Im Bereich der Steuereinnahmen wurde aktuell auf einen Konjunkturabschlag bei der sächsischen Anpassung der Steuerschätzung verzichtet. Insgesamt werden die Steuern im Aufschwung in Deutschland – bundesweit kann man sagen – eher unterzeichnet. Sie werden defensiv geschätzt. Das ist vorsichtig und auch richtig so. Weitere Konjunkturabschläge waren deshalb nach meiner festen Überzeugung in der Mai-Schätzung nicht notwendig, deshalb haben wir sie auch nicht gemacht. Es wurden in der Steuerschätzung, die dem Doppelhaushalt zugrunde liegt, nur zwingende steuerrechtliche Änderungen und die demografische Entwicklung berücksichtigt. Die demografische Entwicklung ist etwas, was unseren Landeshaushalt sehr stark belastet. Das ist auch ein Thema, an dem wir arbeiten müssen. Es belastet unseren Landeshaushalt mit einem Betrag von 70 bis 80 Millionen Euro pro Jahr, dass wir in Relation zu anderen Ländern bevölkerungsmäßig zurückfallen. Das ist ein langfristiger Trend, an dem wir arbeiten müssen.
Auch im Stellenplan schaffen wir mehr Transparenz. Im Personalbereich werden mit dem Regierungsentwurf bisher außerhalb des Stellenplans geführte unbefristete Beschäftigte, insbesondere im Lehrerbereich, die sogenannten VZÄ – das heißt auf Deutsch Vollzeitäquivalente – in den Stellenplan integriert. Der Stellenplan und die
Entwicklung der Stellenzahl erhalten damit wieder mehr Aussagekraft. Das ist extrem wichtig, damit wir sehen, wo wir bei den Personalstellen stehen. Ich werde darauf beim Thema Personalhaushalt noch zu sprechen kommen.
Die Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren ist ein weiterer Punkt, an dem wir intensiv arbeiten. Es ist ein fortschreitender Prozess, die Förderverfahren zu vereinfachen. In der Unternehmenslenkungswissenschaft gibt es den schönen Begriff, der mir sehr gut gefällt, der „systematischen Müllabfuhr“, den Herr Prof. Malik aus St. Gallen geprägt hat. Es bedeutet, dass, ähnlich wie in einer Zelle in einem Unternehmen und in jeder Institution, auch beim Staat ab und zu einmal durchgewischt und geschaut werden muss, was sich überholt hat, in welchen Bereichen es bürokratisches Gerümpel gibt, das man wegräumen muss.
Zu diesem Zweck haben wir eine Kommission eingerichtet. Das heißt, wir werden bis nächstes Jahr – das haben wir uns vorgenommen – systematisch bei den Förderverfahren schauen, was wir vereinfachen können. Wir haben uns bereits jetzt erste Schritte vorgenommen und in der Kabinettsklausur zum Doppelhaushalt 2019/2020 schon beschlossen. Auch das ist ein sehr wichtiger Bereich unserer Tätigkeit, dass wir die Förderverfahren in Sachsen vereinfachen müssen. Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmen und natürlich auch die Kommunen.
2020 markiert auf der Bundesebene einen Wendepunkt in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Das ist eine wichtige Rahmenbedingung für unseren Landeshaushalt. Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II und der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs war für den Übergang von 2019 zu 2020 mit einem erheblichen Einbruch der Einnahmen des Freistaates zu rechnen. Der Solidarpakt II läuft aus.
Dass es zu keinem Einbruch gekommen ist und der Freistaat ab 2020 etwas besser dasteht als unter dem alten Länderfinanzausgleich, ist ein sehr gutes Verhandlungsergebnis von Bund und Ländern und auch von der Regierung von Stanislaw Tillich. Ich sehe das Ergebnis der Bund-Länder-Finanzverhandlungen insgesamt dennoch ein wenig mit gemischten Gefühlen, wenn ich mir die langfristige Entwicklung in Deutschland anschaue.
Für den Freistaat Sachsen ist zunächst einmal positiv, dass die Einnahmenausstattung über das Jahr 2019 hinaus auf einem stabilen Niveau gehalten werden kann. Es gibt nicht den befürchteten Abriss und auch keinen Abbruch. Der befürchtete Einbruch bei den Einnahmen bleibt aus.
Es gibt aber auch keinen wirklich großen Gewinn, wenn man das mit 2019 vergleicht. Anders als bei den großen westdeutschen Ländern, die teilweise erheblich vom Bund profitieren, werden wir eine schwarze Null schreiben. Aber wir werden aus der Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen ungefähr 100 Millionen Euro mehr haben.
