Protocol of the Session on February 1, 2018

Herangehen für die ostdeutsche Landwirtschaft im Interesse von Umwelt- und Naturschutz, aber auch im Interesse der Entwicklung unserer ländlichen Räume. Das war für mich ein großer Erfolg.

(Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller)

Wir werden nun in eine Phase kommen, in der die Diskussion immer schärfer wird; das weiß ich. Wir werden über die inhaltliche Ausgestaltung der zukünftigen gemeinsamen Agrarpolitik immer heftiger diskutieren, weil – wie schon beschrieben – die Interessenlagen sehr unterschiedlich sind.

Genau deshalb war es richtig, dass wir bereits vor zwei Jahren begonnen haben, über die Verwaltungstechnik zu diskutieren. Wenn jetzt plötzlich Vorschläge aus allen Richtungen kommen, weil man glaubt, jetzt noch Grundlegendes an den Vorschlägen ändern zu müssen, dann ist es einfach ein falscher Weg. Wenn wir heute unser ELERRESET vorstellen würden, dann hätten wir keinerlei Chancen, dort überhaupt etwas im Interesse unserer Kommunen, unserer ländlichen Bevölkerung und unserer Landwirtschaft zu verändern. Deshalb sind wir sehr froh über das Feedback der Kommission, das wir in den letzten Wochen bekommen haben.

Wir haben nicht nur ein Feedback begonnen, dass sie viele unserer Vorschläge im ELER-RESET umsetzen wollen, das heißt, zumindest dem Parlament und dem Rat vorschlagen werden. Sie haben uns regelrecht aufgefordert, weitere Vorschläge zu unterbreiten, um dieses jetzt zu installierende System noch weiter auf die Belange des ländlichen Raumes und die Umsetzbarkeit auszurichten.

Auch dafür bin ich sehr dankbar, und in diesen Prozess werden wir uns im Interesse unserer ländlichen Räume weiter intensiv einbringen.

Meinen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.)

Da die Rede jetzt beendet ist, können wir keine Zwischenfrage mehr zulassen.

Das war Herr Staatsminister Thomas Schmidt. Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen.

Wir kommen zu

Zweite Aktuelle Debatte

Informieren, nicht kriminalisieren – Straftatbestand der

„Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ endlich abschaffen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Als Antragstellerin hat zunächst die einbringende Fraktion DIE LINKE das Wort. Danach geht es weiter mit den Fraktionen CDU, SPD, AfD, GRÜNE und der Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Buddeberg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 24. November letzten Jahres sorgte ein Urteil für Aufsehen und mediale Berichterstattung: Die Gynäkologin Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 6 000 Euro verurteilt.

Grundlage dafür war und ist der § 219 a Strafgesetzbuch, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Man fragt sich vielleicht, was da passiert ist, und stellt sich vor, dass sie auf ihrer Webseite große, grelle Werbeanzeigen geschaltet hat.

Das war aber gar nicht der Fall, sondern auf Frau Hänels Webseite befand sich unter der Rubrik Frauengesundheit das Wort „Schwangerschaftsabbruch“. Dort konnten dann per Mail allgemeine Informationen zum Thema angefordert werden. Verknüpft war das Ganze mit dem Hinweis, dass auch ihre Praxis Abbrüche durchführt. Genau dieser Hinweis war der Stein des Anstoßes bzw. der Grund für die Verurteilung. Es war nicht die erste Anzeige gegen Frau Hänel, aber die erste, die nicht eingestellt wurde und zu einer Verurteilung führte.

Der § 219 a ist nicht neu, genauer gesagt ist er aus dem Jahr 1933; das wird in dieser Debatte auch noch eine Rolle spielen. Da kann man fragen: Warum kommt die Forderung nach seiner Abschaffung erst jetzt? Das hat damit zu tun, dass der Paragraf neuerdings an Bedeutung gewinnt, weil extreme Abtreibungsgegnerinnen und -gegner ihn benutzen, um ganz gezielt Ärztinnen und Ärzte anzuzeigen, zu belästigen und einzuschüchtern.

Ich muss schon sagen: Das Vorgehen und die Wortwahl dieser Leute lassen Zweifel an ihrer ethischen Grundhaltung aufkommen. Denn was sind das für Menschen, die einen Begriff wie Babycaust etablieren, abgeleitet von dem Wort Holocaust? Der Schwangerschaftsabbruch wird damit auf eine Stufe mit Naziverbrechen gestellt und zugleich der Massenmord an Jüdinnen und Juden relativiert.

(Beifall bei den LINKEN)

Das Wort Babycaust hat Kristina Hänel selbst zum Unwort des Jahres 2017 vorgeschlagen. Es hat viel Unterstützung erhalten. Die meisten werden es wissen, dass sich die Jury dann anders entschieden hat. Das Unwort des Jahres wurde „alternative Fakten“.

Aber auch das passt eigentlich hervorragend zu dieser Debatte. Wenn man sich die Webseite www.babycaust.de anschaut – ich habe mir das in Vorbereitung auf diese Debatte angetan –, dann sieht man, wie dort in reißerischer, diffamierender Art Horrorgeschichten über

Schwangerschaftsabbrüche erzählt werden und eine explizite Hetzkampagne gegen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt wird, die dort nach Postleitzahlen aufgelistet sind.

(Dr. Kirsten Muster, fraktionslos, steht am Mikrofon.)

Genau das wird zu einem ganz konkreten Problem: Wenn eine ungewollt schwangere Frau sich informieren will, findet sie durch das Werbeverbot im Internet nicht die sachlichen Informationen und Hinweise zu Praxen und Kliniken, die sie sucht. Stattdessen ist sie unseriöser Hetze ausgesetzt.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. – Wir haben es hier zu tun mit einem Mangel an Information und einem Übermaß an Desinformation. Genau dazu führt der § 219 a.

Neben der Desinformation gibt es einen zweiten Grund, warum ein freier Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen nötig ist. Nach geltendem Recht ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung eine unabdingbare

Voraussetzung für einen Abbruch. Das kann ja sinnvoll sein – auch wenn wir nicht für die verpflichtende Beratung sind –, wenn sie dazu dient, Frauen zu unterstützen, die sich in problematischen Lebenssituationen befinden. Die Frage nach einer Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft sollte nicht aus einer Notsituation heraus getroffen werden.

De facto führt es aber gerade dazu, dass die Beratungsstellen entscheiden, welche Praxen und Kliniken benannt werden. Es ist dann die einzige Informationsquelle, weil die Ärztinnen und Ärzte aus Angst vor Strafverfolgung

die Hinweise von ihren Webseiten nehmen. Das ist hochproblematisch; denn auch heute noch gibt es Frauenärztinnen und -ärzte, die ungefragt ein Ultraschallbild erstellen und die Frauen auffordern, das Kind auszutragen. Ja, das mögen Ausnahmen sein, aber dennoch gibt es keinen Paragrafen, der diesem Psychoterror Einhalt gebietet.

Auch und gerade bei Schwangerschaftsabbrüchen müssen Frauen die freie Arztwahl haben und sich medizinisch und sachlich richtig informieren können. Genau so steht es in der Petition, die Kristina Hänel dem Bundestag übergeben hat und die über 150 Personen unterschrieben haben.

Jetzt ist Bewegung in die Sache gekommen. Es gibt eine Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen zur Abschaffung des § 219 a, die aktuell beraten wird.

Die Fraktion DIE LINKE hat im Sächsischen Landtag einen Antrag eingebracht, der die Staatsregierung auffordert, diese Initiative zu unterstützen. Wir brauchen mehr Informationsfreiheit, wir brauchen mehr Selbstbestimmung, wir brauchen mehr mutige Frauen wie Kristina Hänel.

(André Barth, AfD: Wir brauchen mehr Kinder in Deutschland, das ist das Entscheidende!)

Was wir nicht brauchen, ist der § 219 a. Er gehört abgeschafft..

(Beifall bei den LINKEN)

Als Antragstellerin hat die Fraktion DIE LINKE die Debatte eröffnet.

(Zurufe von den LINKEN – Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Anhaltende Unruhe)

Auf Frau Kollegin – – Sie haben bald Gelegenheit, die Diskussion mit anderen Methoden weiter auszutragen. – Es folgt in der ersten Rednerrunde die Fraktion CDU; das Wort ergreift Frau Kollegin Kuge.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Frau Buddeberg, ist es denn wirklich ethisch in Ordnung, Leben zu töten?

(Unruhe im Saal)

Natürlich sind wir gegen eine Änderung oder gar Abschaffung dieses Paragrafen; er gehört unverzichtbar zum Schutzkonzept und zum Grundrecht von ungeborenem Leben.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Seit 1933! – Zuruf des Abg. André Barth, AfD – Weitere Zurufe)

Für Ihre Bundesinitiative wird es von uns ein klares Nein geben;

(Beifall bei der CDU)

denn wer diesen Paragrafen ersatzlos aufheben möchte, der muss in Zukunft in Internet, Fernsehen und Zeitschrif

ten mit offener Werbung für eine Abtreibung rechnen. Es darf kein Geschäftsmodell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht.

(Beifall bei der CDU und des Abg. André Barth, AfD)