Protocol of the Session on December 13, 2017

Unser Gesetzentwurf bringt endlich Planungssicherheit in die Lehramtsausbildung und ein Studium, das angehende

Lehrerinnen und Lehrer optimal auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet. Deshalb bitten wir um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDUFraktion Frau Abg. Fiedler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine qualitativ hochwertige Lehrerausbildung ist eines unserer wichtigsten politischen Ziele. Wir brauchen genügend und gut ausgebildete Lehrer, die auf die heutigen und zukünftigen Herausforderungen von Schule gut vorbereitet sind. Deshalb muss die Lehrerausbildung weiterentwickelt werden, braucht eine hohe Priorität an den Hochschulen und muss von uns als Politik mit entsprechend guten finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ausgestattet sein.

Hierbei gab es in den letzten Jahren deutlichen Handlungsbedarf; das ist richtig. Deshalb wurden auch die Sonderzielvereinbarungen mit den Hochschulen zur Lehrerausbildung abgeschlossen. Deshalb haben wir mit dem Bildungspaket 2020 deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt, allein in diesem Jahr rund 17 Millionen Euro. Wir wissen auch, dass wir bei der Lehrerausbildung weiterhin Hausaufgaben zu erledigen haben. Wir brauchen, um diese zu lösen, aber nicht den vorliegenden Gesetzentwurf, ganz im Gegenteil: Er würde die derzeitige Situation des Lehrerbedarfs und des Lehrermangels wahrscheinlich noch verschlimmern.

Der Gesetzentwurf – Frau Maicher, Sie haben es ausgeführt – will die Rückkehr zum Bachelor und Master und damit eine doppelte Rolle rückwärts. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund. 2007 wurde Bachelor/Master eingeführt, 2012 sind wir zum Staatsexamen zurückgekehrt, und wir wissen anhand der Zahlen, dass die Umstellung 2007 zunächst zu einem Einbruch der Studienzahlen geführt hat. Eine erneute Umstellung würde zum einen an den Hochschulen Kräfte binden, die an anderer Stelle dringend gebraucht werden, und zum anderen auch Studenten wie Lehrkräfte zumindest in der Übergangsphase verunsichern. Vielleicht beginnen dann einige Studenten in dieser Übergangszeit in einem anderen Bundesland zu studieren. Das empfänden wir jetzt, da wir in Sachsen jeden Lehramtsstudenten brauchen, als ziemlich verheerend. Deshalb werden wir gegen den Gesetzentwurf stimmen; dafür möchte ich noch einige weitere Gründe nennen.

Erstens. Es gibt keinen Beleg dafür, dass der BachelorMaster-Abschluss der bessere Abschluss im Lehramtsstudium ist. In der Anhörung wurden vielmehr auch Zweifel deutlich, welchen Berufseinstieg und welche Berufsperspektive ein Bachelor-Lehramt überhaupt eröffnen soll.

Zweitens – insofern ist nicht richtig, was Sie ausgeführt haben; das können Sie in dem Anhörungsprotokoll auch nachlesen – wurde explizit dargelegt, dass die Studenten in Chemnitz mit dem Lehramtsangebot sehr zufrieden

sind, was ich ebenfalls für ein starkes Argument für die Beibehaltung der jetzigen Situation halte.

Drittens. In der Anhörung wurde auch noch einmal deutlich, dass die derzeitige Ausgestaltung des Lehramtsstudiums Sonderpädagogik eine hohe Kompetenz vermittelt und Wertschätzung genießt. Sachsen hat sich hierbei eine hervorragende Expertise erworben. Auch das wollen wir deshalb so beibehalten. Die Universitäten haben in den letzten Jahren eine gute Kompetenz in dem derzeitigen System der Lehramtsausbildung erworben, was unter anderem in der Auswahl Dresdens im bundesweiten Auswahlverfahren „Qualitätsoffensive Lehrerausbildung“ deutlich geworden ist.

Viertens. In der Anhörung wurden sehr unterschiedliche Ausführungen über die Ausgestaltung des Lehramtsstudiums geäußert. Besonders deutlich wurde dies in den von Ihnen vorgeschlagenen Ausführungen zum Praxisteil. Ich möchte, ehrlich gesagt, dies nicht in der politischen Diskussion im Abstimmungsprozess entscheiden, sondern ich denke, dass dies bei den Praktikern im Wege des Verordnungsverfahrens gut aufgehoben ist.

Fünftens. Ihr Vorschlag, den Vorbereitungsdienst auf mindestens 12 Monate zu definieren, ist organisatorisch für uns überhaupt nicht machbar. Ich frage mich, wie der Einsatz der Referendare an den Schulen geplant werden soll, wenn jeder – ich sage es einmal zugespitzt – kommen und gehen kann, wann er will. Wir haben gerade das Referendariat auf 18 Monate verlängert, damit der Abschluss bundesweit anerkannt wird. Auch hier eine Rolle rückwärts zu machen, stößt sicherlich nicht nur bei den Lehramtsstudenten auf Unverständnis.

Sechstens. Die Lehramtsausbildung wird derzeit evaluiert. Warten wir doch erst einmal die Ergebnisse ab, bevor wir Bewährtes aufs Spiel setzen, ohne zu wissen, ob wir Besseres voranbringen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Frau Maischer, natürlich müssen wir uns darum kümmern, dass die neuen bildungspolitischen Herausforderungen wie Inklusion und Integration, Digitalisierung und Medienbildung in die Lehramtssausbildung einfließen, dass die Prüfungslast verringert wird, dass das Studium optimal auf den Lehrerberuf vorbereitet und dass wir eine hohe Absolventenquote sichern. Dies alles schaffen wir aber nicht mit dem Gesetz, sondern ganz praktisch mit einer gesicherten Finanzierung und Unterstützung der Lehramtsausbildung durch die Staatsregierung. Das haben die Koalitionsfraktionen im Übrigen am Montag auch noch einmal mit ihrer Absichtserklärung, die die Grundlage für das Hundert-Tage-Programm des Ministerpräsidenten sein wird, verdeutlicht. Dies ist für uns der praktikable und auch der zügig wirksame Weg, nicht das Lehrerbildungsgesetz. Deshalb werden wir ihm nicht zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsministerin Dr. Eva-Marie Stange)

Für die Linksfraktion Herr Jalaß, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren und AfD!

(Andre Barth, AfD: Danke schön! – Vereinzelt Heiterkeit)

Es ist doch schön, wenn wenigstens noch ein paar mit lachen können. Das habe ich auch gerade gemacht.

Zunächst vorab: Es braucht dringend ein Lehrer- und Lehrerinnenbildungsgesetz, und zwar aus folgenden Gründen:

Stichwort Demokratisierung und Transparenz: Die Lehramtsausbildung ist in vielen anderen Bundesländern gesetzlich geregelt. In Sachsen hat jedoch immer noch das SMWK freie Hand. Wir kritisieren diesen Umstand und sind damit auch nicht allein. Auch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften oder die GEW mahnen diesen Umstand an. Das derzeitige Verfahren, die Lehramtsausbildung über Verordnungen zu regeln, ist wenig demokratisch und vor allem intransparent. Eine gesetzliche Regelung bietet die Möglichkeit, alle Beteiligten anzuhören und verschiedene Perspektiven einzubeziehen, so wie es auch in der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf geschehen ist.

Stichwort Angleichung der Studienzeit, gleiche Bezahlung: Wir unterstützen ebenfalls die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Angleichung der Studiendauer. Dies begreifen wir vor allem als Anerkennung aller Lehrämter als gleichwertig. Dieser Umstand muss sich anschließend also auch auf die Bezahlung vor allem der Grundschullehrer und -lehrerinnen auswirken. Letztlich ist die unterschiedliche Studienzeit ja immer das Totschlagargument, das in der tariflichen Auseinandersetzung dazu führt, dass die Bezahlung ungleich ist.

Aber wir sehen auch einige Probleme im vorliegenden Entwurf. Exemplarisch mache ich das am BachelorMaster-System fest, das wiederholt eingeführt werden soll, ebenso am Vorbereitungsdienst. Die erneute Einführung des Bachelor-Master-Systems sehen wir kritisch. Auch wenn es derzeit in Sachsen aufgrund des massiven Mangels an Lehrerinnen und Lehrer so gehandhabt wird, dass der Bachelorabschluss Lehramt ebenfalls als berufsqualifizierender Abschluss gewertet wird, so sollte es doch in der Regel nicht so sein. Es müssen andere Lösungen gefunden werden, etwa den Masterabschluss zum Regelabschluss zu machen, wie wir in unserem Gesetzentwurf zum Hochschulselbstverwaltungsgesetz vorschlagen, oder, wie es beispielsweise die GEW vorschlägt und in der Anhörung angedacht hat, einen sogenannten Undergraduate Master zu diskutieren.

Der Vorbereitungsdienst soll laut Gesetzentwurf beibehalten werden, wie er ist. Dem können wir so auch nicht zustimmen. Es kann nicht sein, dass angehende Lehrerinnen und Lehrer ohne eine tarifliche Regelung in dieser Ausbildungsphase für ein Drittel des eigentlichen Ein

stiegsgehalts an den sächsischen Schulen arbeiten. Zudem fehlt es in diesem Ausbildungsabschnitt an Betreuung für die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer. Lassen Sie mich dazu den Vertreter der GEW in der Ausschussanhörung, Herrn David Jugel, zitieren: „Wir halten es für diskussionswürdig, dass er“ – also der Vorbereitungsdienst – „so beibehalten werden soll.

Wir bedauern es außerdem, dass der Gesetzentwurf an der Vorgabe festhält, den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zu absolvieren. Diese Vorgabe verhindert weiterhin eine tarifliche Ausgestaltung dieser Ausbildungsphase. In der Privatwirtschaft wäre eine Berufseinstiegsphase nach langjähriger Ausbildung mit einem Gehalt von nur einem Drittel des eigentlichen Einstiegsgehalts nicht denkbar. Die Leute würden wegrennen. Aber als Lehrerin oder Lehrer in Sachsen ist es also ganz normal, sich nach langjähriger Ausbildung erneut unter fremdbestimmten und teilweise prekären Verhältnissen beweisen zu müssen.“ (?)

Ich möchte der Fraktion der GRÜNEN an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich für diesen Vorstoß danken. Wie eingangs erwähnt, ist es mehr als überfällig, die Lehramtsausbildung auf die Ebene der gesetzlichen Regelungen zu heben. Dennoch: Die von uns kritisierten Punkte sind nicht unerheblich und sollten unbedingt weiterdiskutiert werden. Wir werden uns daher an dieser Stelle enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPDFraktion Herr Abg. Mann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie auch mich eines vorwegschicken: den wirklich ehrlichen und herzlichen Dank an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Initiative zu einem Lehrerbildungsgesetz. Dies zum einen, weil auch die SPD-Fraktion die Lehrerbildung perspektivisch gesetzlich regeln möchte, um die Grundpfeiler und die langfristige Ausrichtung der Lehrerbildung im Parlament zu diskutieren und eben auch zu verabschieden. Dies hat in der Anhörung die übergroße Mehrzahl der Sachverständigen als richtigen Ansatz bekräftigt.

Danke aber auch, weil der Gesetzentwurf zeigt, dass sich das Parlament binnen sechs Monaten durchaus umfassend mit einem solchen Thema befassen kann. Vergleichen wir diesen Zeitraum zum Beispiel mit der aus unserer Sicht zu langen Debatte in der Kultusverwaltung zur Reform und Entfrachtung der Staatsexamensprüfung, die nunmehr seit zehn Monaten ergebnislos verläuft, wird deutlich, dass der Verordnungsweg sicherlich der flexiblere, aber eben nicht zwingend der schnellere Weg sein muss.

Aber zurück zu den Inhalten des Gesetzentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zwei weitere Bausteine des Gesetzentwurfs sind auch aus Sicht der SPD-Fraktion

grundsätzlich begrüßenswert. Deshalb will ich sie auch erwähnen:

Erstens die gleiche Studiendauer von zehn Semestern. Das teilen wir ausdrücklich, da es notwendig ist, den Grundschullehrerberuf attraktiver zu machen. Hier zeigt zum Beispiel der Blick nach Berlin, dass es für eine bessere Vergütung – bis zur E 13 – der Grundschullehrkräfte sinnvoll ist und eben auch mit zehn Semestern im neuen Studium verknüpft ist.

Zweitens – und aus unserer Sicht wichtiger – ist der Ansatz einer Ausbildung nach Schulstufen, auch wenn meine Fraktion hier im Detail durchaus eine andere Zuordnung vornehmen würde. Für die Primarstufe hat meine Fraktion in einem Positionspapier zur Lehrerbildung eine Primarstufe Plus zur Diskussion gestellt, das heißt, eine grundständige Ausbildung für die Grundschule sowie eine weiterführende Vertiefung in einem Fach der Sekundarstufe I. Das ist aus unserer Sicht ein Modell, welches insbesondere am Lehrerbildungsstandort Chemnitz etabliert werden sollte, um die hohen Bedarfe im Grund- und Oberschullehramt zu decken.

Durch die auch im GRÜNEN-Gesetzentwurf vorgesehene einheitliche Ausbildung für die Sekundarstufen I und II würde sogar die Abstimmung mit den Füßen zugunsten des Gymnasiallehreramtes bei der Immatrikulation gestoppt werden.

Auf der anderen Seite wurden in der Sachverständigenanhörung zahlreiche Themen kritisch erörtert. Ich gehe im Angesicht der Redezeit und der Uhrzeit nur auf einige ein.

Erstens: Bezüglich des Vorschlags für ein losgelöstes Lehramt für Inklusion bin ich für die Klarstellung in der Debatte dankbar, Frau Maicher. Es wurde deutlich festgestellt, dass wir weiterhin gezielt Förderschullehrer in den jeweiligen Förderschwerpunkten ausbilden müssen. Hier bleibt Ihr Gesetzentwurf aus unserer Sicht zu vage.

Zum Zweiten, Ausgestaltung der Praxisphasen und des Referendariats: Konkret kritisiert wurden die unklaren Verantwortlichkeiten für die Praxisphasen sowie die Gefahr eines vom Lehrbetrieb losgelösten Praxissemesters. Das teilten nicht nur wir nicht, sondern auch die Sachverständigen. Drittens – das haben nicht nur wir bereits im Ausschuss deutlich gemacht – eine Reform der Reform der Reform. Das Zurück zum Bachelor-MasterLehramt wird von der SPD nicht mitgetragen. Verlässlichkeit für die Hochschulen und angehenden Lehrer und Lehrerinnen ist in Zeiten des Lehrermangels mehr gefragt denn je. Deshalb wollen wir an der Staatsexamensstruktur, am Staatsexamensabschluss festhalten.

Das heißt übrigens nicht, dass keine organisatorischen und inhaltlichen Neuerungen erforderlich sind. Ich verwies auf die Vereinfachung und Entfrachtung der Staatsexamensprüfung. Aber: An diesem zentralen Punkt sehen wir uns durch die Kritik in der Sachverständigenanhörung bestätigt, insbesondere da die Akzeptanz von Bachelorlehramtsabsolventen weiterhin ungeklärt ist und mit dem

Übergang vom Bachelor zum Master eine weitere Sollbruchstelle auf dem Weg zum Lehrerberuf entsteht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wir haben große Sympathien für Teile Ihrer Initiative. An wichtigen Eckpunkten verfolgen wir als SPD-Fraktion jedoch einen anderen Kurs und werden Ihren Gesetzentwurf daher ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Für die AfDFraktion Frau Abg. Wilke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Reform der Lehrerausbildung ist der Versuch, die Lehrerausbildung im Freistaat Sachsen neu zu gestalten, und er ist leider untauglich. Die AfDFraktion wird ihn daher ablehnen. Dafür exemplarisch drei Gründe:

Erstens. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Lehramt für Förderschulpädagogik durch das Lehramt für inklusive Pädagogik ersetzt wird. In der Begründung heißt es, dies sei nicht zuletzt ein signifikanter Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf brauchen aber hoch spezialisierte Lehrer, und sie brauchen speziell auf sie zugeschnittene Schulen. Es wird daher weiter erforderlich sein, Förderschullehrer auszubilden und die Förderschulen zu erhalten. In diesem Sinne wurde in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich vor der Abschaffung des Lehramts für Förderschulpädagogik gewarnt. Ich zitiere die Sachverständige, Frau Prof. Langner, aus der öffentlichen Anhörung. Frau Prof. Langner sagte – bitte genau aufpassen: "Auch wenn wir keine Sonderschule mehr hätten, wäre die Sonderpädagogik als Pädagogik unbedingt notwendig."