Protocol of the Session on March 14, 2018

ich frage mich, warum das Pendel in die eine Seite ausschlägt und nicht in die andere. Man hätte als Evaluationszeitraum nicht sieben Jahren nehmen sollen, sondern fünf Jahre, so wie die Kulturraumverordnung evaluiert wird.

(Aline Fiedler, CDU: Einen Änderungsantrag machen!)

Wenn ich den Entschließungsantrag heute morgen auf dem Tisch liegen habe, dann kann ich nur sagen: Vielen Dank für die Kürze der Zeit. Dieses Pendel spricht wieder für Sie, denn sonst wären Sie nicht Sie. Fünf Jahre machen natürlich ein bisschen mehr Arbeit und man müsste sich mit der Thematik öfter befassen. Das könnte ja eventuell Entwicklung bringen.

Die Redezeit ist zu Ende.

Gut. Dann erkläre ich nur noch, dass wir uns hierbei enthalten werden.

(Beifall bei den LINKEN)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich jetzt über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dagegen ist dem Entschließungsantrag mit Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 7

Zwischenbilanz der sächsischen Studentenwerke

Drucksache 6/12060, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die CDU, danach folgen SPD, LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort. Frau Abg. Fiedler, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Plenum schon häufig über die sächsische Hochschullandschaft debattiert. Erfolge in der Spitzenforschung und die hervorragende Ausbildung für verschiedene Berufe gehören dabei zu ihren unverkennbaren Merkmalen. Damit unsere rund 110 000 Studenten erfolgreich und in einem angemessenen Zeitraum ihr Studium absolvieren können, braucht es vor allem drei Dinge: erstens eine gute eigene Motivation, zweitens ausgezeichnete Angebote in Lehre und For

schung und drittens gute soziale und – jeder erinnert sich vielleicht an seine eigene Studienzeit –kulturelle Rahmenbedingungen.

Für den dritten Punkt sind die Studentenwerke unverzichtbarer und kompetenter Partner. Sie bieten den Studenten in Sachsen eine leistungsfähige soziale Infrastruktur, so bei der Beantragung und Auszahlung von BAföG oder der angemessenen und bezahlbaren Unterbringung in einem der 16 Wohnheimkomplexe. Unsere Hochschulen werden immer internationaler und häufig sind die Studentenwerke erster Kontakt und wichtiger Begleiter für ausländische Studenten.

Damit die Studentenwerke ihr Leistungsangebot von Verpflegung, Wohnen, Studienfinanzierung, Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Kultur- und Kinderbetreu

ung anbieten können, brauchen sie neben ihren eigenen Einnahmen aus Leistungsentgelten, Mieten oder dem Beitrag der Studenten auch eine verlässliche Unterstützung des Landes. Hier haben wir die Mittel seit 2015 auf 10 Millionen Euro erhöht und seit 2017 noch um einen Investitionszuschuss von 2 Millionen Euro ergänzt.

Die Koalition hat durch die erhöhte finanzielle Unterstützung den Weg für die Studentenwerke freigemacht, ihr Leistungsangebot weiterzuentwickeln und zu ergänzen, beispielsweise in den Bereichen Vereinbarkeit von Familie und Studium durch die Erweiterung einer flexiblen Kinderbetreuung insbesondere auch während der Prüfungszeiten, Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung oder auch mehr Beratungsangebote für Studenten in schwierigen Lebenslagen.

Die Gruppe der Studenten ist heute wesentlich vielfältiger und damit sind es auch die Lebensumstände, die sie mitbringen. Wir nehmen wahr, dass der psychosoziale Beratungsbedarf in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Dank des erhöhten Zuschusses können die Studentenwerke auf diese Nachfrage mit deutlich mehr Beratungs- und Unterstützungsangeboten reagieren.

Eine der Hauptaufgaben ist die Versorgung der Studenten mit gesundem und preisgünstigem Essen, dessen Kosten aus eigenen Beiträgen und Umsätzen gedeckt werden. Der Freistaat wiederum ist für die Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich. Hier leisten die schon genannten Infrastrukturmittel wichtige Unterstützung, notwendige Ersatzinvestitionen anzuschaffen. Viele der 38 Mensen und Cafeterias sind saniert; zwei wichtige Mensasanierungen – die der Mensa Liebigstraße in Leipzig und der Mensa Bergstraße in Dresden – sind auf den Weg gebracht.

Dennoch ist die Bestandserhaltung ein fortlaufendes Thema, das uns auch in den kommenden Haushalten weiter begleiten wird. So wissen wir, dass die Bereitstellung der Infrastrukturkosten keine einmalige Sache bleiben darf. Viel ist in den letzten Jahren passiert – einige Herausforderungen wie der Bestandserhalt müssen jetzt noch angegangen werden.

Das trifft auch auf die Wohnheime zu. So besteht 20 Jahre nach der Erstsanierung auch hier der Bedarf zur Erneuerung und Modernisierung. Wir freuen uns, dass im Koalitionsvertrag des Bundes die Förderung studentischen Wohnraums und von Wohnheimplätzen Eingang gefunden hat. Wir werden alles daransetzen, dass diese Mittel auch sächsischen Studentenwohnheimen zugutekommen.

Ebenso wichtig für unsere Studentenwerke ist die Planungssicherheit über den staatlichen Zuschuss, da viele Maßnahmen eine Dauer von mehreren Jahren haben. Deshalb werden wir den Abschluss von mehrjährigen Zuschussvereinbarungen prüfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen mit dem Antrag und der heutigen Debatte die wichtige und unverzichtbare Arbeit der Studentenwerke für den Studienstandort Sachsen auch einmal in diesem Rahmen

würdigen. Andererseits ist es für die Studentenwerke wichtig, vonseiten des Landtags die Zusage zu erhalten, dass wir weiterhin Partner für die notwendige Weiterentwicklung sind und dafür die Rahmenbedingungen bereitstellen werden.

Deshalb werbe ich um Unterstützung unseres Antrags.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Mann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Nachbarfreistaat Thüringen findet noch bis morgen die Fachtagung des Deutschen Studentenwerks „Beratung“ statt – ein kurzer Titel, aber er zeigt auf, was sich hier verändert hat. Allein im vorletzten Jahr nahmen 32 000 Studierende das Angebot zur Einzelberatung und weit über 45 000 Studierende das zur Gruppenberatung in Anspruch.

75 % aller Studierendenwerke bundesweit bieten eine psychologische Beratungsstelle an und alle sächsischen Studentenwerke sind hier dabei.

Die Bedeutung dieses neuen, auch wachsenden und gefragten Angebotes ist bereits gewürdigt worden, aber ich will doch einmal kurz aus dem letzten Sozialbericht des Studentenwerkes zitieren: Die sozialen und psychologischen Beratungsangebote der Studentenwerke tragen zur Sicherung des Hochschulzugangs, des Verbleibs im Studium sowie zum erfolgreichen Studienabschluss bei. Sie bieten insbesondere Hilfestellung für Studierende mit Beratungsbedarf in besonderen Lebenslagen mit individuellen Problemstellungen oder für solche, die aus Familien mit nicht akademischem Bildungshintergrund an die Hochschulen kommen.

Wir können es auch kürzer fassen: Über die Studentenwerke organisieren wir Chancengleichheit und Teilhabe – ein Ansatz, der für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unverzichtbar wichtig ist. Genau deswegen sind wir der Überzeugung, dass es einen Unterschied macht, wer die Regierung stellt. Erst mit dem Regierungseintritt der SPD in Sachsen ist der Landeszuschuss für die Studentenwerke nach langer Talfahrt und zeitweiser Durststrecke wieder erhöht worden. Frau Fiedler hat gerade schon den schönen Erfolg referiert. Wir haben es geschafft, dass die Koalition 12 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung stellt, davon 10 Millionen Euro für laufenden Betrieb und 2 Millionen Euro für Investitionen, die gut angelegt sind. Im Vergleich zu 2014 ist das eine Verdopplung.

Dass dies gemeinsam gelungen ist, darüber können wir uns nach wie vor freuen, denn oft genug geraten die guten Errungenschaften zu schnell in Vergessenheit. Dies ist ein Grund, die heutige Debatte zu führen. Ein anderer ist, durchaus eine Zwischenbilanz zu ziehen; denn natürlich sind die Studentenwerke keine statischen Gebilde. Wir müssen die neuen Herausforderungen angehen. Dabei

kann der Bericht, den wir mit diesem Antrag begehren, als Datenbasis eine hilfreiche Unterstützung sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Herausforderungen sehen wir als Sozialdemokraten? Erstens, der Wohnungsmarkt in den Hochschulstädten. Hier, will ich explizit sagen, geht es nicht mehr nur um Dresden und Leipzig; dieser Wohnungsmarkt wandelt sich. Unsere Studentenwohnheime weisen sehr hohe Auslastungsquoten auf, punktuell wachsen schon Wartelisten an, an anderer Stelle wird ein Sanierungsstau überdeutlich. Dieser Wohnungsmarkt aber muss weiterhin sozial ausgestaltet sein. Ziel und Anspruch von uns ist es, dass sich Studierende auch künftig die Miete leisten können. Orientierung sollte dabei die Wohnungspauschale im BAföG sein; im Moment sind es gerade einmal 250 Euro.

Und, ja, perspektivisch wird auch die neue GroKo im Bund Positives bringen. Nach Jahren gibt es vom Bund das Bekenntnis zur Förderung studentischen Wohnraums. So heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Schaffung studentischen Wohnraums, unter anderem auch Wohnraumplätze, wollen wir fördern.“ So weit, so gut. Dies ist nur leider für Sachsen nicht ganz der entscheidende Punkt. Wir sollten deswegen auch aus Sachsen Energie darauf verwenden, dass bei den neuen Förderrichtlinien auch Sanierungen gefördert werden, um den Bestand zu erhalten.

(Beifall bei der SPD)

Für die sächsischen Studierenden wird ein anderer Fortschritt des Koalitionsvertrages wichtiger sein: die Ausgestaltung einer weiteren BAföG-Reform. Fakt ist, es gibt eine kleine Regel: Immer, wenn die SPD mitregiert, wird das BAföG erhöht, und das ist gut und wichtig für uns Sachsen;

(Beifall des Abg. Harald Baumann-Hasske, SPD)

denn sächsische Studierende sind überproportional häufig auf BAföG angewiesen.

Zum Dritten geht es uns in diesem Antrag auch um Kontinuität und Verlässlichkeit für die Angebote der Studentenwerke. Hier will ich vor allen Dingen die schon genannten Mensen und Cafeterias nennen. Auch hier gibt es einen Sanierungsstau. Als Koalition haben wir im letzten Haushalt bereits einen Einstieg gefunden, den es mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen zu verstetigen und auszubauen gilt. Zudem gehören Abschreibungsregeln auf den Prüfstand auch des Finanzministeriums. Ich persönlich kenne keine einzige Großküche, die 50 Jahre ohne Grundsanierung arbeitet. Schon ab 20 bis 25 Jahren Nutzung wird dies ineffizient und teuer und erfordert eigentlich eine schnelle Modernisierung. 28 Jahre nach der Wiedervereinigung und damals vielen erfreulichen Neubauten haben wir diese Grenze erreicht. Heute sind Investitionsmittel so günstig wie nie zu haben. Es ist also Zeit, zu handeln.

Noch einmal ein kleiner Rückgriff auf die sozialen Beratungsangebote. Eine Million der 10 Millionen Euro aus

dem Landeszuschuss fließt in diesen Bereich. Wie eingangs erwähnt, gibt es hier eine wachsende Nachfrage. Wenn wir so Maßnahmen unterstützen können, die zum Studienerfolg beitragen, die die Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigungen verbessern oder eben die Vereinbarkeit von Familie und Studium realisieren, dann ist das wirklich nachhaltig gut investiertes Steuergeld. Um es auch hier einmal kurz auf den Punkt zu bringen: Lieber eine lange Nacht der Hausarbeiten mehr als einen Studienabbruch mehr. Auch das, meine Damen und Herren, sichert uns die Fachkräfte von morgen.

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Zum Schluss ein Blick in die Zukunft und den Wandel der sächsischen Hochschullandschaft. Die Hochschulentwicklungsplanung 2025 hat die langen Linien vorgezeichnet. An einigen Standorten aber, zum Beispiel in Zittau und Görlitz, kommt es zu Studierendenzahlenverlagerungen. Andere Ziele wie Internationalisierung fordern auch von unseren Studierendenwerken neue Aufgaben ab. Kurzum: Was wir in der Hochschulentwicklungsplanung 2025 vorgeben, muss bei den Studentenwerken nachvollzogen werden. Deshalb ist es wichtig, auch hier eine langfristige Vereinbarung zu schließen, um Planungssicherheit zu schaffen.

Genau das steht im Beschlusspunkt IV des Ihnen vorliegenden Antrages. Bereits im Koalitionsvertrag ist dieser Aspekt verankert, und heute verstärken wir diesen Auftrag an die Staatsregierung. Für die SPD-Fraktion möchte ich klar und deutlich sagen, dass wir mehr als zwei Jahre eines Doppelhaushalts meinen. Wenn es dafür weiterer rechtlicher Grundlagen bedarf, dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, sich innerhalb der Staatsregierung darüber zu verständigen und dies zu diskutieren. Deshalb erinnere ich mit Blick auf den temporär verwaisten Platz des Finanzministers auf die neue Herangehensweise und Qualität der Zusammenarbeit in der Koalition. „Ermöglichungsministerium“ nannte es unser Ministerpräsident.

Klar will ich aber auch sagen, dass eine solche Vereinbarung für beide Seiten einen Gewinn bringen muss. Es kann keinen Zwang zum Abschluss geben. Uns sollte aber allen bewusst sein, dass wir die strukturellen Voraussetzungen für einen Abschluss schaffen müssen.

Vielen Dank.