Protocol of the Session on December 14, 2017

Radfahren ist kostengünstiger Individualverkehr und das in jedem Alter. Das Rad ist vor allem in der Stadt ein ideales Verkehrsmittel. Es spart Platz, ist flexibel nutzbar, sichert schnelle Haus-zu-Haus-Verkehre, ist leise, umweltfreundlich und verbraucht keine fossilen Brennstoffe. Hinzu kommt, dass die Investitionen in die Radinfrastruktur günstiger zu haben sind. Die Fußwege – wenn sie breit genug sind – können zum Radfahren mitgenutzt und Radfahrstreifen auf Straßen günstig eingebaut werden. Auch bei den Parkplätzen geht es kostengünstiger und platzsparender. Auf einem Pkw-Stellplatz bekommt man bis zu acht Fahrräder unter, wenn man die üblichen Rechnungen anstellt. Radfahren entlastet auch die Straßenkapazität.

Die Unterhaltskosten für Fahrräder sind gering. In Kombination mit dem ÖPNV und vor allem mit dem SPNV ist es eine sehr umweltfreundliche und kostengünstige Angelegenheit, auch für Pendler interessant. Um diese Stärke auszuspielen, müssen wir allerdings auch da streckenweise Kapazitäten erhöhen. Das sehen wir vor allem im mitteldeutschen S-Bahn-Netz. Allerdings ist es sinnvoll, im ÖSPV, also beim Busverkehr und da vor allem im ländlichen Raum, mehr zu machen, zum Beispiel durch Fahrradanhänger oder Fahrradträger an Bussen.

Nicht zuletzt belebt die Fahrradnutzung einzelne Stadtteile und Regionen, weil Besorgungen mit dem Rad vor allen Dingen im Nahbereich gemacht werden. Es trägt also auch zur Standorttreue bei und unterstützt so die lokale Wirtschaft.

Um all diese Vorteile auszuspielen, müssen wir bei Planung und Bau der Radverkehrsanlagen aber nachsteuern. Eine effiziente Radverkehrsförderung braucht unbürokratische und leicht nachvollziehbare Förderrichtlinien.

Wir müssen das auch einheitlich anwenden. Wir wollen eine Vereinfachung, wir wollen Klarstellung und wir wollen Vereinheitlichung. Zum Beispiel könnte man sich auch einmal die Technische Richtlinienempfehlung für Radverkehrsanlagen ERA 2010 vornehmen. Sie ist die Grundlage jeder Straßenbauförderung und spielt deshalb in unseren Augen eine zentrale Rolle.

Der Radverkehr im urbanen Umfeld ist vor allem immer wichtiger im Berufsverkehr. Das führt aber auch in der Stadt dazu, dass es bisweilen durch Waldwege geht. Das Beispiel hier in Dresden ist der Norden, aus der Neustadt zu den Chipfabriken rund um Infineon. Diese Wege sind unbefestigt. Das bedeutet, dass bei schlechtem Wetter dort

eigentlich nur unter Vollschutz gefahren werden kann. Dabei gäbe es eine einfache Lösung. Diese Teile des Radwegenetzes könnte man asphaltieren. Eine Studie aus Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass dabei sogar Waldboden geschont wird, weil es weniger Verdichtung gibt. Es gibt übrigens auch weniger Flächenverbrauch, weil sich der Weg dann eben nicht durch das Umfahren von Matsch und Pfützen immer weiter ausdehnt. Auch da sollten wir einmal ernsthaft prüfen, ob ein wetterfester Ausbau möglich ist.

Dann gibt es noch die Umweltverträglichkeitsprüfung. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso das für Radwege extra noch einmal gemacht werden muss, wenn es schon für die Staatsstraßen erfolgt ist. Es handelt sich zwar um Bundesrecht, aber auch hier könnte man unter Umständen einmal überlegen, eine Bundesratsinitiative zu starten, vielleicht auch mit anderen Bundesländern. Ich glaube, da finden wir Verbündete.

