Mit der Kita-Umfrage gibt es erste Tendenzen, an welchen Punkten intensiver diskutiert werden muss. Das Material kann Grundlage für einen Dialog und die Erarbeitung eines Masterplans sein. Es bleibt jedoch dabei, dass der Fortgang der Debatte auch mit der Landtagswahl eine Richtungsentscheidung erhalten wird. Der Druck, den Kollegin Zais in der Debatte zum Kita-Gesetzentwurf der LINKEN anführte, dürfte weiterhin ein guter Rückenwind sind. In diesem Sinne wird sich meine Fraktion weiterhin mit dem Thema beschäftigen, jetzt erst einmal den Masterplan für diese Legislaturperiode umsetzen und dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen können.
Christian Piwarz Staatsminister für Kultus: Die Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung ist der Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Viele der im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung im Freistaat Sachsen wurden oder werden bereits umgesetzt. Dokumentiert wird die Qualitätsverbesserung durch die in dieser Legislaturperiode erfolgte schrittweise Verbesserung des Personalschlüssels in Kindergarten und Kinderkrippe. Ich habe dazu heute bereits gesprochen.
Einschließlich der letzten Stufe, der Verbesserung des Schlüssels in der Krippe, die ab September 2018 erfolgen wird, werden damit insgesamt etwa 2 360 Vollzeitpersonalstellen mehr im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung in Sachsen zur Verfügung stehen. Um diese Maßnahme umzusetzen, investiert die Sächsische Staatsregierung zusätzliche Mittel in Höhe von 108 Millionen Euro.
Ein weiterer Schritt – auch diesen habe ich heute bereits erwähnt – ergibt sich mit der Umsetzung der Ergebnisse der Kita-Umfrage. Ab 2019 werden den Fachkräften in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten zwei Stunden Vor- und Nachbereitungszeiten pro Woche gewährt.
Aus dem Ergebnis der Umfrage wurde deutlich, dass die Eltern, ebenso wie die Staatsregierung, der Qualitätsverbesserung eine größere Bedeutung einräumen als der Absenkung der Kita-Beiträge. Darüber hinaus haben bzw. widmen wir uns auch den anderen im Antrag benannten Forderungen. So sind beispielsweise die Freistellungsre
gelungen für die Leiterinnen und Leiter gesetzlich geregelt und gehören deutschlandweit zu den großzügigsten.
Die Erhöhung des Kita-Landeszuschusses ab dem 1. Juli 2019 ist im Rahmen der FAG-Verhandlungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden und dem Finanzministerium vereinbart. Die Kindertageseinrichtungen in Ortsteilen mit besonderen Problemlagen werden seit 2016 über das ESF-geförderte Programm „Kinder stärken“ mit zusätzlichem Personal unterstützt.
Um zu entscheiden, inwieweit das Qualitätsentwicklungsgesetz des Bundes, das „Gute-Kita-Gesetz“, die künftige Qualitätsentwicklung im Freistaat Sachsen unterstützen
kann, muss das Gesetz zunächst beschlossen werden. Der aktuell vorliegende Referentenentwurf gibt zwar eine Orientierung, ist aber noch keine hinreichende Arbeitsgrundlage.
Die Staatsregierung hat bereits wesentliche der im Antrag genannten Anliegen aufgegriffen. Für weitere Schritte gibt es durchaus fachliche Gründe. Einen Masterplan am Ende der Legislaturperiode zu erarbeiten und zu verabschieden, halte ich jedoch für einen Vorgriff, der eine neue Regierung über die Maßen binden würde.
„Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof – Wesentliche Ergebnisse der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Sodann, das Wort? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 6/13721 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, Drucksache 6/13721, zugestimmt.
Recht vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mein Stimmverhalten zu diesem Tagesordnungspunkt erklären. Ich habe zugestimmt, weil der Rechnungshofbericht in weiten Teilen, nämlich zum Beispiel in den Punkten 2.3 Medienforschung, 2.4 Medienkompetenz, rein fachliche Gesichtspunkte beinhaltete, währenddessen
Die Zu- und Umstände, die in der Landesmedienanstalt herrschen, sind skandalös. Ich betrachte es als eine große Herausforderung auch für die nächste Legislatur, entweder gesetzlich oder grundsätzlich bei der SLM aufzuräumen. So wird – ich zitiere – „die Staatskanzlei gebeten, auf die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der SLM hinzuwirken“. Wenn man sich überlegt, dass Repräsentanten der sächsischen Landesmedienanstalt, die hier in diesem Hause gewählt worden sind, bei Abstimmungen, die den Freistaat Sachsen betreffen, nicht zugegen sind, dann ist es höchste Zeit, sich hier in diesem Hause um die sächsische Landesmedienanstalt zu kümmern.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen; das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, unser Kollege Jens Michel, das Wort?
Wunderbar. Meine Damen und Herren, wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/13761, ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine.
Doch, Entschuldigung. Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl von Stimmenthaltungen. Trotzdem ist damit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 6/13761, zugestimmt.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Dr. Pinka, das Wort? – Auch das ist nicht der Fall.