Protocol of the Session on December 14, 2018

(Beifall bei der AfD)

Wir sind am Ende der Rednerrunde angekommen. Die Staatsregierung hat das Wort. Bitte, Herr Staatsminister Schmidt.

Vielen Dank, Herr Präsident! Da die Staatsregierung bereits in ihrer Antwort zum Antrag Stellung genommen hat und die Konzentration langsam nachlässt, möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben, in weihnachtlicher Besinnlichkeit und unter voller Konzentration meinen zu Protokoll gegebenen Redebeitrag später nachzulesen. Aber es ist der letzte Debattenbeitrag in diesem Jahr. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen für die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Jahr im Parlament, in den Ausschüssen, aber auch all unseren Mitarbeitern und nicht zuletzt den Mitarbeitern des Landtags zu danken, die gerade in dieser Woche Großes in diesen langen Sitzungen geleistet haben.

(Beifall des ganzen Hauses)

Ich wünsche Ihnen noch eine besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und Glück und Gesundheit für ein möglichst gutes nächstes Jahr. – Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir kommen zum Schlusswort. Das hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Kollege Günther.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte Sie auch nicht über Gebühr strapazieren. Einschlägige Einwände gegen unseren Antrag sind nicht vorgebracht worden. 10 % entsprechen nicht 100 %. Das kann man schon mal sagen. Wenn man Wald zu 10 % sich selbst überlässt, sage ich: Natur reguliert sich selbst. Da muss man nicht eingreifen. Das sind solche Binsenweisheiten. Ich erspare mir jetzt einfach, die anderen Sachen noch einmal zu wiederholen.

Ich wünsche Ihnen allen ein paar schöne erholsame Tage und würde mich freuen, wenn jetzt noch eine Zustimmung durchrutscht.

(Beifall und Heiterkeit bei den GRÜNEN, den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU und der AfD)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 6/13698 zur Ab

stimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, damit ist die Drucksache 6/13698 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Die nationale Biodiversitätsstrategie enthält zwei Ziele, die den Schutz und die Förderung von Wildnis beinhalten: erstens das Zweiprozentziel „Wildnis“ bis zum Jahr 2020 und zweitens, im Jahr 2020 soll der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche betragen, wobei die öffentliche Hand hier 10 % der Waldfläche vorhalten soll. Das sind genau die 10 %, auf die die GRÜNEN in ihrem Antrag abstellen.

In Abhängigkeit von der Flächengröße gibt es gewisse Schnittmengen zwischen dem Zweiprozentziel und dem Fünfprozentziel. Ein bekanntes Beispiel ist der alte Truppenübungsplatz Königsbrücker Heide als wohl wichtigstem sächsischen Wildnisgebiet. Mit einer Gesamtgröße von circa 7 000 Hektar hat es eine Naturentwicklungszone bzw. Prozessschutzflächen von mehr als 5 000 Hektar. Das bedeutet: Auf mehr als 75 % der Fläche findet keine Nutzung statt, und es wird auch nicht gejagt.

Es ist nicht so, dass im Freistaat Sachsen keine Aktivitäten hinsichtlich der Ausweisung von Prozessschutzflächen unternommen würden. Aktuell liegen wir bei 5,9 % im sächsischen Staatswald.

Richtig ist, dass wir weder im sächsischen Programm zur Biologischen Vielfalt noch in der „Waldstrategie 2050“ quantitative Ziele zu Wildnis- und Prozessschutzflächen ausweisen. Als qualitatives Ziel sind beide Aspekte jedoch enthalten, ebenso im Landesentwicklungsplan 2013. Dort heißt es: „Durch die Sicherung von Gebieten, auf denen dauerhaft eine natürliche Dynamik und ungelenkte Entwicklung zugelassen wird, soll langfristig ein Netz von Natur-Entwicklungsgebieten aufgebaut und in den großräumig übergreifenden Biotopverbund integriert werden.“

Wenn wir über 10 % entsprechend der Bundesstrategie reden, dann muss man bedenken, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Voraussetzungen dafür gibt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern verfügt zum Beispiel Sachsen über den größten Anteil an instabilen Fichtenbeständen im Oberstand. Das bedeutet: Wenn wir hier nur rein quantitativ auf 10 % abzielen, dann kommen wir keinen Schritt weiter. Demnächst müssen wir erst einmal verstärkt Anstrengungen in den Waldumbau stecken. Ich meine, es müssen robustere, dem Standort angepasste Arten angepflanzt werden, um den Naturraum Wald auch zukünftig zu erhalten.

