Zweitens. Das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 zur Gremienbesetzung wurde immer noch nicht umgesetzt.
Drittens. Wir haben keine Definition für staatsnah/staatsfern und wir haben auch keine Übergangsfristen. Ich nenne hier in Richtung CDU lediglich den Namen Flath.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtags als Drucksache 6/13140 vor. Ich habe eine wunderbare Nachricht für Sie: Alle Fragen sind schriftlich beantwortet worden.
1. Zu Drucksache 6/13039 ist bei den Kommunen der Eindruck entstanden, dass eine „Aufwandsentschädigung“ für die angekündigte pauschale Zuweisung in Höhe von 70 000 Euro pro Kommune zur Stärkung des ländlichen Raumes zu zahlen wäre. Wenn ja, in welcher Höhe und wie wird das begründet?
2. In der Begründung zu Drucksache 6/13039 heißt es, dass eine spätere Verwendungsnachweisprüfung erfolgen wird. In der Pressemitteilung des SMF vom 10.04.2018 heißt es: „Wir haben uns für eine unbürokratische und einfache Regelung entschieden, um die Gemeinden im ländlichen Raum kurzfristig zu stärken.“ Wird es eine Verwendungsnachweisprüfung geben; wenn ja, in welcher Form?
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 2: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung und dessen Begründung sehen keine Verwendungsnachweisprüfung vor.
Abstimmungsverhalten Sachsens in der 967. Sitzung des Bundesrates zu TOP 7 (Entschlie- ßung des Bundesrates – Mehr Sicherheit beim Abbiege- vorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsys- teme) (Frage Nr. 2)
In der 967. Sitzung des Bundesrates am 27. April 2018 wird die Entschließung „Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsys
teme“, die durch die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen eingebracht wurde, behandelt.
1. Wie wird die Staatsregierung sich zur Entschließung der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen (Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme), welche in der 967. Sitzung des Bundestages am 27.04.2018 behandelt wird, verhalten und wird die Sächsische Staatsregierung dieser beitreten? Wenn nein, warum nicht?
2. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung, dass sich schwerwiegende Abbiegeunfälle unter Beteiligung von schweren Nutzfahrzeugen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden auch in Sachsen signifikant erhöht haben, und welche konkreten Maßnahmen wird die Staatsregierung wann und gegebenenfalls in welchem finanziellen Umfang unternehmen, um diesem Problem zu begegnen?
Auf Ihre mündliche Anfrage zur Fragestunde in der 71. Plenarsitzung möchte das SMWA in schriftlicher Form wie folgt antworten:
Zu Frage 1: Der Entschließungsantrag „Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme“ wird unter TOP 7 der 967. BRSitzung am 27.04.2018 von den Antragstellern vorgestellt und anschließend an die Fachausschüsse zur Beratung überwiesen. Ein Beschluss im Plenum findet am 27. April demnach noch nicht statt.
Das Thema Abbiegeassistenzsysteme wurde bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 9./10. November 2017 und bei der VMK am 19./20. April 2018 behandelt. Auf beiden Konferenzen hat Sachsen für Vorhaben dieser Art positiv votiert.
Wie Sachsen zu dem Entschließungsantrag „Mehr Sicherheit beim Abbiegevorgang von Nutzfahrzeugen durch Abbiegeassistenzsysteme“ in einer der nächsten Plenarsitzungen des Bundesrates dann abschließend votiert, wird vor der relevanten Sitzung im Kabinett entschieden.
Zu Frage 2: Das Thema Abbiegeassistenzsysteme ist im Gesamtzusammenhang Erhöhung der Verkehrssicherheit erneut Thema der Verkehrsministerkonferenz der letzten Woche gewesen. Der Freistaat Sachsen begrüßt die Bemühungen des Bundes hinsichtlich des Vorschlages bei der UNECE zur Ausrüstung schwerer Lkw mit Abbiegeassistenzsystemen, die Förderung zum nachträglichen
Einbau von Abbiegeassistenzsystemen über eine Förderrichtlinie sowie die Erarbeitung und Durchführung von Aufklärungsmaßnahmen.
Zudem sind insbesondere Fußgänger und Radfahrer flächendeckend auf die Gefahren von rechtsabbiegenden Nutzfahrzeugen an Verkehrsknotenpunkten hinzuweisen, um sie so noch stärker für die besondere Verkehrssituation zu sensibilisieren.
Zur Beantwortung der Frage haben wir das zuständige SMI um Zuarbeit gebeten und folgende Rückmeldung erhalten: Eine statistische Auswertung zum Unfallgeschehen im Sinne der Fragestellung (Verkehrsunfall mit Personenschaden mit der Unfallursache Abbiegen unter Beteiligung Nutzfahrzeug und Radfahrer oder zu Fuß Gehender) ist nach Auskunft des Statistischen Landesamtes nicht möglich. Es kann hierzu nur auf die vorliegenden allgemeinen statistischen Daten des Jahresberichtes des Statistischen Landesamtes zum Unfallgeschehen im Freistaat Sachsen verwiesen werden.
Danach wurden folgende Hauptunfallursachen aller Ursachen bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden im Jahr 2017 ermittelt:
Erstens „Vorfahrt“, mit einem Anteil von 15,1 % (davon „Nichtbeachten der Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen“ 11,1 %);
zweitens „Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren“ mit einem Anteil von 13,4 %;
Abbiege- und Vorfahrtsfehler sind durch polizeiliche Verkehrsüberwachung nur schwer zu beeinflussen – hier gilt es durch Aufklärung und Verkehrserziehung bei den Verkehrsteilnehmern deren Verhalten positiv zu beeinflussen.
6. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 72. Sitzung auf Mittwoch, den 30. Mai 2018, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu. Die 71. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags ist geschlossen.