Protocol of the Session on January 28, 2015

Gleichermaßen sichert er unsere hohen Standards auch in der Welt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Wird von der SPD-Fraktion noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die AfD? – Das ist auch nicht der Fall. Die GRÜNEN? – Ebenfalls nicht. Dann ist nur noch eine Wortmeldung offen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Abg. Brünler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gern auf ein, zwei Argumente, die hier gefallen sind, doch noch einmal etwas genauer eingehen.

Eingangs wurde gesagt, bei TTIP gehe es um den Abbau von Bürokratie, Handelsbürokratie. Ich denke, es gibt hier in diesem Hohen Hause durchaus Konsens, dass Bürokratie dort, wo sie nicht gebraucht wird und wo sie stört, tatsächlich abgebaut werden kann oder sollte. Die Frage ist nur: Geht es bei TTIP wirklich um den Abbau von Bürokratie? Da, Herr Kollege Fischer, bin ich durchaus anderer Meinung als Sie. Ich glaube, hier geht es nicht um den Abbau von Bürokratie, sondern um den Abbau von Demokratie. Es geht um den Abbau jeglicher Gestaltungsmacht gewählter Gremien.

(Beifall bei den LINKEN)

Wenn wir den Anspruch haben, Globalisierung zu gestalten, und deswegen in internationale Verhandlungen eintreten, dann ist das richtig. Nur dürfen wir bei diesen Verhandlungen unseren Gestaltungsanspruch nicht aufgeben. Herr Kollege Baumann-Hasske, Sie sagten vorhin so treffend, „... soweit ich weiß, aber ich kann es nicht belegen“. Genau das ist das Problem, das wir unter dem Strich haben. Ich hoffe, Sie haben recht und es ist tatsächlich so, wie Sie annehmen, auch wenn Sie es nicht belegen können. Aber das zeigt den derzeitigen Stand der Verhandlungen eigentlich ziemlich treffend.

Soweit derzeit verhandelt wird, sind wir als Sachsen außen vor. Nichtsdestotrotz muss zum Schluss im Bundesrat auch die Sächsische Staatsregierung der Ratifizierung des gesamten Vertragswerks zustimmen. Deswegen glaube ich schon, dass die Landesregierung gefordert sein sollte, sich über den Bundesrat einzumischen und auf europäischer Ebene einzusetzen.

Dabei gilt es auch, Druck zu machen, damit diese Geheimverhandlungen, wie sie im Moment methodisch geführt werden, beendet werden. Im Moment ist es in der Tat so: Die EU-Kommission veröffentlicht zwar den allgemeinen Stand der Verhandlungen, aber nicht mehr. Sie veröffentlicht nicht die konkret ausgehandelten Vertragsbedingungen, und auch EU-Parlamentarier oder nationale Regierungen erhalten keinerlei Einblick in konkrete Textpassagen. Das ist das Gegenteil von Transparenz und das Gegenteil von dem, was man unter Gestaltungsmacht und dem Gestalten internationaler Beziehungen verstehen kann.

Die Staatsregierung sollte sich dafür einsetzen, dass die Souveränität gewählter Parlamente sichergestellt wird und deren Entscheidungen nicht über die Hintertür ausgehebelt werden. Sie sollte auch versuchen sicherzustellen, dass Umfang und Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge nicht ausgehebelt werden. Vor allem sollte sie die heute erfreulicherweise von fast allen Fraktionen kritisierten Streitbeilegungsmechanismen durch private Schiedsverfahren bemängeln, damit diese aus dem Verhandlungswerk komplett gestrichen werden.

Noch ein allerletztes Wort zu den Vorteilen für die ökonomische Entwicklung, zu offenen Märkten. Natürlich fördern offene Märkte den Handel, und der Handel fördert die ökonomische Entwicklung. Hierzu existieren Studien, die immer wieder herangezogen werden, etwa Studien des ifo-Instituts oder der Bertelsmann-Stiftung. Diese gehen davon aus, dass allein durch die Zollsenkungen der Handel zwischen der EU und den USA förmlich explodieren wird, sich verdoppelt. Allein in Deutschland sollen 181 000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Wenn man das Ganze einmal empirisch untersucht und schaut, welche Auswirkungen ähnliche Zollsenkungen hatten, wird man sehen, dass dies alles, vorsichtig ausgedrückt, sehr optimistisch gerechnet ist. Es gibt durchaus Gegengutachten, die vertreten, dass bei einem Herausrechnen dieser Zolleffekte ein Wirtschaftswachstum von jährlich gerade einmal 0,06 % bleibt. Alle, die mit Wirtschaftswachstum und Volkswirtschaft zu tun haben, wissen, dass das kein wirkliches Wirtschaftswachstum, sondern eher die statistische Schwankungsbreite ist. Wenn der Preis dafür tatsächlich sein sollte, dass wir Gestaltungsmacht aufgeben und unsere Standards reduzieren, dann halte ich, sehr geehrte Damen und Herren, das ganze Verfahren für hochgradig hinterfragenswert und kritisch.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Mir liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schaue noch einmal in die Runde. – Damit kann ich die 2. Aktuelle Debatte unter Punkt 8 jetzt schließen. – Bitte, Herr Minister. Heute ist wohl nicht mein Tag. Die Debatte hat es heute in sich.

Es ist für uns alle schon die sechste Stunde. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit wie vielen Jahren diskutieren wir über Globalisierung? Seit wie vielen Jahren diskutieren wir über entgrenzte Prozesse und damit verbunden immer auch über die Frage: Wer hat eigentlich das Sagen? Die Frage vom Primat der Politik oder dem Primat der Wirtschaft wurde in den letzten Jahren fast gar nicht mehr gestellt, weil sie sich aus Wirtschaftssicht immer von selbst beantwortet hat. Besonders in den Finanzmärkten gab es entfesselte Prozesse.

Wie aber gehen wir nun mit Globalisierung um? Darüber zu lamentieren und zu klagen ist das eine, der konkrete Umgang damit das andere. Genau deshalb halte ich es für grundsätzlich richtig, dass wir Verträge schließen, um etwas zurückzuerobern, was uns in den letzten Jahren abhanden gekommen ist, nämlich die Handlungskompetenz, die Politik braucht, um solche Prozesse gestalten zu können.

Deshalb bin ich grundsätzlich dafür, dass wir solche Verträge verhandeln und schließen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Natürlich bedeutet das auch immer, Kompromisse zu schließen. Das heißt auch, dass man sich nicht bei allen Punkten durchsetzen kann. Aber ich warne davor, dass wir das nur von dem hohen Ross der Europäischen Union aus tun. Es gibt durchaus auch noch eine geopolitische Überlegung, warum es Sinn macht, jetzt einen Vertrag mit Nordamerika, Kanada und den USA, abzuschließen. Die Entwicklung auf dem Weltmarkt ist nicht so, dass wir immer in der Position des Starken sind, der seine Standards einbringt. Was geschieht denn, wenn die Amerikaner nur noch mit den BRICS-Staaten verhandeln, wenn sich die Diskussion nur noch an den Standards ausrichtet, die die USA mit China verhandelt haben?

Dann möchte ich nicht in der Defensive sein, sondern dann ist es sinnvoll, vorher einen Vertrag abgeschlossen zu haben, der so viel wie möglich unsere guten Standards absichert. Das muss auch unser Interesse sein. Wenn wir diese Entwicklung verpassen, haben wir ein deutlich größeres Problem.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt verschiedene Themen, die deutlich machen, dass es nicht nur beim Handel, bei den Dienstleistungen bestimmte Spielregeln gibt, sondern auch in der digitalen Welt. Wir wollen in der digitalen Welt Regeln, mit denen wir leben können. Wir brauchen die Leine, an die wir Big Data legen können. Wir brauchen europäisches Datenschutzrecht für Facebook und Google. Schon dafür lohnt es sich zu verhandeln.

Lieber Kollege Brünler, ich möchte Ihnen widersprechen, dass nur wir unsere Standards einbringen und die Amerikaner einmal etwas von uns lernen könnten. Ich wäre froh, wenn zum Beispiel die amerikanischen Regelungen zur Bankenaufsicht und bei den Strafen bei illegalem Vorgehen der Geldhäuser bei uns greifen würden. Die haben viel härtere als wir. Das heißt, es kann durchaus ein sinnvoller Prozess des Gebens und Nehmens sein.

Aus gewerkschaftlicher Sicht wird ebenfalls darauf geachtet, dass die hohen Standards, die wir haben, ein Exportschlager für die amerikanischen Gewerkschaften durch das TTIP sein können. Es gibt sehr große Hoffnungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Amerika, dass die Standards aus Europa für sie zum Schutzmechanismus werden. Das sollten wir auch bedenken.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ich habe die Diskussion hier als sehr differenziert wahrgenommen. Es ist wichtig, dass man eher die Chancen sieht als nur die Gründe findet, warum etwas nicht gehen oder verhindert werden sollte. Ich verstehe aber auch, warum wir sehr kritisch an den Prozess herangehen. Das hat sicherlich etwas mit dem Anfang des Prozesses als solchem zu tun, der als eine Art Blackbox gestartet ist. Dadurch, dass gerade in den Anfangsverhandlungen keine Transparenz vorhanden war, ist ein grundsätzliches Misstrauen entstanden, das jetzt zu einem gewissen Legitimationsdruck führt, ständig zu erklären, dass bestimmte Vorurteile oder Sorgen nicht berechtigt sind, schon aufgelöst wurden oder die Verhandlungen weiter sind.

Diese Kritik, die Grundkritik an der Art und Weise, wie verhandelt wurde, kann man durchaus teilen. Sie ist sicherlich die Hauptursache dafür, dass die Diskussion im Gegensatz zu der Diskussionskultur, die ich hier erlebt habe, draußen eher als eine Kampagne gesehen wird – ja oder nein, für oder wider – und weniger die Differenzierung.

Ich möchte deshalb an dieser Stelle klar sagen – und ich meine damit ausdrücklich nicht die Antragsteller der Debatte hier im Haus, das würde ich nicht unterstellen: Was ich ablehne, ist, dass wir eine Diskussion über TTIP bzw. eine Ablehnung von TTIP aus einer reinen antiamerikanischen Haltung heraus machen. Die Gefahr, dass das die Hauptmotivation ist, gegen TTIP zu sein, weil auch aufgrund bestimmter Erfahrungen in der Außenpolitik – NSA – ein Misstrauen entstanden ist, besteht durchaus. Antiamerikanismus darf nicht die Grundlage sein, über TTIP kritisch zu diskutieren. Hier geht es darum, unsere Standards so gut wie möglich in Verhandlungen durchzusetzen.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Das Thema Rechtsschutz ist für uns ebenfalls ein großes Thema. An dieser Stelle können wir aber nur unsere Bundesregierung unterstützen, die klarmacht, dass wir einen eigenen Investitionsschutz zwischen Rechtsstaaten und damit dritte Schiedsgerichtsbarkeit nicht brauchen. Ich hoffe, dass hier die Offenheit, diesen Prozess nachzuverhandeln, die auch die EU-Kommissarin Malmström gezeigt hat, tatsächlich zu dem Ergebnis führt. Es ist unser Interesse, dass wir zu einem fairen Vertrag kommen, der unsere Interessen, unsere Standards so gut es geht absichert; denn wenn wir Globalisierung so gestalten wollen, dass das Primat von Politik wieder greift, ist es auf dem Vertragsweg richtig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Drucksache 6/293, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/626, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Die Fraktionen können wieder das Wort zur allgemeinen Aussprache ergreifen. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile Frau Abg. Fiedler das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungschefs der Länder haben im Sommer 2014 den Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Mit ihm wird die Höhe des Rundfunkbeitrags auf 17,50 Euro festgesetzt und eine deutliche Entlastung der Beitragszahler erreicht.

Heute ist es an uns – wie es viele Landesparlamente bereits getan haben –, diesem Staatsvertrag und damit der Beitragssenkung zuzustimmen. Sachsen war eines der treibenden Bundesländer bei der Umstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf ein geräteunabhängiges zeitgemäßes Modell. Dabei war es uns immer wichtig, die Akzeptanz des öffentlichrechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung zu erhalten und den Beitrag bei 17,98 Euro stabil zu halten.

Dass wir heute sogar über eine Absenkung des Beitrags sprechen können, freut uns besonders.

Für die CDU-Fraktion ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer demokratischen Gesellschaft unentbehrlich. Durch seinen Beitrag zur Grundversorgung an Informationen, Kultur und Bildung trägt er wesentlich zur Meinungsbildung bei und fördert den öffentlichen Diskurs zur Demokratie. In besonderer Weise ermöglicht und garantiert er eine unabhängige Berichterstattung, die sich nicht von kommerziellen Interessen leiten lassen muss. Die solidarische Finanzierung garantiert allen Bürgern den freien, unverschlüsselten Zugang zu Informationen, auf deren Basis sie sich eine eigene Meinung bilden können.

Die herausgehobene Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist auch immer wieder Herausforderung und Aufgabe an die Anstalten selbst, mit Qualität und Profil, mit Akzeptanz und schlanker Verwaltung die Beitragszahler von diesem solidarischen Finanzierungsmodell zu überzeugen.

Mit der Systemumstellung der Rundfunkgebühren auf den Rundfunkbeitrag wurde die Höhe des Rundfunkbeitrags ab dem 1. Januar 2013 auf monatlich 17,98 Euro festgesetzt. Der monatliche Rundfunkbeitrag entsprach damit der Höhe der bisherigen monatlichen Fernsehgebühr.

In ihrem aktuellen Bericht geht die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, für die Beitragsperiode vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 in Anbetracht der Bedarfsanmeldung der Anstalten von Mehrerträgen durch die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags in Höhe von etwas über 1 Milliarde Euro aus. Sie empfiehlt, davon einen Teil für eine Beitragssenkung um 73 Cent auf 17,25 Euro ab 1. Januar 2015 zu verwenden. Der Rest des Mehrertrags soll in eine Rücklage als Sicherheitsreserve eingestellt werden, um künftige Preissteigerungen ganz oder teilweise auszugleichen.

Auf der Grundlage der Empfehlung der KEF sind die Regierungschefs der Länder im März 2014 übereingekommen, den Rundfunkbeitrag in einem ersten Schritt um 48 Cent auf 17,50 Euro zu senken. Alle damit zusammenhängenden weiteren Fragen sollen in einem zweiten Schritt nach Vorlage des Ergebnisses der Evaluierung des neuen Rundfunkbeitragsmodells 2015 entschieden werden. Im Rahmen der Evaluierung sollen insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag sowie die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände, darunter die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge, geprüft werden. Ebenfalls damit verbunden werden soll die Entscheidung über das Thema einer stufenweisen weiteren Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Die Differenz zum Vorschlag der KEF steht den Anstalten nicht zur Verfügung. Sie wird bis zur Vorlage der Evaluierung und bis zur Diskussion der eben schon genannten Fragen in eine Rücklage eingestellt. Dass dieses zweistufige Vorgehen richtig und vernünftig ist, wurde uns in der Anhörung zum vorliegenden Staatsvertrag Anfang Januar dieses Jahres von dem Großteil der Sachverständigen im Ausschuss bestätigt.

Neben der Festlegung der Beitragshöhe reguliert der vorliegende Staatsvertrag zudem die Verteilung der Rundfunkbeitragsmittel auf die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten wie den MDR, das ZDF und das Deutschlandradio sowie den europäischen Kulturkanal Arte. Darüber hinaus werden die Mittel des bestehenden ARD-Finanzausgleichs zugunsten des