Die SPD-Fraktion lehnt den Antrag auch ab. Ich schließe mich insoweit den Ausführungen von Herrn Mikwauschk an. Es ist nichts wirklich Neues darin. Wir haben vieles, wenn nicht alles von dem, was darin steht, heute in der Debatte gehört. Frau Ministerin hat die Fortschreibung des Berichts und die Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, beschrieben. Das wird auch umgesetzt werden. Von daher bedarf es dieses Antrages nicht.
Wir sehen das ähnlich. Es wird vieles schon umgesetzt. Bei einigen Maßnahmen muss man sowieso schauen, wie sich das zukünftig entwickelt. Deshalb sehen wir keinen Handlungsbedarf, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen, und werden uns enthalten.
Wir werden dem Antrag zustimmen. Erstens spricht er wichtige Punkte an. Wir werden ihm auch zustimmen, obwohl wir durchaus noch Ergänzungspunkte unter 2. gehabt hätten. Die möchte ich kurz ansprechen. Das ist einmal das Thema – das hatten wir schon in der Anhörung besprochen –, dass festzustellen ist, dass im Geoportal Sachsen online zugängliche digitale Topografiekarten der genannten Maßstäbe die sorbischen Namen der Orte im sorbischen Siedlungsgebiet in der Regel nicht verzeichnen. Wir haben im Hause von Frau Dr. Stange demgegenüber eine Offenheit erlebt,
das möchte ich noch einmal hereingeben. Es ist für die Bewahrung der regionalen Identität wichtig, dass es in den entsprechenden Anwendungen wie Web-Atlas Sachsen ermöglicht wird.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Thematisierung sorbischer Inhalte im Schulunterricht. Das hätte man auch in den Antrag aufnehmen können. Es gibt eine Studie aus dem Jahr 2011, die sich „Vom Image einer Minderheitensprache“ nennt. Im Ergebnis kommt man dazu, dass die vorgeschriebenen Informationen über sorbische Sprache, Geschichte und Kultur noch nicht einmal an allen Schulen im Siedlungsgebiet selbst erfolgen. Wir wünschen uns, dass die Staatsregierung weiter darauf hinwirkt. Das hätten wir noch in den Antrag aufgenommen, genauso wie die Punkte Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk und das Thema der Präsenz im Rundfunk und in den Telemedien.
Wenn man sich das anschaut, kann man sagen, dass man im obersorbischen Bereich 30 Minuten sorbisches Fernsehen im Monat hat, und das unverändert seit 20 Jahren. Das ist ein Missstand, den man durchaus beheben kann, indem man noch einmal auf den MDR einwirkt.
Wir stimmen zu, aber wir sind noch lange nicht am Ende mit den Maßnahmen, die gemacht werden können.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung des Entschließungsantrages. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Die Fraktionen werden zur allgemeinen Aussprache aufgerufen. Es beginnt DIE LINKE, danach CDU, SPD, AfD, GRÜNE, MdL Wurlitzer und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Schultze, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zweite Beratung zum Gesetzentwurf zur Verbesserung des Brandschutzes in Sonderbauten im Freistaat Sachsen. Man hat
selten die Gelegenheit, übergreifend Gesetze miteinander zu verbinden. An dieser Stelle möchte ich es am Anfang einmal tun, nämlich einen Hinweis darauf, dass wir hier über Sonderbauten, Krankenhäuser, Heime und Einrichtungen zur Pflege reden, und dass es so wichtig ist, dass wir in diesen besonderen Bauten nicht nur über Brandschutz, sondern auch über aktive Brandbekämpfung reden. Das liegt unter anderem daran, dass sich die Situation in diesen Häusern in den letzten Jahren dramatisch verändert hat.
Unsere Gesellschaft wird nicht nur älter. Auch wir begrüßen selbstverständlich die Möglichkeit, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben. Aber es bedeutet, wenn man in ein Heim oder in eine Einrichtung zur Pflege kommt, dass bei denjenigen, die in diesen Heimen sind, die Schwere ihrer Beeinträchtigungen immer größer wird. Das heißt, die bettlägerigen Einwohnerinnen und Einwohner dieser Heime haben deutlich an Zahlen zugenommen – im Gegensatz zum Pflegepersonal, das deutlich abgenommen hat. Auch das Pflegehilfspersonal hat zahlenmäßig deutlich abgenommen, die Krankenschwestern, die Altenpfleger und Altenpflegerinnen, die aufgrund einer verfehlten Sozialpolitik nicht mehr in den Häusern zur Verfügung stehen, um etwas zu tun – was wir uns alle nicht wünschen –, wenn es eintritt: zu evakuieren, wenn es brennt, einzuschreiten, wenn eine Situation eintritt, die eine Sondersituation darstellt, wenn Panik in dem Haus ausbricht.
Zugleich führen wir in diesem Moment Rettungskräfte von außen heran, bei denen wir wissen – die Staatsregierung hat es zum Glück erkannt, auch wenn sie mir da deutlich zu kurz springt –, dass wir Probleme damit haben, immer die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren tatsächlich zu gewährleisten, dass wir Probleme damit haben, immer genügend Einsatzkräfte vor Ort zu haben. Ich weiß, jetzt kommt immer das Ewige: Wenn es nicht genügend Einsatzkräfte der einen Wehr gibt, kommt die nächste Wehr usw. Aber die brauchen Zeit – Zeit, die so manche Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Heim vielleicht nicht mehr haben, wenn zwar der Pieper losgeht, der Rauchmelder laut Alarm schlägt, aber die Pflegerin und der Pfleger in eine Situation kommen, dass sie entscheiden müssen, ob sie die Patientin aus dem Zimmer A oder B holen, weil sie wissen, dass sie nur ein Zimmer evakuieren können, weil sie zu wenige sind und keine Zeit dafür haben, zwei Zimmer zu evakuieren.
Deshalb möchte unsere Fraktion mit dem Gesetz zur Verbesserung des Brandschutzes in Sonderbauten festschreiben, dass aktive Brandlöschanlagen, wie zum Beispiel Sprinkleranlagen, eingeführt werden. Ich erinnere daran, dass in der Anhörung gesagt wurde, man könne auch außergesetzlich regeln. Das stimmt. Man kann das außergesetzlich regeln. Nur ist dieses Haus hier der Gesetzgeber, nicht der Verordnungsgeber. Demzufolge beantragen wir eine Änderung des Gesetzes.
Ich gehe nur auf einen Punkt ein, der immer gern genannt wird, nämlich den Hinweis darauf, dass das ein Eingriff in die Rechte der Eigentümer und Betreiber der Heime ist. Das stimmt. Ich habe einmal nachgeschaut. Ich will das jetzt nicht weiter ausführen, weil es ein längeres Zitat ist. Aber sinngemäß handelt es sich darum, dass bei der Einführung des Airbags für Autos die ganze Autoindustrie darüber wetterte, dass das ein Eingriff in ihre wirtschaftliche Freiheit sei. Ich möchte heute gern nachfragen, wer von Ihnen auf seinen Airbag verzichten und freiwillig sagen würde, er nehme ein Auto, in dem der Gesetzgeber nicht in die Freiheit der Autoindustrie eingegriffen habe, also eines ohne Airbag.
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die Entscheidung, diesen Antrag zu stellen, richtig ist, nämlich es zur Pflicht zu machen. Deshalb möchte ich sagen, dass uns sehr bewusst ist, dass die ursprünglichen Fristen, die wir in unserem Gesetzentwurf haben, aufgrund der Länge des Geschäftsganges dieses Antrags so nicht mehr haltbar sind. Ich werde an dieser Stelle gleich den Änderungsantrag einbringen und die Fristen selbstverständlich von 2019 auf 2024 und von 2020 auf 2025 ändern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es kurz machen. Es geht um Menschenleben. Es geht um unsere Eltern, unsere Großeltern. Es geht in Zukunft vielleicht um uns. Es geht darum, Menschen zu schützen. Menschenleben hat nun einmal keinen Preis. Deshalb bitten wir Sie, dass Sie zustimmen und wir uns gesetzlich verpflichten, aktive Löschanlagen in den Häusern einzubauen, und so einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass unsere Pflegeheime, Altenheime und Krankenhäuser ein Stück weit sicherer werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Herr Schultze, ich denke, bei allem Pathos in Ihrer Rede sind wir uns über eines einig: Jeder Tote und jeder Verletzte aufgrund eines Brandes ist genau einer zu viel. In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie über die bundesweiten Häufungen der Brände speziell in den von Ihnen skizzierten Pflegeheimen. Das hat mich veranlasst, mich etwas näher mit den dahinter stehenden Zahlen zu beschäftigen.
Der Deutsche Feuerwehrverband veröffentlicht die Fallzahlen jahresscharf für ganz Deutschland. Mit unseren 1,3 Millionen Feuerwehrmitgliedern – davon 996 000 ehrenamtlichen Kräften, die die Tageseinsatzbereitschaft sicherstellen – bewältigen die Kameraden deutschlandweit 3 685 000 Einsätze jährlich; davon sind es 192 000 bei Bränden, das entspricht etwa 5,2 %.
Festzustellen ist – damit bin ich bei Ihnen –: Die Einsatzzahlen erhöhen sich – seit 2000 sind sie um etwa 10 % gestiegen –damit allerdings nicht positiv, wie in Ihrem Gesetzentwurf skizziert. Schauen wir uns die Entwicklung der Zahlen bei den Brandtoten an. 1990 hatten wir aufgrund von Brand 787 Todesfälle zu beklagen. Es ist geglückt, diese Zahl bis zum Jahr 2015 auf 367 zu reduzieren. Das ist eine Verbesserung um 53 %. Das ist nicht schlecht. Es geht immer noch um Menschenleben, über die wir sprechen – das möchte ich nicht werten. Aber: Der Trend ist bemerkenswert gut und spricht für die Leistungsfähigkeit unserer Kameraden im Bereich des Brandschutzes.
Das ist übrigens bei den Zahlen der Verletzten ähnlich. Wenn ich nun noch herauskristallisiere, wie sich die Brände mit Todesfolge im Bereich der von Ihnen benannten Pflegeeinrichtungen entwickeln, dann stelle ich fest, dass wir 2012 im Bereich der Pflege 28 Todesfälle zu beklagen hatten. 2017 waren es deutschlandweit noch fünf.
Danke, dass Sie die Verdienste der Kameradinnen und Kameraden aufgezählt haben. Ich möchte Sie aber gern fragen: Schlussfolgern Sie aus diesem erfolgreichen Verhüten und Bekämpfen von Bränden und den daraus sinkenden Opferzahlen, dass man die Schutzmaßnahmen reduzieren muss? Heißt das, Sie wären jetzt auch dafür, dass wir das Gesetz über die Einführung der Rauchmelderpflicht zurücknehmen, weil die Anzahl der Brände in Wohnungen sinkt, oder dass wir das Tempolimit auf Autobahnen zurücknehmen, weil die Anzahl der Toten auf der Autobahn gesunken ist? Das meinen Sie jetzt nicht ernst, oder?
Sehr geehrter Herr Kollege! Es steht mir nicht zu, Ihre Interpretationen meines Gesagten zu kritisieren. Das steht Ihnen völlig frei. Aber ich sage Ihnen, was ich damit hier in diesem Gremium meinte: Die Leistungsfähigkeit und das, was im Bereich des Brandschutzes deutschlandweit gemacht wird, ist genau auf dem richtigen Trend. Das genau ist ein richtiges und gutes Vorgehen der Kameraden, und es hat dazu geführt, dass wir es geschafft haben – im Zusammenspiel mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und deren Weiterentwicklung –, den Anteil der Todesfolgen – zum Beispiel im Bereich der Pflege, worauf Sie abgestellt haben – auf in Summe 1,4 % der Gesamtopfer zu reduzieren. Das ist bemerkenswert, denn wir starteten von 7,3 %. Von daher ist der Weg richtig.
Ich komme in meinen weiteren Ausführungen noch dazu, warum diese von Ihnen avisierte Gesetzesänderung überflüssig ist. Dazu lassen Sie mich aber vielleicht einfach meine Rede weiterführen, und dann können wir uns gegebenenfalls darüber unterhalten; denn – erstens –: Sie selbst haben die Expertenanhörung angesprochen. Die Sachverständigen haben sich in der Anhörung des Innenausschusses klar dafür ausgesprochen, dass ein derartiges Gesetz in der Form der falsche Weg ist, um das Ganze aufzugreifen.
Zweitens. Sie selbst geben in dem Gesetzestext einen Ausblick auf die Kosten. Allein im Bereich Neubau wären
das – nur für die Sprinkleranlagen – 50 Euro zusätzlich pro Quadratmeter und im Altbau um ein Vielfaches mehr. Nun kann man nie ein Menschenleben auf Geld pro Quadratmeter umlegen, aber es sollte nicht unerwähnt bleiben, zumal Sie es selbst im Gesetz ausführen.
Außerdem fand ich es bemerkenswert, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf einen Verweis darauf bringen, der das ganze Vorhaben eigentlich ad absurdum führt. Entschuldigung, dass ich es so sagen muss; aber wenn Sie selbst mit Verweis auf § 51 Sächsische Bauordnung die Möglichkeiten im entsprechenden Fall beschreiben, dort verstärkten Brandschutz durch die Brandschutzüberprüfung – die im Zuge der Baugenehmigung bei solchen Sonderbauten ja sowieso zu erfolgen hat – als Auflagen zu erteilen. Diese ist bereits jetzt gegeben, und es ist ein „Können“ enthalten; denn es wird nicht besser, wenn wir pauschal sagen: Alles muss, und es muss mehr, mehr und mehr.
Wir müssen nämlich mit einem aufpassen: Es wird beim Brandschutz und auch bei Naturkatastrophen immer sehr schnell versucht, subjektiv den Eindruck zu vermitteln: Wenn wir dieses Gesetz verabschieden, dann wird es keine Toten mehr durch Feuer geben. Das ist Quatsch!