Protocol of the Session on June 21, 2017

Herr Abg. Panter.

Vielen Dank. – Ich möchte mich gern auf den Redebeitrag der Kollegin Muster beziehen. Es interessiert mich sehr – ich hätte das gern als Frage formuliert –, wie Sie dazu kommen, von ausufernden Angeboten zu sprechen, nachdem ich vorhin gerade mit Fakten verdeutlicht habe, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich gerade in einer Strukturanpassung befindet und seine Angebote rückläufig sind.

Wenn Frau Muster dann plötzlich von 19 Euro Rundfunkbeitrag spricht, möchte ich daran erinnern, dass wir bei 17,50 Euro sind und erst einmal dabei bleiben. Es gibt noch keinerlei Festlegung für die nächste Beitragsperiode. Deshalb tut es mir sehr leid, Frau Muster, wenn Ihrer „schwierigen“ Argumentation, um es ganz freundlich zu sagen, Fakten in die Quere kommen, aber ich kann Sie davor leider nicht bewahren.

Ich möchte noch hinzufügen, dass es mich auch persönlich trifft, wenn Sie – wie gerade eben – den Mitgliedern in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks generell die Befähigung absprechen. Ich denke, dass es dort sehr viele fachlich sehr gut ausgebildete Mitglieder gibt, die durchaus in der Lage sind, sich mit den Themen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Fortentwicklung zu beschäftigen.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und der CDU)

Das war eine Kurzintervention von Herrn Abg. Panter. Frau Dr. Muster, Sie möchten erwidern?

Herr Panter, Sie haben sehr viel gesagt.

(Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD)

Ich möchte Ihnen nur sagen: Ich habe den Gremienmitgliedern auf keinen Fall ihre fachliche Kompetenz abgesprochen.

Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass ich lediglich KEF-Zahlen genannt habe. Vielleicht sind Ihnen diese nicht bekannt, aber die KEF hat mitgeteilt, dass der Rundfunkbeitrag – wenn wir so weitermachen wie bisher – ab 2021 auf über 19 Euro steigen wird. Das steht im KEF-Bericht sogar in der Zusammenfassung; das können Sie einfach nachlesen. Von daher sauge ich mir solche Zahlen nicht aus den Fingern.

Spannende Angelegenheit; ich bin gern mit Ihnen im Gespräch. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, in der Aussprache ist nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Reihe. Es spricht Frau Abg. Dr. Maicher. Bitte sehr, Frau Dr. Maicher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ein weiteres Staatsvertragspaket vorliegen, welches unterschiedliche medienpolitische Regelungen enthält. Anders als beim Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir GRÜNEN heute das Glück, dass wir allen Änderungen zustimmen können und nicht wieder vor der Wahl stehen, ob wir für eine Verbesserung auf der einen Seite einen Rückschlag auf der anderen Seite mit durchwinken oder nicht.

Durch ein solches Alles-oder-nichts-Prinzip wird eine breite parlamentarische Diskussion über alternative Regelungen verhindert. Ich halte es im Sinne einer demokratisch legitimierten Medienpolitik der Länder deshalb für immer weniger tauglich. Aber das sei nur als Kritik am Verfahren vorangestellt.

Die Umbenennung von zwei Hörfunkprogrammen wird in Artikel 1 des vorliegenden Entwurfs nachvollzogen. Es ist längst umgesetzt. Wir hören heute schon Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova. Als Abgeordnete können wir dies hier umstandslos abnicken; denn nach dem bisherigen Muster der Staatsverträge ist das nicht falsch.

Für die Zukunft fände ich es besser, wenn wir die Marketingfragen den Sendern überlassen und nicht hinterherregulieren. Uns ist wichtig, was drinsteckt. Die Labels sollten aus Zielgruppenanalysen heraus entwickelt werden. Darüber hinaus ist eine einheitliche Markenführung eine für mich hinreichende Begründung.

Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs bringt eine Verbesserung auf vielen Feldern. Die Neuregelung der Zusammensetzung von Hörfunk- und Verwaltungsrat entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zum ZDF-Staatsvertrag. Wir begrüßen nicht nur den geringeren Anteil von Vertreterinnen und Vertretern aus Bund und Ländern, sondern auch die

größere Vielfalt der Verbände. Neu aufgenommen werden unter anderem ja der Lesben- und Schwulenverband, die Kulturpolitische Gesellschaft und die Hochschulrektorenkonferenz.

