Protocol of the Session on March 15, 2018

verständlich der Hundehalter dafür verantwortlich. Das ist aber auch jetzt schon so. Deshalb denke ich, wir sind auf dem Diskussionspfad alle gemeinsam richtig unterwegs. Wir lehnen aber Ihren Antrag ab.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich lasse nun über den Antrag von Herrn Abg. Wild abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? –Stimment

haltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum Ursprungsantrag, Drucksache 6/11554. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Damit ist auch dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 9

Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Betriebsgründung unterstützen

Drucksache 6/12638, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auch hierzu ist wieder Redezeit vorgesehen. Es beginnt die einreichende Fraktion, Herr Abg. Günther, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, Frau Dr. Muster und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Günther, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geht um Betriebsgründungen. Wir haben hier im Parlament bereits öfter darüber debattiert, wie willkommen uns diese sind. Man assoziiert Betriebsgründung mit Innovation: Junge Leute nehmen ihr Schicksal in die eigenen Hände, schaffen Arbeitsplätze, binden sich an den Freistaat, investieren und schaffen hier den Mittelpunkt für ihre Familien. Dies alles sind Punkte, bei denen es, denke ich, eine sehr große Einigkeit geben wird, dass wir sie befördern wollen.

In diese Richtung geht auch dieser Antrag. Es geht hierbei aber um eine besondere Sparte im Bereich der Wirtschaft: Es geht um Betriebsgründungen von Junglandwirtinnen und Junglandwirten in der Landwirtschaft. Dort haben wir das Problem, dass es einen kleinen Unterschied zu anderen Wirtschaftsbereichen gibt: Überall können praktisch neue Betriebe entstehen und sprießen, und dann treten sie in Konkurrenz zueinander. Das ist erst einmal unproblematisch; aber in der Landwirtschaft gibt es einfach beschränkte Flächen, und wo ein Betrieb ist, kann kein anderer sein. Dies ist eines der Hauptprobleme für potenzielle Junglandwirte, die heutzutage einen eigenen Betrieb gründen wollen.

Es gibt sehr viele junge Menschen, die mit Feuer und Flamme in ihre Ausbildung gehen und Vorstellungen haben, wie sie einen Betrieb führen wollen und was sie darin alles umsetzen wollen. Dann haben sie aber riesige Schwierigkeiten, damit zurande zu kommen, an Flächen zu gelangen und auch alle anderen Probleme, die mit einer Betriebsgründung verbunden sind, zu beseitigen. Wir wissen auch um die Fördermechanismen und alle Komplikationen, die daran hängen.

Neben dem Aspekt, dass wir dies unterstützen und dem eine Chance geben wollen, haben wir noch einen anderen Aspekt; denn wir sprechen davon, dass wir in Sachsen eine Vielfalt von Betrieben haben und diese erhalten und fördern wollen. Nun muss man aber feststellen, dass 3 % der landwirtschaftlichen Unternehmen in Sachsen über 45 % der Landwirtschaftsfläche bewirtschaften. Diese Betriebe sind im Durchschnitt alle über 2 000 Hektar groß.

Der bundesweite Durchschnitt pro Betrieb liegt bei über 60 Hektar. Die Betriebe dieser Größe in Sachsen haben nur circa 4,7 % der Fläche. Juristische Personen machen nur 11 % der Betriebe aus, aber 56 % der Flächen, bei Personengesellschaften sind es 7 % der Betriebe und 16 % der Flächen, bei Einzelunternehmen sind es über 80 %, aber nur 29 % der Flächen. Wir sehen also diese Vielfalt.

Sachsen – das wissen wir alle, das ist keine neue Information – ist wesentlich von Großstrukturen geprägt. Das hat historische Ursachen. Aber das ist jetzt nicht die gelebte Vielfalt, wie man sie sich verspricht, bei der aus den Unternehmen heraus die Innovation kommt.

Man kann die Unternehmen nicht alle über einen Kamm scheren. Man kann auch über die Betriebsführung bzw. die Größe des Betriebes – ob als juristische Person oder als Gesellschaft geführt – und deren Konzepte keine Schlussfolgerung ziehen. Das ist alles völlig klar. Es gibt aber immer Tendenzen und bestimmte Risiken.

Wir haben ein großes Risiko bei den Kapitalgesellschaften, indem ein Kapitalanteil schnell verkauft werden kann. Wir haben beim Verkauf von Landwirtschaftsflächen einige Restriktionen. Dabei denke ich zum Beispiel an das Grundstücksverkehrsrecht. Das geht nicht so einfach. Einen Kapitalanteil kann ich aber veräußern.

Wir haben jetzt die Situation, dass bei vielen dieser großen Gesellschaften, auch Kapitalgesellschaften, die nach der Wende entstanden sind, deren Inhaber jetzt in ein

Alter kommen, in dem sie sich zurückziehen wollen und es um den Verkauf geht. Dabei haben wir schlichtweg ein Problem des Landverkaufs bzw. des Grund und Bodens. Wir haben junge Landwirte, die hier wirtschaften wollen, eigene Betriebe gründen wollen, und diese kommen nicht zu Rande. Wenn ich beides zusammennehme, dann sage ich mir, muss das doch auch der Staat unterstützen. Das ist doch in unserem Interesse, dass wir das machen.

Genau in diese Richtung zielt unser Antrag. Wir wollen gezielt Junglandwirten Geld geben. Wir erfinden dabei das Rad überhaupt nicht neu, sondern wir sind von Verbänden und Fachleuten darauf hingewiesen worden, dass in Sachsen-Anhalt eine Junglandwirteförderung bereits auf den Weg gebracht worden ist. Dabei geht es um 70 000 Euro, die ein einmalig verlorener Zuschuss sein können, also ein nicht rückzahlbares Darlehen. Wir wissen auch, dass es schon Förderinstrumente gibt. Besonders in der ersten Säule gibt es zwar diese Zusatzförderung, aber alle in der Praxis sagen, dass diese nicht ausreicht. Deswegen muss unbedingt noch etwas drauf.

Wenn wir in Sachsen wirklich ein Interesse daran haben – – Wenn das einer mit unterschreiben will: „Wir wollen Betriebsgründungen unterstützen, wir wollen Junglandwirte haben“, dann muss er dafür auch etwas tun. Dafür ist unser Antrag eine gute Vorlage.

Noch ein Aspekt: Diese jungen Leute wollen oft auch einen regelrechten Mehrwert erwirtschaften, was etwa all die großen Fragen der Landwirtschaft, wie die ökologischen Auswirkungen, anbelangt. Es gibt gute Betriebskonzepte, wie man einige Dinge in den Griff bekommen will.

Es wird immer gesagt, öffentliches Geld für öffentliche Leistung. Da es sowieso den Bedarf gibt, kann man das auch sehr gut zusammenpacken, um es besser zu rechtfertigen, warum wir hierfür öffentliches Geld in die Hand nehmen wollen, nämlich genau für diese Betriebsgründungen. Deswegen haben wir das gekoppelt und gesagt: Junglandwirte fördern, die auch einen ökologischen Mehrwert erzeugen wollen.

Es steht ausdrücklich nicht drin, dass wir nur BioLandwirte fördern wollen. Wir wissen alle, dass es das Maximalziel von 20 % Bio gibt – da wollen wir irgendwann einmal hin – und 80 % verbleiben konventionell. Genau in diesem Spielraum bewegt sich auch unser Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abg. Frank Kupfer, CDU)

Und die CDUFraktion Herr Abg. Heinz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass der Antrag einem Modell in Sachsen-Anhalt entspricht, wurde schon gesagt. Jetzt könnte man fragen: Wie wird denn so etwas in Sachsen-Anhalt angenommen? Dort wurden im vorigen Jahr wohl elf Anträge gestellt. Im Jahr 2018 sind im

Landeshaushalt nur noch 500 000 Euro eingestellt worden. Wenn man das durch 70 000 teilt, rechnet man irgendwo mit sieben Antragstellern. Wie viele davon Mitnahmeeffekte durch Betriebsteilung usw. sind, kann ich nicht abschätzen, aber ich denke, die Landwirte sind in dem einen oder anderen Fall auch ganz findig.

Unabhängig davon haben wir ein – selbst wenn wir es wirklich wöllten –organisatorisches Problem. Wir haben diese Art der Förderung im EPLR nicht vorgesehen, das heißt, wir müssten jetzt Antrag, Notifizierung usw. machen. Dieser Prozess dauert erfahrungsgemäß anderthalb Jahre, und damit ist die Förderperiode vorbei. Es macht also wenig Sinn, jetzt etwas zu tun. Unabhängig davon sind die Mittel aus dem EPLR mit zunehmendem Fortgang der Förderperiode relativ gut ausgesteuert. Das heißt, man müsste jetzt anfangen, andere Förderprogramme zu kürzen. Das wollen wir natürlich nicht.

Ansonsten kann man das Thema Nachwuchsgewinnung – – Ich möchte an dieser Stelle noch auf die Förderung aus der ersten Säule verweisen, das heißt, für die ersten 90 bewirtschafteten Hektar gibt es 45 Euro mehr. Wir werden in der nächsten Förderperiode – – Sicherlich wird das Thema Kappung und Degression wieder auf der Tagesordnung stehen. Ich kann dann nur alle auffordern, wenn das nicht zu verhindern ist, dass zumindest die gekappten und sonstigen degressierten Gelder in dem Bundesland bleiben, in dem gekappt und degressiert wird und die Gelder nicht in andere Bundesländer abfließen. Es ist wichtig, dass man die Gelder für die Schaffung der gewünschten Strukturen einsetzt.

Die beste Methode für die Nachwuchsgewinnung ist immer noch, ein realistisches Bild vom Berufszweig zu vermitteln und nicht auf den Berufsstand mit Halbwahrheiten einzuprügeln, um daraus politisches Kapital zu schlagen.

(Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU)

Die Stichworte sind Ihnen allen bekannt. Ich würde mir viel mehr wünschen, dass die Arbeit des Berufsstandes gewürdigt wird, denn unser täglich Brot – und das heute – gibt er uns jeden Tag und viel mehr als das täglich Brot.

Ein weiterer Hintergrund, warum sich junge Leute zunehmend nicht mehr für einen Beruf in der Landwirtschaft entscheiden, sind Bürokratie und ständig verschärfte Regelungen. Neu ist jetzt eine Düngeverordnung. Wir bekommen eine Stoffstrombilanz. Das kann man alles gut unter den Deckmantel „Umweltschutz“ packen und begründen. Aber man muss diese Prozesse nicht nur fachlich, sondern auch zeitlich neben dem allgemeinen Tagesgeschäft beherrschen. Die Folge verschärfter Umweltanforderungen führt zum Aufgeben kleinerer Betriebe, denn nur die großen können sich einen Spezialisten leisten, der dann den ganzen Tag nichts anderes macht, als sich mit diesen Dingen zu beschäftigen.

Hier würde ich wesentlich größeres Potenzial sehen, junge Leute zu ermuntern, eigene Betriebe zu gründen.

Helfen würde auch eine Unterstützung durch die Landsiedlung und die SAB, wenn zum Beispiel Betriebsanteile verkauft werden von ausscheidenden Gesellschaftern. Es wäre wichtig, dass wir hier finanzieren und dass beim Landkauf nach Reichsiedlungsgesetz auch auf Vorrat und unter günstigen Bedingungen an Junglandwirte gekauft werden darf. Hierin sehe ich noch Potenzial. Die entsprechenden Prüfungen sind mittlerweile angelegt.

Zum Schluss sei noch gesagt: Wir wollen keine bestimmte Produktionsrichtung bevorzugen, sondern wir freuen uns über jeden, der sich für einen Beruf in der Landwirtschaft oder als Unternehmer in der Landwirtschaft entscheidet. Schon allein deswegen lehnen wir die einseitige Förderung für eine bestimmte Klientel ab.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Nun die Linksfraktion, bitte. Frau Dr. Pinka.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war jetzt kurz verwirrt, weil ich die 10 % Ökoland-Strategie des Staatsministers im Kopf hatte, und habe mir gedacht, dass wir dort noch nicht sind und wir mit jungen Landwirten und Bäuerinnen doch etwas tun können.

Ich möchte gleich zu Beginn feststellen, dass wir die Zielrichtung des vorliegenden Antrages unterstützen. Die Fraktion DIE LINKE diskutiert seit längerer Zeit verschiedene Wege und politische Flankierungsmaßnahmen, die Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Prozess der Betriebsgründung zu unterstützen. Wie es häufig in solchen Diskussion der Fall ist, erzielt man zwar schnell Einigkeit in der Problembeschreibung, schwieriger wird es dann allerdings bei der Erarbeitung einer Lösungsstrategie, zumal dann, wenn sie vollumfänglich sein und trotzdem der Einfachheit halber in bestehende Rechtsrahmen und Förderstrukturen hineinpassen soll.

Dabei sind wir als LINKE noch nicht abschließend zu einer Diskussion gekommen, als uns der Antrag der GRÜNEN Kolleginnen und Kollegen erreichte.

Die sachsen-anhaltinische Richtlinie über Existenzgründungsbeihilfen erweist sich als eine solche Fördermaßnahme, die – den nötigen politischen Willen vorausgesetzt – durchaus unkompliziert von Sachsen übernommen werden und einen zusätzlichen Anreiz für Junglandwirtinnen und Junglandwirte darstellen könnte.

Aber aus Sicht der LINKEN – deshalb mussten wir quasi einen sehr umfangreichen Änderungsantrag im Sinne einer Erweiterung vorlegen, liegt der Casus knacksus bei agrarwirtschaftlichen Betriebsneugründungen nicht nur beim Geld oder viel mehr beim fehlenden Geld.

Natürlich freut sich ein Neubauer, eine Neubäuerin, wenn sich da ein neues Türchen auftut, besonders wenn die Zugangsbarrieren auf dem Bodenmarkt so hoch sind. Tatsächlich aber gibt es, wenn man tiefer gräbt, auch ohne

zusätzliche Richtlinie zahlreiche Finanzierungsquellen für Neueinrichter, beispielsweise bei der landwirtschaftlichen Rentenbank.

Was es aber definitiv zu wenig gibt, sind erstens Land, zweitens Land zu erschwinglichen Bodenpreisen und drittens abgabewillige Alteigentümerinnen und Alteigentümer, die ihre Hofnachfolge langfristig planen und gezielt vorbereiten.

Wenn wir also heute ein zusätzliches Finanzierungsinstrument einführen, dann sollten wir erstens Zugangskriterien genauer definieren und zweitens weitere flankierende Maßnahmen auf den Weg bringen, die Junglandwirtinnen und Junglandwirte auf der Suche nach Hofstellen unterstützen. Auch dabei haben wir uns in einzelnen Punkten im Änderungsantrag am Beispiel von SachsenAnhalt orientiert, die eine sehr aktive Landsiedlungsgesellschaft haben.