Protocol of the Session on April 25, 2018

Wenn man sich überlegt, dass jährlich circa 250 000 Männer und circa 220 000 Frauen – also fast 500 000 Menschen – neu erkranken, dann sollte man das einmal auf den Freistaat Sachsen herunterbrechen. Ich muss dazu sagen, dass anderthalb Jahre zu viel Zeit sind, denn das ist Zeit, die verloren geht. Das ist eine einfache Rechnung.

Ich hätte jetzt wirklich gern gewusst, warum Sie die anderen Punkte nicht berücksichtigt haben. Beim Datenschutz gebe ich Herrn Zschocke recht. Es war einfach zu wenig Zeit, weil man sich jahrelang Zeit gelassen hat, bis etwas vorgelegt wurde.

Jetzt muss es mit diesem Krebsregister schnell, schnell gehen, anstatt noch qualitativ daran zu arbeiten, um unsere Vorherrschaft nicht zu gefährden. Es war einfach nicht genügend Zeit.

(Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Das ist so. Da brauchen Sie gar nicht so zu gucken, Herr Hartmann.

(Christian Hartmann, CDU: Das ist ein Akt der Höflichkeit, Ihnen zuzuhören!)

Das ist neu. Aber schön, ich freue mich darüber.

(Demonstrativer Beifall des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU)

Es ist einfach sehr schade. Ich möchte gern die Begründung dafür wissen, damit ich diese in die Fachwelt weitertragen kann, damit diese erfährt, wie das hier begründet und abgelehnt wird.

(Beifall bei den LINKEN)

Möchte noch jemand zu diesem Änderungsantrag sprechen? – Herr Wehner, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Schaper, ich kann Ihre Emotionen verstehen, diese waren im Ausschuss genauso. Wir hatten bei der Staatsregierung diese Punkte noch einmal hinterfragt. Wir haben gerade über die Vier-Wochen-Frist debattiert. Es kann natürlich sein, dass sich die acht Wochen dann besser darstellen. Aber es ist jetzt die Zusage, dass das dann auch evaluiert wird.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Warum machen Sie es denn nicht gleich?)

Wir haben von der Staatsregierung auch gehört, dass sie sich bei den vier Wochen etwas gedacht hat. Deswegen gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Wenn sich die Staatsregierung sozusagen tiefgründige Gedanken macht, ist es legitim, dass wir uns das dann auch anschauen.

(Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die Staatsregierung tiefgründige Gedanken machen? Das höre ich seit zehn Jahren!)

Mehr, als dass wir Ihnen anbieten, es uns dann anzuschauen, kann ich hier auch nicht tun.

Ich bin sehr dankbar, dass wir mit dem Datenschutzbeauftragten diese Widerspruchslösung gefunden haben, dass die Daten sozusagen erst einmal gesammelt werden und der Patient natürlich widersprechen kann. Es ist viel besser als die Zustimmungslösung.

Dann müssen wir uns bei diesem Schritt in der Evaluierung anschauen, ob wir genug Daten haben oder ob das, was Sie hier kritisieren, dass dadurch zu wenig Daten erhoben werden, der Fall ist. Darüber können wir doch ganz ergebnisoffen sprechen. Von daher lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab.

(Beifall bei der CDU – Susanne Schaper, DIE LINKE: Ich sehe Sie wirklich gern, aber das ist echt Brühe!)

Gibt es noch weiteren Redebedarf? – Herr Zschocke, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Änderungsantrag hätte es wirklich verdient, ausführlich – vielleicht auch in einer weiteren Sitzung – besprochen zu werden und die im Änderungsantrag der LINKEN enthaltenen positiven Vorschläge, insbesondere die Verfahrensvorschläge, die in Thüringen offenbar gut funktionieren, sinnvoll in den Gesetzentwurf einzuarbeiten.

Es würde uns sicherlich leichtfallen, heute zuzustimmen, wäre da nicht Ihre neue Formulierung für § 7 Abs. 3, weil die im Änderungsantrag der LINKEN enthaltene pseudonymisierte Weiterverarbeitung bei einem Widerspruch vom Datenschutzbeauftragten nicht mitgetragen wird. „Widerspruch“ heißt: Nichtverarbeitung der Daten. Eine pseudonymisierte Verarbeitung ist zwar datenschutzrechtlich das freundlichere Verfahren, aber es ist immer noch Datenverarbeitung.

Meine Damen und Herren! Wir nehmen die EU-Datenschutz-Grundverordnung sehr ernst. Deswegen können wir aufgrund der Änderung des § 7 Abs. 3 Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen und werden uns deshalb der Stimme enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall den GRÜNEN)

Herr Wendt, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte mich auch kurz zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE äußern. Wir werden uns bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der Stimme enthalten. Ich muss Ihnen, Frau Schaper, aber gleichwohl sagen: Es ist ein guter Änderungsantrag. Den haben Sie wirklich gut ausgearbeitet.

Wir müssen uns bewusst machen: Wenn, bezogen auf den Gesetzentwurf, die Datensätze nicht ausreichend sind oder wir tatsächlich feststellen sollten, dass die vier Wochen einen wahnsinnigen Druck auf die Ärzteschaft, auf die Krankenhäuser erzeugen, dann müssen wir nach der Evaluierung unbedingt nachsteuern. Dann müssen wir genau Ihre Punkte aufnehmen, die Sie im Änderungsantrag genannt haben.

Wir enthalten uns in diesem Fall, stimmen dem Gesetz zu, aber signalisieren letztendlich, dass es wichtige Punkte sind, die DIE LINKE angeführt hat.

(Beifall bei der AfD)

Frau Schaper, jetzt eine Kurzintervention? Etwas anderes kann ich jetzt nicht zulassen, oder was möchten Sie?

Wir möchten eine punktweise Abstimmung.

Eine punktweise Abstimmung können Sie selbstverständlich beantragen.

Meine Damen und Herren, wie es aussieht, möchte jetzt niemand mehr zum Änderungsantrag sprechen.

Ich rufe den Änderungsantrag, Drucksache 6/13214, von der Fraktion DIE LINKE auf und lasse darüber punktweise abstimmen. Wer möchte dem Punkt 1 zustimmen? – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Punkt 2: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Stimmen dafür, Stimmenthaltungen, dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Punkt 3: Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Punkt 4: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen und Stimmen dafür; dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Punkt 5: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? Stimmenthaltungen? – Auch hier wieder gleiches Abstimmungsverhalten. Mit Mehrheit abgelehnt bei Stimmen dafür und Enthaltungen.

Punkt 6: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Punkt 7: Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Punkt 8: Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier Stimmenthaltungen, Stimmen dafür. Punkt 8 ist mit Mehrheit abgelehnt worden. Damit entfällt die Gesamtabstimmung, weil alle Punkte abgelehnt worden sind.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung auf der Grundlage der Beschlussempfehlung. Kann ich das gleich zusammenziehen? – Es geht um die Überschrift, Inhaltsübersicht, Teil 1 Klinische Krebsregistrierung, Teil 2 Epidemiologische Krebsregistrierung und die Schlussvorschriften. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen mit großer Mehrheit beschlossen.

Wir kommen zur Gesamtabstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist das Gesetz mit Mehrheit beschlossen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen

des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes