„Sachsen hat, was den Ruf bezüglich Weltoffenheit angeht, noch eine deutliche Wegstrecke vor sich. Einen guten Ruf kann man schnell verlieren. Bei einem schlechten Ruf muss man sich über viele Jahre beweisen, ehe er vergessen ist.“ – Martin Gillo, Jahresbericht 2013, Seite 102. Dieses Zitat stammt aus dem Jahresbericht des Ausländerbeauftragten Martin Gillo aus dem Jahre 2013.
„Zwar lernen wir hier in Sachsen, immer besser mit den Herausforderungen umzugehen. Wir lernen aber auch, dass unakzeptable, fremdenfeindliche Gegenbewegungen nicht Halt machen. Wir sehen Diskriminierungen, Bedrohungen und Populismus.“ Dieses Zitat stammt aus dem uns heute vorliegenden Bericht, Seite 117.
Schrieb Martin Gillo vor fünf Jahren, dass wir uns über viele Jahre beweisen müssen, so hatte er recht. Teil der gesellschaftlichen Stimmung in Sachsen ist leider noch immer Ausgrenzung und Hass, was uns die Ereignisse zuletzt in Chemnitz wieder einmal deutlich vor Augen geführt haben. Der uns heute vorliegende Jahresbericht des Ausländerbeauftragten von 2017 zeigt uns aber auch, mit welchem Engagement der Freistaat, die Vereine und Initiativen und die vielen Ehrenamtlichen für eine schnelle und gute Integration einstehen.
Der Bericht gibt wieder einmal einen ausführlichen Einblick, auf welch vielfältige Art und Weise Integration in Sachsen gefördert wird, sei es durch die Förderung der Flüchtlingssozialarbeit, der Forschung des Dachverbandes sächsischer Migrantenorganistionen oder der psychosozialen Zentren. Er zeigt uns aber auch, welche behördlichen Hürden es in Sachsen gibt, welche Defizite zum Teil in den Kreisausländerbehörden bestehen und welche Bereiche, beispielhaft die Situation am sächsischen Wohnungsmarkt, stärker in unseren Fokus rücken müssen.
Im Bericht ist dazu zu lesen, dass ein Testing des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e. V. belegt, dass Ausländer in 60 % der auswertbaren Fälle auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig diskriminiert werden. Ähnliche Meldungen erhielt der Sächsische Ausländerbeauftragte auch aus anderen Kommunen.
Aus den geführten Interviews kann man außerdem beispielhaft gut erkennen, dass es auch vermeintlich „kleinere Probleme“ gibt, die Ausländer in Sachsen das Leben erschweren: Unklarheiten über BAföG-Bezüge, Führer
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sich, Herr Dr. Mackenroth, diesen Dingen in Ihrer Funktion als Ausländerbeauftragter noch stärker annehmen. Aus dem Jahresbericht gehen für mich drei Schwerpunkte hervor, die zu Recht angesprochen wurden und dringend einer Klärung bedürfen.
Erstens, die Schulbildung: Im Bericht wird mehrfach angesprochen, dass eine schulische Bildung, gar ein Schulabschluss als dringendes Erfordernis für eine gute Integration am Arbeitsmarkt gesehen wird. Mit dem nun endlich gestarteten Programm zur Beschulung der über 18-Jährigen beginnen wir eine Lücke zu schließen - leider bislang nur für 1 600 statt für 2 000 Teilnehmer; damit lassen wir weiterhin zu viele junge Menschen zurück –, die in der Perspektive geschlossen werden muss. Auch eine weitere Lücke ist in Sachsen noch nicht geschlossen worden – ich zitiere –: „Der Zugang zum Bildungssystem darf nicht um mehr als drei Monate, nachdem ein Antrag auf internationalen Schutz von einem Minderjährigen oder in seinem Namen gestellt wurde, verzögert werden. Das gibt Artikel 14 Abs. 2 der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, vor.“
Auch das Sächsische Schulgesetz sieht das nicht anders. § 26 – Allgemeines: (1) Schulpflicht besteht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Realität sieht in den sächsischen EAEs jedoch ganz anders aus. Gerade einmal ein Modellprojekt mit 30 Plätzen an der EAE Chemnitz ist Sachsens Realität. Und wir fragen uns, ob damit tatsächlich den gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen wird. Ich habe mir mit einigen Kollegen meiner Fraktion das Projekt in Chemnitz angeschaut. Wir sehen es durchaus als gute Betreuungsmaßnahme für die geflüchteten Kinder in der Einrichtung, als eine Art Ergänzung, die in den ersten drei Monaten, nachdem dann die Schulpflicht greift, zur Verfügung gestellt wird.
Das Projekt kann jedoch, nach unserer ausdrücklichen Überzeugung, den regelhaften Besuch einer Schule nicht ersetzen.
In den §§ 26, 27 und 28 unseres Schulgesetzes ist klar geregelt, dass für alle Kinder ab sechs Jahren, die im Freistaat wohnen, eine Schulpflicht besteht. Dies gilt ebenso für Kinder, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben, denen nach drei Monaten der Besuch einer wohnortnahen staatlichen Schule ermöglicht werden muss.
Deswegen fordern wir das SMK und das SMI auf, hier schnell eine Lösung für das Problem zu finden, und Sie, Herr Mackenroth, sich für das Recht auf Bildung für Flüchtlingskinder starkzumachen.
Zweitens, der Zugang zu Ausbildung und Arbeit. Im Bericht wird durchaus kritisch der Umgang mit der 3+2
Regelung in den einzelnen Kreisausländerbehörden angesprochen. Diese Kritik und der Wunsch nach klaren Ansagen in die Kommunen teilen wir ausdrücklich. Ohne die zuverlässige Anwendung der 3+2-Regelung können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer zuverlässig planen. Auch ihre Forderung nach einer zügigen Umsetzung des „Spurwechsels“ unterstützen wir.
Etwas befremdlich war für mich, dass im Bericht die mangelnde Unterstützung der Arbeitgeber benannt wurde, die oft hilflos vor den bürokratischen Hürden stehen, die eine Einstellung eines Geflüchteten mit sich bringen. Es befremdet mich nicht, dass diese Feststellung getroffen wurde, durchaus aber, dass die Arbeitsmarktmentoren keine Erwähnung in den insgesamt 186 Seiten finden. Die Arbeitsmarktmentoren sind ebendieses Bindeglied zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern. Sie beraten und unterstützen die Geflüchteten bei allen Maßnahmen, die diese ergreifen müssen, bis sie einen Job oder einen Ausbildungsplatz finden, und stehen ihnen auch danach mit Rat und Tat zur Seite. Zugleich beraten sie die Arbeitgeber und vermitteln geeignete Azubis oder Arbeitskräfte.
In einem Gespräch mit einer Arbeitsmarktmentorin im Vogtland wurde mir geschildert, dass sie ihre Zielquote zur Vermittlung längst erreicht hat und nun das Ziel bis Ende des Jahres sei, die Quote zu verdoppeln. Diese Arbeit sollte definitiv wertgeschätzt und verstetigt werden.
Drittens, die psychosoziale Betreuung. Die im Bericht gefasste Einschätzung, dass neben dem hohen Andrang und den somit entstehenden Versorgungsengpässen auch fehlende Übernahme von Dolmetscherkosten und die schwierige Übernahme von Kosten für Psychotherapeuten grundlegend zu problematisieren sind, findet ebenso meine Zustimmung. Die Struktur unserer Psychosozialen Zentren muss dringend erweitert und somit auch in den ländlichen Strukturen jenseits der drei großen Städte etabliert werden.
Allein diese drei Punkte zeigen mir, dass der Bericht nicht nur zur Erfassung von Istbeständen dienen sollte, sondern die genannten Defizite auch durch die Person des Ausländerbeauftragten mit behoben werden sollten. Ein erster Schritt wäre vielleicht, auch in der eigenen Fraktion zu werben.
Ich danke Ihnen für die geleistete Arbeit und hoffe auch weiterhin auf gute, konstruktive Zusammenarbeit.
Der Innenausschuss empfiehlt, die Unterrichtung des Sächsischen Ausländerbeauftragten „Jahresbericht 2017“ zur Kenntnis zu nehmen. Die AfDFraktion wird dieser Empfehlung zustimmen.
Dennoch möchte ich den Bericht nicht unkommentiert lassen. Im Vorwort zu seinem Jahresbericht 2017 führt der Ausländerbeauftragte, Herr Mackenroth, unter anderem aus: a) Die Anforderungen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration hätten 2017 grundsätzlich fortbestan
Werter Herr Mackenroth, es mag sein, dass die Anforderungen in den Bereichen Asyl, Migration und Integration in 2017 fortbestanden haben. Aber muss interkulturelles Denken in Behörden und Betrieben zur Routine werden? Was ist damit gemeint?
Wo Menschen unterschiedlicher Herkunft miteinander arbeiten, muss es gegenseitige Achtung geben. Das ist gar keine Frage. Aber unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten kann nicht täglich neu ausgehandelt werden. Bei allem Verständnis für kulturelle Prägungen von Menschen ausländischer Herkunft darf und muss die Akzeptanz der in Deutschland geltenden Regeln eingefordert werden. Es darf beispielsweise kein Verständnis dafür geben, dass ein Mann seiner Kollegin nicht die Hand geben möchte oder diese als Vorgesetzte nicht akzeptiert. Es darf auch kein Verständnis dafür geben, wenn die Autorität von Lehrerinnen und Polizistinnen aufgrund ihres Geschlechts nicht anerkannt wird.
Wenn Kollegen aufgrund ihrer herkunftsbedingten Prägung meinen, religiöse Regeln hätten Vorrang vor deutschen Gesetzen, ist das inakzeptabel.
Oder wenn Frauen gegenüber Männern als minderwertig betrachtet werden. In diesen Fällen bedarf es keines interkulturellen Denkens, sondern einer klaren Ansage. Den Behörden und Betrieben kommt hier in der Tat eine wichtige Aufgabe zu. Das Motto muss dabei immer lauten: Interkulturelle Kompetenz ja, aber unter der Maßgabe unseres Grundgesetzes und unserer Werte.
Werter Herr Mackenroth, auf Seite 12 Ihres Berichts träumen Sie von „Integration als Normalfall“. Integration müsse eine normale Aufgabe für Verwaltung, Wirtschaft und Handwerk werden, also für die Bevölkerung des Freistaates Sachsen. Andererseits dürfe man die Akzeptanz der Bevölkerung nicht verspielen. Das ist aber größtenteils bereits passiert, und das wissen Sie auch. CDU und SPD versuchen nun zu retten, was kaum noch zu retten ist.
In Ihrem Vorwort verwenden Sie, Herr Mackenroth, eine Formulierung, wonach sich die Gesellschaft darum kümmere, die Aufgaben im Bereich Migration zu lösen. Das klingt vielversprechend. Jedoch sollte nicht die Gesellschaft die Aufgaben der Migration und Integration lösen müssen. Die Regierung sollte Probleme in diesen Größenordnungen überhaupt nicht erst entstehen lassen. Da dies versäumt wurde, muss nun die ungebetene Einwanderung zuallererst weitgehend reduziert werden. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass ein Land selbst entscheidet und kontrolliert, wer sein Staatsgebiet betritt und wer nicht. Es ist ein Treppenwitz, dass unser Land gegenwärtig von Leuten regiert wird, welche diese Selbstverständlichkeit nicht gelten lassen wollen.
Die Entscheidung zum Betreten unseres Landes wird stattdessen immer noch dem Einreisewilligen überlassen, der hierzu nur das Zauberwort „Asyl“ ausrufen muss.
Solange sich das nicht ändert, ist alles andere nur Makulatur. Aktuell kommen aber nach wie vor wesentlich mehr Asylbewerber nach Deutschland, als Abschiebungen durchgeführt werden.
Damit sind wir auch schon beim nächsten Thema. Der Bericht sieht in dem Thema Abschiebung eine große Belastung für die Betroffenen. Das klingt mitfühlend und mag auch zutreffen. Aber Abschiebung ist kein böses Spiel. Abschiebung ist die Vollstreckung der Ausreisepflicht. Im Rechtsstaat wird das Recht umgesetzt. Würde der Staat aus Mitgefühl auf Abschiebungen verzichten, so würde der Rechtsstaat aufgegeben. In Teilen ist dies bereits geschehen.
Im letzten Jahr gab es in Sachsen 10 478 ausreisepflichtige Ausländer. Das entspricht der Einwohnerzahl einer Stadt so groß wie Oelsnitz oder Weinböhla. Immerhin erkennen Sie, dass Abschiebungen zu langsam vollzogen werden. Letztes Jahr waren es nur 922 Abschiebungen. Daran hat sich aber nicht viel geändert, die Ausreisen werden weiterhin nur im Schneckentempo vollzogen, wenn überhaupt. Dies ist aber das Versäumnis Ihrer eigenen Partei, der CDU. Sie ist mitverantwortlich dafür, dass die Bevölkerung die finanziellen Folgen des Regierungsversagens tragen muss.
Der übergroße Teil der Sachsen ist aber nicht länger bereit, den rechtswidrigen Aufenthalt von Menschen zu finanzieren. Sie müssen das nicht berücksichtigen, Sie müssen nur mit weiteren Wählerverlusten leben.
Meine Damen und Herren! Vertreter aller Parteien von Linke bis CDU werden auch nicht müde zu betonen: Deutschland brauche Zuwanderung, es herrsche Arbeitskräftemangel. Mehr Menschen bedeuteten mehr Produktivität. Sehnsüchtig wird ein Zuwanderungsgesetz erwartet, um endlich den Bedarf an Arbeitskräften zu decken.
Nach Ihren Vorstellungen, Herr Mackenroth, soll dabei nicht etwa ein Punktesystem wie in Kanada maßgeblich sein. Das Zuwanderungsgesetz solle sich primär nach den Bedürfnissen der Wirtschaft richten. Ist das Ihr Ernst? Die Wirtschaft sollte den Bedürfnissen der Bevölkerung dienen, nicht umgekehrt. Auch das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die leider immer mehr in Vergessenheit gerät; insbesondere auch bei der SPD. Die letzten Wahlergebnisse in Sachsen geben einen klaren Aufschluss darüber, was die Bevölkerung davon hält.
Es war unter anderem auch ein gewerkschaftsnahes Institut, das zu dem Ergebnis kam, es fehle nicht an Arbeitskräften, sondern an vernünftiger Bezahlung. Japan macht uns vor, wie es geht. Dieses Land hat wie Deutschland ein sehr hohes Durchschnittsalter, ist aber besonders produktiv, obwohl es kaum Einwanderung zulässt. Dort setzt man vor allem auf Zukunftstechnologie. Deutschland hingegen möchte Billiglohn-Malocher aus fernen Ländern. Die Wirtschaft will sich so Investitionen in die Automatisierung sparen. Das wird nicht funktionieren. Deutschland braucht Qualität, nicht Quantität und endlich Steuersenkungen, damit angemessene Löhne gezahlt werden können.
Bevor ich zum Schluss komme, noch eine letzte Anmerkung, sehr geehrter Herr Mackenroth. Die Sächsische Härtefallkommission verzeichnet für das letzte Jahr eine Erfolgsquote von 62 %. Von 43 Fällen betrafen dabei 26 Fälle europäische Länder. Das Leben in Europa muss sehr hart sein. Der Widerspruch zwischen Mitgefühl und Recht wurde bereits angesprochen. Für die Zukunft wünschen Sie sich mehr Einsatz der Härtefallkommission. Was stellen Sie sich vor? 100 % Erfolgsquote wie in der sozialistischen Planwirtschaft?
Im Übrigen bedarf es dringend einer Nachbesserung bei der Besetzung der Härtefallkommission. Auch dort muss sich ein ausgewogenes Bild der Gesellschaft und der Parteien widerspiegeln. Die AfD-Fraktion hatte hierzu im vergangenen Jahr schon einmal einen Antrag eingebracht (6/10451). Leider blieb dieser unberücksichtigt, wie so vieles. Mit den Konsequenzen müssen wir nun alle leben.
Vielen Dank für die Vorlage des Jahresberichtes 2017. Erstens. Leider kann ich, wie schon beim letzten Jahresbericht, nicht erkennen, dass Sie Ihre Aufgabe nach dem Sächsischen Ausländerbeauftragtengesetz erfüllt haben.
In § 3 Aufgaben und Befugnisse heißt es in Abs. 2: „Der Ausländerbeauftragte erstattet dem Landtag einen jährlichen Bericht zur Situation der im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer. Er kann dem Landtag jederzeit Einzelberichte vorlegen …“
Auf nur wenigen Seiten haben Sie die Situation in Sachsen dargestellt (Seiten 15 bis 18), was bei Weitem nicht dem in § 3 Abs. 2 SächsAuslBeauftrG formulierten gesetzlichen Auftrag entspricht. Auch ein Aneinanderreihung statistischer Daten vermag nicht die Lage der in Sachsen lebenden Ausländer in aufschlussreicher Art und Weise darzustellen. Die neun Interviews, in denen Sie Migrantinnen und Migranten zu Wort kommen lassen, sind interessant, aber nicht repräsentativ für die Vielfalt der in Sachsen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Deshalb frage ich erneut, wie und wann der Sächsische Ausländerbeauftragte künftig diesen gesetzlichen Auftrag erfüllen möchte.
In § 3 Abs. 5 heißt es weiter: „Der Ausländerbeauftragte nimmt an ihn gerichtete Bitten und Beschwerden (Einga- ben) entgegen und geht ihnen im Rahmen seiner Möglichkeiten nach. Er kann sich dabei an die zuständigen staatlichen und privaten Stellen mit der Bitte um Unterstützung wenden. Soweit nicht auszuschließen ist, dass es einer Aufklärung des Sachverhalts der Eingabe mit den Mitteln des Gesetzes über den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags vom 11. Juni 1991 bedarf, soll der Ausländerbeauftragte sie mit Zustimmung des Eingabeführers an den Präsidenten des Landtags als Petition weiterleiten.“
In dem vorgelegten Bericht finden sich auch zur Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Angaben. Mich interessiert
natürlich, inwieweit der Ausländerbeauftragte im Rahmen dieser „Quasi-Ombudsfunktion“ in Anspruch genommen wurde, wie das konkrete Vorgehen im „Eingabefall“ ist, ob die Eingabeführer über das Ergebnis der Aktivitäten des Ausländerbeauftragten informiert werden und in wie vielen Fällen der Ausländerbeauftragte von dem Mittel der Weiterleitung der Beschwerde als Petition Gebrauch gemacht hat.
Zweitens. In Ihrem Vorwort sprechen Sie von gesellschaftlicher Teilhabe und Einbindung (Seite 4). Das begrüße ich. Ich begrüße auch, dass Sie in Ihrem Bericht die Studie des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration „Wie gelingt Integration?“ mit aufgenommen haben (Seiten 66 bis 72). Diese Studie befasst sich mit den Lebenslagen und Teilhabeperspektiven von Flüchtlingen in Deutschland. Danach fehlt es nach wie vor an belastbarem Wissen über die Lebenslagen von Flüchtlingen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Förderung gesellschaftlicher Teilhabe weiter geöffnet werden müssen und soziale Begegnung und Teilhabe eine wichtige Ressource für alle Lebensbereiche ist (Seite 71).
Es ist jedoch nicht ausreichend, nur Auszüge aus der Studie abzudrucken. Wir erwarten auch, dass Sie – als Interessenvertreter der in Sachsen lebenden Ausländer Stellung dazu zu beziehen: Wie ist die Situation in Sachsen? Welche konkreten Schritte sind in Sachsen notwendig, um eine bessere Teilhabe für alle Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen? Das tun Sie leider nicht.
Ich möchte deshalb beispielhaft drei Punkte aus der Studie aufgreifen, welche ich für die bessere Teilhabe und Integration von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen für relevant halte: