Protocol of the Session on December 14, 2017

demokratischen Grundordnung zu bekennen, dann ist das ein Armutszeugnis. Stellen Sie sich mal vor, die drei Richterinnen hätten es heute abgelehnt, den Eid abzulegen. Etwas anderes ist das nicht. Sie wollen Geld vom Staat, und dann können Sie auch einmal für den Staat eine Erklärung abgeben. Das schaffen Sie nicht aus gutem Grund: weil Sie nämlich in vielen Fällen nicht hinter dem Grundgesetz stehen.

(Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE)

Recht vielen Dank und einen schönen Tag!

(Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, GRÜNE: An Ihrer Verfassungstreue würde ich aber erheblich zweifeln!)

Für die Einbringerin, die AfD-Fraktion, sprach Herr Spangenberg. Jetzt geht es in die erste Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und die Staatsregierung. Für die CDU spricht Kollege Kiesewetter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich muss mich erst einmal sammeln und sortieren. Wir diskutieren ja heute hier über die Große Anfrage der AfD zu zweieinhalb Jahren Geschäftsbereich SMGI beim Sozialministerium. Die Beantwortung auf 136 Seiten widmet sich dem umfangreichen Fragenkatalog zu den drei Themenfeldern Gleichstellung, Integration und Demokratieförderung.

An dieser Stelle gilt zunächst mein herzlicher Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsbereich für das umfangreiche Material. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und bildet eine gute Grundlage zur weiteren Diskussion und zur inhaltlichen Fortentwicklung.

(Beifall bei der CDU, den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Ich möchte mich schwerpunktmäßig bei meinen Ausführungen auf den Bereich der Integration konzentrieren, der in der Einbringungsrede noch nicht angesprochen wurde, aber gleichwohl wesentlicher Bestandteil der Großen Anfrage ist. Zu den Bereichen Gleichstellung und Demokratieförderung werden meine Kolleginnen aus der Koalitionsfraktion noch entsprechend ausführen.

Die Anfrage sieht ja bereits die Organisationsstruktur des Geschäftsbereiches beim Sozialministerium kritisch und widmet sich zuerst fiskalischen und organisatorischen Fragestellungen vor dem fachlichen Inhalt und das verbunden mit dem Ziel, sodann im auch vorliegenden Entschließungsantrag, der hier noch folgt, kurzerhand die komplette Abschaffung des Geschäftsbereiches zu fordern.

Warum diese Organisationsform so besteht, ist bereits in der Beantwortung ausführlich dargelegt und erläutert. Trotzdem ist aus meiner Sicht nochmals eine Standortbestimmung nötig.

Deutschland ist ein Einwanderungsland, und das seit Langem. Immer wieder hat sich die Zusammensetzung der Bevölkerung auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland durch Einwanderung, Flucht und Arbeitsmigration verändert. Die deutsche Gesellschaft ist heute so vielfältig wie wohl niemals zuvor. Die Haltung der Bevölkerung dazu ist höchst unterschiedlich. Während die einen Potenziale erkennen und für die Gestaltung von Gesellschaft und Demokratie nutzen, fürchten andere den Verlust von Identität und vertrauten Werten.

Auf der Grundlage der Erkenntnis, dass Migration globale europäische und deutsche Realität ist und bleiben wird, sind wir der Ansicht, dass Politik, Wirtschaft und gesellschaftliche Institutionen Migrations- und Integrationsprozesse gestalten müssen. Die Lebenswirklichkeit kann nicht ignoriert werden und gerade deshalb war und ist es so wichtig, eine eigene und besondere Struktur für diese Aufgabe zu schaffen. Im Übrigen geht das einher mit allen anderen Bundesländern, die ähnliche Strukturen auf Landesebene jeweils vorhalten.

Die bislang auf den Weg gebrachten Maßnahmen und Aktivitäten sind in der Beantwortung der Großen Anfrage bereits ausführlich dargelegt. Wir fördern beispielsweise Spracherwerb. Wir unterstützen die Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung. Wir bieten Erstorientierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Zur Ressort- und Verwaltungsebene übergreifenden Koordination, Abstimmung und Bearbeitung von verschiedenen Fragestellungen wurden Formate wie das Verbändegespräch und der Lenkungsausschuss Integration Asyl etabliert und vieles mehr.

Was ist in diesem Zusammenhang wichtig? Grundsätzlich bleibt für mich festzustellen: Die Arbeitsaufnahme in diesem Bereich erfolgte in einer sehr turbulenten Zeit. Die Flüchtlingskrise begann zu dieser Zeit, setzte sich dann sehr schnell fort. Viele Maßnahmen sind auf den Weg gebracht worden. Es musste teils ad hoc auf die Bedarfsentwicklung reagiert werden. Hinzu kommt eine sehr

dynamische Rechtsentwicklung im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts auf Bundesebene in den letzten zweieinhalb Jahren. Hier waren immer wieder auch auf Landesebene Anpassungen bei Fördermaßnahmen nötig. Im Ergebnis steht heute ein doch recht bunter Strauß an Fördermaßnahmen und Integrationsangeboten, die flächendeckend sehr gut angenommen werden.

Die Richtlinien sind zum Teil überzeichnet. Das zeigt, dass es richtig war, wie wir die Aufgaben angegangen sind. Die Integrationsaufgabe bleibt auch zukünftig ein zentrales Thema, welches es konsequent zu bearbeiten und zu steuern gilt.

Insoweit ist für mich der Ausblick an dieser Stelle auch interessanter als der Rückblick. Wie könnte es also in den kommenden Jahren weitergehen?

Der Bund hat zwischenzeitlich viele neue Regelungen auf den Weg gebracht – das Integrationsgesetz beispielsweise –; weitere Regelungen werden folgen, das ist sicher. Es ist nunmehr wichtig, unsere landesrechtlichen Integrationsangebote, welche sich immer subsidiär zu denen des Bundes ausrichten müssen, zu evaluieren und am aktuellen Bedarf orientiert fortzuschreiben. Bislang lag der Fokus aus nachvollziehbaren Gründen natürlich auf dem Personenkreis der humanitär Zugewanderten. Ich wünsche mir, dass wir zukünftig das Thema Integration noch mehr vom Arbeitsmarkt her denken. Unser Fokus muss also verstärkt auf gesteuerte Zuwanderung ausgerichtet werden.

Dazu sollten zielgerichtet Bedarfe am Arbeitsmarkt in Abstimmung mit anderen Ressorts der Wirtschaft und der Bundesagentur für Arbeit identifiziert und Fördermaßnahmen darauf ausgerichtet werden. Mich erfreut in diesem Zusammenhang besonders das neue Instrument der berufsbezogenen Sprachförderung, welches als neues Angebot in der Richtlinie Integrative Maßnahmen Eingang gefunden hat.

Maßstab für die Weiterentwicklung von Landesintegrationsangeboten soll die Frage sein, inwieweit diese im konkreten Einzelfall zur Überwindung migrationsspezifischer Vermittlungshemmnisse am Arbeitsmarkt dienen können. Das neue ZIK wird hierfür sicherlich gute Ansätze bieten.

(André Wendt, AfD, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich würde gern weiter ausführen; so spektakulär ist es nicht.

(Heiterkeit des Abg. Christian Piwarz, CDU)

Lassen Sie mich noch kurz auf die in der Anfrage und im vorliegenden Entschließungsantrag aufgegriffene und zu Unrecht gescholtene Einbürgerungskampagne eingehen. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gehört zu einem erfolgreichen Integrationsprozess. Er ist Zeichen der Zugehörigkeit zu Deutschland und der wechselseiti

gen Verantwortung zwischen Bürger und Staat. Er drückt das Bekenntnis zu unserem Land und zu den Werten des Grundgesetzes aus. Daher setzt die Einbürgerung auch den Erfolg bei Sprache und Einbürgerungstest voraus. Wir stehen für eine klare Einbürgerungsperspektive von Anfang an. Deshalb ist es auch so wichtig, Menschen, die die jeweiligen Voraussetzungen dafür erfüllen, aktiv anzusprechen und für die deutsche Staatsbürgerschaft zu werben.

Was bleibt als Fazit? Für die Koalition steht ein starker gesellschaftlicher Zusammenhalt im Zentrum unseres politischen Handelns. Dabei bleibt die Integration derjenigen Menschen, die zu uns kommen und zu uns gekommen sind, eine Daueraufgabe, der wir uns stellen müssen. Wir wollen eine gerechte Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte ermöglichen. Mit klaren Regelungen und dem Grundsatz des Forderns und Förderns ist Deutschland und Sachsen auch im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt. Der Geschäftsbereich SMI leistet hier eine wertvolle Arbeit. Das soll auch so bleiben und in diesem Sinne lehnen wir auch den kommenden Entschließungsantrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Herr Kollege Kiesewetter. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Nagel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Große Anfrage zur Halbzeitbilanz der Ministerin für Gleichstellung und Integration und vor allem der beiliegende Entschließungsantrag machen in plumper Weise klar, was klar war: Die AfD will das Ministerium abschaffen. Mit Gleichstellung, Integration und Demokratieförderung will man bei der AfD nichts zu tun haben. Die sollen entweder getilgt oder bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt werden.

Wir aber sind der Meinung: Das kleine Ministerium hat in den vergangenen drei Jahren mit einer überaus prekären Besetzung und Ausstattung zahlreiche wichtige und richtige Projekte auf den Weg gebracht; es hat an vielen Stellen vor allem im Bereich der Integrations- und Migrationspolitik Pionierarbeit geleistet und dieses Land damit etwas lebenswerter gemacht.

Ich muss es Ihnen nicht erzählen – das zeigt auch die Kleine Anfrage und vielleicht haben Sie es selbst erlebt –: Die Ministerin war bei zahlreichen Terminen vor Ort, hat Menschen Mut gegeben, hat Engagement für ein gleichberechtigtes und solidarisches Miteinander in Sachsen symbolisch unterstützt und viele Brücken gebaut. Dafür gebührt ihr und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein großer Dank auch seitens der Linksfraktion.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD, den GRÜNEN und ganz vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung)

Ich will es noch einmal deutlich machen: Wir sprechen hier nicht über gesellschaftliche Randfragen, über „Orchideenthemen“ oder sonstiges Gedöns; wir sprechen hier auch nicht über ideologisch ausgerichtete Arbeit, wie es die AfD-Fraktion in ihrem Entschließungsantrag behauptet. Nein, wir sprechen im Hinblick auf die Arbeitsbereiche des SMGI über existenzielle Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und des sozialen Friedens – ein Frieden, den insbesondere die AfD und ihre Helfershelfer immer wieder betonen.

Lassen Sie mich am Anfang, bevor ich mich der Großen Anfrage widme, ein konkretes Beispiel in Bezug auf den Entschließungsantrag und die Große Anfrage herausgreifen, die berühmten Bierdeckel. Wenn Sie als Antragsteller die Antworten auf Ihre Anfragen gelesen hätten, dann würden Sie auch nicht derart abstruse Konsequenzen ziehen, wie man es im Entschließungsantrag lesen kann. Die AfD schreibt: „Beispielsweise wurde auf den Bierdeckeln des SMGI behauptet, dass Ausländer nicht krimineller als Deutsche seien.“ Wer mit Fakten kommen will, der sollte sich selbst an Fakten halten, würde ich meinen.

Auf dem Bierdeckel wird nämlich eine Behauptung mit Fakten widerlegt. Zitat: „Die Statistik zeigt: Zuwanderer sind nicht krimineller als Deutsche.“ Diese Aussage stammt eben nicht vom SMGI, sondern – man höre und staune – vom Bundeskriminalamt vom Juni 2016. Das steht übrigens auf dem Bierdeckel. Wenn man sich diesen angeschaut hätte, dann hätte man das wissen können. Vielleicht wäre man dann auch zu der Konsequenz gekommen, das BKA abzuschaffen; ich weiß es nicht. Sei’s drum! Das BKA hatte damals gerade den Lagebericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ herausgegeben und erklärt, dass und warum Zuwanderer nicht krimineller als Deutsche sind.

Sie versuchen nun also – ich beziehe mich wieder auf den Entschließungsantrag –, diese Aussagen des BKA aus dem Jahr 2016 zu widerlegen, und das mit sächsischen Teilstatistiken, die vollkommen falsch interpretiert werden. Aber das ist an dieser Stelle nicht mein Business. Ich empfehle die eigene Analyse von Statistiken oder die regelmäßige Lektüre des Projektes „AfD-Watch Sachsen“.

An dieser Stelle soll es mir um etwas wirklich Wichtiges gehen, nämlich die Arbeit des SMGI. Spätestens die zweite Ausgabe des Sachsen-Monitors – wir haben heute Morgen ausführlich darüber debattiert – führt uns vor Augen, wie wichtig eine aktive und moderne Gleichstellungspolitik und wie wichtig Integrations- und Demokratieförderung in diesem Lande sind. Die weite Verbreitung rassistischer, homofeindlicher und demokratieskeptischer Einstellungen in Sachsen zeigt, dass es in den Arbeitsbereichen des SMGI tatsächlich noch Luft nach oben gibt und dass es das Ministerium zu stärken gilt, anstatt es abzuschaffen.

