Meine Damen und Herren Abgeordneten, jedoch bin ich nicht für eine gepflegte Absenkung bzw. Niveaulosigkeit im Bildungssystem.
Ich habe zu Beginn des Schuljahres die Lage klar und deutlich beschrieben, ja, und an dieser Stelle sage ich mit gleicher Deutlichkeit, das sächsische Schulsystem steht nicht vor einem Kollaps – nicht jetzt und nicht in den nächsten Schuljahren.
Wir haben tief greifende Maßnahmen eingeleitet, wir werden weitere Maßnahmen ergreifen und diese komplizierte Situation kompetent begleiten und die Engpässe überwinden. Schnellschüsse und populistischer Aktionismus helfen uns an dieser Stelle überhaupt nicht weiter.
Wir brauchen einen langen Atem, konstante Anstrengungen und vor allem verlässliche Partnerinnen und Partner in diesem komplizierten Prozess. Es wird Zeit, dass einige sächsische Politikerinnen und Politiker aufhören, das sächsische Schulsystem in Grund und Boden zu schimpfen, während bundesweite Studien diesem System gute Noten ausstellen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das hat auch etwas mit der Anerkennung und der Würdigung der Arbeit aller Beteiligten zu tun.
(Beifall bei der CDU, des Abg. Volkmar Winkler, SPD und bei der Staatsregierung – Cornelia Falken, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)
Frau Staatsministerin, das Schönreden der derzeitigen Situation im Freistaat Sachsen nützt den Beteiligten gar
nichts, insbesondere nicht den Lehrerinnen und Lehrern, die Sie ständig loben, aber eigentlich in den Schulen komplett alleine lassen. Ich möchte noch einmal kurz auf Ihre Aussage eingehen, dass das Schuljahr geordnet und planvoll begonnen hätte. Ich möchte Sie gern fragen und in meinem Statement auffordern, darauf noch einmal zu reagieren. Verstehen Sie unter geordnet und planvoll, dass an Schulen Streichungen in der Stundentafel erfolgen, dass der Unterrichtsausfall sehr hoch ist, dass es in den DaZ-Klassen wesentlich mehr Kinder gibt als in der Verwaltungsvorschrift steht – dort stehen 23, inzwischen sind es 26 in den DaZ-Klassen –, dass wir zum Beispiel in Dresden eine Grundschule haben, wo es von der 1. bis zur 4. Klasse nur noch DaZ-Klassen gibt. Da gibt es klassisch nur noch Kinder, die in DaZ-Klassen unterrichtet werden. Verstehen Sie das unter planmäßig und geordnet? Das kann ja wohl nicht wahr sein.
Frau Ministerin, wollen Sie antworten? – Damit ist auch die Zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Zunächst spricht die einreichende Fraktion, Frau Dr. Muster, bitte.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum. Dies ist ein wichtiger Beitrag für ein freies und friedliches Zusammenleben aller Menschen in Sachsen.
Erstens. Der Gutachter Herr Prof. Schachtschneider hat in unserer Anhörung den Standpunkt vertreten,
dass ein Eingriff in die Grundrechte der Glaubens-, Bekenntnis- und Religionsausübungsfreiheit beim Verbot
Zweitens. Die Sachverständige Khasbullah erklärte, Vollverschleierung bezeichnet nicht den Islam, sondern Kultur und Tradition. Das Tragen einer Gesichtsverschleierung gehört damit nicht zur Religion und fällt nicht unter Artikel 4. In Tunesien, einem traditionell islamischen Land, gilt ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum. Es gibt islamische Länder, in denen es Verschleierung und Vollverschleierung gibt, und es gibt islamische Länder, in denen es beides nicht gibt. Die Verschleierung ist ein kulturelles Merkmal und kein Merkmal der Religionsausübung. Diesen Standpunkt vertritt auch Prof. Uhle von der Juristischen Fakultät Dresden. Übrigens verlangt auch der Koran keine Vollverschleierung.
Drittens. Frau Prof. Lembke, Inhaberin des GenderLehrstuhls der Fern-Uni Hagen, behauptete ohne jeden religionswissenschaftlichen Nachweis, dass Vollver
Artikel 4 Grundgesetz falle. Ein Verbot sei nach ihrer Auffassung rechtswidrig. Damit liegt Frau Lembke falsch. Vollverschleierung verstößt gegen andere Grundrechte, wie die Menschenwürde, die Wahrung der persönlichen Freiheitsrechte, die Gleichberechtigung der Geschlechter und die guten Sitten in unserem Kulturkreis, nämlich die Tradition Gesicht zu zeigen.
Es geht heute um die Verteidigung unserer in der Aufklärung geformten Werteordnung. Unsere deutsche Werteordnung steht für eine freie und gleichrangige Begegnung aller Menschen im öffentlichen Raum ohne Burkazwang.
Für mich ist die Vollverschleierung ein Zeichen für die Unterdrückung der Frau. Die meisten muslimischen Frauen tragen diese Bekleidung nicht freiwillig. Zum freiwilligen Tragen der Gesichtsverschleierung komme ich später.
Warum haben deutsche Politiker nicht den Mut zu sagen, Vollverschleierung gehöre nicht zu Deutschland?
Wir müssen einmal über Integration sprechen. Wer wird hier eigentlich in welche Gesellschaftsform integriert, die Muslime in die deutsche Gesellschaftsform oder die Deutschen in muslimische Kleidervorstellungen?
Schade, die CDU ist jetzt sehr schwach besetzt. Ich möchte trotzdem den Kollegen Jens Spahn einmal sinngemäß zitieren: In zu vielen Situationen weichen Deutsche im Alltag bereits aus Angst oder falsch verstandener Toleranz zurück. Ein wichtiges Signal ist ein Burkaverbot als Signal an die Welt, dass europäische Werte nicht verhandelbar sind. Julia Klöckner spricht ganz einfach von einem Stoffgefängnis.
Das Tragen einer Burka oder eines Nikabs ist ein Integrationshindernis. Nach meiner Auffassung soll die Burka oder der Nikab zeigen: Bitte, liebe Deutsche, gewöhnt euch an dieses äußere Zeichen einer anderen, euch fremden Kultur, zeigt Toleranz gegenüber der Burka. Wir Burkaträgerinnen lehnen eure Werteordnung ab und wollen an eurer freien und offenen Gesellschaft nicht teilhaben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte schon im Frankreich-Urteil zum Burkaverbot fest – Zitat –, ein Staat darf den Standpunkt vertreten, dass das Verbergen des Antlitzes das „Zusammenleben“ im öffentlichen Raum beeinträchtigt und das offene Gesicht eine „wichtige Rolle im gesellschaftlichen Austausch“ spielt. Der Gerichtshof zeigt Verständnis für das Anliegen, „Verhaltensweisen und Gewohnheiten“ zu unterbinden, die eine offene, persönliche Beziehung zwischen den Bürgern gefährden.
Prof. Schachtschneider hat deutlich darauf hingewiesen, dass sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch das Bundesverfassungsgericht die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Islam als Religion bisher nicht durchgeführt hat.
Es liegen also drei Fragen auf dem Tisch: Erstens. Ist der Islam eine Religion? Zweitens. Ist der Islam zugleich Religion und Staatsform? Drittens. Ist der Islam mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung
vereinbar? Schade, dass über diese drei wichtigen Fragen durch die etablierten Parteien bisher nicht diskutiert wurde. Political Correctness und die Gefahr des Vorwurfs der Fremdenfeindlichkeit haben das verhindert – sehr schade!