Bezogen auf den Antrag der GRÜNEN bedeutet das: Qualität geht vor Quantität. Sachsen bekennt sich zur Wildnis. Aber die qualitative Eignung der Gebiete hat

Vorrang vor einer reinen Quantifizierung. Insofern ist der Argumentation des Umweltministeriums eine Logik abzugewinnen, die den praktischen Gegebenheiten folgt: nämlich, dass die Wildnisziele der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt nicht einseitig als Flächenstilllegung ausgelegt werden, sondern dass es darum gehen muss, natürliche Entwicklungsprozesse der Wälder im Rahmen der naturnahen Bewirtschaftung zu integrieren.

Es sollte unser Ziel sein, mittel- und langfristig die 10 % Prozessschutzflächen zu ermöglichen. Doch dazu sind erst Waldumbaumaßnahmen im Rahmen einer naturgemäßen Nutzung nötig. Es müssen mehr Standortheimische Wälder entwickelt werden, die mittelfristig in den Prozessschutz überführt werden. Einen Punkt, den wir hier ebenfalls nicht vernachlässigen dürfen: Wir müssen bei Wildnisgebieten auch um die Akzeptanz der Bevölkerung werben. Sicherlich ist das Argument, dass die Ausweisung von Wildnisgebieten Kosten verursacht, richtig; ebenso der Verzicht auf einen nicht unwesentlichen Teil von Holzeinschlag. Gewisse Einschnitte gibt es zudem im Tourismusbereich.

Allerdings halte ich die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz, die Einstellung der Bevölkerung zu Wildnis, als einen wichtigeren Faktor. Die Ausweisung von Wildnisgebieten muss mit einer ausreichenden Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation einhergehen.

Abschließend möchte ich also zusammenfassen: Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist in seinem Ansatz zwar zu begrüßen, aber allein auf das Erreichen quantitativer Ziele abzustellen, ist dem Ansinnen wenig dienlich. Daher werden wir ihren Antrag ablehnen.

Naturschutz ist ein zentrales Anliegen im sächsischen Staatswald. Das schließt das dauerhafte oder zeitweise Nichtnutzen von Wald ebenso ein wie zusätzliche Bewirtschaftungsgrundsätze für Waldflächen mit besonderen Naturschutzfunktionen, einzelne Naturschutzmaßnahmen oder den Waldumbau in stabile und artenreiche Mischwälder.

Wir betrachten den Naturschutz nicht losgelöst. Naturschutz-, Wirtschafts- und Erholungswald sind nicht räumlich voneinander getrennt. Die biologische Vielfalt ist im Wald nicht durch die Waldbewirtschaftung bedroht. Vielmehr ist es neben einem partiellen Nutzungsverzicht auch möglich, natürliche Entwicklungsprozesse der Wälder in die Waldbewirtschaftung zu integrieren.

Nehmen Sie einmal Hans Carl von Carlowitz. Er führte vor gut 300 Jahren das Prinzip der „nachhaltenden Nutzung“ ein. Die daraufhin einsetzende geregelte Forstwirtschaft ermöglichte es, den damals vor allem aufgrund des Bergbaus ramponierten Wald und seine Rest-Naturreichtümer zu erhalten und später weiterzuentwickeln. Oder denken Sie an 1990 und die Wälder des Erzgebirges zurück. Wer heute in den Kammlagen zwischen Olbernhau und Altenberg, dem Fichtelberg oder zwischen Klingenthal und Johanngeorgenstadt unterwegs ist, erkennt wieder Wälder und auch Fortschritte beim Arten- und Biotopschutz – dank unserer Aufforstungen, dank der jährlichen Bodenschutzkalkungen, dank einer naturnahen Waldbewirtschaftung.

Mittlerweile sind in Sachsen 27 % unserer Wälder naturnah. Auch der Waldumbau ist eine Maßnahme im Sinne des Naturschutzes, schaffen wir doch mit vielfältigen Mischwäldern Habitate und wichtige Nischen für den Arten- und Biotopschutz im Wald. Auf jährlich 1 300 Hektar baut Sachsenforst den Staatswald in naturnahe, stabile sowie arten- und strukturreiche Mischwälder um.

Mit diesen Größenordnungen ist der Waldumbau das größte Naturschutzprojekt in Sachsen. Ich bin froh, dass der Sächsische Landtag auch im nächsten Doppelhaushalt dafür Mittel bereitgestellt hat. Wie wichtig dieser Umbau und damit auch eine forstliche Bewirtschaftung ist, haben erst kürzlich die Stürme „Herwart“, „Friederike“ und „Fabienne“ sowie die extreme Borkenkäferkalamität gezeigt. Eine undifferenzierte Ausgliederung aus der naturnahen Waldbewirtschaftung würde besonders auf den Prozessschutzflächen die Entwicklung von Wäldern mit standortgerechten, an den Klimawandel angepassten Baumarten, verzögern.

Naturschutz im Staatswald schließt auch solche Projekte wie die Redynamisierung der Spree mit ein. Damit werden ehemalige Mäanderschleifen wieder angebunden, die umliegenden Auwälder überflutet und somit ein Beitrag zur Verbesserung des landesweiten Biotopverbunds im Freistaat Sachsen geleistet.

Auch die Förderung der einheimischen Weißtanne ist Naturschutz. Sie übernimmt im ökologischen Waldumbau eine wichtige Rolle als heimische Nadelbaumart. Sachsenforst sowie den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern ist es zu verdanken, dass die fast verschwundene Weißtanne langsam, aber stetig wieder ihre ehemaligen Areale einnehmen kann. Insofern greift es mir zu kurz, wie von den GRÜNEN gefordert, Naturschutz nur auf das komplette und dauerhafte Stilllegen von Flächen und dafür geforderte Quoten zu reduzieren. Naturschutzfachlich besonders wertvolle Wälder aus der Nutzung herauszunehmen, ist ein Baustein unseres Naturschutzkonzeptes. Im Staatswald werden 5,9 % des Waldes nicht genutzt.

Über alle Waldeigentumsarten hinweg sind es knapp 3 %. Das entspricht in etwa einer Fläche größer als der Ausdehnung der Dresdner Heide und des Tharandter Waldes zusammen. Aber uns geht es nicht um pauschale Stillle

gungsprozente. Wir setzen auf Qualität vor Quantität. Besonders unsere Großschutzgebiete sind geprägt von einer Vielfalt der Lebensräume sowie einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Im Nationalpark beispielsweise sind es Felsriffe, naturnahe Kiefern- und Buchenwälder sowie Moore und Fließgewässer, die Heimat für unter anderem 450 Moos- und 32 Farnarten, für Wanderfalke, Schwarzstorch und Uhu sowie spezielle Holz bewohnende Käferarten als Urwaldrelikte sind.

Bis zum Jahr 2030 wird der Ruhebereich des Nationalparks Sächsische Schweiz im Staatswald um 2 100 Hektar erweitert. Dann sind ungefähr drei Viertel der Fläche des Nationalparks aus der Nutzung entnommen. Die Stilllegungsfläche im Freistaat Sachsen entspricht dann in etwa der Größe des Wermsdorfer Waldes, der Dresdner Heide und des Tharandter Waldes.

Dem Freistaat wurden aus dem Nationalen Naturerbe bisher rund 1 500 Hektar Waldflächen zumeist in Streulage übertragen, die sobald als möglich aus der Nutzung genommen werden sollen. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt hat in Sachsen ebenso 7 300 Hektar mit der Vorgabe erhalten, sie in Prozessschutz zu überführen.

Dazu kommen Stilllegungen auf Waldflächen von Sachsenforst im Umfang von gut 2 000 Hektar, die nach innerbetrieblichen Maßgaben festgelegt werden. Damit haben wir auch im Freistaat Sachsen sehr vielfältige Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt ergriffen. Man muss bei dieser Diskussion auch wissen, dass Deutschland und Sachsen sich nur etwa zur Hälfte mit Holz aus einheimischen Wäldern versorgen. Dabei müsste der Einsatz von Holz in Industrie, Gewerbe und Privathaushalten noch gesteigert werden, um klimaschädliche Rohstoffe und Materialien zu substituieren. Es kann keinesfalls im Sinne der Biologischen Vielfalt sein, den nachwachsenden Rohstoff Holz aus fernen Ländern mit hohen Transport- und Klimakosten hierher zu importieren und Waldflächen mit naturnahem Waldbau schablonenhaft stillzulegen. Knappe Ressourcen sind stets dorthin zu lenken, wo sie den größten Nutzen für das Gemeinwesen erzielen. Dies gilt auch für den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Die Forst- und Holzwirtschaft ist eine der wenigen Branchen in Sachsen, die bereits heute klimaneutral wirtschaftet. Die naturnahe Waldbewirtschaftung durch Wald besitzende Familien, Unternehmen, Kommunen, Kirchen und durch Sachsenforst sowie der geregelte Holzeinschlag sind dafür elementare Voraussetzung. Ich danke allen, die sich in diesem Sinn für den Naturschutz im Wald engagieren.

Sachsen ist mit seinem Programm und Maßnahmenplan zur Biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen, seiner Waldstrategie 2050 und dem Naturschutzkonzept des Staatsbetriebes Sachsenforst gut aufgestellt, um die biologischen Vielfalt im sächsischen Staatswald zu sichern. Insofern erübrigt sich der vorliegende Antrag. Ich empfehle, ihn abzulehnen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Drucksache 6/15558

Es wurde eine mündliche Anfrage von Frau Dr. Pinka eingereicht. Diese liegt Ihnen vor und wurde schriftlich beantwortet. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Die Fragen beziehen sich auf das Greenpeace-Dossier „Schwarzbuch VattenfallLeaks“ vom 03.12.2018, insbesondere auf den als geheim eingestuften Brief des Vattenfall-Vorstands an die schwedische Staatskanzlei vom 18.04.2016. Relevant sind insbesondere die Anstriche 5 und 7 im Abschnitt 7 auf der letzten Seite der Übersetzung (online unter:

(https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/ files/begaran_om_samordning.pdf).

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wann und mit welchem Ergebnis im Verkaufsprozess beginnt und endet die dort genannte Fünfjahresfrist gemäß dem Umwandlungsgesetz?

2. Inwiefern müsste nach Auffassung der Staatsregierung Vattenfall finanziell einstehen, wenn mit sofortiger Wirkung und in voller Höhe Sicherheitsleistungen für die Wiedernutzbarmachung gefordert würden?

Zu Frage 1: Der Brief des VattenfallVorstands bezieht sich, wie im Anschreiben erkennbar, auf einen damals in Abstimmung befindlichen Vorgang. Die tatsächlichen Inhalte von Dokumenten zur Veräußerung der Braunkohlesparte von Vattenfall sind der Staatsregierung nicht bekannt. Darüber hinaus war die Staatsregierung in die Verkaufsprozesse nicht einbezogen. Die konkreten Sachverhalte müssten bekannt sein, um geprüft werden zu können und eine Aussage zum angefragten Sachverhalt machen zu können. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden.

Zu Frage 2: Die zuständige Behörde kann die Zulassung eines Betriebsplanes von des Leistung einer Sicherheit abhängig machen. Diese Vorschrift des § 56 Abs. 2 des Bundesberggesetzes richtet sich an den Bergbauunternehmer. Vattenfall ist nach dem Verkauf der Braunkohlesparte kein Bergbauunternehmer mehr. Zusätzlich ist auf

die Beantwortung der ersten Frage zu verweisen. Auf eine Bewertung von über die genannten Sachverhalte hinausgehenden Spekulationen wird verzichtet.

Nachdem schon so viele gute Wünsche geäußert wurden, steht nun Weihnachten endgültig vor der Tür. Wir haben gestern und vorgestern dafür gesorgt, dass wir eine finanzielle Grundlage für die Politik der nächsten zwei Jahre haben, und – verehrte Kolleginnen und Kollegen – auch Sie verdienen einmal Lob. Ein beschlossener Haushalt ist ein parlamentarischer Erfolg und unser eigentliches Königsrecht. Darüber wird im kommenden Jahr der Wähler sein Urteil sprechen. Ich denke, im nächsten Jahr werden wir uns – und darauf hoffe ich – einen zivilisierten demokratischen Wettbewerb liefern.