Nun soll das hier beanstandete Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts diese unserer Gesellschaft zugrunde liegende Struktur ändern. Ein solch gravierender Eingriff in die Werteordnung des Grundgesetzes ist jedoch, meine Damen und Herren, durch einfaches Gesetz formell nicht vorgesehen. Daher halten wir dieses Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Aus eben diesem Grund fordern wir daher mit unserem Antrag die Staatsregierung auf, vor dem Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der sogenannten Ehe für alle verfassungsrechtlich neu zu prüfen.
Meine Damen und Herren! Das Grundgesetz weist ein Privileg aus. Man kann Privilegien bewerten und man kann sie, meine Damen und Herren, auf mehrere Arten und Weisen vernichten, indem man sie verhöhnt und unattraktiv macht oder indem man sie inhaltlich aushöhlt. Da der Heiratswille in der Bevölkerung trotz aller Unkenrufe zu Ehe und Familie nicht totzukriegen zu sein scheint, befinden wir uns offensichtlich auf dem Weg der zweiten Variante. Aber, meine Damen und Herren: Ein Privileg, das jeder haben kann, ist kein Privileg. Wenn jeder heiraten kann, dann muss jeder privilegiert werden.
Privilegien für alle sind aber Privilegien für niemanden. Der Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der Verfassung stellt, wird somit ad absurdum geführt. Man hat ihn mit dieser Abstimmung im Bundestag de facto abgeschafft.
Dies werden wir nicht hinnehmen, und deshalb bitten wir alle diejenigen, die mit diesem Grundgesetz inhaltlich noch irgendetwas verbinden,
Für die einbringende AfD-Fraktion hatte gerade Frau Dr. Petry das Wort. Als Nächstes spricht für die Fraktion der CDU Herr Kollege Modschiedler.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dr. Petry! Das klang wie ein Erfahrungsjurist, wie ein Philosoph. Wir haben viel Moralisches erfahren, sehr schön vorgetragen, sehr sachlich, aber, Frau Dr. Petry, das ist gar nicht Ihr Problem. Das Problem liegt bei Ihnen ganz woanders. Der Antrag, den Sie stellen müssten, müsste lauten: Die AfD hat den Bürgern erklärt, dass sie das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung
für Personen gleichen Geschlechts vom 30. Juli 2017 – Sie haben das vorgetragen – für verfassungswidrig hält und vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen wird – in Kenntnis dessen, dass sie wusste und auch weiß, dass ein solches Recht wegen fehlender politischer Verantwortung überhaupt nicht gegeben ist. Nun wollen Sie diesen Fehler vertuschen.
Herr Modschiedler, vielen Dank für die Möglichkeit einer Frage. Unser Antrag heißt: „Der Landtag möge beschließen, dass die Staatsregierung aufgefordert wird, nach § 93 (1) eine abstrakte Normenkontrolle anzustreben.“ Ich kann jetzt nicht erkennen, dass die AfD irgendetwas angestrebt hat, sondern wir haben die Staatsregierung gebeten, das zu machen.
Das Problem ist nur, Sie versuchen, mit dem Antrag etwas zu lösen, was Sie im Vorfeld heraustorpediert haben. Nachdem diese Entscheidung gefallen ist, haben Sie sich hingestellt und gesagt: Wir, die AfD, werden das beim Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Jetzt stellen Sie fest: Oh, die AfD kann das gar nicht überprüfen lassen.
Das ist das Problem. Ich habe nicht gesagt, dass es Ihr Antrag jetzt ist, sondern Sie versuchen zu handeln.
Ich bin 30 Sekunden dabei, und Sie versuchen mir jetzt zu erklären, wie ich meine Rede hier zu halten habe. Hören Sie mir einen Augenblick zu, Frau Dr. Muster. Vielleicht bekommen wir dieses Problem dann geklärt.
Das Problem ist, dass diese Schwindelei nun mehr oder weniger auffliegt und die mündigen Bürger sich fragen: Liebe AfD, warum folgen nach diesen Worten keine Taten? Warum passiert denn nichts? Deshalb sind wir jetzt hier. Sie wollen nämlich von Ihren eigenen Verfehlungen ablenken, und Sie wollen jetzt deshalb, Frau Dr. Muster, die Sächsische Staatsregierung über uns, über das Hohe Haus, beauftragen, das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das macht aber offenkundig, dass Sie Ihre gemachten Versprechungen nicht erfüllen können.
Um das Rechtsstaatsverständnis der Bürger nicht weiter zu beschädigen, werde ich das hier und heute – und das tun wir hier und heute – auch so darlegen. Sie können das Gesetz nicht zur Überprüfung stellen. Das war von vornherein klar. Das wussten Sie, und das ist auch offensichtlich. Und was ist jetzt? Jetzt versuchen Sie es über das sächsische Parlament und schieben uns vor das Loch, um Ihre Wahlkampfversprechen einzulösen. So geht es nicht.
Sie halten uns immer den Spiegel vor und sagen: Überlegen Sie sich vorher, was Sie sagen. Ja, Frau Petry, überlegen Sie sich vorher, was Sie den Menschen versprechen!
Jetzt versuchen Sie – und das ist das Unseriöse an der ganzen Geschichte –, durch die kalte Küche mit uns Wahlkampf zu machen. Schon deshalb ist das Ansinnen hier in dem Hohen Hause, Ihrem Antrag zu folgen – – Nein, das ist hoch unappetitlich.
Die Entscheidung zu diesem Gesetz – jetzt gehen wir einmal auf das Gesetz zu – wurde unstreitig im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Das haben Sie auch festgestellt. Es gibt in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterschiedliche Meinungen. Die Abstimmung wurde dazu freigegeben. Es ist immer die Frage: Ist dieser Inhalt mit dem Grundgesetz vereinbar oder nicht? Das ist eine demokratische Entscheidung. Das ist eine demokratische Frage innerhalb der Fraktion, und es ist wichtig, dass wir darüber so diskutieren – für uns und auch für unsere Demokratie.
Es ist aber nicht unsere Pflichtaufgabe, hier im sächsischen Parlament, Bundespolitik zu betreiben. Wir mischen uns nun in dieser kurzen Zeit in demokratische Abläufe – – Ja, wir wissen, diese Entscheidung am 30. Juli ist verdammt schnell und verdammt kurz gelaufen. Aber jetzt sollen wir uns noch kurzfristiger während des Wahlkampfs in diese demokratischen Abläufe einmischen – und das nur, weil Sie das damals so mit Ihren Worten losgetreten haben.
Die AfD hat als Einzige gesagt, Sie überprüft die Entscheidung des Bundestages. Nun stellt sie fest, dass Sie dort aus gutem Grund gar nicht mitreden kann – was sie vorher wusste. Wir sind der Auffassung, dass diese Entscheidung im Bundestag getroffen wurde, und auch dort ist entsprechend die Frage der Verfassungsmäßigkeit zu klären. Das ist keine Pflichtaufgabe des sächsischen Parlamentes und erst recht keine Aufgabe der Sächsischen Staatsregierung. Artikel 93 des Grundgesetzes regelt nämlich, wer eine demokratische Klagelegitimation hat und eben nicht, dass deshalb die Pflicht besteht, Wahlkampfpolemik der AfD zu transportieren. Das ist nicht der Sinn und Zweck unseres Grundgesetzes.
Ich sage Ihnen eines: Wir haben es gelesen, der Fraktionsvorsitzende in Sachsen-Anhalt, André Poggenburg, kann das auch machen. Er schreibt in seiner Landtagsfraktionszeitung: „Nun dauert es wohl nicht mehr lange, bis die islamische Vielehe, die Ehe mit Kindern, mit Tieren, vielleicht mit Gegenständen möglich ist.“ So lautet das Zitat.
Das stimmt doch alles überhaupt nicht. Das ist an den Haaren herbeigezogen. Das ist diese typische kreuzgefährliche Polemik, mit der Sie umherfahren.
Das ist Angstmacherei. Die CDU/CSU-geführte Koalition hat doch gerade erst – Frau Dr. Petry hören Sie zu – im Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen.