nicht realistisch. Fakt ist – dabei beziehe ich mich auf die Informationsreise des Innenausschusses nach Italien und unsere Gespräche mit den Sonderermittlern in Neapel und unseren Besuch aus Sizilien –, dass die Ndrangheta mutmaßlich auch in Sachsen aktiv ist. Inwieweit es hier eine Zusammenarbeit mit den italienischen Kollegen zum Thema Schutzgelderpressung etc. gibt, lässt sich nicht erkennen. Zumindest in Thüringen wurde eine Sonderkommission mit dem Namen „Dämmerung“ zu Aktivitäten der Ndrangheta im Bereich Einbruchskriminalität ins Leben gerufen.