Meine Damen und Herren! Durch die technischen Entwicklungen gewinnt der Radverkehr immer mehr an Bedeutung. E-Bikes und moderne Funktionsbekleidung machen das Rad immer mehr zum vollwertigen Verkehrsmittel. Der Radverkehr wächst, die Räder werden schneller. Damit ist auch das Anforderungsprofil im Straßenquerschnitt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Zusammenfassend: Genehmigungsabläufe vereinfachen, Vorschriften entschlacken, Kommunen und Freistaat enger verzahnen, Planungsvorlauf schaffen, Radwege wetterfest machen und unnötige Doppelprüfungen abschaffen – dann klappt es auch mit der schnelleren Umsetzung eines geschlossenen Radwegenetzes in Sachsen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Das war Kollege Nowak. Jetzt spricht Kollege Baum für die einbringende SPD-Fraktion zu uns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut gebrüllt, Frau Meier, möchte man – wie immer – an dieser Stelle sagen.

(Zuruf von der CDU: Schlecht!)

Ich habe vorhin versucht zu erläutern, was wir zuletzt gemeinsam mit dem SMWA in der Koalition angeschoben haben. Wir haben, gemessen an den drei Jahren, viel erreicht: mit Blick auf die ÖPNV-Strategiekommission, die Erhaltungsstrategie Staatsstraßen, den kommunalen Straßenbau usw.

Da geht Qualität vor Schnelligkeit.

Ich sprach eingangs von zwei Dingen, die wir machen müssen, um den Radverkehr endlich auf die Überholspur zu bekommen. Erstens ist das der Ausbau der Infrastruktur. Zweitens – und mindestens genauso wichtig – ist das

eine bessere Zusammenarbeit derjenigen Personen, die sich in Sachsen für den Radverkehr einsetzen.

Deshalb haben wir bereits in unserem Koalitionsvertrag die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden angeregt. Viele Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass solche Landesarbeitsgemeinschaften ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Radverkehrs sein können. Eine Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen verschafft dem Radverkehr zusätzlich politisches Gewicht. Eine solche Arbeitsgemeinschaft fördert zudem den Erfahrungsaustausch, erleichtert das bürokratische Handeln und motiviert Gemeinden, sich noch mehr für den Radverkehr zu engagieren.

Wir als Freistaat können aber eine solche Arbeitsgemeinschaft nicht allein ins Leben rufen. Es soll ja in erster Linie ein Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und möglicherweise auch Landkreisen sein. Die Vorteile liegen auf der Hand, angefangen von der gemeinsamen Erstellung von Materialien über eine gemeinsame Kommunikations- und Marketingstrategie bis hin zu einer besseren Vernetzung der Entscheidungsträger und damit verbunden einer Optimierung der Abstimmungsprozesse.

Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass eine Arbeitsgemeinschaft eine eigene Geschäftsstelle braucht, die als zentraler Ansprechpartner fungiert. Nur so kann eine professionelle und kontinuierliche Arbeit gewährleistet werden. Diese Geschäftsstelle soll im Endeffekt zur zentralen Anlaufstelle für die Mitgliedskommunen für alle Fragen des Radverkehrs entwickelt werden. Denkbar ist auch, dass dort zum Beispiel Informationen über Fördermöglichkeiten, praktische Fragen der Antragstellung und aktuelle Änderungen bei Verwaltungsvorschriften oder Richtlinien gebündelt und als Serviceleistung den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden können.

Insgesamt könnte eine solche Arbeitsgemeinschaft schnell und effektiv arbeiten und für einen neuen Schub in der Radverkehrsförderung in Sachsen sorgen. Wir als Freistaat wollen deshalb eine solche Gründung unterstützen. Dafür haben wir seit der Übernahme der Regierungsmitverantwortung Gelder in den Haushalt eingestellt, um einer solchen Arbeitsgemeinschaft eine sichere finanzielle Grundlage zu geben. Wir werden, wenn sich die Arbeitsgemeinschaft im Jahr 2018 konstituiert, natürlich dafür Sorge tragen, dass auch in Zukunft die Mittel für diesen wichtigen Teil der Radverkehrsförderung zur Verfügung stehen.

Ich möchte noch ein Zitat einbringen: „Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden wie beim Fahrrad.“ Das sagte kein Geringerer als Adam Opel, der Gründer der gleichnamigen Firma, die nicht nur gute Autos baut, sondern lange Zeit erfolgreich im Fahrradgeschäft tätig war.

Sie sehen, Rad- und Autofahren schließen sich nicht aus. Sie stehen auch nicht gegeneinander, wie so oft behauptet wird. Nein, Radfahren ist genauso ein Teil unserer Mobilitätskultur wie zu Fuß gehen bzw. mit dem Bus, mit der

Bahn oder mit dem eigenen Auto unterwegs sein. Genau in diesem Sinne wollen wir den Radverkehr in Sachsen weiter stärken. Deshalb bitte ich im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu unserem Antrag. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass noch mehr Menschen in Sachsen sicher und gern aufs Fahrrad steigen und sich den Fahrtwind um die Nase wehen lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung)

Das war Kollege Baum. Als Nächste könnte jetzt die Fraktion DIE LINKE das Wort ergreifen. – Kein Redebedarf. AfD? – GRÜNE? – Gibt es überhaupt noch Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Damit kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Bitte, Herr Staatsminister Dulig.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Fahrrad ist für mich ein gleichwertiger Verkehrsträger. Es ist gleichrangig und hat eine Bedeutung bekommen, die dazu führt, dass wir infrastrukturell nacharbeiten müssen.

Es ist für mich ein Herzensanliegen, dass wir das Thema Radverkehr in der Staatsregierung mit einer anderen Priorität versehen, weil wir hier Nachholbedarf haben. Unser erklärtes Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr nennenswert zu erhöhen und das dafür notwendige Netz für den Alltags- und touristischen Radverkehr weiter auszubauen. Dafür haben wir uns auf den Weg gemacht.

Bis Mitte 2018 sollen alle 543 Kilometer Radwegemaßnahmen an Bundes- und Staatsstraßen mit der höchsten Priorität beauftragt, das heißt in Planung oder Bau bzw. fertiggestellt sein. Das dient dem Ausbau des Netzes und der Verbesserung der Qualität für den Alltagsradverkehr.

Wir haben die Förderung des kommunalen Radwegebaus vereinheitlicht und auf 90 % der Kosten erhöht. Wir werden die Rahmenbedingungen weiter vereinfachen. Das touristische Landesradwegenetz „Sachsennetz“ wird

sachsenweit mit einer aktuellen durchgängigen Wegweisung ausgestattet. Das Konzept für die Pilotregion Leipzig wurde fertiggestellt. Damit wird insbesondere die touristische Attraktivität des Freistaates Sachsen weiter gesteigert.

Eine landesweite Potenzialanalyse zur Ermittlung geeigneter Korridore für Radschnellverbindungen wurde gestartet. Mit diesen qualitativ hochwertigen Verbindungen soll eine Stärkung des Alltagsradverkehrs erreicht werden.

Zur Planungsvereinfachung und erleichterten Nutzung von stillgelegten Bahntrassen hinsichtlich naturschutzrechtlicher Eingriffsregelungen wurde ein Gutachten erarbeitet und den Naturschutzbehörden zur Anwendung empfohlen.

Eine Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr und fünf regionale Arbeitsgemeinschaften wurden zur Unterstützung und Koordinierung der Radverkehrsaktivitäten im Freistaat Sachsen etabliert. Zudem streben wir weiter die Gründung einer eigenständigen Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte an und werden dazu in Kürze die regionalen Vertreter ansprechen. Wir werden mit ihnen das konkrete Anliegen diskutieren. Dazu gleich mehr. Hier wäre es wichtig, dass sich aus der kommunalen Ebene heraus ein federführender Ansprechpartner findet.

Unterstützt werden die Radverkehrsaktivitäten durch die Ansprechpartner für den Radverkehr im SMWA und im LASuV einschließlich aller Niederlassungen. Wir haben somit bereits einiges erreicht und wollen mit weiteren Aktivitäten den Radverkehr voranbringen. Dazu sollen der Umsetzungsstand der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen evaluiert und die Aufgaben aktualisiert werden. Kernpunkt ist die Fortschreibung des Radwegebedarfs an Bundes- und Staatsstraßen mit einer Bewertung und Neuaufnahme von Abschnitten.

Der Planungs- und Genehmigungsprozess für ein Radwegebauvorhaben ist oft ähnlich aufwendig wie im Straßenbau; Kollege Colditz hatte bereits darauf hingewiesen. Aufgrund der vielfältigen Betroffenheiten ist zur rechtssicheren Gestaltung zumeist ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Gesetzlich erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Berücksichtigung der europäischen Umweltgesetzgebung verhindern teilweise eine zügige Realisierung von Radwegen. Die Regelungen ermöglichen jedoch wenig Spielraum. Flächen zur notwendigen Eingriffskompensation und zum Gebiets- und Artenschutz sind von Dritten auf freiwilliger Basis nur schwer zu beschaffen.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen vollzieht sich der jährliche Fortschritt der fertiggestellten Radwege ungleichmäßig. Die Stärkung des Radverkehrs bleibt eine vordringliche Zielstellung der Staatsregierung. Die Radverkehrskonzeption bildet dafür eine gute Grundlage. Die Umsetzung der Aufgaben und Maßnahmen bleibt eine spannende Aufgabe, und zwar für alle Akteure.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal auf einige Punkte der Debatte eingehen; denn man hat natürlich erst einmal reflexartig – das bin ich auch gewohnt – darauf eingeschlagen und etwas undifferenziert Argumente gebracht, ohne einmal dahinterzuschauen. Wer nun fordert, wir müssten die Kommunen mehr unterstützen: 90 % Förderung, so viel wie noch nie, bekommen die Kommunen an Unterstützung.

(Katja Meier, GRÜNE: Es geht doch nicht nur ums Geld!)

Zum Problem, das Sie haben, Herr Böhme: Es ist nicht so, dass 20 % der Planungsleistungen finanziert werden. Das stimmt nicht, sondern Planungskosten werden mit 20 % der Baukosten gefördert. Vorher waren es 15 %. Wir haben die Förderung erhöht, damit sie auskömmlich ist.

Noch einmal: Sie müssen sich wirklich einmal mit Fachleuten unterhalten, was es heißt, 20 % der Baukosten als Planungskosten anerkannt zu bekommen. Das ist auskömmlich. Das Problem hatte Herr Baum beschrieben: Die Sätze, die es dort gibt, haben nichts mit der Förderung zu tun, sondern mit der Höhe der Abrechnung durch die HOI. Aber das, was wir finanzieren, sind 20 % der Planungskosten, gerechnet auf Baukosten. Darüber müssten Sie sich noch einmal verständigen.

Nun noch einmal zu dem großen Thema der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden. Frau Meier, inzwischen bin ich mir bei Ihnen nicht mehr sicher, was Polemik und was sachliche Auseinandersetzung ist. Was Sie vergessen haben, ist, einmal den Koalitionsvertrag zu zitieren; denn dann würde Ihre Debatte noch einmal relativiert. Wissen Sie, was im Koalitionsvertrag steht? „Wir unterstützen die Kommunen bei der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden. Die Arbeitsgemeinschaft wird durch einen konkreten Ansprechpartner Radverkehr im zuständigen Staatsministerium fachlich unterstützt.“

(Zuruf der Abg. Katja Meier, GRÜNE)

Ich kann es noch einmal laut und deutlich sagen: Wir haben gesagt, wir unterstützen die Kommunen bei der Gründung. Das haben Sie leider vergessen in die Debatte einzuführen, denn Sie brauchten ja einen Schuldigen.

(Zuruf der Abg. Katja Meier, GRÜNE)

Es ist viel einfacher, ein Ministerium als Schuldigen zu finden, anstatt den Adressaten zu benennen. Wissen Sie, warum wir dreimal initiativ wurden? Weil von der kommunalen Seite keine Aktivitäten in diese Richtung ausgeführt wurden, die zu einem Ergebnis geführt hätten.

Wir haben selbstverständlich den SSG gebeten, diese Initiative zu starten, mit der Antwort: Es lohnt sich nicht, es haben sich nur zwölf gemeldet. Das war die Antwort des SSG. Wir haben weitergemacht. Sie werfen uns jetzt vor, dass wir das dritte Mal initiativ werden, anstatt zu sehen, dass wir den Koalitionsvertrag umsetzen wollen, weil wir die Kommunen an dieser Stelle brauchen. Damit machen Sie es sich wirklich zu einfach.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)