Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Mit welchen Forderungen bringt sich Sachsen in den Diskussionsprozess zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik 2020 ein?
Das ist auch ein wichtiger Bestandteil, wenn wir von Landwirtschaft 4.0 reden. Da sprechen wir nicht nur über die Produktion, sondern auch darüber, wie die gemeinsame Agrarpolitik zukünftig ausgestaltet wird.
Auf der einen Seite steht natürlich die allgemeine Diskussion, die wir immer führen, wie stark das Agrarbudget in Zukunft ausgestattet wird. Das ist ein großes Fragezeichen. Wenn wir dann wissen, wie viel das ist: Wie wird es auf die einzelnen Länder verteilt? Wenn wir das dann wissen: Wie wird es innerhalb Deutschlands noch verteilt? Es sind also noch sehr viele Fragen offen.
Wir möchten auf alle Fälle auch weiterhin Fördermöglichkeiten erhalten, um genau – jetzt der Bezug auch zu dem Thema – diese innovativen Ansätze verstärkt in der Landwirtschaft einzusetzen. Dazu brauchen wir auf der einen Seite Freiheit und auf der anderen Seite auch die nötigen Mittel. Wir haben das in verschiedenen Gesprächen bereits thematisiert, auch in Informationsveranstaltungen in Brüssel.
Ich möchte darüber hinaus auch andere Quellen nutzen, die für die Förderung möglich sind, zum Beispiel das, was man heute Horizon 2020 nennt – das wird wohl in Zukunft Horizon Europe heißen. Dort ist ein neues Feld enthalten, das nennt sich digitale Landwirtschaft – Smart Farming oder Precision Farming, das weiß ich nicht genau. Es hat jedenfalls einen Landwirtschaftsbezug.
Wenn es schon solche Mittel gibt, um Innovationen voranzubringen, dann möchte ich sie natürlich intensiv für Sachsen nutzen im Wissen darum, wie schwierig es ist, überhaupt Geld aus diesem Topf zu bekommen. Die Erfolgschancen sind eher bescheiden. Auch dort können wir bereits auf unser Wissen setzen, an solche Mittel heranzukommen. Voraussetzungen sind allerdings immer, dass man schon eine Basis hat, dass man möglichst grenzüberschreitende Projekte anstrebt. Darum geht es auch bei dem internationalen Ansatz, Geld nach Sachsen zu holen.
Mir geht es dabei nicht nur um tolle Forschungsprojekte, sondern vor allem darum, dass im Anschluss daran die Wertschöpfung in Sachsen bleibt, dass dann, wenn wir diesen wirklich völlig neuen Weg in der Landtechnik, in der Landwirtschaft, in der Umwelttechnik beschreiten, auch produziert wird.
Deshalb ist mir auch diese enge Verbindung mit der Industrie, mit der Wirtschaft so wichtig, dass man auf diesen großen Landtechniktraditionen in Sachsen mit den vielen kleinen und mittleren innovativen Unternehmen wieder stärker aufbauen kann und aus diesen Forschungsfördermitteln und simul+-Ansätzen wieder Wertschöpfung nach Sachsen und – darüber würde ich mich freuen – vor allem in den ländlichen Raum bringt.
Danke. Herr Minister Schmidt, auch von mir vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ist es geplant, die SAPOS-Daten und auch die Geodaten den Landwirten dauerhaft kostenlos zur Verfügung zu stellen? Ab wann können wir im ländlichen Raum mit schnellem Internet rechnen, damit dann auch Echtzeitdaten verwendet werden können?
Wir haben die SAPOS-Daten jetzt in einer Versuchsphase freigegeben. Dafür bin ich dem Innenministerium sehr dankbar. Wir werden uns das anschauen. Mein Wille ist es, das nach dieser Versuchsphase dauerhaft freizugeben. Ich habe diesbezüglich bis jetzt nur positives Feedback bekommen. Ich kann Ihnen noch nicht genau das Datum nennen, aber Ziel ist es, dass wir für die Anwendung in der Landwirtschaft als eine ganz wichtige Voraussetzung für das, was ich jetzt beschrieben habe, die Freigabe dauerhaft erreichen.
Zum schnellen Internet haben wir in der Staatsregierung wesentliche Beschlüsse getroffen, um den Breitbandausbau deutlich voranzubringen. Es ist nicht mein Ressort, aber ich glaube, es sind 700 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt worden, um diese Prozesse zu verstärken. Das ist der derzeitige Stand zum Breitbandausbau, aber die nächste Stufe kündigt sich schon an: 5G, die fünfte Generation. Es gibt den Spruch, bis an jede Milchkanne – ich sage: bis an jede Maispflanze – diesen nächsten Schritt zu gehen. Denn wir möchten auf dem Feld auch damit arbeiten.
Wir haben uns an einem Aufruf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über sogenannte Experimentierfelder beteiligt, um im ländlichen Raum ein 5G-Testfeld aufzubauen. Das wäre wieder so ein nächster Schritt, um Anwendungen zu demonstrieren. Ich habe die fünf Themenfelder in meiner Rede schon genannt. Es geht nicht nur um Land- und Forstwirtschaft, sondern auch um die Digitalisierung im ländlichen Raum, um dort innovative Konzepte zu entwickeln.
Ich bin ganz optimistisch, dass wir den Zuschlag bekommen. Das Interesse ist scheinbar sehr groß. Wir sind jetzt in einer Zwischenstufe. Aufgrund der eingereichten Skizze wurden wir zum Vollantrag aufgefordert. Das ist ein gutes Zeichen dafür, dass wir am Ende auch das Geld ganz oder teilweise bekommen. Damit könnten wir genau das, was Sie hier beschrieben haben, in unserem Bereich umsetzen und nach vorn bringen.
Ihnen ist sicherlich auch bekannt, dass es in anderen Bereichen ähnliche Ansätze gibt, solche Testfelder aufzubauen, ob das Verkehr oder Industrie ist. Wir beabsichtigen das für den ländlichen Raum, für die Landwirtschaft und den Umweltbereich ebenfalls in einem ziemlich großen Maßstab zu tun.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Die erste Runde wird abgeschlossen durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Günther, bitte.
Wir haben uns mit den Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft beschäftigt. Wichtige Aspekte sind natürlich der Datenschutz und die Datensicherheit. Wenn ein Betrieb durch die Digitalisierung zum gläsernen Betrieb wird – wenn die Daten zum Beispiel jede einzelne Maispflanze erfassen –, dann stellt sich die Frage, wie man die Datensicherheit gewährleistet und sie vor Angriffen schützt.
Gibt es hierzu eine Strategie seitens des SMUL, wie man sicherstellen kann, dass es zu keinen Schäden kommt?
Vielen Dank für die Frage. Das war noch Bestandteil meines Redetextes, den ich leider nicht ganz beenden konnte.
Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, den man beachten muss. Wie Sie schon richtig gesagt haben: Bei der ganzen Entwicklung und Nutzung der Chancen muss man die Risiken auch betrachten und darf nicht in Gefahren laufen, die wir heute wahrscheinlich noch nicht abschätzen können. Bei diesen Ansätzen werden zukünftig regionale Clouds eine viel größere Rolle spielen. Heute fließen die Daten in globale Clouds, in denen sie dann gespeichert werden. Wir möchten aus vielen Gründen diese Daten in regionale Clouds fließen lassen. Es gibt verschiedene Ansätze von unterschiedlichen Herstellern, ob Software- oder Landtechnikhersteller.
Das hat zwei Vorteile. Ein Vorteil ist: Wenn Sie dort arbeiten, egal, ob im Amt oder auf dem Feld, sind unfassbar große Datenmengen zu bewegen bzw. zu senden. Für
Datenmengen regionale Clouds zu nutzen ist von der Datenübertragung einfacher, als sie durch die halbe Welt zu schicken. Beispielsweise wird die Steuerung der Maschine ebenfalls durch diese Daten vollzogen. Also muss ein ständiger Austausch stattfinden. Das ist der technische Aspekt.
Der andere Vorteil ist, dass in einer regionalen Cloud die Daten viel besser geschützt werden können, als sie global um die Welt zu schicken.
Das ist allerdings nur ein Ansatz. Wir werden diese Themen sehr ernst nehmen. Das ist auch bei allen Betrachtungen ein wichtiger Punkt. Das darf man nicht vergessen. Deshalb noch einmal Danke für die Frage.
Bei aller Begeisterung – und Sie kennen mich –, ich bin wirklich einer, der eher mal einen Schritt zu schnell vorneweggeht. Aber je mehr man diese gesamten Prozesse und Möglichkeiten, die wir haben, sieht und auch gut kennt, desto besser wissen wir, welche Gefahren davon ausgehen, und das nehmen wir nicht auf die leichte Schulter. Das kann ich Ihnen versichern.
Amt. Präsident Thomas Colditz: Meine Damen und Herren! In den weiteren Runden können jetzt Fragen zu beiden Themenkomplexen gestellt werden. Die Reihenfolge ist wie folgt: zunächst die Fraktion DIE LINKE, danach die CDU, die SPD, die AfD und die GRÜNEN. Wir beginnen wieder mit den LINKEN; Frau Dr. Pinka, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank. Wir hatten die Frage zur Düngeverordnung gestellt, und dazu eine Vorbemerkung. Im Januar 2017 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten, die durch die Länder mit Rechtsverordnungen untersetzt werden kann. Dabei habe ich vor allem die §§ 5 und 6 im Blick, also Mindestabstände für das Aufbringen von Stickstoff, von phosphorhaltigen Düngemitteln und die Sperrfristen für das Aufbringen von bestimmten Düngemitteln. Meine erste Frage lautet: Wie und wann erfolgt die landesrechtlich verbindliche Umsetzung der Düngeverordnung in Sachsen, und wie wird die Düngepraxis im Verwaltungsvollzug engmaschig überwacht werden?
Erst einmal einige allgemeine Aussagen zu dem, was Sie soeben gesagt haben, auch mit den Vorgaben der Düngeverordnung allgemein und den Sperrfristen.
Ich glaube – deshalb haben wir uns dort auch sehr kritisch zu einzelnen Themenfeldern geäußert –, dass wir mit der Düngeverordnung ein extrem starres System über Deutschland bringen, das sich an den regionalen, an den klimatischen, an den Bodenarten und an anderen Bedingungen überhaupt nicht ausrichtet. Es ist sehr schwierig, eine Düngeverordnung mit gleichen Vorgaben – ich beziehe es nur mal auf Sachsen, ich spreche überhaupt nicht vom Fichtelberg bis Schleswig-Holstein, ich sage mal vom Fichtelberg bis Bad Düben und von Bad Elster
bis Bad Muskau – umzusetzen. Deshalb ist es zunächst eine sehr große Herausforderung. Ich glaube, in unseren modernen Zeiten – dabei komme ich zum vorherigen Themenkomplex – hätte ich mir hierbei eine andere, flexible und modernere Vorgabe gewünscht. So viel dazu.
Diese Düngeverordnung setzen wir Schritt für Schritt um. Wir haben die Sperrfristen der Ausbringung bereits erhöht, die mit begründeten Ausnahmegenehmigungen – und da sprechen wir mal von einer Verlängerung der Ausbringungszeit von 14 Tagen, länger haben wir noch keine Ausnahmegenehmigung erteilt – umgesetzt sind. Die Gewässerrandstreifen waren übrigens in Sachsen schon immer in der Vorgabe breiter als in anderen Bundesländern oder in Vorgaben der europäischen und bundesdeutschen Düngeverordnung; auch das ist umgesetzt. Ich weiß jetzt nicht, worauf Sie sich konkret beziehen und was wir noch nicht umgesetzt haben sollten. Meines Erachtens sind diese Vorgaben bei uns umgesetzt.
Ja, der Verwaltungsvollzug. Diese Systeme haben wir auch. Bei uns werden durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genauso wie über unser BfUL, unserer Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft, Kontrollen durchgeführt. Weitere Kontrollen werden auch durch die unteren Behörden – beispielsweise die untere Wasserbehörde – durchgeführt. Diese Kontrollsysteme stehen. Meines Erachtens sind wir hierbei gut ausgestattet und die Kontrolldichte ist ausreichend.
Ich möchte gern noch einmal auf das vorherige Thema zurückspringen: Welche finanziellen und personellen Ressourcen werden im Hause verwandt, um das Thema simul+ voranzutreiben? Wurden dazu auch Strukturveränderungen im Hause geschaffen, um das Thema voranzutreiben?
Ja, wir haben, wie gesagt, am Anfang unserer Ressortforschung die Ressortforschungsmittel, die wir sowieso schon hatten, in Teilen auf dieses Thema simul+ fokussiert und im letzten Haushalt Geld für diese Anwendung konkret eingestellt. Ich bin dafür dem Landtag sehr dankbar, dass Sie uns das ermöglicht haben. Im Jahr 2019 stehen 3,3 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung, im Jahr 2020 sind es 5,3 Millionen Euro. Wir haben 16 Projektstellen im Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie dafür geschaffen. Wir haben auch dieses gesamte Thema bei uns im Hause neu strukturiert, also eine Stabsstelle geschaffen, die dieses gesamte Thema koordiniert, weil alle Fachabteilungen hiervon betroffen sind und unterschiedliche Projektideen entwickeln.
Es ist kein reines Förderprogramm, wie es scheinen mag, sondern wir machen es ganz bewusst anders: Wir rufen Themen auf, die wir gelöst haben wollen, und dafür kann man sich mit Projekten bewerben, die diese Themen am Ende umsetzen, und danach wird das vergeben. Wir machen einen ganzen Teil entweder selbst – ich habe ja gesagt Ressortforschung – im Haus, im LfULG, im Staatsbetrieb Sachsenforst, in wenigen Teilen auch im BfUL. Wir arbeiten zum Teil mit Partnern zusammen, und es gibt auch Projekte, die komplett außerhalb mit unserer fachlichen Begleitung laufen.
Wir wollen externe Mittel einwerfen, zum Beispiel Drittmittel vom Bund – das erwähnte ich bereits –, dort sind Experimentierfelder aufgerufen worden. Das ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Dort haben wir uns auch beworben, und ich hoffe, dass wir an diese Mittel, die auf europäischer Ebene für das Thema Smart Farming zur Verfügung gestellt werden, herankommen. Es ist also ein großer Komplex von Maßnahmen. Es ist kein reines Förderprogramm im eigentlichen Sinne, dass mit dem Fördersatz von x Prozent soundso viele Mittel zur Verfügung stehen und man sich darauf bewerben kann, sondern wir setzen themenbezogene Projekte um, rufen sie auf, fokussieren diese auf die Landwirtschaft, auf die Forstwirtschaft, die Ernährungswirtschaft und auf die Umwelttechnologie.
Danke, Herr Präsident! Herr Staatsminister, ich springe wieder zurück zum Thema „Düngeverordnung“. Sie haben vorhin von umfangreichen Kontrollsystemen gesprochen. Mich würde einmal interessieren, welche Maßnahmen die Staatsregierung unternimmt, um die Bauern, die Landwirte, bei der Umsetzung der Düngeverordnung zu unterstützen?
Auf der einen Seite geht es um die Informationen. Wir führen umfangreiche Informationsveranstaltungen durch, auch wieder durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, um die Herausforderungen, die vor den Landwirten stehen, auch zu erläutern und Umsetzungsmöglichkeiten darzustellen.
Wir stellen Informationsmaterial zur Verfügung, wo praxisrelevante Inhalte und Themen erläutert sind, wie diese Vorgaben umgesetzt werden. Wir haben unsere Internetseiten mit sehr umfangreichen Informationen vom LfULG, die Informationsdienste, aber auch Informationen über unsere Fachförderzentren. Wir haben erforderliche Datengrundlagen und Dokumentationshilfen zur Bedarfsermittlung und Nährstofffinanzierung geschaffen. Zum Beispiel haben wir auch das PC-Düngungsprogramm weiterentwickelt und angepasst, was man unter Berücksichtigung der Vorgaben der Düngeverordnung von den Landwirten verwenden kann. Das ist die eine Seite, also die Information.
Auf der anderen Seite gibt es die Softwarelösungen, wir haben aber auch die Hardwarelösungen. Wir fördern über unsere Richtlinie LIW/2014 ganz speziell die Erweiterung der Lagerkapazität von Gülle-, Festmist- und Jauchelagerplätzen. Wir fördern auch die Technik zur Ausbringung von organischen Düngern mit neuen innovativen Ansätzen, also die bodennahe Schlitzeinbringung, das heißt weg vom Prallteller, der allerdings in Sachsen fast der Vergangenheit angehört, und unterstützen auch dort die Bauern bis zu 40 %.
Das ist die technische Seite. Wir haben allerdings auch Fördermöglichkeiten über unsere Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen in den letzten Jahren eingeleitet. Zum Beispiel ist beim Zwischenfruchtanbau der Bestandteil des Screenings in Sachsen um 95 % auf über 63 000 Hektar naturschutzgerechter Ackerbewirtschaftung gestiegen. Das ist fast das Achtfache gegenüber der vorherigen Förderperiode.
52 000 Hektar gestiegen. Wir können mit diesen Maßnahmen eine große Nitrataustragsminderung erreichen. Es werden ungefähr 4 000 Tonnen weniger Nitrat errechnet. Aber mit Statistiken und Durchschnittswerten ist das so eine Sache. Ich möchte das nicht weiter vertiefen. Es ist so, dass wir mit diesen Maßnahmen einen großen Schritt erreicht haben.
Um diese Maßnahmen, zum Beispiel den Ökolandbau, finanzieren zu können – es gibt Bundesländer, die an ihre Finanzierungsgrenzen stoßen –, haben wir Mittel aus anderen Bereichen in diese Agrarumweltmaßnahmen, speziell in den Ökolandbau, umgeschichtet, weil wir mit einem so großen Zuwachs nicht gerechnet haben. Wir haben die Umstellungsförderung deutlich erhöht, um die Ökobauern in dieser schwierigen Phase der Umstellung stärker zu unterstützen. Wir haben durch Mittelumschichtung mit 30 bis 40 Millionen Euro gewährleistet, dass es weiterhin neue Antragstellungen im ökologischen Landbau geben kann. Das ist ein ganzer Strauß von Maßnahmen, um den Vorgaben der Düngeverordnung besser gerecht zu werden.
Danke. Herr Minister Schmidt, mich interessiert, warum für die Gülleausbringung im Herbst keine Stabilisatoren wie Piadin und N-Lock verpflichtend in die Düngeverordnung aufgenommen worden sind. Wie wollen Sie die Landwirte mit der erhöhten Bürokratie, die entstanden ist, bei der Düngemittelplanung unterstützen?
Ich habe Ihnen gesagt, dass wir die Landwirte durch Softwarelösungen unterstützen. Die bekommen kostenlos die Software, mit der sie die Düngemittelausbringung schlagbezogen berechnen und daraus ableitend ihre Planung machen können. Ich kann Ihnen versichern, Frau Grimm, die große Herausforderung ist nicht die Düngemittelplanung. Die große Herausforde
rung ist die Witterung. Sie haben zum Beispiel einen nassen Herbst. Wenn Sie einen Stichtag haben, an dem Sie es noch ausbringen können und Ihre Becken noch nicht leer sind – – Das ist die eigentliche Herausforderung, deshalb die Investitionen in zusätzliche Lagerkapazitäten.