Die rechtsmedizinische Leistung ist nicht nur in Chemnitz ausgedünnt, sondern generell in Sachsen. Es gibt im Freistaat zwei universitär angebundene rechtsmedizinische Institute: zum einen das Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig mit seiner schon erwähnten Außenstelle in Chemnitz. Dieses Institut versorgt 2,3 Millionen Menschen. Das Dresdner Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Carl-Gustav Carus ist für ein Einzugsgebiet von 1,7 Millionen Menschen zuständig. Insgesamt sind aktuell ganze 14 Rechtsmediziner, davon in den 1990er-Jahren allein noch sieben in Chemnitz, an diesen Instituten tätig. Jeder von ihnen ist damit im Schnitt für die rechtsmedizinische Betreuung von 270 000 Einwohnern zuständig. Zum Vergleich: In Berlin sind es 165 000 Einwohner, die auf einen Rechtsmediziner entfallen. Führt man sich dann noch für einen Moment vor Augen, welches Anforderungsprofil die Rechtsmedizin hat, wird klar, wie abenteuerlich die Sache schon allein von der verfügbaren Personenzahl her läuft.
Rechtsmedizin ist im Medizinstudium Pflichtfach. Deshalb ist es die vordringliche Dienst- und Pflichtaufgabe beider Institute, an den jeweiligen Universitäten Lehre zu leisten, die Studierenden zu unterrichten und außerdem zu forschen. Andererseits hat die sächsische Rechtsmedizin umfangreiche Dienstleistungen zur Absicherung hoheitlicher Aufgaben von Justiz, Polizei, Gesundheit und Sozialwesen zu erbringen. In diese Aufgabenbereiche fallen unter anderem das Erstellen von Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaft, Polizei und andere staatliche Behörden, wie Jugendämter, Gesundheitsämter und Ähnliches. Weiter gehört dazu die forensische Pathologie, die Leichenschau, Obduktion und Identifizierung unbekannter Toter, die fachmedizinische Bewertung unnatürlicher Todesfälle sowie die sogenannte Krematoriumsleichenschau.
Weiterhin zählen dazu die Untersuchung von Opfern und Tatverdächtigen, das heißt die sogenannte Lebendbegutachtung, zum Beispiel in Fällen häuslicher Gewalt oder bei Sexualstraftaten, sowie generell die Absicherung von Gewaltopferambulanzen. Ein immenser Arbeitsposten sind auch toxikologische und chemische Untersuchungen – Stichwort Alkohol, Drogen- und Medikamenteneinfluss – sowie die Auswertung von DNA-Spuren und die Begutachtungsanforderungen betreffs ärztlicher Behandlungsfehler, Schuldfähigkeit, Spurenuntersuchungen, Abstammungsuntersuchungen sowie sozialdiagnostische Aufträge.
Für Leistungen, die beide rechtsmedizinische Institute in Lehre und Forschung erbringen, haben wir in den Haushalten beider Universitäten im Haushaltplan des SMWK nach unserer Auffassung weitgehend angemessene Mittel eingestellt; daher ist dieser Bereich annähernd abgesichert. Nicht der Fall ist dies jedoch beim gesamten Kom
plex der Dienstleistungserbringung für Justiz, Polizei, Behörden und andere Auftraggeber. Die hier erzielbaren Erlöse, die sich regelmäßig nach den Gebührensätzen des Justizentschädigungsgesetzes des Bundes (JVEG) richten, sind in ihrer Mehrheit nicht auskömmlich. Sie decken den tatsächlichen personellen und zeitlichen Aufwand bei Weitem nicht ab. Dass insbesondere das Leipziger Institut seit Jahren mit immensen Defiziten zu kämpfen hat, bestätigte die Staatsregierung schon in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2014 auf Anfrage unserer Fraktion in einem noch kurz vor Ablauf der 5. Wahlperiode eingebrachten Antrag zum Thema „Arbeitsfähigkeit der Rechtsmedizin in Leipzig und seiner Außenstelle in Chemnitz sichern“, Drucksache 5/14434.
