Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei denjenigen, die nicht nur dem Bericht zugearbeitet haben, sondern die in den vergangenen Jahren intensiv daran mitgewirkt haben, die Rechte des sorbischen Volkes im Freistaat umzusetzen, und die auch immer wieder den Finger dort in die Wunde gelegt haben, wo das vielleicht nicht der Fall war. Ich möchte mich bedanken beim Rat für sorbischen Angelegenheiten, der zeitgleich seinen Bericht vorgelegt hat, bei der Domowina, dem Bund Lausitzer Sorben e. V., bei der Stiftung für das sorbische Volk und auch bei den beiden Büros der evangelischen und der katholischen Kirche in Sachsen, die am Bericht mitgewirkt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt im Bereich der Schule einen Spruch, der lautet: Ungleiches muss ungleich behandelt werden, damit Chancengleichheit entsteht. Dieser Spruch fiel mir wieder ein, als ich den Bericht gelesen habe. Wir haben es hier schon mit etwas Ungleichem im Sinne dessen zu tun, dass ein besonderer Schutz und besondere Unterstützung notwendig sind, damit Chancengleichheit zum Beispiel in der Sprache, in der Ausübung der Kultur und im alltäglichen Leben überhaupt möglich ist. Genau deshalb brauchen wir nicht nur diesen Bericht, sondern auch das Sorbengesetz. Wir brauchen Unterstützung durch die Landesregierung und durch die Bevölkerung.
Sehr geehrter Herr Kosel! Ja, es ist vollkommen inakzeptabel und strafrechtlich natürlich zu verfolgen, wenn eine Gruppe oder wenn Menschen angegriffen werden, nur weil sie zu den Sorben gehören. Insofern, da stimme ich Ihnen zu, muss man hohe Sensibilität an den Tag legen. Das haben Sie mit Ihren Nachfragen immer wieder getan. Insofern sollten wir das nicht kleinreden: Jede einzelne Straftat ist eine Straftat gegen das sorbische Volk, wenn sie gegen Menschen gerichtet ist, die sich zum Sorbentum bekennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den Redebeiträgen ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir vor besonderen Herausforderungen stehen – die wir auch angenommen haben –, die mit der sorbischen Sprache zu tun haben. Ein Thema ist die zunehmende Digitalisierung; da möchte ich nicht wiederholen, was hier bereits gesagt wurde. Wir haben mit dem Koalitionsvertrag zusätzlich zu dem, was wir für die Stiftung für das sorbische Volk zur Verfügung stellen, Geld in die Hand genommen, um im Bereich Digitalisierung Ungleiches endlich gleich behandeln zu können, nämlich um die Schriftsprache zu digitalisieren. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass dies geschieht.
Der zweite Punkt: Ja, wir haben ein Problem mit der Gewinnung sorbischsprachiger Lehrerinnen und Lehrer,
wobei hier zwei Aspekte kumulieren: auf der einen Seite die Sprachbeherrschung, auf der anderen Seite die Tatsache, dass das sorbische Siedlungsgebiet im ländlichen Raum liegt, wo die Versorgung mit Lehrkräften aktuell insgesamt ein Problem darstellt.
Wir haben deshalb einen großen Schritt getan. Das scheint zwar eine kleine Maßnahme zu sein, ist aber nicht trivial. Wir haben bei der Gewinnung sorbischsprachiger Lehrkräfte bei Numerus-clausus-Fächern die Möglichkeit eröffnet, einen Bonus zu vergeben, wenn sorbische Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, und das nicht mehr – wie bisher – nur im Fach Sorabistik, sondern das gilt für alle Fächer. Beispielsweise in meiner Lieblingskombination Mathematik und Physik steckt zwar kein Sorbisch, aber überall dort, wo zweisprachig unterrichtet werden muss, ist es sinnvoll, wenn jemand die sorbische Sprache beherrscht und diese beiden Fächer im Lehramtsstudiengang studiert. Diese Möglichkeit sollte derjenige dann auch bekommen.
Deshalb haben wir die Bonusregelung, also die Hochschulzulassungsregelung, verändert. Sie wird ab diesem Wintersemester dann auch regelhaft an allen drei Universitäten angewendet.
