Protocol of the Session on March 14, 2018

Drucksache 6/12101, Antrag der Fraktion DIE LINKE

Auch hier können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE als einreichende Fraktion mit Herrn Abg. Brünler. Danach folgen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht, bzw. nach der Fraktion GRÜNE noch Herr Wild als fraktionsloser Abgeordneter. – Bitte, Herr Abg. Brünler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als 1951 in der alten Bundesrepublik das Kündigungsschutzgesetz in Kraft trat, herrschte in diesem Bereich breiter Konsens im Land: Unternehmen seien nicht in erster Linie der Maximierung ihrer Gewinnmarge und den Renditeerwartungen der Anteilseigner verpflichtet, sondern sie haben auch und besonders eine gesellschaftliche Verantwortung. Der Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes – „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ – wurde von vielen nicht als reine Floskel empfunden, die man nur in Sonntagsreden vorträgt, sondern daraus sollten praktische Handlungskonsequenzen folgen, auch und gerade im Wirtschaftsleben.

Oder um es mit den Worten des damaligen Bundeswirtschaftsministers Ludwig Erhard zu sagen: „Nicht die freie Marktwirtschaft des liberalistischen Freibeutertums einer vergangenen Ära, auch nicht ‚das freie Spiel der Kräfte‘ und dergleichen Phrasen, mit denen man hausieren geht, sondern die sozial verpflichtete Marktwirtschaft, die das einzelne Individuum wieder zur Geltung kommen lässt, die den Wert der Persönlichkeit oben anstellt und der Leistung aber auch den verdienten Ertrag zukommen lässt. Das ist die Marktwirtschaft moderner Prägung.“

Diese Einstellung hat der Bundesrepublik aus ökonomischer Sicht grundsätzlich nicht geschadet. Im Gegenteil, in der Zeit danach ist der wirtschaftliche Aufstieg vonstatten gegangen und fand das sogenannte Wirtschaftswunder statt.

Es kann also nicht am Kündigungsschutz gelegen haben, wenn der soziale Konsens, der damals Maßstab der Politik und auch des wirtschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik gewesen ist, die ganze Zeit funktioniert und getragen hat. Seit den frühen Neunzigerjahren, man könnte auch sagen, nach dem endgültigen Wegfall der DDR als zumindest sozialstaatlicher Alternative, seit den frühen Neunzigerjahren ist dieser Konsens im wiedervereinten Deutschland zunehmend unter die Räder gekommen. Nicht zuletzt gefördert von den großen Industrie- und Lobbyverbänden, fand ein Paradigmenwechsel im Lande statt.

Es ist inzwischen für viele in der Politik zum ideologischen Dogma geworden, dass die Zukunft der deutschen Wirtschaft und damit des gesamten Landes in akuter Gefahr sei, wenn Unternehmen Arbeitnehmer nicht möglichst schnell und flexibel entlassen könnten. Es hat sich überhaupt in Teilen der Gesellschaft die unsinnige Annahme festgesetzt, dass ein maximaler Druck auf die Beschäftigten die Voraussetzung dafür sei, dass es wirtschaftlich bergauf ginge. Maßstab ist vermehrt nicht mehr das Schicksal derer, die täglich den Wohlstand in unserem Land erschaffen, sondern die Entwicklung der Börsenkurse und der Ertrag der Kapitalseite.

In den letzten Jahren kam es bundesweit immer wieder zu Debatten über Massenentlassungen, die wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen angekündigt und letztlich auch umgesetzt haben, um so ihre Attraktivität für Anleger zu steigern. Ganz so, als ginge es nicht um die Zukunft der betroffenen Menschen, ganz so, als ginge es nicht um den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land, wird nach neoliberaler Manier vom Faktor Arbeit gesprochen, der permanent durchrationalisiert und durchoptimiert werden müsse. Von dieser Entwicklung war auch wiederholt Sachsen betroffen. Auch hier haben Großunternehmen trotz guter Auftragslage vor Ort Beschäftigte entlassen und Betriebsteile geschlossen oder dies zumindest in Aussicht gestellt.

Uns allen ist hier aktuell der Fall Siemens präsent. Der Konzern vermeldete erst einen Rekordgewinn von 6,2 Milliarden Euro, immerhin 11 % mehr als im Vorjahr, und verkündet gleichzeitig die Schließung von ganzen Werken und die Absicht, rund 7 000 Menschen entlassen zu wollen. Sachsen war und ist mit den zwei Standorten Görlitz und Leipzig von diesen Plänen besonders betroffen.

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Ich hatte den Grundgesetzartikel bereits zitiert, der sich auch im Artikel 31 unserer sächsischen Landesverfassung wiederfindet. Es verpflichtet jedoch nicht gegenüber dem Eigentümer, daraus maximale Gewinne zu generieren, sondern Eigentum verpflichtet gegenüber den Mitarbeitern. Es verpflichtet gegenüber der gesamten Gesellschaft und verlangt Verantwortung. Ein Unternehmen, das so agiert wie zuletzt Siemens, wird dieser Verantwortung nicht im Ansatz gerecht.

Aber, lassen Sie mich das auch sagen, der von uns vorgelegte Antrag ist keine Lex Siemens. Ich habe an das Beispiel nur noch einmal erinnert, um zu zeigen, dass es um nichts Abstraktes geht, sondern um die Lebenswirklichkeit und Ungerechtigkeiten hier vor Ort. Es stellt sich

uns allen gemeinsam die Frage. Wie wollen wir mit solchen Fällen grundsätzlich umgehen? Oder noch besser: Wie wollen wir sie in Zukunft verhindern?

Wir stellen heute mit unserem Antrag einen praktikablen Weg zur Abstimmung.Wir fordern, der Freistaat Sachsen möge im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der individuellen und kollektiven Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern voranbringen, die es insbesondere großen Unternehmen erschwert, trotz steigender Gewinne Massenentlassungen zu planen und zu realisieren. Dazu regen wir zwei ganz konkrete Maßnahmen an, die darüber hinaus der Gesellschaft helfen können, zum von mir eingangs beschriebenen wirtschaftspolitischen Konsens der Gründungszeit der Bundesrepublik zurückzufinden.

Wir schlagen zum einen vor, mit dieser Bundesratsinitiative das Kündigungsschutzgesetz dahingehend zu präzisieren, dass es sich auch bei Massenentlassungen und Werksschließungen trotz Gewinnsteigerung um sozial ungerechtfertigte Kündigungen im Sinne von § 1 des Kündigungsschutzgesetzes handelt. Wir können Sie beruhigen: Wir werden mit unserem Vorstoß auch keineswegs notwendige Umstrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Unternehmen behindern oder gefährden. Natürlich muss ein Unternehmen auf globale Entwicklungen reagieren und strukturelle Fehlentwicklungen korrigieren können. Aus diesem Grund sehen wir ergänzend vor, dass von dieser Regelung im Ausnahmefall abgewichen werden kann, wenn der Betriebsrat des Unternehmens der dringenden betrieblichen Erforderlichkeit trotz positiver Ertragssituation zustimmt.

Um das abzusichern, halten wir zusätzlich die Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes für geboten. Wir wollen regeln, dass Betriebsräte bei Massenentlassungen und Werksschließungen ein volles Mitspracherecht haben. Bisher haben sie das in diesem Zusammenhang nur bei den Sozialplänen und können diese dann über die Einigungsstelle durchsetzen. Mit unserer Ergänzung jedoch haben sie das Mitspracherecht auch bei einem innerbetrieblichen Interessenausgleich in der Frage, ob es überhaupt so weit kommen muss. Wenn der Betriebsrat Nein sagt, soll auch hier die Einigungsstelle angerufen werden müssen, und das Unternehmen kann nicht einfach Mitarbeiter aussortieren.

Politik kann und muss hier mehr tun, als sich im Falle geplanter Massenentlassungen und Werksschließungen mit Appellen an das Gewissen der Unternehmensleitungen zu wenden. Politik kann und muss hier auch mehr tun als im Fall der Fälle zu versuchen, Streichungspläne mit dem Versprechen zusätzlicher Sonderfördermittel doch noch zu verhindern. In letzter Konsequenz belohnt so etwas nur das laute Nachdenken über Entlassungen. Aufgabe der Politik ist es, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen den aktuellen Erfordernissen anzupassen und auf Missstände zu reagieren. Dazu gehen wir hier in die Offensive, und ich fordere Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Und nun die CDUFraktion, Herr Abg. Ursu. – Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Massenentlassungen trotz Gewinnsteigerung verhindern durch eine Anpassung des Kündigungsschutzgesetzes und eine Ergänzung des Widerspruchsrechtes im Betriebsverfassungsgesetz – das klingt einfach und verlockend, aber: Kann zusätzliche soziale Absicherung Grundlage für eine robuste Wirtschaft sein?

Ich persönlich durfte 15 Jahre lang Vorsitzender eines Betriebsrates sein und wurde in dieser Zeit mit vielen Themen konfrontiert, unter anderem natürlich auch mit dem Thema Kündigungsschutz. Meine Erfahrung damit ist, dass der beste Weg, Kündigungen zu vermeiden, die wirtschaftliche Stabilisierung des Betriebes ist. Wettbewerbsfähigkeit, Kreativität und Innovation sind Themen, die in den vielen Diskussionen mit meinen Betriebsratskollegen aus unterschiedlichen Branchen immer wieder zur Sprache kamen.

Was, glauben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, was die Beschäftigten von Siemens und Bombardier in Görlitz und die der Lausitzer Braunkohleregion jetzt von uns Politikern erwarten? Mangelnde soziale Absicherung ist momentan nicht wirklich ihr Problem, denn sie bekommen in der Regel innerhalb des Konzerns anderswo eine mindestens gleichwertige Stelle angeboten oder aber dürfen mit entsprechender Abfindung frühzeitig in den Ruhestand gehen.

Beides wollen jedoch die meisten von ihnen nicht, sondern weiter gut bezahlt in ihrer Heimatregion leben und arbeiten. Ist es dann also sinnvoll, sie an den jeweiligen Konzern zu binden? Nein. Viel wichtiger ist es, den Menschen und der Region eine Zukunft zu geben – im Zweifel unabhängig von Konzernen, beispielsweise durch aktive Gestaltung des Strukturwandels in der Braunkohleregion über das Forum Lausitz, das letzte Woche mit vielen Beteiligten aus Sachsen und Brandenburg und von unserem Ministerpräsidenten und der Bundesministerin für Bildung und Forschung in Weißwasser eröffnet wurde.

Nach dessen Auftakt am 8. März haben wir hier bereits Konkretes anzubieten: 150 Millionen Euro im Förderprogramm des Bundes „Wandel durch Innovation in der Region“, die baldige Ansiedlung eines deutsch-polnischen Forschungsinstitutes für Zukunftstechnologien in Görlitz und die kurzfristige Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ durch die Bundesregierung. Es gibt weitere Pläne von Investorenkonferenzen über moderne Industrieparks bis hin zu Investitionen in die Elektrifizierung der Bahnstrecken in der Lausitz.

Diese Maßnahmen zielen auf eine intelligente Standortpolitik, um Unternehmen in der jeweiligen Region zu

stärken und neue Betriebe ansiedeln zu können. Förderungen der Neuansiedlungen von Zukunftstechnologien für gut bezahlte Arbeitsplätze sind das A und O. Grundlage dafür sind eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und schnelles Internet. Daran arbeiten wir mit Hochdruck, und dafür sollten wir auch weiterhin alles tun. Damit nutzen wir alle Chancen für sich weiterentwickelnde Wirtschafts- und Wissenschaftsregionen, die sich als innovativ und wettbewerbsfähig erweisen.

Nehmen wir das Thema noch einmal von einer anderen Seite ins Blickfeld. Meinen Sie, meine Damen und Herren, Siemens oder Bombardier lassen sich von den von Ihnen gewünschten Gesetzesänderungen beeindrucken? Meinen Sie, die Konzerne ändern dadurch ihre aktuellen Pläne? Glauben Sie, mit solchen Gesetzen locken wir zukünftig große Arbeitgeber in die Lausitz und nach Sachsen? Nichts davon wird eintreten. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die SPD-Fraktion Herr Abg. Homann. – Herr Homann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „6,2 Milliarden Euro Rekordgewinn bei Siemens“ – das war eine Meldung im letzten November, in deren Schatten wir feststellen mussten, dass der Konzern gleichzeitig den Abbau Hunderter Arbeitsplätze in Görlitz und Leipzig plante. Das hat uns alle hier zu Recht empört. Wir haben das in diesem Haus lebhaft diskutiert. Das ist richtig.

Ich verstehe insbesondere die Wut der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn es sind ihre Existenzängste und die Zukunftssorgen ihrer Familien. Natürlich ist damit ein Ungerechtigkeitsgefühl verbunden, dass es nicht sein kann, dass ein Unternehmen auf der einen Seite Milliardengewinne verbucht und auf der anderen Seite Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen will oder Standorte schließen möchte.

Deshalb sage ich an dieser Stelle Dank an die Tausenden Menschen, die in Görlitz und Leipzig demonstriert und damit klare Zeichen gesetzt haben, Dank aber auch an die vielen Abgeordneten hier im Haus, die entweder lokal Verantwortung tragen oder im Rahmen ihrer Regierungstätigkeit dem Siemens-Konzern eine klare Botschaft hinterlassen haben, dass wir ihm ein solches Vorgehen nicht durchgehen lassen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit ist verbunden, dass wir ein klares Signal dafür setzen, dass wir Unternehmen auch in einer sozialen Verantwortung sehen. Das ist eigentlich selbstverständlich, wird aber durch einen immer härter werdenden globalen Wettbewerb auch bei uns in Deutschland und bei uns in Sachsen

immer wieder infrage gestellt. Hier gilt es für uns, dagegen zu halten.

Ich glaube, dass wir an dieser Stelle immer wieder neu klarmachen müssen, dass eine Wirtschaft, die einseitig nur auf Profitmaximierung aus ist, nicht zukunftsträchtig ist und einer sozialen Demokratie und den Ausgleichsmechanismen, die diese bedingt, widerspricht und schadet. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen: Wenn es darum geht, Arbeitsplätze zu retten und vor Ort aktiv zu sein, dann zeigt das Beispiel Siemens am besten, wie wichtig aktive und starke Arbeitnehmervertretungen sind, nämlich Betriebsräte und starke Gewerkschaften. Das Beispiel Siemens zeigt genau, wie wichtig diese Menschen zum Erhalt der Arbeitsplätze sind.

Ich danke an dieser Stelle den Betriebsräten und Gewerkschaften. Sie kennen die Sorgen und Nöte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie kennen die Lage des Betriebes und des Unternehmens. Deshalb sind Betriebsräte, verankert in einem Betriebsverfassungsgesetz, der Schlüssel, um Jobkahlschläge zu verhindern.

Aktuell stehen wie bei jeder Fußballweltmeisterschaft – so merke ich mir das immer – die Betriebsratwahlen an. Ich appelliere an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Gehen Sie wählen! Geben Sie Ihren Vertretern im Unternehmen ein starkes Mandat, um in der Lage zu sein, mit der Unternehmensführung die Arbeitsbedingungen und die Zukunft Ihrer Unternehmen auszuverhandeln. Das ist lebendige Sozialpartnerschaft. Das ist einer der Erfolgsgaranten für einen sozialen Ausgleich in dieser Gesellschaft.

Ich appelliere aber auch an alle Arbeitgeber, keine Angst vor der Mitbestimmung zu haben. Die Zusammenarbeit mit Betriebsräten sorgt für ein gutes Betriebsklima und hilft oft allen. Das Gleiche gilt übrigens ebenso für die Gewerkschaften. Sie kämpfen gemeinsam mit Betriebsräten und der Politik für den Erhalt von Arbeitsplätzen in Leipzig, in Görlitz, aber auch in vielen anderen Unternehmen in Sachsen.

Das alles steht nicht in Ihrem Antrag, liebe Linksfraktion. Sie wollen mit Ihrem Antrag auf einen Gesetzentwurf Bezug nehmen, den Sie im Bundestag zur Abstimmung gestellt haben, der aber – soweit ich das überschauen kann – verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig und vor allem – noch viel schlimmer – in der Praxis wirkungslos ist, weil er zu einfach von Unternehmen umgangen werden kann.

(Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

Deshalb warne ich davor, auf diese Art und Weise Politik zu machen und ein Bild aufzubauen, dass es der Staat allein verhindern könne, wenn Unternehmen Werke schließen wollen. Dies in einem Gesetzentwurf zu formulieren, schürt Erwartungen an den Staat, die er nicht erfüllen kann.

Es ist richtiger und aus unserer Sicht der bessere Weg, an dieser Stelle klar zu sagen: Wir bekennen uns zur Sozialpartnerschaft. Wir bekennen uns zu starken Gewerkschaf

ten und Betriebsräten und unterstützen sie in ihrer Auseinandersetzung. Wir wehren Angriffe auf das Betriebsverfassungsgesetz, auf Betriebsräte und Gewerkschaften, wie wir sie jüngst in der Lausitz erleben mussten, entschieden ab. Wir unterstützen unsere Koalition in Sachsen darin, auch im Interesse der Beschäftigten in der Auseinandersetzung mit Siemens, Perspektiven in Sachsen aufzuzeigen.

Das halte ich für den ehrlichen und bewährten Weg. In diesem Sinne werden wir den Antrag der Linken ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall der Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange)

Für die AfD-Fraktion Herr Abg. Beger. – Herr Beger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antragstellerin geht wohl davon aus, dass gute Anträge nur kurz begründet werden müssen. In der Tat, mehr ist nicht immer besser, etwas mehr Substanz hätte hier jedoch nicht geschadet.

Würdigen wir den Antrag zunächst einmal rechtlich.

Unter Ziffer 1 wird eine Anpassung des § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz gefordert. Darin soll die Voraussetzung der dringenden betrieblichen Erfordernisse konkretisiert werden. Der Anknüpfungspunkt der dringenden betrieblichen Erfordernisse ist indes in § 1 Abs. 2 normiert. Dorthin würden entsprechende Änderungen gehören. Dies nur als kleiner Qualitätshinweis. Im Übrigen ist mit der Konkretisierung nichts gewonnen. Dazu sage ich später mehr.