Das Haushaltsdefizit des RMI Leipzig belief sich seinerzeit für das Jahr 2013 auf 906 249 Euro. In ihrer Stellungnahme hat die Staatsregierung schon damals dem Landtag versprochen, dass konzentriert an Lösungskonzepten gearbeitet werde, um dieser defizitären Situation unter Berücksichtigung der JVE-Vergütungssätze entgegenzuwirken. Das war damals das Versprechen auf dem Papier der Stellungnahmen. Als man merkte, dass diese Versprechen offensichtlich nicht greifen und stattdessen weitere versierte Rechtsmediziner in andere Bereiche abwanderten und das verbleibende Personal aufgrund ständig zunehmender Auftragslage, landläufig gesprochen, nicht mehr aus den Schuhen kam, brachten wir im August 2016 einen weiteren Antrag in diesen Landtag ein, Thema: „Sicherung einer leistungsfähigen, zukunftssicheren und flächendeckenden Rechtsmedizin“.
Dazu fand im federführenden Verfassungs- und Rechtsausschuss am 23. November 2016 eine Anhörung statt. Dort bekundeten alle Behördenexperten – durch die Bank profunde Kenner der Materie –, dass, wenn kurzfristig etwas an der Höhe der Leistungssätze nach dem JVEG geändert wird, eine verlässliche Aufgabenerfüllung nach Umfang und Qualität, wie sie der sächsischen Rechtsmedizin in immer höherer Fallzahl abgefordert wird, nicht mehr zu gewährleisten ist.
Der Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, Prof. Dr. Stumvoll, brachte zum Ausdruck, dass er die wirtschaftliche Existenz seines Instituts nur erhalten kann, wenn er fortwährend querfinanziert, sprich die eigentlich für Forschung und Lehre zugewiesenen Mittel im Grunde rechtswidrig für die Stützung hoheitlicher Aufgaben einsetzt. Um die Notlage zu lindern, erbat er dringend die Bereitstellung von mindestens einer halben Million Euro jährlich als Sockelfinanzierung für das Leipziger Institut.
Die Direktorin des Dresdner RMI, Frau Prof. Dr. Erfurth, erklärte, dass ihr Institut mit einem Defizit von 400 000 bis 600 000 Euro konfrontiert ist. Auch sie bat dringend, dass Sachsen endlich den Weg geht, den andere Bundesländer längst beschritten haben, nämlich zur Deckung von Mindereinnahmen aus Leistungen, die eigentlich dem JVEG unterfallen, eine in den Haushalt eingeordnete Sockelfinanzierung für die rechtsmedizinischen Institute
in Sachsen vorzusehen. Sie verwies dazu auf das Beispiel von Sachsen-Anhalt, wo jährlich 200 000 bis 300 000 Euro bereitgestellt werden, auf Rheinland-Pfalz, wo das Innenministerium 400 000 Euro eingestellt hat, sowie auf Hamburg, wo sogar ein Betrag von einer Million Euro pro Jahr zur Sicherung der Rechtsmedizin zur hoheitlichen Aufgabenerfüllung eingestellt ist.
In der abschließenden, sehr intensiv geführten Beratung des Verfassungs- und Rechtsausschusses über diesen Antrag am 16. August 2017 bestand querbeet über alle Fraktionen Einigkeit, dass zur Behebung bzw. Minimierung dieser offensichtlichen strukturellen und finanziellen Defizite in beiden Instituten der Rechtsmedizin schnellstens konkrete Maßnahmen erforderlich sind. Dies gilt umso mehr, als Staatsminister Gemkow berichten musste, dass die Befassung der Justizministerkonferenz im Frühjahr dieses Jahres bereits mit dem auf der Tagesordnung stehenden Beratungspunkt „Erhöhung der Vergütungssätze nach dem JVEG“ zu keinen konkreten Festlegungen geführt hatte – mit der einzigen Aufgabenstellung, dass eine Marktanalyse allein für das JVEG zu beauftragen sei.
Zur Beratung des Rechtsausschusses war als Vertreter des zuständigen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst Herr Abteilungsleiter Dr. Werner anwesend. Er bekannte: Wenn die Bemühungen zur Erhöhung der JVEG-Sätze keine Früchte tragen, müsse im zuständigen Haushalt eine Sockelfinanzierung bzw. ein Zuschuss für die rechtsmedizinischen Institute eingestellt werden. Dazu sagte er aber: „Das werden wir mit den Haushaltsberatungen 2019/2020 besprechen.“
Nachdem unser Antrag unter Verweis darauf erst in den Ausschüssen und dann in der Plenarsitzung Ende August „weggestimmt“ worden ist, also mit Bezug auf den nächsten Haushalt, die nächste Debatte, sahen wir keinen anderen Weg, als den heute zur Behandlung stehenden Antrag einzubringen, nicht aus Besserwisserei oder Beharrungswillen, sondern weil die finanzielle Sicherstellung rechtsmedizinischer Dienstleistungen im hoheitlichen Bereich einfach nicht mehr aufgeschoben werden kann.
