Aber es bedarf aus unserer Sicht keiner gesetzlichen Normierung. Eine gesetzliche Normierung läuft dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung entgegen. Damit komme ich zum Ende der Frage, ob ich einige
Hinweise gebe, einen Richtwert empfehle oder gesetzlich normierte Regelungen eingebe. Wenn es so ist, werden wir nach diesem Wege verfahren. – Herzlichen Dank auch für die Frage.
Zu den sonstigen Punkten, Herr Schollbach, zur Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse und zu der Entscheidungskompetenz, denke ich, muss nicht mehr viel gesagt werden. Dort haben wir eine Regelung gefunden, die im Grunde jegliche Möglichkeiten öffnet, die Entscheidungskompetenz des Gemeinderates, eines dieser Verfahren anzuwenden. Das ist die höchstmögliche Entscheidungsfreiheit, die man zum Thema Ausschussbesetzung haben kann.
Die Diskussion zum Thema Stadtbezirksbeirat, Ortschaftsrecht wurde ausführlich geführt. Sie verweisen auf die Formulierungen des Koalitionsvertrages. Durch eine Neufassung der Stadtbezirksverfassung geben wir den Kommunen mehr Flexibilität hinsichtlich der Ausgestaltung ihrer lokalen Mitwirkungsrechte. Egal, welche Duftkerzen oder welche Ballons Sie hier steigen lassen wollen, ich kann an der Stelle nur konstatieren: Nichts anderes haben wir mit der Kommunalrechtsnovelle getan.
Abschließend möchte ich feststellen, dass die Staatsregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen klar abrechenbar Wort gehalten haben.
Im Übrigen: Alle Forderungen im Gesetzentwurf zeugen nicht unbedingt von Augenmaß, wie in der Anhörung im Innenausschuss deutlich wurde. Ihr Gesetzentwurf würde die Kommunen nicht stärken – das ist auch aus Sicht des SSG und des Landkreistages deutlich nachzulesen –, sondern ihnen neue Probleme aufbürden.
Insofern muss ich abschließend feststellen, dass Ihr Gesetzentwurf mehr Mogelpackung als Qualitätsprodukt ist. Für solch eine dreiste Werbelüge erhält man normalerweise in der Wirtschaft den „Goldenen Windbeutel“ als Negativpreis. Sie haben aber Glück, wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sehen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der LINKEN, dass sich alle Fraktionen des Landtags durchaus intensiv, aber eben unterschiedlich mit dem sächsischen Kommunalrecht befassen. Ich könnte es mir jetzt einfach machen und auf die Debatte zum letzten Tagesordnungspunkt, auf die eben beschlossene Kommunalrechtsnovelle verweisen, aber ich möchte dennoch mit einzelnen Punkten näher begründen, warum die SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen wird.
Zunächst noch einmal die Bestätigung, dass im Rahmen des letzten Punktes zu den Vorschlägen zum Ortschafts- und Stadtbezirksrecht die Lage ausdiskutiert wurde. Wir haben uns lange damit auseinandergesetzt und kommen zu anderen Schlüssen als die Fraktion DIE LINKE. Das gilt auch für die Vorschläge zur Rechtsstellung von Gemeinderats- und Kreistagsfraktionen.
Im Übrigen – das sei vorangestellt – sind die Vorschläge dieses Gesetzentwurfs im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss fast ausnahmslos auf Kritik gestoßen. Das gilt insbesondere für den Vorschlag, für kassatorische Bürgerbegehren jegliche Frist zu beseitigen. Dieser Punkt wurde von den kommunalen Vertretern in der Anhörung einhellig abgelehnt. Auch wir haben uns als Koalitionsfraktionen im Rahmen der Kommunalrechtsnovelle der Staatsregierung mit der Frage auseinandergesetzt, wie mit dem öffentlich so sensiblen und wichtigen Thema Privatisierung kommunaler Unternehmen besser umzugehen ist.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, die Rechte der Öffentlichkeit zu stärken. Deshalb haben wir diese Wartefrist in die Gemeindeordnung eingeführt, nach der die Verwaltung nach entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen drei Monate nichts machen darf, um Tatsachen zu schaffen. Das ist sozusagen die Privatisierungsbremse light oder wie auch immer man das jetzt bezeichnen mag. Damit können die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob sie einen Bürgerentscheid anstreben, ohne dass inzwischen Tatsachen geschaffen werden.
Auf der anderen Seite muss eine Kommune in der Lage sein, ab einem bestimmten definierten Punkt Stadtratsentscheidungen oder Gemeinderatsentscheidungen rechtssicher umzusetzen. Das war das wichtigste Argument der Sachverständigen im Rahmen der Anhörung.
Schließlich noch einige Worte zu den fakultativen Aufsichtsräten. Sie wollen explizit die Möglichkeit eröffnen, dass Kommunen in fakultative Aufsichtsräte eigener Unternehmen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter entsenden. Das ist als Vorschlag nachvollziehbar. Nur hat die Koalition diese Möglichkeit faktisch bereits geschaffen. Denn es war die schwarz-gelbe Landtagsmehrheit der letzten Legislatur, die in der letzten Gemeinderechtsnovelle von 2013 explizit verboten hatte, dass Gemeinden so verfahren dürfen. Sie durften keine Arbeitnehmervertreter in fakultative Aufsichtsräte entsenden. Nur war bis dahin leider genau das die kommunale Praxis. Dieses Verbot hat die jetzige Koalition bereits im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2015 beseitigt und kann nun im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung mit Leben gefüllt und umgesetzt werden.
Aus diesen und auch vielen Gründen, die bereits genannt wurden, wird meine Fraktion den Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir sprechen jetzt über das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der Mitwirkungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Gemeinde- und Kreisräte sowie zur Erleichterung der Verfahren zur Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern an den lokalen Entscheidungen im Freistaat Sachsen. So weit, so gut.
Erster Kritikpunkt: Sie haben die Gemeinde- und Kreisräte nicht durchgegendert. Schon das wäre ja ein Grund, einfach einmal diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Jetzt aber zum eigentlichen inhaltlichen und ernsthaften Teil. Sie wollen die Quoren absenken. Wir sind ja grundsätzlich auch für Quoren für direkte Demokratie. Wir hatten hier im Landtag als AfD-Fraktion einen sehr guten Antrag eingebracht, den Gesetzentwurf zur Änderung unserer Verfassung, mit dem wir das Ganze auf Landesebene machen wollten. Da haben Sie, liebe LINKE, dagegengestimmt, obwohl unser Gesetzentwurf besser war als Ihrer. Nun gut.
Jetzt kommen Sie und wollen das Ganze in die Kommunalverfassung schreiben. 5 % sind jetzt schon möglich. Allerdings ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, warum Sie hier zum Beispiel in den kreisfreien Städten ein Quorum von 3 % haben wollen und in den Landkreisen von 5 %. So ein Landkreis ist natürlich viel größer, da muss ich viel mehr arbeiten, da muss ich viel mehr in der Bevölkerung unterwegs sein, muss weitere Wege fahren. Das dauert alles länger, das ist sperriger, und hier wollen Sie das Quorum höher als in Ihrer Stadt. Möglicherweise liegt es aber auch daran, Herr Schollbach, dass Sie sich in Dresden mit Ihren Anliegen innerhalb der Bürgerschaft nicht durchsetzen können und hier eine Spezialregelung brauchen.
Meine Damen und Herren! Der zweite Punkt sind die kassatorischen Referenden. Herr Pallas hat es eben schon angesprochen. Irgendwann muss auch so eine Gemeindeverwaltung anfangen können zu arbeiten. Da kann man eben nicht schwebend den Hammer des Bürgerentscheids über seinen Köpfen haben. Nein, wir müssen irgendwann anfangen zu arbeiten. Deshalb kann man sagen: Wenn das Thema ein wirklicher Aufreger innerhalb der Bevölkerung ist, dann bekommt man auch dieses Quorum zusammen, und das auch innerhalb einer angemessenen Frist. Wir sehen jedenfalls keine Notwendigkeit, hier etwas zu ändern. Im Übrigen haben wir auch als AfD eigene praktische Erfahrungen gemacht, die uns gezeigt haben, dass dieses Quorum sehr leicht zu erfüllen war, als der Aufreger dann doch sehr groß war.
Der dritte Punkt ist für mich die Problematik der Fraktionsgröße. Die wollen Sie auf nur zwei senken. Es ist uns schleierhaft, warum Sie das wollen. Schließlich sind es die Fraktionen der LINKEN in den entsprechenden
kommunalen Vertretungen, die beim Auftreten unliebsamer Parteien am liebsten die Fraktionsgröße nach oben schrauben, damit die entsprechende Partei dann keine Fraktion stellt und dadurch schlechter arbeiten kann als die anderen. Insofern ist es wenig glaubwürdig, was Sie hier machen. Es scheint Ihnen einfach gut in den Kram zu passen.
Wenn sich fraktionslose Stadt- oder Gemeinderäte zusammenschließen wollen, um zum Beispiel die Tagesordnung zu ändern, dann müssen sich mehr Leute zusammenfinden, als Sie in einer Fraktion haben wollen. An der Stelle fällt das austarierte Gleichgewicht zwischen Fraktionen und Ad-hoc-Zusammenschlüssen auseinander. Das ist dann nicht mehr stimmig.
Wenn Sie jede Gruppe mit zwei Personen zur Fraktion erklären wollen, dann kommen auf die Gemeinden erhebliche Belastungen zu, insbesondere wenn Sie es so gestalten, wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen. Ich glaube, damit überfordern Sie die Möglichkeiten, die innerhalb der Gemeinden vorhanden sind.
Wir sind eher dafür, dass man die Fraktionsgröße nicht mit starren Zahlen festlegt, sondern das prozentual macht. Vielleicht kann man da ein Stück nach unten gehen. Aber das auf zwei Personen zu reduzieren, ist nicht zielführend.
Ihr Gesetz klingt erst einmal ganz gut, das muss man tatsächlich sagen, mit Ausnahme des schlecht gegenderten Titels. Trotzdem ist es insgesamt nicht stimmig. Deshalb werden wir es nicht mit einem positiven Votum bescheiden können. Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Das war Herr Wippel, AfD-Fraktion. Jetzt ergreift am Ende der Rederunde für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kollege
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der LINKEN schließt nahtlos an die vorhergehende Diskussion zum Kommunalrecht an und hebt sich dabei wohltuend von der technokratischen Uninspiriertheit der Koalition und der Staatsregierung ab. Es werden in dem Gesetzentwurf zentrale Probleme des Kommunalrechts angegangen, statt nur den Status quo zu verwalten und die demokratische Mitbestimmung ohne Grund auszuhöhlen. Er enthält konkrete Vorstellungen zur Stärkung der Rechte der Räte und Fraktionen, zur Verbesserung der sachunmittelbaren Demokratie und zur Weiterentwicklung der Arbeitnehmerentsendungen in kommunale Aufsichtsräte.
Es gibt dringenden und grundsätzlichen Handlungsbedarf bei den genannten Punkten. Wo leben wir denn, wenn der Gemeinderat weiterhin quasi nach Mehrheitslage und Gutdünken entscheiden kann, unter welchen Voraussetzungen man eine Fraktion bilden darf? Eine Regelung, wonach die Mehrheit über die Gewährung von Minder
heitenrechten entscheidet, hat mit Demokratie nicht viel zu tun. Deshalb begrüßt meine Fraktion die gesetzliche Festschreibung der Fraktionsgröße, wie sie DIE LINKE vornehmen will, auch wenn wir konkret eine andere Formulierung lieber gewählt hätten, nämlich „5 %, mindestens jedoch zwei Räte“. Das wäre, glaube ich, plausibler gewesen.
Klar muss auch sein, dass es eine Pflicht zur Finanzierung von Fraktionen im Gesetz geben muss. Das darf nicht allein mit rechtsaufsichtlichen Hinweisen geschehen, wie es Kollege Hartmann angedeutet hat, damit die Fraktionen auf gesetzlicher Grundlage in die Lage versetzt werden, halbwegs einen Gegenpol zur Verwaltung bilden zu können.
Auch bei den Bürgerbegehren gibt es Handlungsbedarf. Wer es mit der kommunalen Demokratie ernst nimmt, der muss den Menschen vor Ort die Möglichkeit geben, sich zu beteiligen und ihre Vorschläge einzubringen. Wenn die Staatsregierung und die Koalition am Ende das machen würden, was sie in ihren Sonntagsreden gern versprechen, dann wäre es eine Selbstverständlichkeit, das Quorum von 10 % für Bürgerbegehren in allen Kommunen herabzusetzen und damit diesen undemokratischen Irrweg zu verlassen.
Allerdings beginnt hier, werte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, das Problem, das wir mit dem Gesetzentwurf haben. Sie sehen unterschiedlich hohe Quoren für die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden vor, einmal 3 % und einmal 5 %. Entschuldigen Sie, das ist absurd. Der Grundsatz der demokratischen Mitbestimmung in Dresden ist doch kein anderer als in Klipphausen. Hier muss gleiches Recht für alle gelten und eben nicht die nächste Lex Dresden, Lex Chemnitz oder Lex Leipzig, wie sie gerade vorhin zu Recht von Ihnen abgelehnt wurde, geschaffen werden.
Darüber hinaus treffen auf Ihren Gesetzentwurf leider auch Teile der Kritik am soeben beschlossenen Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Auch Sie schaffen ohne Not und unseres Erachtens auch ohne Sinn einen gesetzgeberischen Hybriden zwischen Ortschaftsverfassung und Stadtbezirksverfassung, zugegebenermaßen durchdachter als das, was die Staatsregierung hier präsentiert hat.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Meine Fraktion sieht keinen Bedarf, die Rechtslage zu ändern, sondern nur, sie endlich einmal mit Leben zu füllen. Deshalb werden wir uns trotz vieler wichtiger und richtiger Punkte, die in diesem Gesetzentwurf angesprochen werden und die endlich einmal im Freistaat Sachsen umgesetzt werden müssen, am Ende nur der Stimme enthalten.
Wir könnten jetzt eine zweite Rederunde eröffnen. Die einbringende Fraktion möchte das auch. Bitte, Herr Kollege Schollbach.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf einige Argumente eingehen, die hier vorgetragen worden sind. Wir schlagen – erstens – vor, die Hürden für Bürgerbegehren deutlich zu senken. Gegenwärtig schreibt die Gemeindeordnung vor, dass das Quorum für ein Bürgerbegehren bei grundsätzlich 10 % liegt und optional durch die jeweilige Kommune auf 5 % abgesenkt werden kann. Wir sagen Nein. Wir wollen es generell absenken, da sich in der kommunalpolitischen Praxis herausgestellt hat, dass diese Quoren zu hoch für eine durchschnittliche Bürgerinitiative sind und eine hindernde Wirkung auf die Bürgerbeteiligung haben.