Aber der Dienst, den sie leisten, ist schwierig und anspruchsvoll. Er wird in der überwiegenden Anzahl der Fälle ohne Probleme gelöst. Täglich werden viele Zehntausende Entscheidungen bei der sächsischen Polizei beanstandungsfrei getroffen. Ich denke, dass das die Achtung und den Respekt aller hier im Hause verdient.
Meine Damen und Herren! Wo Vertrauen verloren wurde, muss es wieder hergestellt werden, und es kann wieder hergestellt werden. Polizei als Freund und Helfer – das darf keine Floskel sein. Nein, das muss Einstellung sein.
An dieser Stelle soll der Polizeibeauftragte als Ansprechpartner ins Spiel kommen. In anderen Bundesländern ist er nur ein Anhängsel bei einem ominösen Bürgerbeauftragten. Aber unser Polizeibeauftragter soll nach außen zum Bürger wirken, aber auch ganz stark nach innen, in die Polizei hinein. Zwar gibt es derzeit schon die unab
hängige Stelle beim Staatsministerium des Innern. Es stellt sich die Frage, ob sie wirklich so unabhängig ist und wie sie wahrgenommen wird. Ich denke, sie wird nicht als unabhängig wahrgenommen.
Der Beweis dafür ist aus meiner Sicht ein Fakt. Es gibt nur drei Beschwerden, die im Jahr 2017 von Polizisten eingereicht wurden – von 202 Beschwerden insgesamt. Das bedeutet, dass man offensichtlich Angst vor Repressalien oder dienstlichen Nachteilen hat, weil man sich an eine übergeordnete Stelle im Ministerium wendet. Zumindest wird sie so wahrgenommen. Ob sie denn so ist oder nicht im Gesetz, spielt keine Rolle. Die Wahrnehmung nach innen, durch den einzelnen Polizisten, ist der entscheidende Faktor. Hierfür bietet die Koalition keine Lösung an, weder mit dem, was sie in der Vergangenheit getan hat, noch damit, was sie neuerdings auf den Weg gebracht hat.
Zum Schluss noch einmal aus unserer Sicht die drei wichtigsten Grundsätze, die der Polizeibeauftragte berücksichtigen soll, bzw. was die Stelle charakterisiert: Erstens. Er soll keine zusätzliche Disziplinarinstanz werden.
Zweitens. In jeder Phase eines Prozesses, einer Beschwerde, der Bearbeitung einer Beschwerde soll auf eine Einvernehmlichkeit abgezielt werden. Es ist besser, wenn wir Prozesse so führen und Beschwerden so lösen, dass es am Ende keine Sieger und auch keine Besiegten gibt, sondern dass beide Seiten – wie auch im Sinne der Mediation – damit leben können.
Zum Dritten: Der Einreicher einer Beschwerde bleibt der Herr des Verfahrens. Er entscheidet, ob ein Sachverhalt zum Beispiel an eine Disziplinarbehörde weitergegeben wird oder auch nicht.
Meine Damen und Herren! So und nur so schaffen wir es wirklich, die Beamten in ihrem schweren Dienst zu stärken, und auch nur so schaffen wir es, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Polizei und Bürgern zu verbessern oder im Einzelfall auch wieder herzustellen. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die AfD-Fraktion einen Beauftragten für den sächsischen Polizeivollzugsdienst als unabhängigen Ansprechpartner etablieren, der sowohl für die sächsische Polizei als auch für die Bürger als Beschwerdestelle dienen soll. Der Beauftragte soll zudem das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgern und Polizei stärken.
Grundsätzlich ist diesem Ansinnen nicht zu widersprechen. Ich finde es aber schon erstaunlich, Herr Wippel,
wie Sie es schaffen, im Rahmen des Redebeitrags kaum direkten Bezug auf Ihren eigenen Antrag zu nehmen. Viel haben Sie nicht ausgeführt, was Sie sich unter diesem Beauftragten vorstellen. Es waren mehr allgemeine Ausführungen, in denen bestenfalls das Wort Polizei oft vorkam.
Nun ja, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei ist in der Tat ein wichtiges Gut. Anfang 2018 ergab eine Umfrage, dass 86 % der Deutschen der Polizei eher vertrauen. Das ist im historischen Vergleich ein sehr hoher Wert. Hieran zeigt sich, dass unsere Polizistinnen und Polizisten eine hervorragende Arbeit leisten und auch in schwierigen Zeiten von der Bevölkerung in dieser Arbeit anerkannt werden.
Eine unabhängige Beschwerdestelle, die das polizeiliche Handeln bei entsprechenden Eingaben durch die Bürger überprüft, kann das Vertrauen der Bevölkerung in diese zentrale staatliche Institution wahren und weiter steigern. Gleiches gilt natürlich für die Beamten selbst, die die Möglichkeit haben müssen, sich über Fehlentwicklungen und Missstände zu beschweren, ohne dienstrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Auch das stärkt das Vertrauen in den Dienstherrn.
Deshalb sind wir dem Ansinnen mit der Einrichtung der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei Anfang 2016 im Grundsatz bereits nachgekommen, Herr Wippel; Sie haben es ja selbst angesprochen. Schaut man sich die Jahresberichte der Zentralen Beschwerdestelle an, zeigt sich, dass die Bürger diesen Weg der Beschwerdeführung durchaus wahrnehmen. Seitens der Polizeibediensteten wird dieser Weg allerdings eher zurückhaltend genutzt; das trifft zu. Die Gründe hierfür müssen sicherlich analysiert werden.
Die Polizistinnen und Polizisten haben jedoch mehrere Möglichkeiten, Probleme, die sie im Dienst belasten, anzuzeigen. Ihnen stehen im Innenverhältnis die Frauenbeauftragten, die Schwerbehindertenvertretungen, die Personalvertretungen, die Polizeiseelsorge sowie der Polizeipsychologische Dienst zur Verfügung. Nicht zu vergessen ist, dass auch die jeweiligen Vorgesetzten im Rahmen der Mitarbeiterführung und ihrer Fürsorgepflicht verpflichtet sind, bei Beschwerden und Hinweisen tätig zu werden. Dies könnte eine Erklärung sein, weshalb das Angebot der Zentralen Beschwerdestelle von den Beamten eher weniger genutzt wird.
Ebenso in Betracht kommen könnte auch die bisher nicht gewährleistete Unabhängigkeit der Beschwerdestelle durch die Anbindung an das Sächsische Staatsministerium des Innern. Die Themen Vertraulichkeit bei der Behandlung der Anliegen sowie das Einhalten des Dienstweges bei der Beschwerdeeingabe könnten hier möglicherweise eine Rolle spielen. Über all diese bedenkenswerten Punkte wird im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bereits diskutiert, und hier wird es auch Veränderungen geben müssen.
Der Entwurf des neuen Polizeigesetzes liegt vor, und wir werden hier im Parlament ausführlich Gelegenheit haben,
über diesen und andere Aspekte zu beraten. Schon der jetzige Entwurf des Gesetzes verpflichtet in § 98 zur Schaffung einer Vertrauens- und Beschwerdestelle für Angelegenheiten des polizeilichen Vollzugsdienstes. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, diese Vertrauens- und Beschwerdestelle in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nochmals zu stärken.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht mit seinem Anliegen, einen unabhängigen Beauftragten für den Polizeivollzugsdienst zu schaffen, insoweit fehl, als er eine Parallelstruktur zur jetzt eingerichteten Beschwerdestelle schaffen würde. Insofern teile ich auch die grundsätzlichen Bedenken des SSG und des Sächsischen Landkreistages, wenn sie monieren, dass durch die Einrichtung eines solchen Beauftragten der Verwaltungsaufwand erhöht werden würde, ohne dass ein konkreter Mehrwert entsteht, zumal aus dem Gesetzentwurf nicht ersichtlich ist, in welchem Verhältnis der Beauftragte zur existierenden Beschwerdestelle steht; denn in seiner vorgeschlagenen Struktur scheint er aufgrund seiner polizeiexternen Rechtsstellung kein effektives Beschwerdemanagement führen zu können. Er kann Beschwerden zwar aufnehmen, ist jedoch bei der Aufarbeitung entsprechender Problemlagen auf die polizeiinternen Strukturen angewiesen. Die wie eine Monstranz ins Feld geführte Unabhängigkeit könnte damit zum Hemmschuh für dessen praktische Problemlösungskompetenz werden.
Insofern erwarten wir von dem hier eingebrachten Gesetzentwurf keine Verbesserung für die Arbeit der Polizei und erkennen darin auch keine zusätzliche vertrauensbildende Maßnahme hinsichtlich deren Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger. Wir werden diesen Gesetzentwurf deshalb ablehnen.
Vielen Dank. – Sehr geehrter Kollege Anton! Sie haben gesagt, wir wollten hier Parallelstrukturen einführen. Nein, wir führen natürlich keine Parallelstrukturen ein. Aber es ist so offensichtlich und eine so klare Angelegenheit, dass das eine, nämlich das, was wir beantragen und einführen wollen, das andere bei der Polizei ersetzt und auch ersetzen kann, weil es dazu in der Lage ist,
dass man es letzten Endes nicht in das Gesetz hineinschreiben muss. Ich meine, Sie arbeiten hier bisher auch mit einer Erlasslage, und dann kann man sich auch einfach einmal anpassen, auch bei der Polizei.
Des Weiteren ist natürlich Folgendes ein Punkt: Sie meinen, wir würden Ihrem tollen Gesetz vorgreifen. Ich weise darauf hin, dass natürlich unser Gesetzentwurf deutlich älter ist als das Gesetzeswerk, das Sie jetzt für die Polizei neu in den Landtag einbringen wollen. Der Verweis darauf läuft völlig fehl; das muss man sagen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine Namensänderung, so wie es jetzt bei Ihnen in dem neuen § 98 vorgeschlagen ist, Vertrauen herstellen, weil Sie es jetzt Vertrauens- und Beschwerdestelle nennen, dann ist das letzten Endes Rosstäuscherei und wahrscheinlich nicht geeignet, dieses Ziel überhaupt zu erreichen; denn nach wie vor bleibt die Stelle bei Ihnen ja beim Sächsischen Staatsministerium des Innern angegliedert. Genau aus diesen Strukturen wollen wir heraus, weil man nämlich nicht weiß, wer innerhalb der Polizei noch mit diesen Sachverhalten in Berührung kommt. Das ist eine große Behörde, da kennt man sich, und das nötige Vertrauen wird es wirklich nur geben, wenn man die Chance hat, an einen Externen heranzugehen, der aber trotzdem die Sachverhalte innen überprüfen kann, und wo es Auskunftspflichten gibt, um solche Sachverhalte aufzuklären. Genau das leistet unser Gesetz, aber Ihre Idee nicht.
Sehr geehrter Herr Kollege Wippel! Nach vier Jahren sollten Sie vielleicht allmählich erkannt haben, was die Funktion dieses Plenarsaals ist.
Das sind wieder Aussagen, die der Würde dieses Hohen Hauses nicht gerecht werden, es als Theater zu bezeichnen.
Zum Ersten: Es geht hier darum, die Entscheidungsprozesse in diesem Hohen Hause sowie die Beweggründe und die Begründung für einen solchen Gesetzentwurf auch dem breiteren Publikum, sprich der Bevölkerung, vorzustellen. Dann ist es eine Missachtung des Souveräns, wenn Sie sagen, das muss ich hier niemandem vorstellen; diejenigen, die hier sitzen, wissen das schon – das mag ja vielleicht zutreffen –, und deswegen brauche ich dazu keine Ausführungen zu machen, sondern kann mich in Allgemeinplätzen ergehen.
Zum Zweiten: Dass Ihr Gesetzentwurf älter ist, ist ja noch kein Qualitätsmerkmal. Wir haben uns die Aufgabe gestellt, ein gesamtes Polizeigesetz zu erarbeiten, nicht aber, uns mal irgendeinen Punkt herauszugreifen, den man möglicherweise öffentlichkeitswirksam darstellen kann. Da müssen Sie uns schon zugestehen, dass dies einen anderen Zeitrahmen in Anspruch nimmt als Ihr
vielleicht in drei Stunden heruntergeschriebener Entwurf, den wir heute zur Diskussion vorgelegt bekommen haben.
Das war die Kurzintervention und die Reaktion darauf. Jetzt fahren wir weiter fort in der Rederunde. Es spricht Herr Kollege Stange für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will meinen Ausführungen vorausschicken, dass meine Fraktion einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Ombudsstelle der sächsischen Polizei bereits im Juni 2016 eingebracht hat – um den Altertumsstreit aufzuklären.
Wie Sie wissen, befasst sich meine Fraktion gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei und anderen zivilgesellschaftlichen Vereinigungen seit Jahren mit der Frage, wie in dem Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei sowie im Verhältnis zwischen Polizeibediensteten und Dienstvorgesetzten im Streit- und Auseinandersetzungsfall die Verfahrensweise so gesichert werden kann, dass die berechtigten Interessen der Verfahrensbeteiligten geschützt und dennoch auf vernünftige und sichere Weise einer sinnvollen Klärung zugeführt werden können.
Dass insbesondere ein auf diese Weise gesetzlich gesichertes Verfahren durch eine unabhängige Ombudsstelle eine der wichtigsten vertrauensbildenden Maßnahmen des Staates im Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern zu einem zentralen Akteur bei der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sein muss, liegt nicht nur auf der Hand, sondern ist auch auf der regierungstragenden Seite des Hohen Hauses Erkenntnis, nur dass die Regierung die Konsequenz gezogen hat, gemeinsam mit der Koalition eine Beschwerdestelle im Innenministerium einzurichten und keine gesetzlich gesicherten Rechte zu schaffen. Die AfD will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zum Polizeibeauftragten etwas ganz anderes.
Es geht um die Schaffung einer Interessenvertretung für den Polizeivollzugsdienst, also für die Beamtinnen und Beamten, und nicht für alle Bediensteten der Polizei. § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs formuliert es so: “Der Beauftragte für den Polizeivollzugsdienst – der Polizeibeauftragte – hat die Aufgabe, sich mit Vorgängen zu befassen, die aus dem inneren Bereich des Polizeivollzugsdienstes an ihn herangetragen werden.“