Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir beraten über den Gesetzentwurf „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Sachsen“. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Dr. Lippold, Sie fordern eine festgeschriebene Minderung von Treibhausgasen auf 5 Tonnen – wir haben schon viel gehört –, eine Herabsetzung von bis zu einer Tonne. Wir haben auch schon gehört, dass dies eine Einsparung von 95 bis 97 % der jetzigen Emission ist.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 95 bis 97 % der jetzigen Emission. Weiterhin fordern Sie die Erarbeitung eines Energie- und Klimaschutzkonzeptes, konkrete Maßnahmenkosten: 4 Millionen Euro. Sie fordern die Einrichtung einer Stabsstelle zum Klimaschutz mit 20 neuen Vollzeitstellen, geschätzte Kosten: eine Million Euro, und eine Anpassung an das Landesplanungsgesetz für die Belange des Klimaschutzes mit Berücksichtigung der Raumordnungsplanung. Das alles fordern Sie.
Ernüchternd ist dann die Begründung, was diese Forderungen bringen sollen. Entgegen jeglichen Fakten – es wurde in der Anhörung bereits gesagt – und trotz Warnungen von Experten wird in diesem Gesetzentwurf ausschließlich ideologisch argumentiert. BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN listen darin auf, was das Gesetz bringen soll: kostenmindernde Wirkungen im Energiesektor, mittel- und langfristige Einsparungen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und private Haushalte. Klimaschutzmaßnahmen seien volkswirtschaftlich ökonomisch vorteilhaft, und Sie unterstellen geringere Kosten durch geringere Schäden im Zuge des gebremsten Klimawandels. Man findet Formulierungen, dass das Klimaschutzkonzept nur einen Euro pro Bürger kosten würde. Das erinnert mich an die berüchtigte eine Kugel Eis, die die Energiewende damals angeblich jeden Bürger kosten sollte. Was daraus geworden ist, haben wir alle erlebt.
Vollkommen ausgeblendet werden die tatsächlichen Wirkungen dieses Gesetzentwurfs. Erst am 22. August 2018 veröffentlichte die Zeitung „Die Welt“ wieder einen Artikel – ich zitiere –: „Keine Versorgungssicherheit: Ganz Europa geht der Strom aus. Europa kann die deutsche Stromversorgung nicht retten. Dagegen hilft auch keine immer wiederkehrende Rekordmeldung für die Einspeisung von erneuerbaren Energien.“ Versorgungssicherheit bedeutet, immer dann Strom Verfügung zu stellen, wenn die Wirtschaft und der Bürger ihn brauchen. Dies leisten die erneuerbaren Energien nicht, denn wirtschaftliche Speicher gibt es noch nicht. Bereits jetzt schnellen die Anzahl und die Kosten für die Netzeingriffe deutlich in die Höhe.
Danke schön, Herr Kollege Wild. Können Sie mir bitte sagen, wo im Gesetzentwurf irgendetwas zu den Ausbauzielen erneuerbarer Energien steht? Wenn es so wäre, wie Sie behaupten, dann wäre die Staatsregierung völlig frei, die CO2-Einsparungen woanders vorzunehmen und einen anderen Pfad festzulegen. Also, wo steht das in diesem Gesetz?
ich habe von Ihrem Gesetzentwurf gesprochen und von den Kosten und dem, was mit Ihrem Gesetzentwurf an Kosten auf die Bürger zukommt, die Sie ihnen verheimlichen und ihnen in diesem Gesetzentwurf sowie in der Begründung nicht sagen. Darüber habe ich gesprochen.
Ich mache weiter. Branchenintern warten viele nur noch darauf, dass es großflächig Blackouts gibt. Und was tut die Politik dagegen? Sie schafft Gesetze mit sehr auskömmlichen Entschädigungen, wonach Betriebe Produktionsanlagen zur Netzregulierung zur Verfügung stellen können. Das muss man sich einmal vorstellen: Sie bekommen Geld dafür, dass sie ihre Firma stilllegen. Strom wird nicht mehr geliefert, wenn er gebraucht wird, sondern er wird produziert, wenn die Sonne scheint. Das ist kein Fortschritt. Die mühsam aufgebauten Strukturen, die eine Unabhängigkeit von Wind und Wetter garantieren, sollen nun zerstört werden – für eine Abhängigkeit von Wind und Wetter. Ihre Ideologie ist kontraproduktiv und verhindert wichtige Forschungen zum Nutzen von grundlastfähigem Strom. Das muss erforscht werden!
Wirtschaftliche Speicher gibt es nicht. Es gibt auch keine Stromleitung nach Norwegen, um die dortigen Wasserkraftkapazitäten zu nutzen. Es werden dort auch keine Pumpspeicherwerke mehr gebaut, da die Wirkungsgrade katastrophal sind. Das Schlimmste ist allerdings, dass Sie offensichtlich immer noch glauben, mit Maßnahmen in Sachsen das Weltklima retten zu können. Das hilft aber dem Klima nicht. Sachsen hat, wenn überhaupt, nur einen mikroskopischen Anteil am Klima, und der größte Teil kommt von der Natur selbst.
Wenn man das Gesetz in dieser Form umsetzen würde, hätten wir im Ergebnis Stromchaos und Deindustrialisierung unserer Wirtschaft. Aber glauben Sie mir: Selbst wenn unsere Wirtschaft und die Industrialisierung zurückgehen würden, würde dies das Weltklima auch nicht retten.
Wie – ich sage das in Anführungsstrichen – sinnvoll Solaranlagen auf Dächern und permanente Forderungen eines möglichst sofortigen Stopps der Energiegewinnung aus der Braunkohle sind, darüber sprechen wir morgen. Darauf freue ich mich schon.
– die wir unsere blaue Wende mit sinnvoller Sachpolitik voranbringen, lehnen diesen Gesetzentwurf ab.
Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine weitere Rederunde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Dulig, bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes in Sachsen vom 9. Oktober 2015 wird hier und heute erneut vorgelegt. Zwar kann man der Auffassung sein, dass Klimaschutzgesetze auf Landesebene eine geeignete Maßnahme seien, um die Umsetzung nationaler und europäischer Klimaschutzziele voranzutreiben. Dann müsste ein solches Gesetz aber zumindest die internationalen und nationalen Entwicklungen berücksichtigen. Das tut dieser Gesetzentwurf jedoch nicht. Er ist veraltet.
Wenn man von einigen marginalen redaktionellen Änderungen absieht, wurden seit seiner Einbringung im Herbst 2015 keine Aktualisierungen vorgenommen. Ich darf aber daran erinnern, dass sich seit dem Zeitpunkt der ersten Vorlage des Gesetzentwurfes zum Thema Klimaschutz sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene viel ereignet hat. Daran muss die Notwendigkeit von Landesregelungen im Klimaschutz gemessen und beurteilt werden.
Noch einmal zur Erinnerung: Das Pariser Übereinkommen wurde 2016 auf europäischer und nationaler Ebene ratifiziert und trat in Kraft. Zur Umsetzung des Übereinkommens wurden in der EU Vorhaben zu Klima und Energie erarbeitet, zum Beispiel das sogenannte Winterpaket und verschiedene andere nationale Gesetzgebungsvorhaben. Im November 2016 beschloss das Bundeskabinett den Klimaschutzplan 2050 mit sektorenübergreifenden Maßnahmen für Deutschland. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und im Klimaschutzplan 2050 mit den für alle Sektoren vereinbarten Zielen und Maßnahmenpaketen wurde vereinbart, diese vollständig umzusetzen und eventuell Ergänzungen vorzunehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaschutzzieles 2020 so schnell wie möglich zu schließen.
Auf dieser Grundlage soll ein Klimaschutzgesetz des Bundes verabschiedet werden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Bundesumweltministerin Schulze hat bei ihrem Amtsantritt im März 2018
angekündigt, dass das BMU die Ressorts des Bundes noch im selben Jahr wegen der Sektorenziele zum Maßnahmenprogramm Klimaschutz 2050 beteiligen werde. Das Klimaschutzgesetz soll dann im kommenden Jahr verabschiedet werden. Insofern wundert es mich schon, dass der Gesetzentwurf durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum jetzigen Zeitpunkt – und zudem unverändert – wieder vorgelegt wird. Wir sollten das Vorhaben des Bundes abwarten und nach der Verabschiedung eines Klimaschutzgesetzes durch den Bund entscheiden, ob und, wenn ja, welche sächsischen Schritte notwendig sind.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmungsrunde. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Sachsen“, Drucksache 6/3024. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es wird auf der Grundlage des genannten Gesetzentwurfes abgestimmt.
Meine Damen und Herren! Es liegt ein Änderungsantrag, Drucksache 6/14613, vor. Der Änderungsantrag kommt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Dr. Lippold.
Er ist bereits eingebracht. Das habe ich richtig verstanden. Meine Damen und Herren, gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.
Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, darf das jetzt bitte anzeigen, indem er die Hand hebt. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen, zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf rufe ich zur Abstimmung auf und möchte Ihnen vorschlagen, die Abstimmung en bloc vorzunehmen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich nenne also die Bestandteile des Gesetzentwurfes: Das ist die Überschrift, Artikel 1 Sächsisches Klimaschutzgesetz, Artikel 2 Änderung des Landesplanungsgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten.
Meine Damen und Herren! Wer den genannten Bestandteilen des Gesetzentwurfes seine Zustimmung geben möchte, zeigt das bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es hierzu Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.
Meine Damen und Herren! Sie kennen das Prozedere. Die Schriftführerin, Kollegin Lang, wird die Namen aufrufen
und Ihr Votum entsprechend wiederholen, und dann wird das protokolliert. Nachdem das Ergebnis festgestellt wurde, werde ich es verkünden. Frau Lang, ich bitte Sie, Ihres Amtes zu walten.
(Susanne Schaper, DIE LINKE: Sie kann doch vom Rednerpult aus sprechen! – Zurufe von der CDU: Ja, vom Pult aus!)