Für den Bereich der Migrations- und Integrationspolitik lässt sich mit Fug und Recht sagen, dass hier Pionierarbeit geleistet wurde; das habe ich schon gesagt. Von 300 000 Euro im Jahr 2014 ist der Etat für diese Aufgaben auf circa 10 Millionen Euro jährlich gewachsen. Das finden wir richtig.

Die verlässliche Förderung der Flüchtlingssozialarbeit, von Vereinen und Organisationen, aber auch von kommunalen Angeboten, von Sprachkursen und Koordinationsstellen – diese Elemente einer aktiven Teilhabeförderung sind mit Petra Köpping und ihrem Geschäftsbereich Realität geworden. Das gab es vorher schlicht und einfach nicht. Dass es das nicht gab, war auch fahrlässig.

An das SMGI sei an dieser Stelle gerichtet, dass all die in den letzten drei Jahren angebauten und unterstützten zarten Pflänzchen Pflege und Stabilisierung brauchen: zum einen durch eine stabile, verlässliche Förderung, und zum anderen sind wir der Meinung, dass wir über das SIK II hinaus eigentlich ein Integrationsgesetz für Sachsen brauchen, ein Gesetz, das Integration als gesamtgesellschaftlichen Prozess denkt, interkulturelle Öffnung verbindlich gestaltet, institutionalisierte Beteiligungsmöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten schafft und so weit wie möglich auch Rechtsansprüche für Teilhabe an dieser Gesellschaft.

Kommen wir zur Gleichstellung! Die Fragen der Großen Anfrage sind so banal, dass sich wohl empfehlen ließe – Herr Spangenberg hat es hier noch einmal vorgeführt –, dass die AfD sich endlich ein Lexikon zulegt, um den Unterschied zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung herauszufinden, anstatt das Ministerium mit solchen Fragen zu behelligen.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Aber es geht der AfD nicht um Erkenntnisgewinn, sondern – das kann man im Entschließungsantrag wieder schön sehen – um dumpfe Brüllerei und Realitätsverfälschung.

Werfen wir einen Blick auf die abgefragte Statistik! Das haben Sie wahrscheinlich nicht gemacht. Sie haben sich Zahlenwerke zuarbeiten lassen, lassen diese aber dann liegen. Schauen wir uns also die Verteilung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Staatsverwaltung an: Sie leiten daraus ab, dass der Frauenanteil – ich zitiere – „aller sächsischen Behörden den Männeranteil übersteigt und es daher keinen sachlichen Grund zur Frauenförderung in sächsischen Behörden gibt“.

Schauen wir uns die Zahlen an! Es kommt in der gesamten Staatsverwaltung, also in allen Ministerien und nachgeordneten Behörden, nur einmal vor, dass mehr Frauen als Männer die erste Führungsebene besetzen. Das ist – wenig überraschend – im Sozialministerium der Fall. Es kommt ebenfalls nur einmal vor, dass die erste Führungsebene paritätisch besetzt ist, nämlich im Kultusministerium. Insgesamt ist noch nicht einmal jede fünfte Position in der ersten Führungsebene mit einer Frau besetzt. In

fünf Ministerien ist in dieser Ebene keine einzige Frau zu finden.

Der einzige Bereich, in dem der Anteil der Frauen in der Behörde insgesamt im Frauenanteil der ersten Führungsebene widergespiegelt ist, sind die Grund- und Förderschulen. Das derzeit stark diskutierte Thema der Verbeamtung von Lehrkräften sieht unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten denn auch düster aus. Obwohl insgesamt deutlich mehr Frauen als Männer in Schulen unterrichten, sind durchweg weniger Frauen im Beamtenverhältnis als Männer. Hier sehen wir doch eine gewisse geschlechtermäßige Diskrepanz.

Das Verhältnis, das ich hier kurz angetippt habe, zeigt sehr deutlich, dass noch erheblicher Bedarf besteht, sehr aktiv für die Gleichstellung der Geschlechter zu arbeiten und zu kämpfen. Man muss sagen: Die Verwaltung ist hier vielleicht das geringste Problem.