Ein dritter Punkt, der uns schon seit vielen Jahren begleitet, aktuell aber durch den Strukturwandel neue Herausforderungen stellt, ist die Beeinträchtigung des sorbischen Siedlungsgebietes durch die Tagebaue bzw. in Zukunft durch den Strukturwandel in der Lausitz. Wir haben dafür Sorge getragen, dass natürlich die Interessen des sorbischen Volkes im Rahmen der Entwicklung des Paketes der Maßnahmen für den Strukturwandel aktuell und auch zukünftig berücksichtigt werden und bei den entsprechenden Maßnahmen Berücksichtigung finden sollen. Ich kann nur ermuntern, sich dazu auch zu Wort zu melden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Juni 2017 hier im Hohen Hause einem Antrag der Fraktionen von CDU und SPD mit dem Thema „Sorbische Sprache und Kultur weiterhin konsequent fördern“ zugestimmt. Das schloss auch ein, dass wir uns dem Grundsatzpapier der Charta „Sprachen in Deutschland – gemeinsame Verantwortung“ anschließen. Das ist eine hohe Verpflichtung, die wir auch als Landtag eingegangen sind. Insofern – Herr Dr. Rößler, als Landtagspräsident haben Sie das ja auch hier in der Anhörung verkündet, dass der Landtag jetzt zweisprachig beschriftet werden soll – kommen wir mit dieser Maßnahme unter anderem und hoffentlich mit vielen anderen dieser Verpflichtung nach.
Wir werden den Maßnahmenplan zur Ermutigung und zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache, der hier schon mehrfach angesprochen wurde, fortschreiben. Herr Kosel, wir müssen nicht, wie in dem Entschließungsantrag formuliert, den Maßnahmenplan im nächsten Jahr schon wieder evaluieren; denn wir haben ihn gerade mit dem Bericht evaluiert. Wir werden diesen Maßnahmenplan jetzt fortschreiben. Dazu gehört unter anderem auch eine Imagekampagne, die wir für den neuen Doppelhaushalt eingeplant haben, die auch im Maßnahmenplan schon
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss – vieles ist im Bericht nachzulesen – einen Appell in den Raum stellen. Vielleicht ist er überflüssig, aber es gibt selten die Gelegenheit, dass wir über das sorbische Volk, über die sorbische Sprache, über die sorbische Kultur sprechen. Ich denke, es ist in der Tat nicht nur eine Verpflichtung des Sächsischen Landtags und der sächsischen Landesregierung, sondern der Mehrheitsbevölkerung in Sachsen, dass wir diese besondere Kultur der Sorben, die es nur in zwei Territorien gibt, nämlich in Sachsen und in Brandenburg, nicht unter eine Schutzglocke stellen und da beschützen, sondern dass wir ihnen die Chance geben, sich weiterzuentwickeln.
Deshalb ist es wichtig mit Blick auf meinen Kollegen Piwarz, dass das Projekt Witaj und auch die Grundkenntnisse über die Sorben, so wie sie im Lehrplan verankert sind, in den Schulen vermittelt werden, damit junge Menschen auch wissen, dass die Sorben ein Teil unserer Bevölkerung sind und nur unserer Bevölkerung; denn sie haben kein eigenes Land, sie gehören zu den Sachsen. Von daher möchte ich den Sorbenbericht noch einmal nutzen, um an Sie zu appellieren, in der Öffentlichkeit, im Gespräch mit anderen, auch außerhalb Sachsens, darüber zu reden, welcher Reichtum uns mit dem sorbischen Volk gegeben ist, der nur hier in Sachsen und in Brandenburg existiert.
Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich würde mir wünschen, dass es einmal in diesem Plenum eine Debatte gibt, in der nicht der Schatten des Dritten Reiches über uns hängt.
Ich würde mir noch mehr wünschen, dass eine Ministerin nicht einer so plumpen Hetze gegen Andersdenkende hinterherrennt. Denn was hat Frau Muster an der Stelle vorhin gefordert? Sie hat gar nichts gefordert. Sie hat darüber nachgedacht, dass sich die Sorben selber freiwillig zählen lassen. Wir haben in den Reden, die wir vorhin gehört haben, verschiedene Zahlen zur Anzahl der hier in Sachsen lebenden Sorben gehört. Wir haben 60 000 gehört, wir haben 40 000 gehört. Was ist denn, wenn es nur 20 000 sind?
Was ist denn, wenn es nur 20 000 sind? Vielleicht geht unsere Förderung für diese Sorben völlig in die falsche Richtung. Vielleicht sollten wir uns gar nicht anmaßen, den Sorben vorzuschreiben, ob sie sich selber zählen lassen wollen. Denn wenn sie es vielleicht selber wollen, damit wir wesentlich besser fördern können, dann sollte man das als Chance begreifen und nicht, um irgendjemanden hier im Plenum zu denunzieren.
Ich darf zur Abstimmung kommen. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, Drucksache 6/13719.
Es tut mir leid, wir sind in der Abstimmung. Ich frage Sie, ob Sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchten, und bitte Sie um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Punkt 3. – Ach, ein Entschließungsantrag. Ja, das stimmt, der liegt hier bei mir.
Ich rufe auf den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 6/13864. Herr Kosel, Sie bringen das bitte ein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schriftsteller Juri Brezan sagte rückblickend auf sein Schaffen:
„Ale ničo so njemóže wuwić a zrawić do žnjow, štož so wusyko njeje.“ – „Aber nichts kann bis zu Ende reifen, was nicht vorher ausgesät wurde.“
Die Vorsitzende des Rates für sorbische Angelegenheiten, Marja Michałkowa, drückte es im Wissenschaftsausschuss etwas prosaischer aus. Sie sagte, erstmals sei genügend Zeit, um noch in dieser Legislaturperiode Konsequenzen aus dem vorliegenden Bericht zu ziehen. Die Fraktion DIE LINKE teilt diese Ansicht ausdrücklich und hat, um dies zu ermöglichen, den vorliegenden Entschließungsantrag eingereicht, quasi als Saat in die sorbenpolitische Ackerfurche.
Zunächst möchten wir dem Verfassungsauftrag des Freistaates Sachsen zum Schutz und zur Förderungspflicht für die Bürgerinnen und Bürger sorbischer Volks
zugehörigkeit auch bei der Anwendung und Auslegung einfachgesetzlicher Rechtsnormen entsprechen. Das heißt, einer Gesetzesauslegung oder -anwendung, die den Verfassungsauftrag zum Schutz der sorbischen Sprache und Kultur nicht berücksichtigt, sollte zukünftig klarer entgegengetreten werden.
Eine weitere wichtige Forderung an die Sächsische Staatsregierung ist, in den Dialog mit den Kommunen im sorbischen Siedlungsgebiet zu treten, damit diese noch intensiver die ihnen aus dem Maßnahmenplan der Staatsregierung zugewiesenen Aufgaben zur Ermutigung und Belebung der sorbischen Sprache umsetzen. Die Staatsregierung kann aber nicht nur – durchaus richtige – Aufgaben formulieren und den Kommunen zur Erfüllung zuweisen, sondern sie muss auch entsprechende Unterstützung zur Umsetzung gewähren. Der hierzu begonnene Dialog mit dem Sorbenrat muss zeitnah zu positiven Ergebnissen führen.
Des Weiteren gehört die Bemühung um konsequente Zweisprachigkeit bei touristischen Leitsystemen und bei der Etablierung eines sorbischen Kulturtourismus als Alleinstellungsmerkmal der Region zu den Zielen des Antrages. Auch für die Teilnahme am Landeswettbewerb „Sprachenfreundliche Kommune“ müssen die Rahmenbedingungen neu gedacht werden, da sich beim letzten Wettbewerb gerade einmal ein Drittel aller Gemeinden des sorbischen Siedlungsgebietes daran beteiligten. Es ist unser Ziel, durch die Schaffung eines modernen Minderheitenrechtes den Freistaat Sachsen zur fortschrittlichsten und dynamischsten Region Europas auf diesem wesentlichen Rechtsgebiet der allgemeinen Menschenrechte weiterzuentwickeln und damit auch einen wesentlichen rechtspolitischen Beitrag zum Zusammenhalt der Europäischen Union zu leisten.
Der Freistaat Sachsen wird seinem Verfassungsauftrag in vollem Umfang gerecht. Das hat die Aussprache zum Bericht der Staatsregierung zum Tätigkeitsbericht des Rates für sorbische Angelegenheiten in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses deutlich gemacht. Es bedarf keiner Aufforderung der LINKEN dazu. Das Gleiche gilt für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Sorbengesetz. Das digitale Lehrbuch ist ein gutes Beispiel, dass sich der Freistaat Sachsen nicht nur auf die finanzielle Ausstattung der Stiftung beschränkt, sondern darüber hinaus zusätzlich konkrete Projekte unterstützt.