Zu den zahlreichen Neuerungen, die ins Kulturraumgesetz aufgenommen wurden, gehören die kulturelle Bildung, die Begrenzung der Wahlperioden im Kulturbeirat, die Möglichkeit des Beitritts der Oberzentren in den Kulturraum, die Festsetzung der Mindestsumme – Herr Günther hat das dankenswerterweise gewürdigt –, die Strukturmittel, die anders als die Investmittel vergeben werden, der Bericht des Kultursenates über die Kulturförderung.
Gestatten Sie mir diesbezüglich noch eine Anmerkung, weil so argumentiert wurde, als ob man den Kultursenat damit überfordern würde. Dazu empfehle ich einen Blick in das Gesetz über den Kultursenat – Zitat –: „Der Kultursenat hat insbesondere die Aufgabe, zu grundlegenden kulturpolitischen Fragen Stellung zu nehmen.“ Weiter heißt es: „Er begleitet die Förderpolitik des Landes und der Kommunen für Kunst und Kultur beratend und spricht Empfehlungen über inhaltliche und regionale Schwerpunktsetzungen aus.“ Ich denke, darauf baut unser Vorschlag, dies in das Kulturraumgesetz aufzunehmen, wunderbar auf.
Wir haben uns gegen eine Dynamisierung entschieden. Das hat den Grund, dass die beste Dynamisierung, die das Kulturraumgesetz erfahren kann, in den letzten zwei Haushalten geschehen ist, in denen es immer eine deutliche Aufstockung des Ganzen gab,
und ich denke, dass es jedes Mal an uns selbst als Politiker liegt, das Kulturraumgesetz mit seiner finanziellen Ausstattung in jeder Haushaltsverhandlung auf den Prüfstand zu stellen.
Ich würde gern noch ein Wort zu den Landesbühnen sagen. Es ist kein ganz einfaches Thema, das weiß ich. Wir haben miteinander gerungen, wie ein Weg aussehen
kann, und werden uns auch noch weiter mit diesem Thema beschäftigen, denn das eine ist: Wie sieht das Konzept der Landesbühnen perspektivisch aus? Wir sind einen Weg gegangen – wie kommt dieser an? Wir müssen also evaluieren. Das andere ist, dass wir auch mit dem Kulturraum und der Sitzgemeinde im Gespräch über die weitere finanzielle Ausgestaltung bleiben müssen.
Aber ich sage auch: Wir sind Kulturpolitiker und haben uns vor mehreren Jahren für diesen Weg entschieden. Es ist nicht fair, eine Kultureinrichtung auf diesem Weg loszuschicken und sie dann mittendrin zu stoppen und zu sagen, dass wir an dieser Stelle nicht weitermachen. Wir müssen einen Weg finden, der sowohl für die Kulturräume als auch für die Landesbühnen gangbar ist.
Eine letzte Anmerkung: Es ist viel über die Personalkosten, insbesondere von Theatern und Orchestern, gesprochen worden. Allein in dieser Legislaturperiode – wir müssen es nur zusammenzählen – sind 18 Millionen Euro mehr in die Kulturräume geflossen.
Trotzdem haben wir das Problem der Haustarifverträge. Das heißt für uns in der Analyse, dass das Geld offensichtlich nicht an den richtigen Stellen angekommen ist. Wir werden uns im Rahmen der Haushaltsverhandlungen – dies ist für uns ein Thema – überlegen müssen, wie wir dieses Problem noch einmal gezielt angehen können; denn es ist schon richtig, dass wir für Haustarifverträge, die teilweise mit 20 % oder mehr unter den Normaltarifen liegen – wenn ich das einmal so sagen darf, denn Haustarifverträge sind auch Tarifverträge, auch das gehört zur Wahrheit –, einen Weg vorschlagen müssen. Aber auch dieser ist nur in einem partnerschaftlichen Austausch möglich; denn das ist keine alleinige Ausgabe des Landes, sondern muss in Diskussionen mit der kommunalen Ebene gefunden werden.
Wir haben einen Entschließungsantrag; Herr Ursu hat ihn dankenswerterweise schon vorgestellt. Dieser Entschließungsantrag hat vor allem auch den Sinn, dass sich einige Bereiche der Evaluierung nicht im Kulturraumgesetz niederschlagen, sondern in der Kulturraumverordnung, und wir können die Staatsregierung nur bitten, dies bei der Überarbeitung der Kulturraumrichtlinie mit anzugehen. Das schlägt sich im Entschließungsantrag nieder, beispielsweise darin, dass die Datenbasis um ein Jahr nach hinten oder nach vorn verlegt wird – je nachdem, wie man es sieht –, sodass schneller Planungssicherheit für die Kulturräume gegeben ist.
Zum Schluss: Ich habe mit einem Zitat von Hans Joachim Meyer begonnen und stelle dem Landtag gern zum Schluss ein weiteres vor. Er sagte: „Ganz wichtig war deshalb in Bezug auf das Kulturraumgesetz, in Sachsen zu einem politischen und fiskalischen Realismus und zu einem belastbaren Willen zur Zusammenarbeit zu kommen.“
Ich denke, diese Idee, den Gedanken des Zitates nimmt auch der vorliegende Gesetzentwurf der Koalition auf. Wir schlagen Ihnen einen Gesetzentwurf vor, weil wir zum einen die dichte und vielfältige Kulturlandschaft in Deutschland erhalten wollen, aber zum anderen auch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung eröffnen wollen. Diesen Anspruch werden wir, wie ich bereits sagte, auch in zukünftige Debatten, unter anderem zum Haushalt, mitnehmen.
Das war Frau Kollegin Fiedler. Sie eröffnete die zweite Rederunde. Gibt es in dieser Runde weitere Wortmeldungen? – Diese kann ich nicht erkennen. Damit kommt nun die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort hat Frau Staatsministerin Dr. Stange.
Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine hitzige Debatte – nicht zum ersten Mal – zum Kulturraumgesetz, aber auch eine gute Debatte, wenn man davon absieht, dass der eine oder andere manchmal die Welt nur schwarz sieht. Ich denke, beim Kulturraumgesetz haben wir keinen Grund, die Welt nur schwarz zu sehen,
deshalb bin ich vor allem für die Beiträge dankbar, die Anregungen gegeben und den Weg, den wir bis jetzt gegangen sind zur Evaluierung, zur Veränderung des Kulturraumgesetzes, aber vor allem auch, um das Kulturraumgesetz als solches zu erhalten, bekräftigt haben.
Lassen Sie mich etwas vorausschicken: Aline Fiedler hat gerade deutlich gemacht, dass es ein wenig schade ist, dass wir zwar ein kulturpolitisches Thema haben, aber eigentlich nur über Strukturen und über Geld sprechen, das damit zusammenhängt. Das liegt in der Natur der Sache. Da aber hier so viel über Theater und Orchester gesprochen wurde, möchte ich nur einige wenige Zahlen – ich habe gerade noch einmal recherchiert – nennen. Wenn wir uns einmal den Kulturraum Mittelsachsen– Erzgebirge ansehen – ein sehr großer Kulturraum –, dann wurden im Jahr 2017 – die aktuelle Förderliste ist noch nicht einsehbar – 32 Museen und 28 Kirchenmusikinstitutionen oder -projekte gefördert neben den Theatern – und vieles andere mehr. Aber allein schon diese Zahlen zeigen in diesem Kulturraum, dass neben Theatern und Orchestern noch eine ganze Menge mehr gefördert wird.
Ich möchte das auch kurz für den Kulturraum Oberlausitz–Niederschlesien nennen, denn Hanka Kliese hatte auf die Besonderheit dieses Kulturraums hingewiesen: Wir haben im Kulturraum Oberlausitz–Niederschlesien
13 Bibliotheken, die gefördert werden, 18 Museen und – ich habe bewusst einmal in die Liste der Projekte geschaut – 42 Projekte, die teilweise nur einmaligen und teilweise längeren Charakter haben, die in diesem Kulturraum neben vielem anderem gefördert werden. Diese
wenigen Zahlen der Möglichkeiten, die die Kulturräume haben, um mit dem Kulturraumgesetz ihre Institutionen zu fördern, zu erhalten und weiterzuentwickeln, bitte ich, nicht aus dem Blick zu verlieren, wenn wir über das Kulturraumgesetz und die Mechanismen sowie die Finanzierung des Kulturraumgesetzes diskutieren.
Genau das ist es, was uns dazu bewogen hat zu sagen: Ja, das Gesetz muss regelmäßig in seiner Praxis evaluiert werden: Wie wird es in der Praxis umgesetzt? Aber ändere niemals ein gut laufendes System. Deshalb – das habe ich bereits vor einigen Monaten hier gesagt – wird es auch eine vorsichtige Novellierung des Kulturraumgesetzes geben; denn ein Punkt, der mir bei der ganzen Diskussion vonseiten der Opposition – insbesondere, Herr Sodann, auch bei Ihren Vorschlägen; ich komme gleich noch einmal darauf zurück – ein wenig zu kurz kommt, ist, dass wir es mit einem sensiblen Gesetz zu tun haben, das auf der einen Seite der kommunalen Selbstverwaltung so viel Freiheit wie möglich und natürlich auch Rechte geben möchte – es ist ihr Recht, über die Kulturförderung selbst zu entscheiden –, aber auf der anderen Seite auch das Recht, ein gemeinsames kulturpolitisches Ziel im Land umzusetzen, indem wir als Land Geld geben, um Kultur zur Pflichtaufgabe zu machen. Dieses sensible Gebilde zwischen dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung und einem gemeinsamen kulturpolitischen Interesse im Land, das durch dieses gemeinsame Gesetz ausgedrückt wird, müssen wir beachten, wenn wir es novellieren und anpacken, damit wir es nicht aus dem Gleichgewicht bringen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin! Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Dr. Stange, würden Sie mir insofern recht geben: Sie haben gerade genannt, was alles in den einzelnen Kulturräumen gefördert wird und wie glücklich man darüber sein könne: 13 Bibliotheken dort, 32 Museen da, Kirchenmusik etc., Theater und Orchester.
Ob die Kulturräume mit diesen Aufgaben nicht doch leicht überfrachtet würden – mit den momentanen Finanzen, die die Staatsregierung ihnen mit den 94,7 Millionen Euro gibt, und ob überhaupt eine tarifgerechte Bezahlung in all den Institutionen möglich ist.
Lieber Herr Sodann, ich freue mich erst einmal, dass Sie von tarifgerechter Bezahlung in allen Institutionen gesprochen haben, nicht nur bei Theatern und Orchestern. Daher kann ich mir ersparen, es noch einmal zu erwähnen,
da es mir auch etwas kurz gesprungen ist; auch wenn es richtig ist, dass wir über die tarifgerechte Bezahlung in Theatern und Orchestern sprechen, die mir gleichermaßen am Herzen liegt. Sie werden sich vielleicht daran erinnern, Herr Sodann,
dass ich es war, die vor fast genau zehn Jahren gesagt hat: Haustarifverträge sind tickende Zeitbomben. Deswegen sollten wir aus den Haustarifverträgen heraus.
Wir haben schon einmal – das haben Sie vielleicht vorhin bei Ihrer Rechnung vergessen –, und zwar in den Jahren 2005 und 2006, in der ersten Großen Koalition, die Kulturraummittel um 10 Millionen Euro angehoben. Wir haben mit der damaligen Entfristung des Kulturraumgesetzes, im Jahr 2007, den Kulturräumen den Auftrag gegeben, Kulturentwicklungspläne auf den Weg zu bringen, um aus diesen Haustarifverträgen herauszukommen.
Das Kulturraumgesetz enthält deshalb Strukturmittel, die es ermöglichen, solche strukturellen Veränderungen vorzunehmen und vernünftige Kulturentwicklungspläne zu erstellen. Ich mache einen Strich darunter, Herr Sodann: Ich stimme Ihnen zu – das haben wir auch von den Koalitionsfraktionen gehört –, dass wir natürlich, und zwar sowohl auf der Seite der Kommunen und Landkreise als auch auf der Seite des Landes, gern noch mehr Geld zur Förderung der Kultur hineingeben würden. Nur, der Haken daran ist – das sage ich gebetsmühlenartig seit Monaten –, dass weder Sie noch ich, noch der Landtag entscheidet, ob die Mittel, die wir hier beschließen, bei den Institutionen ankommen, die Ihnen vielleicht wichtig sind.
Denn wir haben es nicht in der Hand, sondern die Kulturräume – da sind die Fachbeiräte, die Konventsvorsitzenden, die Landräte, die natürlich mit den Kreisräten, die bereits im Konvent sitzen, bestimmen – entscheiden, was und in welcher Höhe sie fördern.
Selbst wenn wir, Herr Sodann, es schaffen würden – ich habe gerade von den Koalitionssprechern gehört, dass wir uns im Rahmen der Haushaltsberatungen noch einmal darüber verständigen werden; im Zukunftspaket steht es auch drin, dass wir über das Kulturraumgesetz reden wollen –, 10 Millionen Euro – oder lassen wir es Ihre 17 Millionen Euro sein – auf das Kulturraumgesetz draufzusatteln, dann werden Sie es trotzdem nicht garantieren können, dass die Theater und Orchester nach Tarif zahlen.
Die Kulturräume vor Ort entscheiden, was sie mit diesem Geld machen; es sei denn, uns fällt dazu etwas sehr Kluges – wir sind gerade dabei, unseren Kopf rauchen zu lassen, um das zu erreichen – ein. Aber wir müssen es mit der kommunalen Seite machen, denn die kommunale Seite ist letztlich der Träger der Kultureinrichtungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte das Kulturraumgesetz und die vorliegende Novellierung, die auf der Grundlage des Evaluationsberichtes und der Expertenanhörung zustande gekommen ist, für einen sehr wichtigen Schritt. Es ist ferner wichtig, dass wir die Praxis zur Anwendung des Kulturraumgesetzes verbessern und weiterentwickeln. Die Kritik an der Evaluationskommision haben wir gehört. Allerdings bitte ich zu beachten, dass wir nicht nur interne Vertreter in der Evaluationskommission hatten, sondern sehr wohl auch externe Experten, bis hin zum Sachverständigen für Statistikfragen des Kulturausschusses der KMK. Wir hatten Frau Prof. Weiske von der TU Chemnitz, die als Wissenschaftlerin ausdrücklich von Herrn Prof. Voigt vorgeschlagen wurde, und wir hatten Herrn Prof. Hartwig Lüdtke, den Vizepräsidenten der Deutschen UNESCOKommisson, in dieser Evaluationskommission sitzen – neben den anderen, die hier schon genannt wurden.
Ich möchte mich deswegen auch bei dieser Kommission sehr bedanken, weil – darauf hat Aline Fiedler gerade noch einmal hingewiesen – das Kulturraumgesetz eine sächsische Besonderheit ist. Deswegen möchte Herr Prof. Voigt auch gern das Kulturraumgesetz novellieren bzw. evaluieren. Es ist nicht so einfach, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Experten außerhalb Sachsens, zu finden, die mit dem Mechanismus des Kulturraumgesetzes und mit der Praxis der Umsetzung so vertraut sind, dass wir eine Evaluierung erhalten, die uns bei der Weiterentwicklung hilft.
Deswegen war die Mischung, auch mit den kommunalen Vertretern und mit den Vertretern der Landeskulturverbände, wichtig für diese Evaluierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben noch andere Gesetzentwürfe vorliegen. Ich möchte dazu nur kurz etwas sagen: Der Vorschlag der Fraktion
DIE LINKE, im Gesetz die Regeln für die regionale Bedeutung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen festzuschreiben, greift meines Erachtens zu kurz und greift auch in die kommunale Selbstverwaltung ein, die selbst die Regeln der regionalen Bedeutung festschreiben sollte.