Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen in einer zweiten Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Die kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Piwarz, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sich sowohl beruflich als auch privat fort- und weiterzubilden ist heute wichtiger denn je. Das Kultusministerium begleitet und unterstützt deshalb die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen. Wir machen dies unter anderem im nächsten Doppelhaushalt deutlich, indem wir ihre Förderung um jährlich 2,5 Millionen Euro finanziell aufstocken wollen.
In der Erwachsenenbildung mag es im Detail Anpassungsbedarf geben. Dazu führt mein Haus kontinuierlich Gespräche mit den beteiligten Akteuren. Die Notwendigkeit einer vollständigen gesetzlichen Neuregelung ist für uns allerdings nicht zu erkennen.
Der vorliegende Gesetzentwurf verknüpft zwei Regelungsbereiche: die Erwachsenenbildung und deren Förderung sowie die Einführung eines Anspruchs auf Bildungsfreistellung. Ich halte diese Koppelung für schwierig. Prinzipiell sollten diese beiden Regelungsbereiche gesetzestechnisch getrennt behandelt werden.
Allerdings gibt es bislang kein Erfordernis für eine gesetzliche Regelung zur Bildungsfreistellung. Das bestätigen auch die Zahlen aus den Bundesländern, die Bildungsfreistellung anbieten. Es besteht so gut wie keinerlei Nachfrage nach diesem Instrument. Durchschnittlich 0,8 % der anspruchsberechtigten Personen nutzen die Bildungsfreistellung. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung besteht damit nicht.
Ich bin aufgrund der großen Bedeutung der Weiterbildung dennoch dankbar für diese Debatte. Allerdings enthält der vorliegende Gesetzentwurf eine Reihe nicht zu unterschätzender, teils grundhafter Kritikpunkte.
An erster Stelle steht dabei, die qualitativen Anforderungen für die Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen auf einen Mindeststandard zu beschränken. Grit Bochmann, die Leiterin der Volkshochschule Chemnitz, hat dies in der Sachverständigenanhörung mehr als deutlich gemacht. Wenn die pädagogischen und fachlichen Qualifikationen des Personals auf ein Minimum festgesetzt werden, dann leiden Qualität und Erfolg der
Weiterbildung erheblich. Ich halte dies für ausgesprochen bedenklich und kann es fachlich nicht vertreten.
Ein zweites Problem ist die Gewinnorientierung, weil sie im Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen wird. Die allgemeine Weiterbildung ist Teil der gemeinwohlorientierten Daseinsvorsorge. Sie ist nachhaltig zu gewährleisten. Gewinnorientierte Privatanbieter allerdings bieten Kurse an – das liegt in der Natur der Sache –, mit denen sie Geld verdienen können. Damit verschwinden querfinanzierte Angebote. Das Netz an Weiterbildungsangeboten und -einrichtungen wird ausgedünnt.
Meine Damen und Herren! Der Vorschlag, ein staatlich anerkanntes Gütesiegel einzuführen ist nicht nötig. Bereits jetzt muss mittels einer Zertifizierung regelmäßig nachgewiesen werden, dass für die Bildungsarbeit ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist und dass dieses angewendet wird. Das ist als Qualitätsausweis aus unserer Sicht ausreichend und angemessen.
Nachträglich Schulabschlüsse zu erwerben ist nur an Schulen möglich, und zwar aus gutem Grund: Dieses Angebot auf anerkannte Weiterbildungsträger zu erweitern, halte ich insbesondere vor dem Hintergrund der im Gesetzentwurf festgeschriebenen Mindeststandards beim pädagogischen Personal für sehr bedenklich; denn gerade hier ist die Frage nach gut qualifiziertem Personal von entscheidender Bedeutung.
Meine Damen und Herren! Was den Bereich der Bildungsfreistellung betrifft, so haben bereits die Sachverständigen festgestellt, dass – falls nötig – dieser Punkt durch ein eigenes Gesetz zu regeln ist. Meines Erachtens besteht hierfür kein Bedarf. Das habe ich bereits ausgeführt.
Allgemeine und berufliche Fort- und Weiterbildung sind wichtige Bausteine der persönlichen Entwicklung. Sie unterstützen nicht nur berufliches Fortkommen, sondern tragen entscheidend zur gesellschaftlichen Teilhabe bei. Über Weiterbildung zu debattieren ist deshalb richtig und wichtig. Es braucht jedoch kein neues Gesetz, um Fort- und Weiterbildung zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren! Die Aussprache zum Gesetzentwurf ist beendet. Die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau SaborowskiRichter, hat keine Wortmeldung abgegeben.
Meine Damen und Herren! Da der Ausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen hat, wird auf der Grundlage des Gesetzentwurfes abgestimmt. Dazu komme ich jetzt.
Aufgerufen ist das Gesetz über die Weiterbildung und das lebenslange Lernen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Weiterbildungsgesetz), Drucksache 6/9883.
Es liegt hierzu ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 6/14855. Er soll noch eingebracht werden. Frau Junge, Sie haben jetzt die Gelegenheit dazu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus der Sachverständigenanhörung haben wir verschiedene
Anregungen erhalten, die wir versucht haben – ich habe es vorhin schon gesagt – aufzunehmen. Wir haben drei Änderungen, die das Gesetz ergänzen:
Wir haben in der Erläuterung deutlich gemacht, dass die Weiterbildung für uns eine ganz wichtige eigenständige Säule des Bildungswesens darstellt. Das stand aber nicht im Gesetzestext. Es war eine Bitte seitens der Sachverständigen, es in den Gesetzestext aufzunehmen. Das haben wir getan, indem wir es in § 2 Abs. 1 Satz 1 ergänzen.
Eine zweite Anregung war, die Aufgaben des Landesbeirates etwas genauer darzustellen. Hier gab es den Hinweis, dass eine gute Auflistung der Aufgaben des Landesbeirates im Weiterbildungsgesetz des Landes RheinlandPfalz existiert. Diesen Katalog haben wir aufgenommen, haben aber in der Erläuterung deutlich gesagt, dass der Katalog noch nicht abschließend ausgestaltet ist. Ich denke, das ist dann Sache des Landesbeirates selbst.
Außerdem haben wir noch eine Korrektur vorgenommen: Wir hatten im Gesetz bei der Zusammensetzung des Landesbeirates vorgeschlagen, drei Vertreter der Hochschulen aufzunehmen. Dazu wurde uns deutlich gesagt, dass es nur zwei Hochschulen gebe, die sich mit Weiterbildung beschäftigen. Deswegen haben wir es auf zwei Vertreter korrigiert.
Wer der Drucksache 6/14855 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Enthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist der Änderungsantrag nicht beschlossen.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen eine En-bloc-Abstimmung vorschlagen, da mir keine entsprechenden Signale für eine Einzelabstimmung gegeben wurden. Ich rufe die Bestandteile des Gesetzentwurfes auf. Es ist die letzte Gelegenheit zu widersprechen.
Die einbringende Fraktion möchte es nicht; auch niemand anderes. Dann verfahren wir so. Ich bedanke mich.
Ich lasse abstimmen über die Überschrift, die Inhaltsübersicht, den Abschnitt 1 – Gegenstand Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich und Zuständigkeit, den Abschnitt 2 – Bildungsfreistellung, den Abschnitt 3 – Einrichtung in der Weiterbildung, den Abschnitt 4 – Förderung, den Abschnitt 5 – Teilnahmeschutz und Anerkennung, den Abschnitt 6 – Landesbeirat für Weiterbildung und den Abschnitt 7 – Schlussbestimmungen.
Wer den genannten Bestandteilen seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Ich bedanke mich. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es hier Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit. Meine Damen und Herren, somit sind sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden. Es erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Es sei denn, es wird dies ausdrücklich von der einbringenden Fraktion gewünscht.
Das Kopfschütteln sagt mir, dass dies nicht gewünscht ist, meine Damen und Herren. Der Gesetzentwurf ist nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wir beginnen mit der Aussprache; zunächst spricht die einbringende AfD-Fraktion. Herr Abg. Barth, bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Dezember 2017 brachte meine Fraktion einen Gesetzentwurf zur Stärkung
der Kommunen im ländlichen Raum ein. Er sah in den nächsten zwölf Jahren eine jährliche Förderung in Höhe von 250 Millionen Euro für die ländlichen Gemeinden und Landkreise vor.
Von Ihnen, lieber Herr Michel, und Ihren Kollegen wurde ein Antrag hierzu letzte Woche im Ausschuss abgelehnt.
Im August 2018 – reichlich verspätet, aber in einer sehr hübschen Hochglanzbroschüre – zelebrierte die Staatsregierung ihr Projekt für den ländlichen Raum. Viele AfDForderungen zum ländlichen Raum waren natürlich im Flyer enthalten. Das wichtige Thema Finanzausstattung der ländlichen Kommunen wurde jedoch nur spärlich am Ende erörtert. Kritik an einer zu geringen Finanzausstattung von ländlichen Kommunen wird uns seit Jahren vorgetragen und von Ihnen beharrlich ignoriert.
Ein kleines Beispiel dazu: In einer Anhörung zum Finanzausgleich vor zwei Jahren hat uns der Bürgermeister von Boxberg eindrucksvoll seine Sorgen vor Augen geführt. Er ist zuständig für neun Ortsfeuerwehren, für die Instandhaltung von 104 Kilometern Gemeindestraßen, für die Bewirtschaftung von 120 gemeindeeigenen Gebäuden und Liegenschaften und für die Unterhaltung von 22 Brückenbauwerken und neun Wehranlagen.