Protocol of the Session on January 28, 2015

Das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen schreibt in § 5 Abs. 1 Nr. 7 vor, dass zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtages als Mitglieder für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates gewählt werden. Auch für diese Wahl gilt nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen durch das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt. Das Vorschlagsrecht hat somit für zwei Sitze die CDU-Fraktion. Ein Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 6/667 in einer Neufassung vor.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand von Ihnen widerspricht. – Das kann ich nicht feststellen. Wir können also auch in diesem

Fall offen abstimmen. Ein Widerspruch liegt uns nicht vor. Wir stimmen jetzt offen über die beiden Mitglieder des Sächsischen Landtages für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ab. Ich frage Sie auch hier, ob jemand eine getrennte Wahl der beiden verlangt. – Das sehe ich nicht. Wir können also über sie gemeinsam abstimmen.

Wer dafür ist, die vorgeschlagenen Kandidaten in das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Auch hier frage ich, ob einer der Gewählten die Wahl nicht annimmt. – Das ist nicht der Fall. Damit beglückwünsche ich beide Abgeordneten zu ihrer Wahl und verlasse den Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 3

Wahl von stimmberechtigten und stellvertretenden Mitgliedern

für den Landesjugendhilfeausschuss gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4

des Landesjugendhilfegesetzes

Drucksache 6/668, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Drucksache 6/450, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/742, Wahlvorschlag der Fraktion SPD

Drucksache 6/511, Wahlvorschlag der Fraktion AfD

Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 hat der Sächsische Landtag zu Beginn der Wahlperiode zehn stimmberechtigte Mitglieder und zehn Stellvertreter des Landesjugendhilfeausschusses zu wählen. Nach § 15 Abs. 2 ist für die Wahlen, die durch den Sächsischen Landtag vorzunehmen sind, wiederum für die Feststellung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen d‘Hondt zugrunde zu legen. Bei den zu wählenden zehn stimmberechtigten Mitgliedern und deren Stellvertretern bedeutet dies, auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind sechs Mitglieder und sechs Stellvertreter, auf Vorschlag der Fraktion

DIE LINKE sind zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter, auf Vorschlag der Fraktion SPD sind ein Mitglied und ein Stellvertreter und auf Vorschlag der Fraktion AfD sind ein Mitglied und ein Stellvertreter zu wählen.

Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in folgenden Drucksachen vor: 6/668 für die CDU-Fraktion, 6/450 für die Fraktion DIE LINKE, 6/742 für die SPD-Fraktion und 6/511 für die AfD-Fraktion. Gewählt ist – ich führe es nur der Vollständigkeit halber noch einmal an –, wer mehr Ja- als Neinstimmen erhält.

Meine Damen und Herren! Die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann auch hier durch Handzeichen gewählt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir bei der Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses und deren Stellvertreter durch Handzeichen abstimmen. –

(Jörg Urban, AfD: Ja! – Christian Piwarz, CDU: Das war der falsche Wahlgang!)

Gut. Dann müssen wir so verfahren.

(Zuruf von der AfD: Augenblick!)

Wir haben jetzt einen Widerspruch erhalten. Damit müssen wir die Wahl geheim vornehmen. Sie wollen sich zu Wort melden? – Bitte. Etwas ungewöhnlich; bitte, Herr Kollege.

Mir wäre es wichtig, dass über die Vorschläge für den Jugendhilfeausschuss einzeln abgestimmt wird. Geheim muss nicht abgestimmt werden. Mir war wichtig, dass eine einzelne Abstimmung erfolgt.

Aha. Das können wir so machen. Ich habe Sie jetzt so verstanden, Herr Kollege, dass Sie blockweise über die Wahlvorschläge jeder einzelnen Fraktion abstimmen möchten. So ist es. Das bedeutet, dass ich jeden Wahlvorschlag – blockweise Abstimmung nennen wir das – einzeln aufrufen werde.

Meine verehrten Damen und Herren! Wir beginnen jetzt – es ist blockweise Abstimmung beantragt – zunächst mit den Wahlvorschlägen der CDU-Fraktion, die Ihnen in der Drucksache 6/668 vorliegen. Wer diesen Wahlvorschlägen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind alle von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen sechs Mitglieder und sechs Stellvertreter gewählt. Ich frage, ob einer von den gewählten zwölf Kolleginnen und Kollegen die Wahl nicht annimmt. – Das kann ich nicht erkennen. Ich beglückwünsche alle zu dieser Wahl.

Ich rufe die Drucksache 6/450 auf. Das sind die Wahlvorschläge der Fraktion DIE LINKE. Wer diesen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand

zeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit sind die Wahlvorschläge der Fraktion DIE LINKE, zwei Mitglieder und zwei Stellvertreter, gewählt und ich frage: Nimmt eine(r) der vier Gewählten die Wahl nicht an? – Das kann ich nicht erkennen. Damit beglückwünsche ich alle auch hier gewählten stimmberechtigten und stellvertretenden Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses der Fraktion DIE LINKE.

Ich rufe die Drucksache 6/742 auf. Das sind die Wahlvorschläge der SPD-Fraktion: ein Mitglied und ein Stellvertreter. Wer diesen Wahlvorschlägen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist das vorgeschlagene Mitglied und ein Stellvertreter im Wahlvorschlag der SPD-Fraktion gewählt, und ich frage: Nimmt eine(r) der beiden Gewählten die Wahl nicht an? – Das ist nicht der Fall. Damit Glückwunsch dem gewählten Mitglied und dem Stellvertreter.

Ich rufe die Drucksache 6/511 für die AfD-Fraktion auf. Hier sind ein Mitglied und ein Stellvertreter zu wählen. Wer den Wahlvorschlägen der AfD-Fraktion seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Einzelne Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine ganze Anzahl Stimmenthaltungen. Damit sind die vorgeschlagenen Mitglieder und Stellvertreter im Wahlvorschlag der AfD-Fraktion gewählt, und ich frage auch hier: Nimmt eine(r) der beiden Gewählten die Wahl nicht an? – Das kann ich nicht erkennen. Damit Glückwunsch auch dem gewählten Mitglied und dem gewählten Stellvertreter.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 3 angelangt und kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

Wahl von Mitgliedern für die Parlamentarische Kontrollkommission gemäß

§ 16 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/460, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Drucksache 6/550, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 6/690, Wahlvorschlag der Fraktion AfD

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir ist signalisiert worden, dass diese Wahl in geheimer Abstimmung durchgeführt werden soll. Gleiches gilt für die in den Tagesordnungspunkten 5 und 6 vorgesehenen Wahlen von Mitgliedern für das Parlamentarische Kontrollgremium sowie die G-10-Kommission des Sächsischen Landtages.

Meine Damen und Herren, um die Zeit effektiv zu nutzen, schlage ich vor, dass wir an dieser Stelle die drei Tagesordnungspunkte zusammenfassen und alle drei Wahlen in einem Wahlaufruf durchführen. Dies ist nach § 79 Abs. 5 der Geschäftsordnung ohne Weiteres möglich.

Um Sie darauf vorzubereiten, wie das ablaufen wird: Bei Wahlaufruf erhalten Sie drei verschiedenfarbige Stimmscheine, auf denen jeweils deutlich gekennzeichnet ist, auf welches zu wählende Gremium sie sich beziehen. Die Wahlkommission würde nach Abgabe der Stimmscheine die Auszählung vornehmen, während wir in unserer Sitzung fortfahren könnten. Wir kämen dann zur Fachregierungserklärung. Gibt es Einwände gegen die vorgeschlagene Verfahrensweise? – Es gibt keine. Damit werden wir so verfahren.

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, stelle ich nun die drei durchzuführenden Wahlen kurz vor. Ich komme

zunächst zu der als Tagesordnungspunkt 4 vorgesehenen Wahl von Mitgliedern für die Parlamentarische Kontrollkommission. § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz des Freistaates Sachsen schreibt die Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags vor. Gemäß § 16 Abs. 2 dieses Gesetzes werden die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Landtag aus seiner Mitte einzeln und mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. § 16 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes legt darüber hinaus

fest, dass zwei der fünf Mitglieder der parlamentarischen Opposition angehören müssen.

Bei den zu besetzenden fünf Sitzen bedeutet dies: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion sind drei Mitglieder zu wählen, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE ist ein Mitglied zu wählen und auf Vorschlag der AfD-Fraktion ist ebenfalls ein Mitglied zu wählen. Der Stimmschein für diese Wahl wird der blaue sein.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Wahl von Mitgliedern für das Parlamentarische Kontrollgremium

des Sächsischen Landtags gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausübung der

parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von

Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher

Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/459, Wahlvorschlag der Fraktion CDU

Drucksache 5/549, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE