Protocol of the Session on September 6, 2018

(Beifall bei den LINKEN)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, gebe ich jetzt dem Minister das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Haß hat mich gebeten, ihn heute zu vertreten, was ich hiermit gern tue.

Die Staatsregierung hat die Bedeutung der Solarenergie für die Energiewende schon frühzeitig berücksichtigt. Mittlerweile wird auf fast 23 000 Quadratmetern Dachfläche landeseigener Immobilien die Energie der Sonne sowohl für Bürgersolarkraftwerke als auch vom Freistaat selbst genutzt. Schon 2009 hat der SEB im Auftrag des SMF für Bürgersolarkraftwerke geeignete Dachflächen auf Landesebene identifiziert und auf einer sogenannten Dachflächenbörse im Internet sowie als Katalog angeboten. Auf diese Weise sind 16 Bürgersolarkraftwerke entstanden.

Allerdings hat die in den vergangenen Jahren erfolgte Absenkung der Einspeisevergütung zu einem Einbruch der Nachfrage nach Dachflächen beim SEB geführt, sodass die Dachflächenbörse mittlerweile eingestellt wurde. Der Freistaat nutzt seine Dachflächen deshalb zunehmend selbst zur Gewinnung von Solarenergie und setzt dabei auf den Eigenverbrauch. Die Datenbank des SEB weist neben 11 Fotovoltaikanlagen, die in das Stromnetz einspeisen, aktuell 17 Solarthermieanlagen und 5 PV-Anlagen für den Eigenverbrauch aus; weitere sind in der Ausschreibung. Damit folgt der Freistaat dem Auftrag des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich. Danach hat der Freistaat bei seinen Bauvorhaben einen Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien oder Kompensationsmaßnahmen nachzuweisen.

Bei jeder Baumaßnahme – sei es Neubau oder Sanierung – prüft der SEB deshalb, ob die Errichtung einer Anlage für Fotovoltaik oder für Solarthermie im jeweiligen Objekt sinnvoll und wirtschaftlich ist. Das ist am Ende immer eine Einzelfallentscheidung, denn nicht jede Dachfläche hat die ideale Ausrichtung zur Sonne, und nicht in jedem Fall ist die Errichtung einer PV- oder Solarthermieanlage wirtschaftlich. So verfügt ein sehr großer Anteil der Liegenschaften bereits über einen Fernwärmeanschluss aus Kraft-Wärme-Kopplung. Pauschale Vorgaben, solare Wärmenutzungsoptionen zu bevorzugen, würden deshalb in diesen Fällen am Ziel vorbeischießen. Vor dem Hintergrund anlassbezogener Einzelfallentscheidungen ist daher die Ermittlung theoretisch geeigneter Dachflächen im Sinne eines Solaranlagenkatasters mit einem unvertretbar großen Aufwand verbunden.

Mit Blick auf die Zukunft möchte der SEB durch Pilotprojekte Erfahrungen sammeln, inwieweit sich bestimmte Bauweisen oder neue Technologien auch für die breite Anwendung eignen. Gegenwärtig werden einige PlusEnergiehäuser sowie zwei Bauvorhaben gemäß dem Nachhaltigkeitsbewertungssystem des Bundes im sogenannten Gold-Standard geplant.

(Beifall bei der CDU)

Das Schlusswort erhält noch einmal die Fraktion DIE LINKE. Herr Böhme, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Strukturwandel und Kohleausstieg sind schwierige Themen, die wir heute auch schon besprochen hatten. Das hat auch harte Konsequenzen – je nachdem, mit welchen Ergebnissen das Thema dann endet. Ich denke aber, worauf man sich jedoch auf jeden Fall einigen kann beim Thema Klimaschutz, ist der Punkt, dass wir erneuerbare Energien ausbauen wollen. Das ist ein Grundkonsens, der auch hier im Haus stehen sollte.

Weil dies nun einmal die Zukunft ist und wir als Freistaat und als Bundesrepublik in diesem Punkt ein Vorbild sein sollten und es letztendlich auch um Arbeitsplätze geht, die hier ausgebaut und erhalten werden können, stellt sich die Frage: Wie kann man solch ein Vorbild sein? Hierbei kann der Staat einfach seine Potenziale nutzen. Seine Potenziale sind beispielsweise die Dächer. Wir haben – wie bereits dargelegt – über 4 000 Gebäude im Freistaat. Hinzu kommen die Gebäude des Bundes und der Kommunen, die ebenfalls noch mehrere Tausend Gebäude ausmachen. Diese Gebäude haben in der Regel alle ein Dach, und sie haben in der Regel auch alle Stromverbrauch, Herr Heinz. Es gibt kaum Gebäude, die keinen Strom brauchen. Lassen Sie uns das also nutzen! Denn das, was die Staatsregierung gerade genannt hat, was alles schon passiert ist, reicht eben nicht aus, um wirklich Klimaschutz in Sachsen zu betreiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/14615, auf. – Herr Dr. Lippold, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen mit unserem Änderungsantrag eine noch stärkere Ausrichtung am Ergebnis der dort geforderten Maßnahmen erreichen. Für uns ist nicht bereits die demonstrative Installation von Solarmodulen auf landeseigenen Immobilien das angestrebte Ergebnis, sondern die optimale Nutzung der erzeugten Energie zum Zwecke der möglichst weitgehend CO2-neutralen Eigenbedarfsdeckung. Dass das außerdem eine wirtschaftlich

sinnvolle Zielstellung ist, hatte ich in meinem Redebeitrag bereits ausgeführt.

Wir wollen außerdem den Einsatz von Energiespeichern – sei es Strom oder Wärme – nicht als Muss formulieren, sondern von der Ausgestaltung der optimalen Versorgungslösung abhängig halten. Um zu demonstrieren, was damit gemeint ist: Stellen Sie sich ein denkmalgeschütztes Gebäude vor, an dem nur in einer versteckten Ecke eine kleine 3-Kilowatt-Peak-Solarinstallation möglich ist, der Eigenbedarf des Gebäudes jedoch zu keinem Zeitpunkt des Tages 5 Kilowatt unterschreitet. Dann wäre die Vorgabe einer Speicherlösung schlicht unsinnig, weil auch so schon zu jedem Zeitpunkt 100 % Eigenbedarfsdeckung gegeben ist, also 100 % des Eigenbedarfs verbraucht werden.

Unter einer neuen Ziffer II wollen wir, dass der Landtag nicht nur die Staatsregierung auffordert, mit Solarenergieversorgung von Gebäuden im Landesbesitz voranzugehen, sondern dass auch wir hier für unser Gebäude dies in eigener Sache anstreben. Die anstehende Sanierung bietet eine gute Gelegenheit, einen möglichst hohen Deckungsgrad des Eigenbedarfs im Strom- und Wärmebereich durch Nutzung von Solarenergie und Umweltwärme am und auf dem Gebäude des Landtags zu erreichen. Das gilt auch für die eigene Versorgung, etwa im Zuge des Ausbaus der Elektromobilität und eventueller Ladestationen. Das wäre mittelfristig eine wirklich wirksame Kostensenkungsmaßnahme im Bereich der Energiekosten für dieses Haus und eine wichtige Umsetzung der Vorbildrolle des sächsischen Parlaments. Deshalb erweitern wir den Antrag mit diesem Punkt II in unserem Änderungsantrag. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wer möchte zum Antrag reden? – Herr Böhme, bitte.

Wir stimmen dem Antrag zu, wobei natürlich der Sächsische Landtag für uns auch eine landeseigene Immobilie ist, wie wir es nicht noch einmal gesondert aufgefasst haben. Aber wenn man es noch einmal nennen will, dann kann man das natürlich machen. Die Zusatzinformation betrifft vor allem das Thema Elektromobilität, das kann man natürlich noch einmal besonders hervorheben, und das unterstützen wir auch.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Vieweg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Aus Sicht der Koalition sind das alles wichtige Fragen, die wir im Rahmen der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms besprechen werden. Unsere Haltung ist, wir machen das in allen Sektoren, das hatte ich vorhin ausgeführt. Einen Sektor hier herauszugreifen ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Aus diesem Grund werden wir den Änderungsantrag ablehnen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür, dennoch ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich stelle nun die Drucksache 6/14505 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Trotz Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Erklärung zu Protokoll

Die LINKE möchte so bald wie möglich so viele Solarenergieanlagen wie möglich auf Dächern von Immobilien des Freistaates Sachsen. Die Staatsregierung soll geeignete Dachflächen von landeseigenen Immobilien systematisch in einem Kataster erfassen. Alle geeigneten Dachflächen soll sie bis spätestens Ende 2022 mit Solarenergieanlagen ausstatten.

Die Ausstattung eines Daches mit einer Solarenergieanlage kann unter Umständen eine sinnvolle Sache sein. Dies kann auf Fotovoltaikanlagen ebenso zutreffen wie auf Solarthermieanlagen. Der Antrag der LINKEN verfolgt hier aber überhaupt kein angemessenes Ziel. Die sogenannte Energiewende soll wieder einmal zum reinen Selbstzweck vorangetrieben werden. Das können wir nicht mittragen, weil wir als AfD die international völlig einzigartige deutsche Energiewende für ein Desaster halten.

Speziell im Bereich der Stromversorgung herrscht staatliche Planwirtschaft. Zeigen Sie mir irgendeinen anderen Wirtschaftszweig, in dem die Verbraucher mittels Umlage gezwungen werden, etwas zu bezahlen, was sie nicht bestellt haben. Bei der Elektrizität ist das so, weil der Staat Anbietern von Strom aus sogenannten erneuerbaren Energien Abnahmegarantien und Einspeisevergütungen gewährleistet.

Glauben Sie mir: Über eine staatliche Abnahme- und Vergütungsgarantie für meine Alt-Pkws hätte ich mich als Besitzer eines Autohauses gewiss nicht beschwert. Komischerweise ist nie ein Politiker auf die Idee gekommen, eine solche einzuführen. Nebenbei bemerkt: Physikalisch können Energien übrigens immer noch nicht erneuert werden, sondern nur umgewandelt. Auf den Tag, an dem das endlich mal verstanden wird, können wir wahrscheinlich noch ewig warten.

Aber zurück zu dem Antrag: Das Thema Solarenergieanlagen auf Freistaat-Dächern hat die Staatsregierung bereits ausreichend im Blick. Das zeigt die Antwort der Regierung vom 6. Juli 2017 auf die Kleine Anfrage des Kollegen Böhme (Drucksache 6/9820). Die Eignung einer Immobilie für die Nutzung mit einer Solarenergieanlage sei von verschiedenen Faktoren abhängig: der Dachfläche, der Dachausrichtung, der Dachneigung sowie von denkmalpflegerischen, statischen und versorgungstechnischen Aspekten.

Die Prüfung der Eignung sei teilweise sehr spezifisch und mit entsprechenden Kosten verbunden. Sie erfolge deshalb einzelfallbezogen und auf der Grundlage einer konkreten Anforderung.

Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist die Art der Herangehensweise durch die Staatsregierung völlig ausreichend. Es gibt keinen Grund für eine umfassende Überprüfung

und Erfassung aller Dachflächen von Freistaatimmobilien auf ihre Eignung für Solarenergieanlagen. Wir lehnen den Antrag deshalb ab.

Gleiches gilt für den Änderungsantrag der GRÜNEN. Hier verweise ich auf das eben Gesagte. Natürlich kann das Verbauen von Solaranlagen auf Dächern sinnvoll sein. Aber bitte im vernünftigen Rahmen. Die GRÜNEN wollen hier aber ein „klimaneutrales“ Gebäude schaffen. Dieses Ziel ist absurd. Es gibt keine klimaneutrale Energieproduktion und erst recht kein klimaneutrales Gebäude.

Die AfD-Fraktion trägt die Panikmache vor dem CO2 nicht mit. Wir werden deshalb auch den Änderungsantrag ablehnen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10

Steinzeit beenden – Digitalfunk und IT-Technik bei BOS modernisieren

Drucksache 6/13713, Antrag der Fraktion AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Es beginnt die AfD, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Wippel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir werden jetzt über den Digitalfunk bei den Sicherheitsbehörden und über die Technik in erster Linie ausschließlich bei der Polizei sprechen. Wir müssen raus aus der Steinzeit, und es gibt Nachholbedarf.

Ich möchte eingangs zwei Beispiele anführen. Das eine hat sich im Juli 2018 ereignet. In Rothenburg an der Lausitzer Neiße kam es zu einem Badeunfall, bei dem ein junger polnischer Mann gestorben ist. Er ist nicht wegen des Digitalfunks gestorben. Aber im Zuge dieses Einsatzes hat sich gezeigt, dass die Netzabdeckung des Digitalfunks für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in diesem Bereich unzulänglich ist. Es ging so weit, dass die Einsatzkräfte miteinander keine Verbindung mehr hatten.

Das zweite Beispiel ist vom 16. August 2018. Beim Dresdner Polizeieinsatz, als Frau Merkel die Stadt besucht hat, gab es eine Situation, bei der ein Kamerateam von der Polizei kontrolliert worden ist. Da war angeblich die Funkabfrage nicht möglich, weil das Netz überlastet gewesen ist.

Dabei fing im Jahr 2008 ja alles so schön und verheißungsvoll an. Die BDBOS hat die Leistung des Digitalfunks damals beschrieben, im Übrigen auch gegenüber dem Fernsehteam, das in Dresden gewesen ist. Man hat damals gesagt: Man kann mit dem Digitalfunk elektronische Akten versenden, man kann zukünftig die Fingerab

drücke versenden, man kann eine automatisierte Halterabfrage machen, man kann Fotos von Webcams mit dem Digitalfunk versenden, man kann die Feuerwehrkräfte alarmieren, und man kann zum Beispiel die Restluft von Atemschutzgeräteträgern bei der Feuerwehr an die Leitstelle übertragen.

Das alles klang sehr schön. Und was gibt es davon? Nichts, gar nichts wird davon in Sachsen genutzt, obwohl der Freistaat Sachsen bei der gemeinsamen Gruppe der Anwender Netz, wie das Ding heißt, kurz abgekürzt GAN, mit dabei gewesen ist. Der Freistaat Sachsen hat die Anforderungen an das Netz mitformuliert. Jetzt sagt die Staatsregierung: Das, was wir haben, nämlich nichts, reicht aus. Dann frage ich mich, was man damals formuliert hat. Die Frage ist eben: Reicht es wirklich? Ich sage Ihnen: Nein, es reicht nicht, wie wir eben gesehen haben, zum Beispiel im Fall der Datenabfrage hier in Dresden.

Hätte man dazu in der Vergangenheit etwas tun können? Ja, das hätte man. Die Bandbreite ist auf sage und schreibe 3 KBit/s begrenzt. Im Jahr 2009 hat man schon gesagt: Wir können ja das System aufwerten und auf 600 KBit/s hochgehen, immerhin eine Erweiterung der Bandbreite um das 200-Fache, mit sogenannten Testinseln. Das hat man aber auch nicht gemacht. Die Staatsregierung hat auch nicht erklärt, warum sie das nicht gemacht hat. Doch dabei ist es aber notwendig, wie wir sehen, gerade in Katastrophenfällen oder bei großen Einsätzen, wo viel gefunkt wird und wo mit den Geräten auch einmal telefoniert wird.