Das geht absehbar ins Auge und gefährdet die Rechtspflege und den Opferschutz im Freistaat Sachsen. So eindeutig muss man das einschätzen, so eindeutig kam es auch aus den bisherigen Befassungen im Ausschuss heraus. Das belegen auch deutlich folgende Entwicklungen bzw. aktuelle Zahlen allein des RMI Leipzig:
Von 2011 bis 2016 hat sich die Anforderung auf Erbringung gerichtsmedizinischer Sektionen von 590 auf 707, mithin um 27 %, erhöht. Die Gesamtzahl der beiden Gutachtensaufträge ist von 1 070 im Jahr 2011 auf 1 370 im Jahr 2016 gestiegen – eine Zunahme von 26 %. Parallel aber hat sich die Zahl der verfügbaren Ärzte von elf Gerichtsmedizinern 2011 auf sieben 2016, mithin um 36 %, reduziert. Während 2011 im Durchschnitt noch 88 Gutachten pro Facharzt zu erstellen waren, lag die Anfor
In der Konsequenz dieser hohen Auftragsbelastung pro Arzt mussten allein die Leipziger Rechtsmediziner 2016 circa 1 000 unbezahlte Überstunden verrichten. Hinzu kommt eine generell unerträgliche Arbeitsverdichtung wie beispielsweise im Falle des Leipziger Instituts. Daraus resultiert, dass mit dem derzeit verfügbaren Ärztebestand nur eine ärztliche Rufbereitschaft für beide Direktionsbezirke, also für Leipzig und Dresden, vorhanden ist, was logischerweise zur Konsequenz hat, dass bei mehreren Anforderungen in kurzer Folge bzw. bei weiten Anfahrten und folgebezogen notwendig werdenden Sektionen einfach nicht mehr alle Aufträge zeitnah und bedarfsgerecht erfüllt werden können.
Zugleich beklagen beide RMI, dass sie wegen eines eklatant aufgelaufenen Investitionsrückstandes zum Teil mit völlig veralteter Technik arbeiten. Das RMI Leipzig beziffert die Kosten der notwendigsten Ersatz- und Neuanschaffungen von Geräten im Bereich der forensischen Medizin, der forensischen Molekulargenetik und der forensischen Toxikologie oder auch der EDV auf insgesamt 1 135 000 Euro, das Dresdner Institut den dringendsten Investitionsbedarf auf wenigstens
980 000 Euro. An beiden Instituten wird zu immensen Anteilen mit technischen Ausrüstungen gearbeitet, deren geplante Nutzungsdauer längst abgelaufen ist. Bei einer solchen Konstellation geht es einfach nicht an, zum nächsten Haushalt, irgendwann 2018 beginnend, einmal die Verhandlungen aufzunehmen.
Man erinnert sich an die Schlagzeilen: Obergerichte in Sachsen mussten bei der Begehung von Schwerstkriminalität Verdächtige aus der Haft entlassen, weil die erforderlichen Gutachten nicht rechtzeitig vorlagen. Führen Sie sich vor Augen, was es heißt, wenn der Amtsarzt von Chemnitz, ein gestandener, ehemals am Institut für Rechtsmedizin in Chemnitz, dann an der Prosektur in Chemnitz arbeitender Profi, jetzt Amtsarzt, im April dieses Jahres gegenüber der „Freien Presse“ seine Überzeugung bekundete, dass heute so manches Tötungsverbrechen unentdeckt bleibe, weil keine Rechtsmediziner verfügbar und erreichbar seien, die notwendigen Untersuchungen des Toten vorzunehmen. Es gibt Schätzungen innerhalb der Rechtsmedizin, wonach in Deutschland jährlich bis zu 2 000 Morde unentdeckt bleiben.
Geben Sie Ihrem Herzen einen Stoß, speziell meine Damen und Herren der Koalition! Lassen wir nicht zu, dass in den nächsten zwei Jahren weitere Fachkräfte aus der sächsischen Rechtsmedizin abwandern, weil sie nicht länger unter Bedingungen arbeiten wollen, vor jeder Obduktion überlegen zu müssen, wie sie denn die entstehenden Kosten hereinbekommen. Das geht doch nicht! Erweisen wir gemeinsam der sächsischen Rechtsmedizin die Gunst, aus der zur Verfügung stehenden Haushaltsreserve für den laufenden Doppelhaushalt in dem zu Antragspunkt 2 vorgesehenen Entscheidungsprozedere je
500 000 Euro jährlich als Sockelfinanzierung für die beiden Institute der Rechtsmedizin für 2017/2018 einzustellen. Erst vor wenigen Monaten hat sich gezeigt, dass das geht. Dieser Landtag hat an die Landespolizei insgesamt mehr als 3 Millionen Euro an außer- und überplanmäßigen Mitteln zur Verfügung gestellt, unter anderem zur Finanzierung von DNA-Analysen.
In Punkt 3 fordern wir darüber hinaus, in künftigen Haushaltsjahren einen eigens für den Bereich der rechtsmedizinischen Institute vorgenommenen zweckgebundenen auskömmlichen Haushaltsansatz vorzusehen, damit auch der erhebliche Investitionsstau in den Blick genommen werden kann. Es entspricht ohnehin dem Herangehen, dass der Vertreter des SMWK im August dieses Jahres im Verfassungs- und Rechtsausschuss die Finanzierung der Rechtsmedizin zugesagt hat.
Dies als letzten Satz: Jeder weitere Verlust an rechtsmedizinischer Kapazität in Sachsen ist zugleich ein katastrophaler Rückschritt in puncto Rechtssicherheit und Opferschutz.
Herr Kollege Bartl brachte für seine Fraktion, DIE LINKE, den Antrag ein. Es folgt jetzt für die CDU-Fraktion Kollege Modschiedler.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag – das hat Herr Bartl jetzt auch noch einmal erklärt – wird nun erstmals hier im Plenum erörtert. Warum sind wieder wir Rechtspolitiker damit befasst? Ja, klar, dazu müssen wir in die Vergangenheit schauen. Die Thematik der Rechtsmedizin stand bei uns schon öfter auf der Tagesordnung, um nicht zu sagen, sehr häufig. Herr Bartl hat das schon ausgeführt. 2011 und noch einmal 2013 lag das Thema dem Rechtsausschuss zur Beratung vor. Damals hatte der Staatssekretär des Wissenschaftsministeriums dem Rechtsausschuss schon einmal erklärt, dass das finanzielle und das personelle Problem, das die Institute, insbesondere das Leipziger Institut, haben, gelöst werden, und zwar im zuständigen Ressort, im Wissenschaftsressort.
Es ist unstreitig, dass der Bereich Rechtsmedizin bei der Durchfinanzierung in ganz Deutschland übrigens vor Problemen steht. Das kann auch für die Justiz zukünftig Konsequenzen haben, wenn die Sektionen, Begutachtungen und Blutproben nicht zeitnah und vor Ort durchgeführt werden können. Herr Bartl hat das genau ausgeführt. Es herrscht also wirklich Handlungsbedarf.
Darüber waren sich auch die Ausschussmitglieder und der Justizminister einig: Es gibt ein finanzielles Defizit in den Instituten Leipzig und Dresden. Aber jetzt, Herr Bartl,
unterscheidet sich ein wenig die Blickweise bzw. schaue ich mir das differenzierter an. Wir sollten nämlich vorher klarstellen, von welchem Defizit wir überhaupt reden. Es ist von einem Defizit in der hochschulinternen Finanzierung der rechtsmedizinischen Institute die Rede. Es gibt kein Defizit in der Erledigung der Aufgaben, die zur Aufklärung von Straftaten notwendig sind. Wir haben ja den Ausschuss angehört. In der Anhörung hat sich ergeben – das hat uns Generalstaatsanwalt Fleischmann gesagt –, dass alle Aufträge der Justiz zeitnah abgearbeitet werden und es zurzeit keine Beanstandungen gibt. Das ist für uns wichtig, die wir die Rechtsmedizin bewerten müssen. Die Staatsanwaltschaft begehrt keine Strafvereitlung im Amt, sondern sie kann zeitnah ihre Sachen hingeben, und sie werden abgearbeitet.
Danke, Herr Präsident! Danke, Herr Kollege Modschiedler! Vielleicht war es etwas Altersmüdigkeit beim Kollegen Fleischmann vor der Rente.
Ist es aber richtig, Herr Kollege, dass der Dekan der Medizinischen Fakultät in dieser Anhörung im November 2016 im Ausschuss gesagt hat, dass das nur funktioniert, so halbwegs in der Not, weil er querfinanziert. Er hat gesagt: „Ich stehe nicht buchstäblich jeden Tag vor dem Kadi, weil ich Mittel, die eigentlich für Forschung und Lehre bestimmt sind, als Zuschuss in die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabenleistungen hineinstecke.“ Ist das richtig?
Es ist immer die große Frage, was er mit Querfinanzierung meint, ob er sich aus der Justizfinanzierung oder etwas aus dem Hochschultopf holt. Er sagt, er finanziere Hochschule mit Hochschultopf. Ich sage immer: Wir müssen schauen, dass wir nicht versuchen, die Justiz zu melken, und das ist genau der Punkt. Ich finde es interessant, dass wir, da es Rechtsmedizin heißt, hier diskutieren, weil es natürlich auch die Juristen betrifft. Aber die Problematik der Hochschule, dass diese Grundversorgung, in der es auch geklärt wird und wo auch gearbeitet wird, nicht dort besprochen wird. Das ist immer die große Problematik, und das hat er auch selbst gesagt: Rechtsmedizin in der Hochschule – Querfinanzierung. Die Querfinanzierung funktioniert auch über das JVEG. Das haben Sie angesprochen. Dazu würde ich gern noch kommen. Das sollten wir uns in der Diskussion vor Augen führen, damit hier keine falschen Eindrücke entstehen.
Herr Fleischmann hat das für die Justiz klar gesagt. Das führt immer wieder – und Herr Bartl hat das jetzt ein wenig gepusht – zu Verunsicherungen in der Gesellschaft. Es ist im Haushaltsgesetzgebungsverfahren die Aufgabe
des Parlaments – klar –, für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung auch unserer rechtsmedizinischen Institute zu sorgen. Dann reden wir aber davon, dass die rechtsmedizinischen Institute letztlich wieder Teil der Universitäten sind und damit die Hochschulfreiheit tangieren. Das ist juristisch nicht unproblematisch. Deshalb liegt hier auch der Schwerpunkt des Antrages.
Also müssen wir unterscheiden: Teil der finanziellen Ausstattung sind die Einnahmen aus den Leistungen auf der Grundlage des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes. Damit sind wir beim JVEG angekommen. In diesem Kontext ist klarzustellen, dass bisher nur unscharfe Grundlagen für eine Bewertung vorliegen – leider –, welche konkrete Höhe für die vielen einzelnen Vergütungen für verschiedenste Leistungen sinnvoll und angemessen sind. Dabei sind wir aber bekanntermaßen auf dem richtigen Weg; denn der Justizminister Sebastian Gemkow setzt sich vehement – das haben Sie auch gesagt – seit Anfang des Jahres im Bundesrat und in der Justizministerkonferenz dafür ein, dass diese Vergütungs- und Entschädigungssätze auf Bundesebene erhöht werden können. Dazu muss aber der Bundesjustizminister, Herr Maas, eine Marktanalyse für die Gebührenstruktur des JVEG vorlegen. Sie haben gesagt, er hat sie in Auftrag gegeben. Sie müsste jetzt eigentlich kommen.
Auf den Punkt gebracht: Erstens. Wir wollen an das JVEG. Wir wollen an die Vergütungssätze. Wir wollen auch, dass sie angemessen festgelegt werden. Das wird eine Anhebung bedeuten. Das ist völlig klar. Das Justizvergütungsgesetz ist aber ein Bundesgesetz, Herr Bartl, ein Zustimmungsgesetz. Das wissen wir. Sie ändern nichts daran, dass Sie jetzt den Antrag einbringen und sagen, wir müssen etwas bezahlen.
Es bleibt ein Zustimmungsgesetz, und wir müssen mit dem JVEG versuchen, eine Bundesratsmehrheit hinzubekommen. Das heißt, Sebastian Gemkow und wir als Landespolitiker können nur gemeinsam mit den anderen Bundesländern verhandeln und versuchen, eine Lösung zu finden.