und bei dem ich deshalb dem Kabinett mit voller Überzeugung vorgeschlagen habe, hier bereits voranzugehen. Das haben wir im Kabinett dann auch so beschlossen und müssen nicht die Ergebnisse der Kommission abwarten.
Der ländliche Raum wurde auch in anderen Bereichen von uns berücksichtigt. Es gibt zum einen die Erhöhung der Kulturraumförderung in den nächsten vier Jahren um 10 Millionen Euro und es gibt die Fortsetzung des Programms „Vitale Dorfkerne“ – ein sehr, sehr wichtiges Programm. Es wird in den nächsten Jahren, 2019/2020, mit jeweils 15 Millionen Euro fortgesetzt. Außerdem gibt es einen Ideenwettbewerb für den ländlichen Raum mit weiteren 5 Millionen Euro.
Ein nächstes sehr wichtiges Thema – auch für den ländlichen Raum – ist die weitere Stärkung des ÖPNV. Sie ist ein wesentlicher Faktor für die Steigerung der Effektivität und Anbindung unseres ländlichen Raumes. Rund 1,5 Milliarden Euro – eine erhebliche Summe – werden wir insgesamt für den ÖPNV in den Jahren 2019/2020 ausgeben.
Der Strukturwandel in den Braunkohleregionen stellt Sachsen vor große Herausforderungen. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“,
abgekürzt: „Kohlekommission“, hat auf Bundesebene ihre Arbeit aufgenommen. Erste Ergebnisse sollen bereits Ende 2018 vorliegen.
Damit wir konkrete Projekte mit Zukunftspotenzial zügig umsetzen können, haben wir bereits jetzt für die Jahre 2019/2020 ein Förderprogramm „Standortstärkungsinitiative Braunkohlereviere“ aufgelegt. Für die Region Lausitz und den Südraum Leipzig stellen wir damit insgesamt 10 Millionen Euro bereit. Das Ziel wird sein, dass wir gemeinsam mit dem Bund eine gute Zukunftsperspektive für diese Regionen entwickeln.
Ein zentraler Baustein für die Entwicklung Sachsens, der sehr wichtig ist, ist der Lückenschluss beim Breitbandausbau im ländlichen Raum; denn er stellt sicher, dass wir dort auch in Zukunft lebenswerte Verhältnisse haben und vor allem auch die Unternehmen dort ansässig sein und erfolgreich arbeiten können. Wir legen einen Breitbandfonds im Umfang von 700 Millionen Euro auf. Die Übernahme der Eigenanteile der Kommunen – und damit eine 100-%-Förderung – ist aus der Sicht des Finanzministers – dies muss gestattet sein – nicht ganz unproblematisch, aber hier ausnahmsweise vertretbar, damit wir bei diesem Thema endlich zügig vorankommen, denn am Geld kann es jetzt nicht mehr liegen.
Der Breitbandausbau, meine Damen und Herren, ist kein Selbstzweck, sondern Grundvoraussetzung für die Digitalisierung und Modernisierung Sachsens.
In anderen Ländern, wie zum Beispiel in den baltischen Staaten – ich nenne nur Litauen oder Estland –, in denen man sich das anschauen kann, ist das, worüber wir hier sprechen, alles völlig selbstverständlich. In Deutschland müssen wir das nun zügig umsetzen. Hier war die Bundesförderung sehr kompliziert, und ich denke, dass wir gemeinsam mit dem Bund weitere Vereinfachungen erreichen können und damit zügig und schwungvoll vorankommen.
Das Thema Digitalisierung bedeutet auch, dass wir auf der staatlichen Ebene mit der Digitalisierung Schritt halten müssen; denn sie bietet enorme Chancen bei der effizienten Ausrichtung der Staatsverwaltung und einer bürgerfreundlichen Serviceorientierung: das Thema EGovernment. Eine moderne Verwaltung kommt dem Bürger zugute und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit Sachsens im Länderkonzert.
Ein Baustein zur umsichtigen Begleitung der Digitalisierung und der Verwaltung ist die solide finanzielle und personelle Ausstattung des Staatsbetriebes Sächsische Informatikdienste, der in Zukunft in der Staatskanzlei angesiedelt sein wird. Darüber hinaus finden zahlreiche Umsetzungsprojekte im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den Behörden statt. Ich darf zwei Beispiele
nennen: Die Steuerverwaltung ist in diesem Bereich bereits sehr weit vorangeschritten. Es ist ein bundesweit koordiniertes Vorgehen, zu dem ich beispielsweise das Thema ELSTER erwähne – das ist die elektronische Steuererklärung, die sich immer größerer Beliebtheit erfreut – und die elektronische Abwicklung und Bearbeitung im Finanzamt. Daraus entstehen weniger Aufwand für den Bürger, eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzverwaltung und, wenn es klappt, auch eine schnellere Steuerrückerstattung. Dies alles sind wichtige Dinge.
Ein zweiter Bereich, der sehr wichtig ist und bei dem wir ebenfalls bereits auf einem guten Weg sind – auch bundesweit vorbildlich –, ist das digitale Grundbuch. Hierbei können Notare und Kreditinstitute unmittelbar auf das Grundbuch zugreifen. Der gesamte Vorgang beim Immobilienerwerb in Sachsen wird deutlich verkürzt werden. Die Digitalisierung hat damit spürbar positive Effekte auch für den Bürger, und eine effiziente Ausrichtung der Verwaltung ermöglicht es gleichzeitig, den absehbaren Fachkräftemangel in der Verwaltung zu mildern.
Damit kommen wir last not least zum Personal. Nach der Systematik des Doppelhaushaltes steht der Personalhaushalt am Ende meiner Ausführungen. Demografisch bedingt steht Sachsen vor großen Herausforderungen. In den nächsten Jahren werden in Summe deutlich mehr Menschen das Ruhestandsalter erreichen, als junge Menschen dem Arbeitsmarkt neu zur Verfügung stehen. Dies betrifft sowohl die Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst. Diesen demografischen Fakt können wir natürlich nicht kurzfristig beeinflussen, die bevorstehenden Veränderungen können und werden wir aber aktiv angehen und begleiten. So gelingt uns eine Abfederung des Fachkräftemangels in der Verwaltung.
Ein Baustein ist dabei die Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung. Dazu gehören Aufgabenkritik und Digitalisierung. Ein weiterer Baustein ist die beschlossene Ausbildungsoffensive des Freistaates. Mit fast tausend Stellen im Jahr 2020, die wir im Doppelhaushalt veranschlagt haben, setzen wir auch hierbei ein klares Signal. Der Freistaat erhöht seine Ausbildungskapazitäten deutlich, um Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Dafür sind nicht nur zusätzliche Ausbildungsstellen im Regierungsentwurf vorgesehen, sondern auch die nötigen Mittel für zusätzliches Lehr- und Verwaltungspersonal, für Lehrräume und die sächliche Ausstattung.
Der dritte Baustein ist die Aufstockung des Personalpools Demografie auf künftig 300 Stellen – ebenfalls ein Instrument, das sehr wichtig ist, um für die Zukunft gutes Personal zu binden.
Unser Ziel ist es, möglichst frühzeitig Fachkräfte zu binden und den Wissenstransfer in der Verwaltung trotz des Generationenwechsels abzusichern. Mit der unbefristeten Einstellung von Projektbeschäftigten, die wir später in anderen Bereichen dauerhaft benötigen, wird das gleiche Ziel verfolgt. Insgesamt erfolgt also eine deutliche Stärkung der Möglichkeiten, den demografischen Wandel
Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch vorgenommen, die Transparenz und Aussagekraft des Stellenplanes zu erhöhen. Wenn Sie sich den Regierungsentwurf näher anschauen, werden Sie feststellen, dass es zu einer Neugliederung des Stellenplanes gekommen ist. Wie bisher gibt es das Personal-Soll A, das sind die Beamten und tariflich Beschäftigten. Dann gibt es das Personal-Soll B, die Auszubildenden, und das Personal-Soll C, das sind die Staatsbetriebe, Hochschulen und Ähnliches. Neu hinzugekommen ist das Personal-Soll D. Hierin werden die Stellen für einmalige und zeitlich befristete Projekte einheitlich und transparent für alle sichtbar abgebildet. Zusätzlich wurden die Vollzeitäquivalente – die VZÄ, von denen ich schon gesprochen habe –, insbesondere die Lehrer, in den Stellenplan überführt.
Erlauben Sie mir dazu noch eine Anmerkung zum Thema Gesamtstellenplan und dem angeblichen Kaputtsparen. Ein Stellenabbau hat unter dem Strich seit 2009 nicht stattgefunden,
und bevor es nun einiges Gegrummel gibt, kann man sagen: In einigen Teilbereichen hat natürlich ein Stellenabbau stattgefunden, das ist überhaupt keine Frage. Aber wenn Sie sich den Stellenplan insgesamt anschauen und ehrlich sind, dann können Sie diesen Gesamtabbau an der Zahl nicht nachweisen, denn er ist nicht erfolgt.
Bereits im laufenden Jahr 2018 erreicht die Stellenzahl nämlich mit deutlich mehr als 89 000 ein höheres Niveau als 2009.
Das ist nun einmal so. Die Zahlen lügen nicht. Sie können die Zahlen auch nicht erschießen, das ist das Problem.
Das ist unsere Basis. Wir kommen von über 89 000 Stellen im Jahr 2018. Wir haben uns deshalb entschieden, im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 die Stellenzahlen in wichtigen Bereichen gezielt zu erhöhen. Dabei sind wir maßvoll vorgegangen. Wir haben in den Bereichen Bildung, Justizvollzug und Polizei klare Schwerpunkte gesetzt: in der Polizei vor allem das Vorziehen der Stellen für die von mir genannten 1 000 neuen Polizisten der Polizeikommission. Wir haben für dringende Bedarfe der Ressorts insgesamt 200 Stellen vorgesehen, und im Demografiepool sind 225 Stellen neu vorgesehen worden. Das sind klare Akzente, die wir gerade im Personalhaushalt gesetzt haben.
Der Anteil der Personalausgaben wird im Verhältnis zu den Gesamtausgaben im Doppelhaushalt 2019/2020 nicht weiter anwachsen. Wir müssen den Trend beim Personal langfristig planen, nicht nur bis zum Jahr 2020. Wir
müssen auch an das Jahr 2025 oder das Jahr 2030 denken. Deshalb haben wir die von mir genannten Vorsorgemaßnahmen für den Personalbereich getroffen.
Wir müssen, wenn wir über Personal- und Stellenzahlen sprechen, auch sagen: Es ist kein Selbstzweck, dass wir 89 000 oder in Zukunft mehr als 91 000 Stellen veranschlagen, sondern man muss immer das Ziel im Auge behalten, das wir bei der Gestaltung unserer Stellen im Freistaat haben. Es besteht darin, dass wir mit gutem, qualifiziertem Personal der Staatsverwaltung die staatlichen Kernaufgaben gut erfüllen wollen. Das heißt, wir müssen auch zu einer Aufgabenkritik bereit sein und uns fragen: Welche Aufgaben wollen wir in Zukunft erfüllen, und wie können wir unsere Verwaltung maximal modern, leistungsfähig und zukunftsorientiert gestalten?
Es ist keine Frage, ob ich jetzt immer mehr Stellen hineinstopfe, sondern es hängt sehr stark davon ab, welche Führungskultur ich habe und welche Aufgaben ich wie erfülle. Das alles sind organisatorische und verwaltungsmäßige Fragen, mit denen man sich systematisch und langfristig, mit langem Trend, beschäftigen muss. Es kann also nicht nur darum gehen, immer mehr Stellen zu fordern.
Nur das ständige Hinterfragen bestehender Strukturen, die Suche nach noch besseren Lösungen und eine gewisse Unzufriedenheit mit dem Status quo – die menschlich ist – erhalten die Agilität und die Handlungsfähigkeit unseres Freistaates. So können wir die Veränderungen, vor denen wir stehen, erfolgreich meistern. Der Regierungsentwurf enthält in sehr vielen Bereichen Antworten auf diese ganz, ganz wichtigen Fragen.
Der Prozess des ständigen Hinterfragens muss und wird uns immer weiter begleiten, in der Staatsregierung und in den einzelnen Behörden. So leben wir das vor und so soll es auch nach unten durchgestellt werden.
Die Staatsregierung hat mit dem vorliegenden Regierungsentwurf eine gute Grundlage für die parlamentarischen Beratungen gelegt. Der Regierungsentwurf ist aus einem Guss. Er gibt klare Antworten auf aktuelle Herausforderungen. Der Regierungsentwurf leistet einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen verschiedener Interessengruppen. Er setzt auf eine nachhaltige Finanzpolitik ohne Neuverschuldung auf der einen Seite und auf eine Zukunftsgestaltung und Fortentwicklung des Landes über eine intelligente Schwerpunktsetzung auf der anderen Seite.
Die weitere Verantwortung liegt nun bei Ihnen, beim Sächsischen Landtag. Schlussendlich liegt die Verpflichtung natürlich bei den Fachressorts, bei den Kommunen, die vom Landtag beschlossenen Haushaltsmittel am Ende auch zuverlässig und zügig einzusetzen, damit wir zu guten Ergebnissen kommen.
Wir werden tatkräftig gemeinsam dafür sorgen, dass die vielen Milliarden Euro auch tatsächlich und spürbar dort
ankommen, wo sie hingehören, nämlich beim Bürger: durch eine bessere Bildung, eine bessere Infrastruktur, bessere Sicherheit, eine prosperierende Wirtschaft, mehr Beschäftigung und höhere Löhne und nicht zuletzt durch eine effiziente Staatsverwaltung.
Für die einreichende Staatsregierung hatte der Staatsminister der Finanzen, Herr Dr. Matthias Haß, das Wort.
Wir kommen jetzt zur Aussprache, und die Fraktionen haben das Wort. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE. Das Wort ergreift Frau Kollegin Meiwald.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, dass ich zu den Abgeordneten hier im Hohen Haus gehöre, die trotz Opposition kein Problem damit haben, die Staatsregierung, wenn nötig, auch einmal zu loben.
Nun ja, vielleicht beginne ich heute einmal damit, aber – wie Sie es sicher nicht anders von uns erwartet haben – es fällt uns nicht viel Positives zu einer ersten Bewertung Ihres Haushaltsentwurfes ein.
Gut, der Finanzminister hat tatsächlich dafür gesorgt, dass man aus dem Stellenplan die reale Anzahl der Stellen ablesen kann. Sie erwarten jetzt hoffentlich keinen großen Jubel für diese Selbstverständlichkeit.
Auch erste kleine Schritte hin zur Vereinfachung bei den Förderverfahren führen nun nicht zu ganz großen Freudentänzen im Land. Gerade haben die Bürgermeister und der SSG ihre Kritik erneuert. Kommunen stellen erst gar keine Anträge mit x Seiten Verwaltungspapier, weil sie die über 100 Förderrichtlinien gar nicht mehr bewältigen. Solange Sie hier nicht endgültig Tiefgreifendes ändern, nützt ihnen der ganze Geldsegen nichts, denn er kommt schlicht nicht an. Wir fordern seit Jahren Entbürokratisierung und Pauschalen. Und damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich am Ende des Lobes angekommen.
Sie legen uns heute also einen Rekordhaushalt von über 20 Milliarden Euro pro Jahr vor, und leider ist das nichts, wofür Sie sich feiern lassen können; denn es ist nicht Ihr Verdienst, sondern das der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.