An dieser Stelle ein kurzes Wort zu den Kommunen; denn wenn man den Gleichmäßigkeitsgrundsatz zugrunde legt, entfallen von den ungefähr 110 Millionen Euro, die wir aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen mehr haben, ungefähr 40 Millionen Euro auf die Kommunen. Das wäre das Drittel nach dem GMG I. Wir wollten die Kommunen in den Finanzverhandlungen aber deutlich dauerhaft stärken und haben deshalb im Regierungsentwurf vorgesehen, dass anlässlich der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen eine Neuordnung stattfinden
sollte, die zu einer dauerhaften Verbesserung in den nächsten Jahren zugunsten der Kommunen von 183 Millionen Euro führt. Das heißt, die Kommunen profitieren auch von der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen, und zwar mehr, als es eigentlich der GMG I vorsehen würde.
Meine Damen und Herren! Ich komme nun zu den Ausgabenschwerpunkten des Doppelhaushalts 2019/2020, Regierungsentwurf, im Einzelnen: Generell geben die Einnahmen aufgrund des Neuverschuldungsverbotes den Rahmen für die Ansätze des Haushalts vor. Mit den Rekordeinnahmen bei den Steuern geht eine hohe Verantwortung einher: Risiken zeichnen sich ab, die EUGelder gehen zurück, Deutschland muss sich in der Digitalisierung und in der Globalisierung behaupten. Wir dürfen nicht übermütig werden und müssen die Steuergelder vernünftig für die Verbesserung der Lebensumstände in unserem Land einsetzen.
Der Ausgleich zwischen den verschiedenen berechtigten Interessen ist uns im Regierungsentwurf gelungen. Wir haben eine Schwerpunktsetzung getroffen in den Bereichen Bildung, innere Sicherheit, Kommunen, ländlicher Raum und Digitalisierung. Im Einzelnen:
Thema Bildung: Die Bildung ist die Basis für die zukünftige Gestaltung Sachsens. Die heutige junge Generation wird künftig den Freistaat voranbringen und für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sorgen. Dafür müssen wir die Grundlage schaffen. Sachsen macht eine sehr erfolgreiche Bildungspolitik. Das hat sich in dieser Woche erneut gezeigt. Zum wiederholten Male hat Sachsen im Bildungsmonitor den ersten Platz belegt und sich sogar gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert.
Diesen Erfolg, meine Damen und Herren, verdanken wir der engagierten Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer. Wir werden im Doppelhaushalt 2019/2020 allein fast 13 Milliarden Euro für Bildung und Forschung ausgeben. Das ist jeder dritte Euro und rund ein Drittel des Landeshaushalts.
Durch das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität“ wird die Attraktivität des Lehrerberufs gesteigert und die sehr gute Arbeit der sächsischen Lehrerinnen und Lehrer honoriert. Für die Umsetzung des
In Krippe und Kindergarten haben wir den Personalschlüssel bereits verbessert. Mit dem Qualitätspakt „Frühkindliche Bildung“ stärken wir die frühkindliche Bildung weiter. Erstmals werden Vor- und Nachbereitungszeiten der Erzieherinnen und Erzieher im Umfang von zwei Stunden je Woche und Vollzeitkraft berücksichtigt. Dafür setzen wir 114 Millionen Euro ein. Darüber hinaus erhöhen wir den Zuschuss je betreutes Kind um 300 Euro. Das sind künftig 80 Millionen Euro pro Jahr.
Die Unterstützung der Kommunen beim Schulhausbau ist ein weiterer Schwerpunkt bei den Investitionen. In Summe werden wir 146 Millionen Euro für die Bewilligung neuer Bauprojekte an Schulen bereitstellen. Den besonderen Herausforderungen in den kreisfreien Städten beim Neu- und Ausbau der Kapazitäten wird durch die ausdrückliche Berücksichtigung eines Stadtbudgets Rechnung getragen. Diese Investitionsmittel kommen im Übrigen beim Schulhausbau zu den erheblichen Bundesmitteln, die hier im Umlauf sind, hinzu. Zuletzt hatten wir im Schulinvestprogramm von Anfang des Jahres 2018 – das waren 195 Millionen Euro – einen erheblichen Punkt gesetzt. Hier kommen jetzt die weiteren Investmittel im Landeshaushalt hinzu. Man muss sich fast ein bisschen Sorge machen, dass diese gewaltigen Investmittel auch abfließen; denn wir wissen alle, dass die Kapazitäten der Bauwirtschaft beschränkt sind und die Kommunen auch planungsmäßig kaum noch hinterherkommen.
Zusätzlich fördern wir selbstverständlich – auch das ist ein wichtiger Schwerpunkt – die Breitbandanbindung der Schulen ans Internet.
Neben den Schulen und Kitas sind die Hochschulen für uns sehr wichtig. Die Hochschulen sind ein weiterer zuverlässiger Partner. Mit der Zuschussvereinbarung bis zum Jahr 2024 und der Zielvereinbarung bis 2020 haben die Hochschulen in Sachsen bestmögliche Planungssicherheit erhalten. Die Ausgaben von insgesamt 1,4 Milliarden Euro im Doppelhaushalt sind ein Zeichen.
Die neue Exzellenzstrategie wird bestmöglich unterstützt werden. Die Entscheidung, inwieweit sich die sächsischen Universitäten mit ihren Konzepten durchsetzen können, wird Ende September 2018 fallen.
Für mich ist sehr wichtig, dass wir noch stärker auf Effekte für die sächsische Wirtschaft setzen, denn Forschung darf kein Selbstzweck sein. Kleine und mittlere Unternehmen wollen wir stärker als bisher in den Blick nehmen.
Die Hochschulmedizin wird nochmals gestärkt. Zusätzliche 9 Millionen Euro bzw. 16 Millionen Euro für den laufenden Betrieb der medizinischen Fakultäten sowie 8 Millionen Euro jährlich zusätzlich für Investitionen sind vorgesehen. Wir werden mit den Unikliniken weiter darüber sprechen, wie die Investitionen der nächsten Jahre langfristig gestaltet werden können. Auch hier muss eine langfristige Planung möglich sein.
Neben dem Thema Bildung ist das Thema Innere Sicherheit ein zweiter wichtiger Schwerpunkt unseres Doppelhaushalts. Die Sicherheit ist ein hohes Gut und eine der elementaren Aufgaben, die der Bürger mit Recht vom Staat erwartet. Die Sicherheit hat in Sachsen seit Langem Priorität. Daher werden Polizei, Justiz, Brand- und Katastrophenschutz von uns deutlich gestärkt werden.
Der schon beschlossene Stellenaufbau nach Empfehlungen der Polizeikommission von 2015 bei der Polizei von 1 000 zusätzlichen Polizisten soll beschleunigt werden. Wir haben die Stellen im Regierungsentwurf des Doppelhaushalts veranschlagt und werden mit der Besetzung dieser Stellen die Präsenz auf der Straße und in den Regionen erhöhen. Gleichzeitig wurden und werden die Ausbildungskapazitäten der Polizei ausgebaut. Ab diesem Jahr werden erstmals 700 junge Polizeianwärter jährlich in Dienst gestellt werden. Die Polizeiausstattung wird durch Investitionen in Dienstkraftfahrzeuge, Dienstkleidung und Sachausrüstung, aber auch durch Investitionen in die Dienstgebäude weiter verbessert werden. 2019 und 2020 sind insgesamt rund 100 Millionen Euro für Investitionen in Polizeigebäude geplant.
Auch die Justiz wird durch über 400 neue Beamte und Ausbildungsstellen leistungsfähiger. Von diesen Stellen entfallen allein über 200 auf den Justizvollzug. Der Ausreisegewahrsam und eine Abschiebungshaftanstalt werden geschaffen.
Bei der Feuerwehr wird die Investitionsoffensive mit 40 Millionen Euro pro Jahr fortgesetzt und die Attraktivität der Feuerwehr gesteigert werden.
Ich nenne hier die Förderung des Erwerbs des LkwFührerscheins und die Jubiläumszuwendungen. Das sind alles wichtige Maßnahmen, die gleichzeitig den ländlichen Raum stärken.
Auch für die ehrenamtlichen Katastrophenschützer werden die Mittel im Regierungsentwurf deutlich aufgestockt.
Die Kommunen sind für uns ein unverzichtbarer Partner. Sie beeinflussen maßgeblich die Entwicklung in den Regionen.
Nach dem Regierungsentwurf sollen die Kommunen deutlich mehr Mittel erhalten, welche zudem in höherem Maße zur freien Verfügung stehen – Sachsen hat hier schon einen sehr hohen Freiheitsgrad – und eigenverantwortlich zur Bewältigung der konkreten Herausforderungen vor Ort eingesetzt werden können. Die Kommunen wissen in vielen Fällen selbst, was wichtig ist. Das muss ihnen nicht vorgegeben werden. Deswegen haben wir hier den Freiheitsgrad erhöht. Das ist von den kommunalen Spitzenverbänden sehr begrüßt worden.
Mit der Einigung zum kommunalen Finanzausgleich geht in vielen Bereichen eine Erhöhung der Einnahmenausstattung der kommunalen Ebene einher. Ich habe die 183 Millionen Euro schon erwähnt, die dauerhaft nicht nur in diesem Doppelhaushalt, sondern auch in den kommenden Jahren zugunsten der kommunalen Ebene zusätzlich zur Verfügung stehen.
Gemäß der Steuerschätzung im Mai dieses Jahres können die Gemeinden in den Jahren 2019 und 2020 steigende Steuereinnahmen erwarten. Die Kommunen profitieren über den GMG I im kommunalen Finanzausgleich auch von den steigenden Steuereinnahmen des Landes. In der Summe stehen den Kommunen 2019 rund 7,2 Milliarden Euro und 2020 rund 7,5 Milliarden Euro als regelgebundene Finanzausstattung zur Verfügung. Das sind im Jahr 2020 rund 870 Millionen Euro mehr als 2017 und bedeutet einen Zuwachs der zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die kommunale Ebene von rund 13 % innerhalb von drei Jahren. Dies ist die größte Aufstockung, meine Damen und Herren, eine Umschichtung vom Land zu den Kommunen – damit das hier nicht untergeht –, die es seit der Einführung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes 1995 im sächsischen FAG gegeben hat. Das ist schon eine Hausnummer. Wenn ich von der Integration des Mehrbelastungsausgleiches absehe, ist es die größte Verschiebung. Das muss man ganz deutlich sagen.
Der im Freistaat Sachsen angewendete Gleichmäßigkeitsgrundsatz sorgt für Stabilität und Planbarkeit der Einnahmen. Die Kommunen haben dadurch die Möglichkeit, ihre Aufgaben selbst verantwortlich und effizient wahrzunehmen. Deswegen ist der Gleichmäßigkeitsgrundsatz nicht nur in den Verhandlungen immer wieder von den Spitzenverbänden gelobt worden und wird von ihnen öffentlich immer wieder positiv hervorgehoben, auch viele andere Länder in Deutschland haben diesen Gleichmäßigkeitsgrundsatz übernommen. Damit hat der sächsische kommunale Finanzausgleich Maßstäbe gesetzt.
Auch außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs soll die Anhebung von Landespauschalen und Kostenerstattungen weitere Freiräume für die Kommunen in der allgemeinen Finanzausstattung schaffen. Ich habe die Kita-Pauschale schon erwähnt. Das ist eine Entlastung der Kommunen von 80 Millionen Euro jährlich, die wir vorgesehen haben. Sie soll ab dem 1. Juli 2019 in Kraft treten. Das sind 300 Euro je Neunstundenkind. Weitere Entlastungen haben wir im Bereich der Asylkosten, wo die Kommunen eine erhebliche Entlastung erfahren, und zwar in Höhe von ungefähr 30 % pro Kopf.
Zusammengefasst: Es sollen nicht nur die Zuweisungen innerhalb des FAG zunehmen, auch die übrigen Zuweisungen außerhalb des FAG sollen nach dem Regierungsentwurf in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Das sind absolut gesehen ungefähr 330 Millionen Euro
Ein weiteres positives Beispiel unserer kommunalfreundlichen Politik ist das Pauschalengesetz vom Mai 2018. Dadurch erhalten die Kommunen unbürokratisch freie Mittel in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro jährlich. Viele Bürgermeister in den kleinen und mittleren Kommunen haben uns vielfach bestätigt, dass sie die 70 000 Euro pro Jahr gut einsetzen können. Auch das einfache und unbürokratische Verfahren bei der Pauschale wird immer wieder hervorgehoben.
Generell wollen wir die Förderverfahren gerade in den Kommunen deutlich unbürokratischer und schlanker durchführen, sie also vereinfachen.
Die Kommission, die wir eingesetzt haben, wird bis Ende Mai ihre Ergebnisse vorlegen. Davon unabhängig haben wir schon erste Schritte in Chemnitz eingeleitet. Wir haben beschlossen, dass wir auf die gemeindewirtschaftliche Stellungnahme verzichten wollen und die baufachlichen Stellungnahmen, von denen es in diesen komplizierten Förderverfahren inzwischen viel zu viele gibt, dort entfallen lassen, wo es vom Fördersatz her möglich ist. Wenn die Kommune einen hohen Eigenanteil trägt, wird sie schon selbst ein Interesse daran haben, dass die Maßnahme wirtschaftlich ausgeführt wird. Da brauchen wir nicht noch drei baufachliche Stellungnahmen. Vielleicht genügt dann manchmal eine.
und bei dem ich deshalb dem Kabinett mit voller Überzeugung vorgeschlagen habe, hier bereits voranzugehen. Das haben wir im Kabinett dann auch so beschlossen und müssen nicht die Ergebnisse der Kommission abwarten.