Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen Abgeordnete! Es hat nicht nur Nachteile, fast am Ende einer Rednerrunde zu sprechen. Vieles Richtige zum Inhalt eines Entwurfes ist dann bereits gesagt und man kann das eine oder andere Wort zum Verfahren verlieren.
Warum sind wir heute hier und verschwenden unsere Zeit und die Steuergelder unserer Bürger mit diesem Gesetzentwurf? Ich weiß es nicht, Herr Schultze. Wissen Sie es? Ich weiß, dass jede Fraktion ihre Ideen und Vorstellungen in Form von Anträgen und Gesetzesinitiativen einbringen kann und davon rege Gebrauch gemacht wird. Ich will dieses Recht auch nicht negieren, auf keinen Fall. Was ist aber mit den Sachverständigen einer Anhörung, und welchen Stellenwert räumen wir ihren Meinungen, ihrem Sachverstand und ihren Erfahrungen ein?
Es handelt sich um Spezialisten auf ihren Tätigkeitsfeldern, und einige reisen von weither zu der öffentlichen Anhörung an. Wo bleibt der Respekt vor diesen Fachleuten und dem Rat, mit dem sie uns zur Seite stehen, und wo ist die Sinnhaftigkeit eines Anhörungsverfahrens überhaupt, wenn wir diesen Rat vollständig ausschließen?
Im Vorliegenden geht es nicht um die Abstimmung über juristische Wertigkeiten. Nein, es geht um tatsächliche Sachverhalte, die von Fachleuten geprüft und objektiv beurteilt wurden. Einen solchen Rat nimmt jeder an, der von Ursache bis Wirkung denken kann.
Was genau ist bei diesem Antrag passiert? Alle Gutachter haben übereinstimmend erklärt, dass dieser Entwurf entbehrlich ist. Es gab zwar unterschiedliche Grundlagen für diese Entscheidung, aber im Ergebnis waren sich alle einig, und das auch auf Nachfragen. Ich habe in diesem Hohen Haus gelernt, dass jede Fraktion ihre Gutachter bestellt und diese dann für oder gegen eine gesetzliche
Initiative sprechen. Ich weiß auch, dass jeder dann für sich die besseren Argumente in Anspruch nimmt und feststellt, dass seine Initiative genau die richtige ist. In diesem Fall war es aber ganz klar: Der Entwurf ist nicht geeignet, die lobenswerte Zielstellung zu erreichen. Wer, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, glauben Sie, sind Sie? Die Farbe Ihrer Partei ist zwar rot wie die der Feuerwehr, dennoch qualifiziert Sie das nicht zu Feuerwehrleuten, Brandmeistern oder Brandräten. Dennoch maßen Sie sich nach dieser Anhörung an, an diesem Entwurf festzuhalten.
Sie haben einen Änderungsantrag eingebracht, um die Fristen anzupassen, aber zu den anderen Anmerkungen und Problemen gibt es keinen Änderungsantrag. Am Ende des Tages – wahrscheinlich auch schon eher – werden Sie in der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln, dass sich alle anderen Abgeordneten dieses Parlaments gegen eine Neuregelung und die Verbesserung des Brandschutzes in Sonderbauten im Freistaat Sachsen stellen. Das ist unwürdig und kein bisschen besser als das Theater zum Thema Asyl von CDU und CSU auf der Bundesebene.
Vertrauen in unsere Demokratie und in die parlamentarische Arbeit schafft dieser Entwurf nicht. Wenn Sie Ihrem Anspruch, gute parlamentarische Arbeit zu leisten, treu bleiben wollen, dann ziehen Sie diesen Entwurf zurück. Die Abgeordneten der blauen Partei werden diesen Antrag auf jeden Fall ablehnen.
(Beifall der Abg. Andrea Kersten, fraktionslos – Valentin Lippmann, GRÜNE: Das sind ja nicht so viele!)
Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Als Anfang des Jahres Dutzende Menschen beim Brand eines Krankenhauses in der südkoreanischen Stadt Miryang ums Leben kamen, hat dies zu Recht für weltweites Entsetzen gesorgt. Als im September 2016 Haus 1 des Uniklinikums Bochum in Flammen stand, mussten dies zwei Patienten mit dem Leben bezahlen. Ich denke, wir sind uns einig: Das Bild eines brennenden Krankenhauses, eines Pflegeheims oder gar einer Kita gehört so ziemlich zum Schlimmsten, was wir uns vorstellen können.
Meine Damen und Herren, aus gutem Grund spielt vorbeugender Brandschutz in diesen Gebäuden eine entscheidende Rolle, und aus gutem Grund sind die dafür vorgesehenen Anforderungen in der Sächsischen Bauordnung besonders hoch. Warum ist das so? Krankenhäuser beherbergen ebenso wie Pflegeheime oder Kitas – zumindest zeitweilig – nicht nur viele, sondern vor allem auch viele hilfebedürftige Menschen und Menschen, die nicht mal eben eine Fluchttreppe benutzen können, sondern im
Ernstfall sehr schnell auf fremde Hilfe angewiesen sind. Nun sollte man gerade bei diesem sensiblen Thema für Verbesserungen prinzipiell immer offen sein, aber:
erstens – gibt es dafür aktuell keinen Anlass, was auch von den im Innenausschuss angehörten Experten so gesehen wurde; und vom Kollegen Löffler ist ausgeführt worden, dass sich die Zahlen der Brandtoten, auch derjenigen in Sonderbauten, im letzten Jahr drastisch reduziert haben.
Zweitens sollten Verbesserungen nicht – wie im vorliegenden Fall – zu einem Sonderweg führen, der den bisherigen Harmonisierungsbestrebungen der Länder im Bauordnungsrecht entgegenläuft. Wie Sie wissen, gehört Sachsen zu den Ländern, die ihre Landesbauordnung bisher besonders mustergetreu ausgerichtet haben; und das ist auch richtig so.
Wenn in der Praxis keine Abweichungen im Einzelfall mehr möglich sein sollen, dann wird das nicht nur teurer, sondern schließt alternative Lösungen, die vor Ort durchaus Sinn ergeben können, im Vorfeld per se aus. Meine Damen und Herren, die Staatsregierung bittet aus diesen Gründen, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir artikelweise vorgehen zum „Gesetz zur Verbesserung des Brandschutzes in Sonderbauten im Freistaat Sachsen“. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab.
DIE LINKE in der Drucksache 6/13865 vor. Wird noch einmal Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Möchte noch jemand zum Änderungsantrag sprechen? – Das sieht auch nicht so aus. Somit lasse ich jetzt darüber abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dennoch der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich würde nun die Artikel gleich zusammen aufrufen, wenn es keinen Widerspruch gibt. – Wir stimmen ab über die Überschrift, Artikel 1, Änderung der Sächsischen Bauordnung, Artikel 2, Änderung der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung, und Artikel 3, Inkrafttreten. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen und Stimmen dafür. Dennoch sind die einzelnen Teile des Gesetzentwurfs mehrheitlich abgelehnt worden, und ich frage, ob eine Gesamtabstim
Die allgemeine Aussprache beginnt die einreichende Fraktion, die AfD. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, MdL Frau Dr. Muster und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Abg. Wippel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir wissen, dass wir in Sachsen zu wenig Polizei haben. Als AfD wissen wir, dass wir 2 000 Beamte zu wenig haben. 1 000 mehr möchte uns die Staatsregierung zugestehen – na ja, immerhin, das ist schon mal mehr als nichts. Unterdessen gehen trotzdem etwa 400 Beamte pro Jahr in den Ruhestand. Wir wollen gern bis zu 200 Beamte – mit so vielen rechnen wir, dass es möglich ist – für einen längeren Polizeidienst gewinnen. Dabei stellt sich die Frage: Wie schafft man das?
Schon im Jahr 2015, in der 9. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, habe ich hier gefordert, Geld dafür in die Hand zu nehmen, um es für Polizeibeamte attraktiver zu machen, länger im Staatsdienst zu bleiben. Im September habe ich diese Forderung wiederholt, und der damalige Staatsminister des Innern, Markus Ulbig, hat bereits einen Tag später beim Geburtstag der Deutschen Polizeigewerkschaft gesagt, man müsse überlegen, ob man nicht vielleicht Geld in die Hand nimmt. Das war im Jahr 2015. Seitdem passierte nichts, gar nichts. Also haben wir uns dann vor gut einem Jahr entschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf in dieser Richtung einzubringen.
Derzeit ist die Verlängerung für die Beamten einigermaßen unattraktiv, und im Jahr 2015 waren es in den ersten zehn Monaten ungefähr 19 Beamte, die länger gearbeitet haben, sonst lag die Zahl immer bei um die 60. Das heißt, das Angebot muss attraktiver werden. Wie können wir es attraktiver machen? Mit 20 % mehr Geld für jene, die länger arbeiten wollen, oder mit 20 % weniger Arbeitszeit
bei gleichem Gehalt und ohne Abstriche durch eine Teilzeitregelung. Diese 20 % weniger Arbeitszeit – also quasi ein Arbeitstag in der Woche weniger – sind aus unserer Sicht die bessere Alternative, weil ältere Kollegen natürlich mehr Zeit brauchen, um sich von einem stressigen Job zu regenerieren. Auf diese Art und Weise wollen wir sie länger im Dienst halten. Davon hat sogar der Finanzminister etwas; denn wenn diese Beamten in Pension gehen würden, müsste er sie ja auch bezahlen. So bezahlt er unwesentlich mehr, hat aber voll ausgebildete und vor allem erfahrene Beamte für seine Polizei.