Natürlich gibt es auch Möglichkeiten des Staates. Wir haben Förderinstrumente, wie die Richtlinien „Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer“, die auch den Kauf einer solchen Drohne unterstützen. Es gibt ein Forschungsvorhaben „Wildretter“, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durchgeführt wurde, um hierüber Erfahrungen zu sammeln und einzubringen. Das ist auch das, was der Staat machen sollte. Diese Dinge selbst anzuschaffen halte ich nicht für richtig. Das lehnen wir ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Es grenzt schon ein bisschen an Beschäftigungstherapie, was wir jetzt hier machen, nachdem wir uns gestern Nacht bereits mit dem Thema auseinandergesetzt und dieses bereits abgelehnt hatten.
Reden wir nun also noch einmal zu den Rehkitzen. Es mag ja ganz nett sein vor den Feiertagen, aber nicht sachgerecht.
Ganz sachlich gesagt: Wer den Mähtod von Tieren billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich und begeht nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat. Sie wird, wenn sie zur Anzeige kommt, mitunter sehr hart geahndet, und das ist richtig so. Gleichzeitig bergen die getöteten Wildtiere auch für die Landwirtschaft ein Risiko, wenn die Kadaverteile in das zu silierende Gras gelangen und später verfüttert werden. Insofern hat der Landwirt gleich ein mehrfaches Interesse daran, vor der Grasernte sicherzustellen, dass keine Wildtiere auf der Fläche sind.
Es gibt verschiedene Methoden nachzuschauen, was auf der Grasfläche drauf ist. Herr von Breitenbuch hat bereits dazu ausgeführt; das will ich nicht noch einmal tun. Die Bauern brauchen also nicht zwingend Drohnentechnik, und man muss auch berücksichtigen, dass deren Anwendung durchaus anspruchsvoll ist, technisch wie personell. Ich will auch gleich dazu sagen, dass 13 Drohnen im gesamten Land Sachsen dann doch ein bisschen „weng“ sein dürften.
Ich habe mich einmal schlau gemacht, wie es der regionale Oberlausitzer Bauernverband sieht. Es kann ja sein, man hat von rechter Seite besondere Informationen, dass das ein enormes Problem wäre.
Jedenfalls habe ich die Rückmeldung bekommen, dass der Bauernverband in der Lausitz keinen Bedarf an Drohnen für den Wildschutz erkennen kann. Ich erhielt zur Antwort, dass die fahrlässige Tötung von Rehkitzen bei der Futterernte insofern kein Problem darstellt, als dass inzwischen stärker nach Inhaltsstoffen und damit teilflächenspezifisch bewirtschaftet wird und weniger nach Menge geerntet wird. Deshalb liegt der erste Schnitt in der Oberlausitz weit vor der Hauptsetzzeit der Rehe und der zweite Schnitt nach den ersten kritischen Wochen.
Vorsorge wird natürlich trotzdem betrieben und fahrlässige Tötung bleibt strafrechtlich relevant. Es bleibt dabei: Wer nichts tut, macht sich strafbar. Drohnen sind dafür nicht unbedingt erforderlich. Es reichen herkömmliche Maßnahmen. Wer allerdings eine Drohne anschaffen möchte, kann es heute schon tun.
(Beifall bei den LINKEN – André Barth, AfD: Oh! – Sebastian Wippel, AfD: Eine Enthaltung hätte es auch getan!)
Danke, Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich natürlich der Kritik der Vorredner an. Wir haben nicht nur gestern Nacht im Rahmen der Haushaltsdiskussion darüber gesprochen und unsere Argumente ausgetauscht, sondern im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft und auch im Haushalts- und Finanzausschuss ist schon darüber gesprochen worden. Ich lehne es ab, hier nur darüber zu reden, dass die Luft wackelt. Das können wir uns ersparen.
Wir haben ausgeführt, dass es bereits Drohneneinsatz in der Landwirtschaft in Deutschland gibt. Auch in der Schweiz ist es schon der Fall. Deshalb brauchen wir hier gar nicht von einem Modellprojekt zu reden, denn es wird bereits in der Praxis angewandt. Außerdem handelt es sich hierbei um eine Aufgabe der Landwirte, die im Rahmen der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft selbst umzusetzen ist. Ich sehe nicht ein, dass sächsische Behörden zuständig gemacht werden, um Kosten zum Schutz der Rehkitze zu übernehmen.
Alles andere ist gesagt worden, und ich kann mich relativ kurz fassen. Auch die SPD-Fraktion wird den Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man das Thema wohlwollend auffassen
und sagen würde, man möchte etwas für die Rehkitze tun, dann ist die Überlegung: Funktioniert denn das, was Sie sich da ausgedacht haben? Leider haben es mir die Vorredner schon vorweggenommen, sowohl heute als auch gestern: Mit 13 Drohnen wird man ein solches Problem nicht lösen können.
Ich weiß nicht, was für eine Vorstellung Sie haben, an wie vielen Stellen Landwirte mähen müssen, in der Nähe von wie vielen Wäldern, wo Rehe sein könnten. Das ist keine Lösung.
Dazu komme ich gleich. – Dieser Vorschlag würde gar nicht funktionieren, selbst wenn man sagen würde: Bräuchten wir.
Zweitens ist die Frage: Wenn es schon nicht funktioniert, brauchen wir denn so etwas? Muss man denn einen anderen Vorschlag machen? Nicht nur, dass es bereits Förderprogramme gibt. Es wurde ja genannt: LIW/2014. Es gibt bereits die Fördermöglichkeit. An diesem Programm ist also schon ein Haken dran. Sie haben es eben nur nicht gefunden bei der Antragstellung.
Es gibt eine Menge anderer Möglichkeiten. Erstens sind Jagdgenossenschaften, die Landwirte selbst schon in der Pflicht, es flächendeckend zu machen. An den Mähwerken sind Infrarotsensoren angebracht. Das ist eine ganz einfache technische Möglichkeit. Es gibt akustische Signale an den Mähwerken. Das geht flächendeckend auch ganz einfach. Ebenso kann man am Vorabend, bevor es ans Mähen geht, vergrämen. Das kann man mit Lärm machen oder man geht mit Licht vor. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die bereits angewandt werden.
Wichtig ist, dass die Landwirte mit den Jagdgenossenschaften, mit den Jägern, dies gemeinsam angehen und im Blick haben. Und das machen sie auch. Es gibt sehr viele, und man kann sogar Kinder einbinden, zum Beispiel beim Programm “Kids for Kitz“, das ich aus dem Vogtland kenne. Man kann alles Mögliche tun. Das hat dann sogar noch etwas mit Umweltbildung zu tun.
Man muss ja noch nicht einmal vergrämen, sondern man kann als Landwirt seinen Schlag auch einfach selbst absuchen. Auch das wird getan. Es gibt auch Jagdgenossenschaften, die Geräte – ich habe die Infrarotgeräte angesprochen – an Landwirte verleihen. Das gibt es alles schon.
Dies ist dann kleinteilig in der Fläche, und es ist eine technische Lösung, da es ein flächendeckendes Problem ist. Da kann man nicht mit 13 Drohnen irgendwie etwas machen.
Das heißt, Ihr Antrag funktioniert nicht, und wir brauchen ihn auch gar nicht. Ich kann Ihnen aber auch noch sagen, warum es sogar noch mehr schaden würde, als es nützt, denn das Erste ist: Wenn überall staatliche Drohnen herumfliegen, die alles Mögliche aufnehmen, dann hätten wir ein berechtigtes Datenschutzproblem, das wir erst einmal lösen müssten,
(Beifall bei den GRÜNEN – Carsten Hütter, AfD: Wer weiß, was alles im Kornfeld liegt! – Unruhe im Saal)
Zweitens muss man sich einmal anschauen, wie Sie das alles in Ihrem Antrag finanzieren wollen. 150 000 Euro! – Entschuldigen Sie bitte, liebe Kollegen, es gibt so laute Zurufe, deshalb bin ich etwas lauter; aber ich ignoriere sie einmal und komme zur normalen Lautstärke zurück.
Ihre Gegenfinanzierung wollen Sie aus Zuschüssen für laufende Zwecke aus Staatsbetrieben nehmen, aus dem Hochwasserschutz. Na super! Jetzt kaufen wir irgendwelche staatlichen Drohnen auf Kosten des Hochwasserschutzes! Ich kann Ihnen nur sagen: Dem Ganzen zusammengenommen kann man nicht zustimmen.
Ich möchte noch etwas sagen: Das ist genauso wie mit Ihrer Regionalmarke: Sie stellen Anträge, in deren Überschrift ein nettes Wort steht, und man sagt: Oh, ist das aber ein sachlicher Antrag! Aber der Antrag ist nicht einmal ansatzweise durchdacht, wie jener zur Regionalmarke, die die Verbände nicht wollen.
Sie sagen: Tut alles für die Regionalität, aber bleibt uns vom Leib mit einer weiteren neuen Marke, bei der Sie nicht ein einziges Komma dazu bringen, wie Sie sie ausgestalten und untersetzen wollen. Genauso hier: Daran, wie Sie sich das technisch vorstellen, dass mit 13 Drohnen dieses Problem flächendeckend gelöst werden könnte, ist nicht ein einziger Gedanke verschwendet worden. Das ist auch eine Missachtung dieses Hohen Hauses. Sie sollten sich bitte selbst etwas ernster nehmen. Wir GRÜNEN lehnen Ihren Antrag ab.
Das war der letzte Redner in der Rederunde. Ich sehe auch keinen Redebedarf mehr aus den Fraktionen. Somit kann nun die Staatsregierung ans Pult schreiten. Bitte, Herr Staatsminister Schmidt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte sagen, dass dieser Antrag durch eine einfache Anfrage im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft oder einen Brief an das Staatsministerium zu beantworten gewesen wäre, welche Möglichkeiten es diesbezüglich bereits gäbe und dass es dieses Modellprojektes nicht bedürfe. Auch ist es eine böswillige Unterstellung gegenüber den Landwirten, dass sie nicht verantwortungsvoll handeln würden.
(Beifall bei der CDU und den GRÜNEN – Carsten Hütter, AfD: Wieso das denn? Das ist eine Unterstützung!)
Was alles bereits möglich ist und bereits gefördert wird, das können Sie meinem Redetext entnehmen, dessen Rest ich zu Protokoll gebe.