Protocol of the Session on August 30, 2017

Die Kollegen haben beide schon auf die Frage der psychosozialen Betreuung hingewiesen. Auch ich glaube, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. Ich glaube aber auch, dass psychosoziale Betreuung oder Beratung nicht ausreichen. Wir müssen uns auch endlich auf den Weg machen, die Behandlung einzubeziehen. Das ist momentan nur in Leipzig der Fall. Ich denke, an dieser Stelle haben wir auf alle Fälle noch Nachholbedarf.

Es wurde auch auf den Integrationsmonitor hingewiesen. An dieser Stelle muss ich mich ein bisschen zurücknehmen; denn ich muss ganz ehrlich sagen, ich glaube nicht, dass wir alle Maßnahmen an Erfolgsfaktoren werden messen können. Gerade was das Ehrenamt betrifft, möchte ich einfach davor warnen, dass wir nicht unter falschen Voraussetzungen und Maßgaben Projekte bewerten, in die viel Arbeit gesteckt wurde und in denen sich viele Ehrenamtliche betätigt haben, die dann eingestampft werden, weil sie nicht das gewünschte Ziel erreicht haben.

Da wir heute jedoch nicht nur über den Jahresbericht, sondern auch über den Heim-TÜV sprechen, kurz dazu. Für den Bericht wurde bewusst die Entscheidung getroffen, die Gemeinschaftsunterkünfte außen vor zu lassen – ich glaube, das war auch eine richtige Entscheidung – und einmal ganz konkret auf die dezentrale Wohnform zu schauen.

Bei mir vor Ort, im Vogtlandkreis, wurde das schon frühzeitig umgesetzt. Dank der Unterstützung der Wohnungsbaugesellschaften konnten wir sehr viele Menschen – ich glaube, mittlerweile weit mehr als 50, 60 % – dezentral unterbringen. Es zeigte sich auch, dass es wesentliche Spannungen aus dem Verhältnis herausgenommen hat.

Die Feststellung im TÜV, dass die Unterschiede regional sehr groß seien, wirft bei mir vor allem die Frage auf, wie wir Vergleichbarkeit herstellen können, welche Standards gegebenenfalls gesetzlich geregelt werden müssen und wie wir künftig auch die Perspektive der Geflüchteten mit aufnehmen können, die für diesen TÜV leider nicht befragt wurden. Ich teile die Kritik. Auch ich hätte sehr

gern gelesen, welche Perspektive diejenigen haben, die tatsächlich in den Wohnungen wohnen.

Ein verbindliches Betreuungskonzept für dezentrale Unterbringung scheint mir der richtige Weg zu sein. Hierbei dürfen jedoch nicht nur Fragen danach, welche Wohnungsgröße für wie viele Personen und mit welcher Ausstattung notwendig ist, eine Rolle spielen; auch Aspekte wie der Umgang mit Vorurteilen, Fragen des Miteinanders in der Nachbarschaft und Themen wie die Nutzung und der Verbrauch von Strom und Wasser oder die Abfallentsorgung müssen eine Rolle spielen.

Die Frage der Übertragung der Rechtskreise wurde auch schon mehrfach angesprochen.

Diese Themen spielen nicht nur für die untergebrachten Personen eine große Rolle, sondern auch für die Vermieter, Kostenträger und potenziellen Nachkommen.

Ich bin mir sicher, dass man durch Leitfäden, Handlungsempfehlungen und Konzepte für transparente Kommunikation viele der Bedenken ausräumen könnte, die die Akteure und Menschen vor Ort, in den Kommunen, beschäftigen.

Herr Hartmann hat es schon richtig gesagt: Dafür ist Herr Mackenroth nicht zuständig. Aber er konnte an dieser Stelle, und ich glaube, das ist auch sehr richtig, einen wichtigen ersten Handlungsleitfaden gerade für das SMI erarbeiten und uns mitgeben.

So ein Bericht ist keine Blaupause, jedes Jahr wird er neu erstellt. Herr Mackenroth zeigt uns sehr gut – wie vorher schon Herr Gillo –, welche verschiedenen Schwerpunkte man setzen kann. Ich würde mir an dieser Stelle wünschen, dass wir im nächsten Jahr einen Bericht haben, der wieder stärker auf die individuellen Probleme der im Freistaat lebenden Ausländer ausgerichtet ist, weniger ein Auflisten von Maßnahmen, über die letzten Endes alle zwei Jahre in den Haushaltsberatungen neu diskutiert wird und die dann neu bewertet werden.

Ich denke, Ihre Zeit und Ihre Arbeit sind sehr wichtig. Ich wünsche mir stärker, dass Sie die Menschen einzeln betrachten, weniger die Maßnahmen, und uns tatsächlich die Probleme widerspiegeln. In der Härtefallkommission tun Sie das jetzt schon, das weiß ich. Da sind Sie sehr genau dabei. Das wünsche ich mir.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Arbeit und hoffe auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

(Beifall bei der SPD)

Nun die AfD-Fraktion, Herr Abg. Urban. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Mackenroth! Stellvertretend für meinen Kollegen Carsten Hütter, der unsere Fraktion im Innenausschuss vertritt, möchte ich die Stellungnahme der AfD zu den vorliegenden Dokumenten vortragen.

Namens der AfD-Fraktion danke ich Herrn Mackenroth für die von ihm vorgelegten beiden Berichte, einerseits den „Jahresbericht 2016“ und andererseits den Bericht „Heim-TÜV 2017“.

Zu beiden Berichten lautet die Beschlussempfehlung auf zustimmende Kenntnisnahme, und zu beiden wird sich die AfD-Fraktion enthalten. Damit wollen wir selbstverständlich keine Geringschätzung der Arbeit des Ausländerbeauftragten ausdrücken, sondern lediglich unser Unverständnis darüber, dass wir überhaupt zustimmend zur Kenntnis nehmen sollen. Die einfache Kenntnisnahme hätte vollkommen genügt. Ich verweise auf die Drucksache 6/6019, den Jahresbericht 2015 des Ausländerbeauftragten. Hierzu hatte der Innenausschuss im vergangenen Jahr einstimmig im Plenum die einfache Kenntnisnahme empfohlen.

Weshalb es in diesem Jahr eine zustimmende Kenntnisnahme sein soll, erschließt sich nicht. Für die AfDFraktion erkläre ich gleichwohl, werter Herr Mackenroth, dass wir Ihre beiden Berichte zwar nicht zustimmend, aber doch wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Ich betone das Wort „wohlwollend“, weil Sie auch unserer Fraktion die Gelegenheit gegeben haben, unsere Einschätzung der Situation von Ausländern in Sachsen im Jahresbericht 2016 kurz darzustellen.

Wie ist die Situation von Ausländern in Sachsen? Ich sage: Sie ist gut. Sachsen ist für Menschen aus anderen Ländern, die sich hier rechtmäßig aufhalten und hier ihre Zukunft sehen, ein Land der Chancen. Insbesondere junge Menschen aus dem Süden Europas, die dort aufgrund der verfehlten Aufnahme ihrer Länder in die Eurozone und der Euro-Rettungspolitik von Arbeitslosigkeit betroffen sind, können in Sachsen eine neue Heimat finden. Genauso klar ist aber auch: Wer keinen Aufenthaltsstatus hat und ihn auch nicht bekommen kann, muss Deutschland und Sachsen wieder verlassen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss er zwangsweise außer Landes gebracht werden.

Anders als vielfach dargestellt, sind die Sachsen in ihrer ganz großen Mehrheit den Menschen aus anderen Ländern gegenüber offen und freundlich gesinnt. Damit dies so bleibt, sind vor allem zwei Dinge wichtig. Erstens, geltendes Recht muss von allen staatlichen und kommunalen Behörden, die in ihrer täglichen Arbeit mit Ausländerfragen zu tun haben, konsequent angewendet werden. Zweitens, die Bürger dürfen nicht das begründete Empfinden bekommen, als nützliche Steuerzahlesel für eine ungeregelte Zuwanderung in die Sozialsysteme ohne Mehrwert für sie selbst und ihr eigenes Land missbraucht zu werden.

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Was hat das mit den Berichten zu tun?)

Diese beiden Dinge sind viel wichtiger als alle möglichen Programme für Weltoffenheit oder gegen Rechts, die letztlich nicht den Ausländern, sondern vor allem den hauptamtlichen Funktionsträgern in einschlägigen Verei

nen zugutekommen. Mitunter ist bei Letzteren noch nicht einmal sicher, ob sie wirklich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich das ganz klar sagen: Ja, in Sachsen hat es in den letzten beiden Jahren Ausschreitungen gegen Ausländer gegeben, die durch absolut nichts zu entschuldigen sind. Die Ursache für diese – ich wiederhole – durch absolut nichts zu entschuldigenden Ausfälle liegt aber vor allem in der Missachtung von Gesetz und Recht durch die amtierende Bundeskanzlerin.

Herr Mackenroth, in der letzten Sitzung des Innenausschusses haben Sie gesagt, Ihnen sei bewusst, dass die übrigen im Freistaat Sachsen lebenden Ausländer vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Flüchtlingsfrage in Ihrer Arbeit und in Ihrem Bericht zu kurz gekommen sind. Im nächsten Bericht werde der Schwerpunkt wieder auf alle Ausländer im Freistaat Sachsen gerichtet sein, wenn Ihnen die Novellierung des Gesetzes keinen anderen Aufgabenbereich zuweise. Nun, darüber sollten wir alle nachdenken. Sollte der Ausländerbeauftragte nicht vor allem Ansprechpartner für Ausländer mit dauerhaftem und längerfristigem Aufenthaltsstatus sein und sich um deren Integration kümmern? Eine gesetzliche Neudefinition des Aufgabenbereiches des Ausländerbeauftragten in diesem Sinne könnte durchaus sinnvoll sein.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, nun spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Zais. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den zwei vorgelegten Berichten, also zum einen dem Heim-TÜV des Kollegen Ausländerbeauftragten Mackenroth und zum anderen dem Jahresbericht 2016, hat sich bereits der Innenausschuss beschäftigt. Sie kennen die Auffassung unseres Innenpolitikers. Auch wir würden den Bericht nicht unbedingt zustimmend zur Kenntnis nehmen wollen. Damit würde sich jede Debatte von vornherein erübrigen. Wir möchten aber an der einen oder anderen Stelle einige Bemerkungen machen.

Natürlich, und das habe ich auch das letzte Mal an dieser Stelle gesagt, hatte Herr Gillo große Fußstapfen vorgelegt, unter anderem, was den Heim-TÜV anbelangt. Ich teile in diesem Zusammenhang, sehr verehrter Herr Kollege Mackenroth, natürlich auch einen Teil der Kritiken, die von den Kolleginnen und Kollegen bereits zum HeimTÜV geäußert wurden.

Es gibt Probleme im Bereich der methodischen Herangehensweise. Das grundsätzliche Problem ist, dass die Perspektive derer, um die es tatsächlich geht, nur mittelbar einbezogen wird. Sie haben Besserung versprochen. Wir werden schauen, wie es ausgeht.

Die Frage der Transparenz beschäftigt uns ebenfalls in diesem Zusammenhang. Sie beziehen sich zum Beispiel auf das Unterbringungs- und Kommunikationskonzept der Staatsregierung. Das ist allerdings nie veröffentlicht worden. Insofern hat der geneigte Leser des Berichtes überhaupt keine Möglichkeit, gegenzukontrollieren, ob es erfüllt ist oder nicht. Hier fehlt es an der einen oder anderen Stelle an Transparenz.

Mit dem Thema Rechtmäßigkeit haben wir ebenfalls Probleme. Kollegin Nagel hat darauf verwiesen. Das Thema der Wohnbefähigung sehen wir kritisch. Ihnen als Jurist hätte klar sein müssen, dass die Anregung, Wohnbefähigungsprüfungen vorzunehmen, ein Diskriminie

rungstatbestandteil ist. Man sollte dazu nicht auffordern, zumal – das muss ganz klar gesagt werden – nicht nur Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, Probleme damit haben, ob sie in der Lage sind, schon ein eigenständiges Leben in einer Wohnung zu führen. Es gibt genug Deutsche, die nicht in der Lage sind, angemessen ihr Leben in einer eigenen Wohnung zu gestalten. Insofern finden wir, dass dieser Hinweis in diesem Bericht nichts zu suchen hat.

Mir hat gefehlt, was Ihr Vorgänger Herr Gillo getan hat: Ich war damals Stadträtin. Herr Gillo als Ausländerbeauftragter hat sich in den Kommunen angemeldet, hat zum Gespräch geladen und gemeinsam mit uns und der Oberbürgermeisterin seinen Bericht ausgewertet. Er ist zu den unteren Unterbringungsbehörden gegangen, die, wenn man Kritisches zu beanstanden hatte, auch Veränderungen herbeiführen müssen. Das machen wir nicht vom Land aus. Es sind die Unterbringungsbehörden, die eigene Zuständigkeiten und auf der Grundlage zum Beispiel kommunaler Unterbringungskonzepte auch kommunale Möglichkeiten haben. Ich fand das sehr gut. Wir hatten dadurch die Gelegenheit, an der einen oder anderen Stelle in Chemnitz nachzubessern, obwohl wir zum damaligen Zeitpunkt – das ist auch bis heute so geblieben – recht gut als Stadt Chemnitz aufgestellt waren. Wir würden uns wünschen, dass Sie die Ergebnisse stärker mit der unteren Unterbringungsbehörde, mit den Stadt- und Kreisräten auswerten.

Was die Untersuchungen der Ausländerbehörden insgesamt anbelangt: Ich gehörte immer zu denen, die sagten, man muss darauf schauen, wie die Abläufe sind, wie serviceorientiert man mit den Menschen, die dort ein Anliegen haben, tatsächlich umgeht. Ich hatte ein wenig den Eindruck – – Vor allem bei dem Thema Willkommensbehörde spielt das in dem TÜV eine Rolle. Dort ist in etwa formuliert, man braucht als Ausländerbehörde kein eigenes Leitbild, da von vornherein die Behörde – oder per se – serviceorientiert sei. Da habe ich gedacht, das ist ein Widerspruch in sich. Eine Behörde, die von vornherein serviceorientiert ist, ist mir selten begegnet, und gerade im Bereich der Ausländerbehörden – das weiß ich aus meiner Erfahrung als Mitglied im Migrationsbeirat der Stadt Chemnitz – haben wir bis heute Beschwerden von Menschen, die sich nach meiner Auffassung zu

Recht oft über Unfreundlichkeit und Ähnliches beschweren.

Wenn dann als Best-Practice-Beispiel hingestellt wird, dass wir zum Beispiel mehrsprachige Flyer in den Ausländerbehörden haben – wenn das das Führende in Sachsen ist, dann sage ich, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Es müsste einen Minuspunkt geben, wenn es das nicht gibt. Ich sage einmal, man kann im zweiten Teil noch das eine oder andere machen.

Zum Jahresbericht des Ausländerbeauftragten. Wir haben beide Berichte innerhalb dieser zehn Minuten Sonderredezeit zu diskutieren. Sie kennen meine Kritik vom letzten Jahr. Ich habe meine Rede – das will ich jetzt nicht wiederholen – im letzten Jahr wirklich anhand des Gesetzes über den Sächsischen Ausländerbeauftragten aufgebaut, und das haben wir beim Schauen diesmal wieder gemacht. Wir kommen an vielen Stellen zu den gleichen Ergebnissen: sehr wenig – vier Seiten exakt – über die Lage der Ausländer im Freistaat Sachsen, aber sehr viel für die Darstellung Ihres Selbstverständnisses.

Eingebettet ist der gesamte Bericht eigentlich in die Aufforderung, der Sächsische Landtag möge doch endlich einmal zu Potte kommen und das Gesetz über den Sächsischen Ausländerbeauftragten ändern. Sie sind der Interessenvertreter. Sie räumen sich selbst den gleichen Platz ein, wie Sie ihn faktisch dem Thema Lage der Ausländer in Sachsen einräumen. Das finde ich keine geglückte Herangehensweise. Ich denke, dafür ist der Bericht nicht der Ort. Sie sind mit den Stimmen der Koalition gewählt worden. Wenn Sie das unbedingt wollen und für richtig erachten, gehört das Thema in die Koalition. Ich weiß nicht, ob ich das verpasst habe, aber ich habe noch keinen Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen, der Ihr Anliegen aufgreift.

Insofern überzeugt der Bericht nach meiner Auffassung an vielen Stellen nach wie vor nicht. Es gibt viele schöne bunte Bilder. Man merkt dem Bericht das Bemühen an, ein wenig weiter auszuholen. Da sind Sie anders als Ihr Vorgänger, der sich sehr stringent am Gesetz orientiert hat. Wir erfahren viel über die Veranstaltungen, die Sie im Sächsischen Landtag gemacht haben. Auch hier weiß ich nicht, ob der Bericht der richtige Platz dafür ist. Aber es ist Ihre Entscheidung, wie Sie das am Ende machen.

Ich möchte zum Schluss noch etwas zu unserem Verzicht auf einen eigenständigen Fraktionsbeitrag sagen. Die Fraktionen wurden mit Ihrem Schreiben vom 24. Januar 2017 aufgefordert, dass sie neben der Dokumentation der parlamentarischen Beratung Gelegenheit zu einem Statement erhalten sollen. Gefragt sei eine politische Einschätzung der Situation der Ausländer in Sachsen. Wir – und das sage ich jetzt für meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – haben aus Gründen der Trennung von Amt und Funktion genau dieses Ansinnen abgelehnt.

Es ist Ihr Bericht, und wir wollen uns in unserem Recht zur Kritik nicht selbst beschränken. Was haben wir bekommen? – Ich habe mir das natürlich alles angeschaut

und etwas aufgeschrieben. Die CDU schreibt groß und breit nicht über die politische Situation der Ausländer in Sachsen, sondern rechtfertigt die sehr stringente Ausrichtung auf das Thema Abschieben. DIE LINKE stellt ihre asylpolitischen Initiativen dar, man lobt einen Preis aus, aber auch da erfahre ich nichts über die politische Situation der Ausländer in Sachsen. Dann haben wir noch die SPD, die zu Recht die Arbeit ihrer Ministerin lobt. Auch das ist legitim.

Wir haben die AfD, die ihr Weltbild von Sachsen erklärt. Aber das, was Sie wollten, finden wir dort nicht. Warum Sie dann gleich vollends auf die Dokumentation der GRÜNEN parlamentarischen Initiativen im Jahr 2016, darunter unseren Antrag zur grundlegenden Überarbeitung des Zuwanderungs- und Integrationskonzeptes einschließlich des Integrationsmonitorings verzichten – ich hoffe, dass Sie uns das erklären.

Bitte zum Schluss kommen.

Denn das Integrationsmonitoring benennen Sie dann als künftiges Ziel.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)