Protocol of the Session on December 13, 2017

Meine Damen und Herren, es gibt eine große Zahl von nutzbaren Verlegetechnologien. Welche man einsetzt, hängt von einer Vielzahl von Voraussetzungen ab: Straße oder Fußweg, Bodenbeschaffenheit, Fahr- oder Gehbahnbelag, Bebauung, Eigentümer, Genehmigungsmöglichkeiten, Länge und Querschnitt der Leitungsabschnitte, bereits vorhandene Drahtleitungen. Das alles kann aber nur von Projektträgern, Planern und ausführenden Unternehmen vor Ort für den konkreten Fall eingeschätzt werden. Eine

gesonderte Bewertung einer ganz bestimmten Verlegetechnologie und deren Vorantreiben hier aus dem Sächsischen Landtag geht völlig an der Realität vorbei.

Das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen weist die Kommunen bereits heute auch auf das Micro-Trenching als eine zulässige innovative Methode hin. Innovative Verlegemethoden werden sogar besonders gefördert. Somit werden die Kommunen im eigenen Interesse prüfen, ob solche Verfahren geeignet sind. Am Ende wird aber vor Ort selbstständig abgewogen, welche Technik zum Einsatz kommt.

Eines will man vor Ort sicherlich immer, nämlich kostengünstig und schnell bauen. Auch Telekommunikationsunternehmen wollen das, was alle Unternehmen wollen: Sie wollen Geld verdienen. Insofern darf man ruhig einmal vertrauen, dass fähige Ingenieure vor Ort immer nach der besten und kostengünstigsten Variante suchen.

(Jörg Urban, AfD: Deswegen geht es auch so schnell in Sachsen!)

Überlegen Sie sich einfach einmal selbst, wie es draußen ankommt, wenn Sie hier von Ihrem Sessel aus nahelegen, dass diese Ingenieure a) sicher nicht ausreichend über Ihre Vorzugsmethode Bescheid wissen und b) lieber teuer als günstig bauen, wenn die AfD ihnen nicht auf die Finger schaut.

(André Barth, AfD: Wie kommt der schleppende Breitbandausbau beim Wähler in Sachsen an? Schlecht, sehr schlecht sogar!)

Sie benennen in Ihrem Antrag vor allem Kostensenkungs- und Zeitsparpotenzial für dieses Verfahren. Jeder, der das undifferenziert zur Kenntnis nimmt, fragt sich, warum das nicht längst und überall angewendet wird. Das liegt zum einen daran, dass es nur in bestimmten Fällen überhaupt anwendbar ist. Es liegt zum anderen daran, dass es in den Fällen, wo es möglich wäre, durchaus eine ganze Menge baujuristischer Bedenken gibt. Es ist nämlich eine Genehmigung durch den Träger der Wegebaulast erforderlich. Zu genehmigen ist dann, wenn entweder keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Schutzniveaus und keine wesentliche Erhöhung des Erhaltungsaufwandes drohen oder aber der Antragsteller die Übernahme aller durch mögliche Beeinträchtigungen entstehenden Kosten oder Aufwände erklärt. Wenn sich im Nachhinein der bautechnische Zustand der bestehenden Straße verschlechtert, etwa durch eindringendes Wasser oder Frosthebungen, so kann noch nach Jahren ein erhebliches Kostenrisiko entstehen, wenn das auf die Trenchingverlegung zurückgeführt wird.

Man kann solche Risiken auch nicht durch besonders gründliche Planungen ausschließen. Bereits das Vorkommen von zentimetergroßen Steinen in den zu fräsenden Schichten kann zu weitergehenden Beschädigungen und Ausbrüchen führen, die dann Folgeschäden nach sich ziehen. Wenn die Abnahme der letzten Erneuerung der Straßendecke weniger als fünf Jahre zurückliegt, gibt es grundsätzlich überhaupt keinen Genehmigungsspielraum,

weil dann die Gewährleistungsansprüche erlöschen würden.

Fazit: Wie bei jedem Verfahren gibt es Licht und Schatten, mögliche Anwendungsfelder und Ausschlusskriterien, Chancen und Risiken für die Anwender. Es handelt sich ganz einfach um eines von vielen Verfahren. Es gibt überhaupt keinen Grund, speziell für eines davon in besonderer Weise Daten zu erheben.

Auch eine allgemeine Kosten-Nutzen-Analyse sämtlicher Verlegeverfahren macht keinen Sinn und wäre eine Ressourcenverschwendung, weil man solche Vergleiche immer nur am konkreten Einzelfall durchführen kann. Bereits zwei Straßen weiter kann diese Analyse ganz anders aussehen.

In der Zusammenfassung ist das ein sehr seltsamer Antrag, meine Damen und Herren, der mit noch seltsamerer Sturheit hier zu später Stunde aus der Sammeldrucksache gezogen wurde. Wir stimmen deshalb natürlich für die Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses,

diesen Antrag abzulehnen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Staatsregierung möchte auch noch reden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es sehr mutig, dass Sie den Antrag hier noch einmal zur Abstimmung stellen.

Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass die Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind. In Ihrem Fall möchte ich sagen, dass das ein Schutz für Sie ist, wenn ich die Debatte im Ausschuss nachvollziehe.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den GRÜNEN – André Barth, AfD: Das ist eine Unverschämtheit!)

Die Argumente sind ausgetauscht. Ich gebe meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir sind jetzt mit der Aussprache fertig. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Von Ihnen ist keine Einzelabstimmung gefordert worden.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Das hätten Sie mal machen sollen!)

Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Seien Sie sich sicher, wir sind uns der Bedeutung schneller Internetverbindungen für Daseinsvorsorge, Information, Beteiligung und Bildung, Wirtschaft, ja auch Kultur und Tourismus bewusst. Wir treiben den Ausbau der Breitbandversorgung mit erheblichen staatlichen Mitteln und bei hoher Flexibilität – wie Technologieoffenheit – voran.

Das im Antrag der AfD-Fraktion thematisierte MicroTrenching-Verfahren ist deshalb bereits jetzt nach der Landesrichtlinie DIOS förderfähig. Gleichzeitig ist es aber aus verschiedenen Gründen nicht das durch Kommunen und private IKT-Dienstleister präferierte Verfahren. Die Gründe sind die damit nur kurzfristig geringeren Kosten bei Störanfälligkeit, die langfristigen Risiken aufseiten des Bauträgers sowie die begrenzten Kapazitäten zur Verlegung von Glasfaserkabel im MicroTrenching-Verfahren.

Dies alles hat dazu geführt, dass – zumindest mir – in Sachsen bisher nur ein Pilotprojekt eines privaten Unternehmens und keines des Eigenausbaus einer Kommune bekannt ist, welches das Micro-Trenching-Verfahren nutzt.

Zukunftsfähig ist aus Sicht der SPD derzeit die Verlegung neuer Glasfaserhauptstränge, dafür also vor allem die

Einbringung von Leerrohren im Dreierverband in Tiefen von mindestens 85 Zentimetern. Alternativ ist im ländlichen Raum sicherlich noch die Verlegung von Glasfaser per Freileitungen oberhalb von 4 Metern eine Option.

Wir haben uns in der Koalition deshalb auf eine noch umfassendere Förderung und Kompensation der Eigenanteile der Kommunen beim Ausbau von Glasfaseranschlüssen verständigt. Das konkrete Verfahren müssen aber die Kommunen oder die von Ihnen beauftragten Unternehmen – gemessen an den regionalen Gegebenheiten und individuellen Kostenerhebungen – entscheiden.

Genau deshalb sind weder die von Ihnen verlangte „Kosten-Nutzen-Analyse für den Einsatz sämtlicher Verlegeverfahren im Rahmen des flächendeckenden Breitbandausbaus“ nicht im ausgeführten Detailgrad für jede Kommune und schon gar nicht mit deren Langzeitkosten als „temporäre Wirkungen“ bis zum 31.12.2017 durch die Staatsregierung erhebbar oder solide prognostizierbar.

Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

Die Antwort der Staatsregierung auf den Antrag der AfD-Fraktion musste deutlich machen, dass die Staatsregierung wenig Einfluss auf den Einsatz von

Micro-Trenching hat. Sachsen fördert, wie der Bund, technologieneutral. Welche Technik beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen eingesetzt wird – dazu gehört auch die dafür eingesetzte Verlegetechnik –, liegt im Ermessen von Kommune und beauftragtem Telekommunikationsunternehmen.

Micro-Trenching ist ein alternatives Verlegeverfahren. Diese Technik soll die Kosten des Tiefbaus mindern. Statt nach den für die Verlegung von Versorgungsleitungen üblichen Regeln, die Grabungen mit mindestens 85 Zentimetern Tiefe erfordern, wird hier nur ein etwa 1 bis 10 Zentimeter breiter Streifen ausgefräst. In den Streifen werden dann Leerrohre oder einzelne Glasfasern verlegt, und der Streifen wird wieder geschlossen. Diese Technik ist also nur bei Neubaumaßnahmen und damit beim Einsatz von Glasfasern sinnvoll.

Im Falle einer Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau entscheidet das beauftragte Telekommunikationsunternehmen aber allein, welche Technik es für nachhaltig und wirtschaftlich hält. In der Praxis ist immer noch ein Ausbau im bestehenden Kupfernetz für VDSL unter Einsatz der Vectoring-Technologie relevant. Hier wird nur bis zum nächsten Knotenverzweiger (KVz) eine Neuverlegung von Glasfaser erforderlich. Um diese KVz anzuschließen, wird idealerweise ein Verbund mit drei Leerrohren verlegt.

Nur das erscheint nachhaltig genug, um später von dem KVz auch Glasfaser unmittelbar zu den einzelnen Anschlüssen in den Wohnhäusern zu legen (FTTB/-H- Ausbau). Man sorgt damit also für die Zukunft vor. Diese dicken Glasfaserbündel müssen quasi „kreuzungsfrei“ verlegt werden, also tief genug und in breiteren Gräben. Micro-Trenching kommt dafür nicht in Betracht.

Beim Betreibermodell kann zwar die geförderte Kommune den Ausbau grundsätzlich bestimmen, sie soll aber vorhandene Infrastruktur nutzen. Hier entscheidet also schon die jeweils vor Ort bekannte und verfügbare Infrastruktur darüber, wo überhaupt ein Neubau für die digitale Infrastruktur erforderlich wird.

Deshalb macht auch eine Kosten-Nutzen-Analyse für das gesamte Gebiet des Freistaates keinen Sinn. Es ist nicht absehbar, wo diese Technik wirtschaftlicher eingesetzt

werden könnte, als wenn bestehende Infrastruktur für den Ausbau mitgenutzt wird.

In der Praxis kommt auch beim eigenwirtschaftlichen Ausbau die Technik des Micro-Trenchings kaum zum Einsatz. Ein auftretendes Problem beim Einsatz dieser Technik ist durchaus die Störanfälligkeit. Beim Verlegen in geringer Tiefe im Straßenunterbau drohen die Fasern durch den hohen Druck von schweren Nutzfahrzeugen zerstört zu werden. Im lockeren Untergrund neben der Fahrbahn droht die Zerstörung beim Bepflanzen oder beim Setzen von Verkehrszeichen.

Beim Verlegen von neuen Glasfaser-Backbones sind aus Sicht des Fördermittelgebers nachhaltige Verlegetechniken vorzuziehen, also insbesondere die Verlegung von Leerrohren im Dreierverband. Auch hier ist MicroTrenching nicht geeignet. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese Investitionen auch für spätere Technologien, wie „5G“, genügend Kapazität bereitstellen können.

Für einzelne Leitungen neu verlegter Glasfaser steht dieser Technik vor allem im ländlichen Raum auch die Anwendung hergebrachter Techniken zur Seite, wie das Verlegen von Freileitungen in Höhen oberhalb von 4 Metern.

Die regionalen Stromversorger haben diese Technologie bereits für eigene Backbones genutzt, indem sie auf ihren Leitungsmasten ein Kabel mit Glasfaser montieren. Diese Versorger wollen von den Überlandleitungen ihre Glasfaser in den Randbereichen der Kommunen durchaus verfügbar machen.

Nächste Schritte: Es geht für die Staatsregierung also nicht darum, mit pseudowissenschaftlichem Ansatz eine Verlegetechnik zu pushen. Es geht um konkrete Lösungen, wie die digitale Infrastruktur mit Förderung zukunftsfähig ausgebaut werden kann. Dazu muss es im konkreten Einzelfall vor Ort jeder Gemeinde selbst ermöglicht werden zu entscheiden. Nur das kann nachhaltig sein. Das ermöglicht, eine digitale Infrastruktur zu schaffen, mit der auch im Jahre 2025 oder 2030 die dann verfügbaren Dienste genutzt werden können.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 17

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –