Protocol of the Session on March 14, 2019

Ich würde die Diskussion um Elternverantwortung noch auf einer anderen Ebene führen wollen, und zwar nicht nur dann, wenn es darum geht, Vorteile für sein Kind durchzusetzen – nehmen wir das Beispiel Bildungsempfehlung –, sondern wenn es darum geht, Eltern zu befähigen, ihrer Verantwortung noch stärker als bisher gerecht zu werden. Wir versuchen, in Eltern-Kind-Zentren den Eltern Unterstützung bei ihrer Aufgabe zuteil werden zu lassen.

Aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns als Staat um eine gute frühkindliche Bildung kümmern und gleichzeitig Eltern in ihrem häuslichen Umfeld stärken, das Ihre zu tun. Aber wir als Staat sollten dort nicht hineinregieren und tun das auch nicht, weil das zuvörderst Aufgabe der Familien ist.

Ich glaube, da haben wir einiges anzubieten. Frau Kollegin Klepsch wird das bestimmt bestätigen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Zschocke, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister! Ich würde gern zurückspringen zum Handlungsprogramm, Stichwort Seiteneinsteiger. Diese sollen ja grundsätzlich in Entgeltgruppe 12 eingruppiert werden, soweit das möglich ist. Voraussetzung ist ja ein Hochschulabschluss, aus dem mindestens ein Fach der gewünschten Schulart ableitbar ist.

Jetzt gibt es nach dem ersten Zeitraum der Erfahrung die Kritik, dass die Fachanerkennung durch das Landesamt zum Teil sehr restriktiv erfolgt, mit dem Ergebnis, dass infolge dieser restriktiven Fachanerkennung dann eben eine niedrigere Eingruppierung erfolgt. Wie begegnen Sie eigentlich dieser oft geäußerten Kritik?

Indem ich darauf verweise, Herr Abgeordneter, dass wir auch beim Thema Seiteneinsteiger immer die Qualität im Auge haben und sicherstellen wollen, dass diejenigen, die zu uns an die Schule kommen, in der Lage sind, die Herausforderung Unterricht, die Herausforderung Lehrersein zu meistern, als Person. Sie sollen nicht nur über die Qualifikation verfügen, um an Schulen eingesetzt zu werden,

sondern wir qualifizieren sie weiter, sodass sie am Ende des Prozesses als vollwertige Lehrer bei uns eingesetzt werden.

Bei der Zahl der Seiteneinsteiger, die wir haben, darf man nicht vergessen, dass es schon zwei oder drei Durchgänge von Seiteneinsteigern gibt, die berufsbegleitend ihre Berufsqualifizierung erworben haben, zwei Jahre lang, und die nun einen Abschluss haben. Sie werden bei uns mittlerweile nicht mehr als Seiteneinsteiger geführt, sondern sind selbstverständlich vollwertige Lehrerinnen und Lehrer, auch mit entsprechender Eingruppierung.

Dazu gehört auch, dass insbesondere die Personalvertretungen – das kann ich verstehen – immer Wert darauf gelegt haben, dass Seiteneinsteiger mit diesen qualitativen Voraussetzungen an die Schulen kommen und dass es nicht möglich ist, wie uns das gerne unterstellt wird, dass mittlerweile „jeder“ an die Schule kommt. Der Hochschulabschluss muss vorhanden sein, und aus diesem Abschluss muss ein ableitbares Schulfach hervorgehen. Wir führen regelmäßig intensive Beratungen mit dem Lehrerhauptpersonalrat, der darauf großen Wert legt. Ich kann die Position des LHPR an dieser Stelle verstehen. Wir sind immer bemüht, miteinander einen Weg zu finden, wie das gelingen kann.

Zum Schluss geht es letztendlich nicht nur um die Qualität der Bildung, die von Seiteneinsteigern vermittelt wird, sondern auch darum, ob diejenigen, die dann mit einem festen Vertrag bei uns sind, so weiterqualifizierbar sind, dass wir sie perspektivisch wirklich als vollwertige Lehrer einsetzen können – bis zu ihrem Dienstzeitende, das bisweilen 20 oder 30 Jahre später liegt.

Insofern bitte ich um Verständnis dafür, dass wir vergleichsweise hohe Hürden haben, und darum, dieses Thema auch wahrzunehmen. Andere Bundesländer haben wesentlich einfacher gestrickte Qualitätsanforderungen als wir. Aber wenn wir unseren Qualitätsanspruch hochhalten wollen, gehört dazu auch, dass wir das den Seiteneinsteigern abverlangen müssen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nun die SPD-Fraktion. – Keine Fragen. CDU-Fraktion? – Herr Abg. Hösl.

Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich möchte noch einmal auf die Referendare zurückkommen. Um eine Abwanderung ausgebildeter Referendare zu verhindern, sieht das Handlungsprogramm ein sogenanntes Anschlussreferendariat vor. Wie ist hier der Sachstand?

Ich muss jetzt nachschauen, damit ich Ihnen nichts Falsches sage. Das Problem ist, dass wir die sogenannte LAPO I, die Lehramtsprüfungsordnung, entsprechend ändern müssen. – Jetzt finde ich es prompt nicht in meinen Unterlagen.

Wir sind nun so weit, dass im Prinzip zum Winter 2019/2020 dieses Anschlussreferendariat eingeführt wird. Für diejenigen, die im Winter 2019/2020 ins Referendari

at gehen werden, wird es die Möglichkeit schon geben, durch eine entsprechende Änderung im Studienablauf relativ schnell – mit dann nur noch ungefähr einem Monat Zwischenraum – in dieses Referendariat zu gehen, sofern das gewünscht ist.

Im Moment haben wir die Schwierigkeit, dass ungefähr fünf Monate dazwischenliegen, fünf Monate, die irgendwie gefüllt werden müssen. Wir werben derzeit sehr stark dafür – was dankenswerterweise gut angenommen wird –, dass diejenigen mit einem Ersten Staatsexamen über das Programm Unterrichtsversorgung an die Schulen kommen. Perspektivisch soll es aber die Möglichkeit geben, mit ganz kurzem Zeitverzug sofort ins Referendariat gehen zu können.

Das ist gar nicht einmal so einfach, vom ganzen Ablauf her. Da müssen Prüfungen geschrieben, müssen Zeugnisse erstellt werden, muss die Bewerbung erfolgen. Wir müssen ja sicherstellen, dass wir dort nicht einem potenziellen Hochstapler aufsitzen. Deswegen ist das schon ein sehr ambitioniertes Vorhaben. Aber das ist jetzt, wie gesagt, finalisiert und wird für den nächsten Jahrgang entsprechend starten, zum Einstellungsjahrgang

2019/2020.

Vielen Dank Herr Staatsminister. Vielleicht schaffen wir noch eine kurze Frage und eine kurze Antwort. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Falken, bitte.

Ich gebe mir große Mühe, es kurz zu machen. – Sie haben es vorhin schon dargestellt; es geht um die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern. Mich würde sehr interessieren, Herr Staatsminister, wie viele Mittel Sie von den 1,7 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre für Pensionen der verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer zurücklegen müssen. Sie haben die Zahlen vorhin alle dargelegt. Das würde mich interessieren, wie viele Mittel für die Pensionen notwendig sind.

Was die konkrete Zahl betrifft, bin ich im Moment überfragt. Wir können das schriftlich nachreichen,

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Danke!)

ich würde vorschlagen, über den Schulausschuss, wenn gewünscht ist, das zu verteilen. Wir haben damals auch das Kostenblatt zum Handlungsprogramm übersandt, worin die Zahlen schon einmal standen. Wir können das gern noch einmal übersetzen und den Schulausschuss stellvertretend informieren, aber auch jeden anderen hier im Hause.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Danke!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister, schon jetzt. Für die AfD-Fraktion Frau Abg. Wilke – bitte kurz.

Ich mache es kurz. – Das Gute-KitaGesetz definiert als achtes Handlungsfeld die Stärkung der Kindertagespflege. Welche Maßnahmen sind dahin gehend in Sachsen geplant?

Sie waren ja dabei; wir haben hier im Sächsischen Landtag Beschlüsse gefasst, wie wir die Arbeit der Kindertagespflegepersonen finanziell noch einmal deutlich aufwerten können. Das ist Teil dessen, was hier im Hohen Hause beschlossen wurde. Das ist eine konkrete Maßnahme, um diesen zwar kleinen, aber eminent wichtigen Zweig der frühkindlichen Bildung zu unterstützen.

Vielen Dank. Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Minister, ich mache es ganz kurz. Handlungsprogramm, Stichwort Schulassistenz: Das soll Schulen mit besonderen Herausforderungen zugutekommen. Welche Kriterien legen Sie eigentlich zugrunde, um diesen Begriff zu definieren? Welche Daten liegen der Begriffsbildung zugrunde? Wie kommen wir zu eindeutigen und verbindlichen Definitionen von „Schulen mit besonderen Herausforderungen“?

Ich hatte schon gesagt, dass wir noch bei der Finalisierung dieses Konzepts sind. In der Tat geht es um die Frage, welche Schulen in diesem ersten Aufschlag, um den es jetzt geht – erst 110, dann 195 Stellen –, ausgewählt werden und welche Kriterien wir anlegen. Das ist auch bei uns noch Inhalt der Diskussion und noch nicht abgeschlossen.

Man kann aber von der sozialen Lage der Schule ausgehen, von dem Umfeld rund um die Schule. Es gibt natür

lich ein paar Indizien, die es möglich machen, eine Einschätzung zu treffen. Eine Rolle spielt auch der Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund dieser Schule. Gibt es dort besondere Herausforderungen, die wir aussteuern müssen? So versuchen wir eine Lösung zu finden, um Schulen, die das brauchen und die vielleicht auch von sich aus sagen, sie wollten gern Unterstützungskräfte haben, zu berücksichtigen.

Was mir in dieser Debatte wichtig ist – ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Hohen Hause, das zu berücksichtigen: Es kann nicht darum gehen, irgendwelche Stigmatisierungen zu betreiben. Das sind Schulen, die vor besonderen Herausforderungen stehen und die Unterstützung brauchen, damit alle Schüler – ich sage bewusst: alle Schüler an dieser Schule – entsprechend gute Lernerfolge erzielen. Ich halte es für sinnvoll, dort gezielt mit speziellem Personal hineinzugehen, um diese Unterstützung zu gewähren.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Meine Damen und Herren! Die Zeitdauer der Befragung des Staatsministers ist abgelaufen. Herr Staatsminister Piwarz, vielen Dank, dass Sie sich zur Verfügung gestellt haben.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Unruhe – Zuruf – Zuruf von der CDU: „Selbstverständlich“? Bei der Opposition ist alles selbstverständlich!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke auch Ihnen für Ihre Disziplin. Es geschieht nicht in jeder Landtagssitzung, dass wir mehrere Runden Fragen stellen können. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Dieseldebatte in Sachsen offen führen

Drucksache 6/10516, Prioritätenantrag der Fraktion AfD,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: Die AfDFraktion, danach die CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Wir beginnen mit der AfDFraktion. Herr Abg. Hütter, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Luft in Deutschland und in Sachsen war noch nie so rein wie heute. Seit Jahren nimmt die Konzentration von Luftschadstoffen beständig ab. Die Reduktion dieser Luftschadstoffe gerade für NO2 – man höre und staune – ist genau wo am meisten gesunken? Richtig, im Straßenverkehr. Der Verkehrsbereich trug über die Maßen zur Reduktion seit 1995 bei. Dennoch wird seit dem Jahr 2017 eine Panikmache betrieben, die ihresgleichen sucht. Man hat in der Stadt förmlich

Angst, den Fuß vor die Tür zu setzen und anschließend an einem Lungenleiden sterben zu müssen. So zum Beispiel in Leipzig. Der Grenzwert für NO2 wurde dort auch im Jahr 2018 überschritten. Damit drohen weitere Einschränkungen wie Fahrverbote.

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage argumentiert die Staatsregierung zwar, dass in Sachsen keine Fahrverbote geplant sind, weil die Luftreinhaltepläne dieses nicht vorsehen.

(Zuruf des Abg. Jörg Vieweg, SPD)

Nicht geplant heißt noch lange nicht, dass es keine geben wird. Was machen Sie, wenn die Fahrverbote durch ein Gericht angeordnet werden? Kein Fahrverbot ist schließlich bisher freiwillig eingeführt worden.

Auch grundsätzliche Fragen bleiben unbeantwortet. Sie kennen noch nicht einmal den Emissionsanteil, der tatsächlich auf den privaten Kraftverkehr zurückzuführen ist. Ebenfalls kennen Sie nicht den Anteil zusätzlicher Emissionen, die aus dem Mehrverbrauch bei Super-E10Betankung resultieren. Auch Flugzeuge, Schiffe, Diesellokomotiven und gewerblich genutzte Pkw werden nicht differenziert betrachtet. Das ist alles in der Drucksache 6/15493 nachzulesen.

Insgesamt gibt es mehr offene Fragen als Antworten. Sicher ist aber jetzt schon, dass den Diesel-Pkw-Besitzern Wertverluste beigefügt und kleine, mittelständische Unternehmen mitunter in den Ruin getrieben werden können. Ganz davon abgesehen, dass es nicht gerade als umweltfreundlich zu bezeichnen ist, wenn drei oder vier Jahre alte Autos in der Schrottpresse entsorgt werden, nur um sich anschließend einen tollen Geländewagen mit Verbrennungsmotor und hohem Verbrauch zu gönnen. Der Wagen hat dann zwar eine bessere Schadstoffklasse, aber dafür 30 % höhere Abgaswerte. So sieht Ihre Politik in der Realität aus, meine Damen und Herren.