Der Anteil von Frauen und Männern ist im Hörfunk- und Verwaltungsrat beim Deutschlandradio bereits ausgeglichener, sodass hier ein weit weniger dringender Handlungsbedarf besteht als beispielsweise im MDR

Staatsvertrag, auch wenn die Neuregelung hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern analog zum ZDF-Staatsvertrag sicherlich noch nicht auf der Höhe der Zeit ist. Dafür könnten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten etwas mutiger sein und ein klares Ziel der paritätischen Besetzung vorgeben. Zumindest haben wir hier aber einen Schritt in die richtige Richtung getan. Auch bei der Transparenz und bei der Vertretung von Interessen arbeitnehmerähnlicher Personen sehen wir Verbesserungen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, da ich gerade schon mit dem MDR verglichen habe, noch eine Bemerkung am Rande: Wir haben jetzt bundesweit für einige Länderanstalten und nun für das Deutschlandradio eine novellierte Rechtsgrundlage. Für den MDR, dessen Staatsvertrag jetzt 26 Jahre alt ist, wird es wirklich höchste Zeit. Vielleicht sorgt das drohende Schlusslichtimage für ein klein wenig mehr Mut, die Karten auf den Tisch zu legen und die politische Aushandlung voranzubringen, Herr Staatsminister Dr. Jaeckel.

(Beifall des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

In Artikel 3 des Entwurfs erfolgt die Novellierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Die Empfehlung des 20. KEF-Berichts zur Neuverteilung des Rundfunkbeitrags auf ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE wird umgesetzt. Wenn die Anstalten strukturell unterschiedliche hohe Überschüsse bzw. Fehlbeträge angesammelt haben, sollte der Verteilungsschlüssel meiner Meinung nach korrigiert werden.

Schließlich befürworten auch wir eine Beibehaltung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro bis 2020; denn eine Senkung um 30 Cent, wie die KEF empfohlen hatte, hätte eben zur Folge, dass für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 die Absenkung wieder vollständig zurückgenommen werden müsste und insgesamt eine noch größere Erhöhung bevorstünde.

Wir GRÜNEN wollen einen solchen Jo-Jo-Effekt vermeiden. Ein solcher wäre der langfristigen Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zuträglich.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Falk Neubert, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde? – Jawohl. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abg. Fiedler. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind bei dem einen oder anderen Wortbeitrag etwas vom Thema abgeschweift. Deshalb würde ich gern noch einmal auf den MDR-Staatsvertrag eingehen, weil hier ein wenig der Eindruck vermittelt wurde, als sei es allein Aufgabe der CDU und des Staatsministers Dr. Jaeckel, hier eine Novellierung des MDRStaatsvertrags vorzulegen. Ich möchte daran erinnern, dass der MDR eine Dreiländeranstalt ist und damit auch zwei andere Landesregierungen beteiligt sind. Auch die Kollegen von den GRÜNEN oder den LINKEN sind in den anderen Landesregierungen vertreten. Es wird eine gemeinsame Aufgabe sein, den MDR-Staatsvertrag zu novellieren.

Noch einmal zu dem, was die AfD gesagt hat; auch ich möchte das nicht unkommentiert stehen lassen. Wir haben einen Rundfunkbeitrag, der in der jetzigen Form durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden ist. Wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sich in unserer Verfassung widerspiegelt, Frau Dr. Muster, in der Sächsischen Verfassung. Auch das sollte anerkannt werden. Wir haben einen KEF-Bericht, der für das Jahr 2021 Aufgaben mitgibt.

Es wäre kritisch, wenn jetzt überhaupt nichts passieren würde. Ich finde, man muss aber durchaus anerkennen – das haben auch die Kollegen gesagt –, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk selbst an Strukturmaßnahmen arbeitet, selbst tätig wird. Im Herbst wird uns dazu etwas vorliegen. Deshalb ist die Kritik, die hier so pauschal vorgetragen wurde, völlig ungerechtfertigt. Es wäre konstruktiver, diese Ergebnisse abzuwarten und dann in eine Diskussion einzusteigen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Abg. Neubert.

Nur eine kurze Anmerkung zu den Abläufen zum Staatsvertrag, weil das ja tatsächlich ein bisschen bizarre Züge annimmt. Liebe Frau Kollegin Fiedler, wir diskutieren seit zwei Jahren oder eineinhalb Jahren – auch aufgrund eines Antrags unserer Fraktion, der LINKEN, und Initiativen anderer Fraktionen – immer wieder darüber, ob es denn endlich gelungen ist, Gespräche zwischen den Staatskanzleien in Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen herbeizuführen, wie gesagt: federführend durch die Sächsische Staatskanzlei. Das ist bisher leider nicht erfolgreich gewesen.

(Zuruf der Abg. Aline Fiedler, CDU)

Ich kommuniziere mit Thüringen, ich kommuniziere auch mit der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt. Dort erlebe ich diesbezüglich eine sehr große Offenheit und ein durchaus unkompliziertes Vorgehen. Ich erlebe übrigens auch bei den Parlamentsfraktionen der anderen Ausschüsse, auch bei unseren letzten Treffen, das Bestreben, den jeweiligen

Ländern ein bisschen auf die Füße zu treten. Das erlebe ich von Ihnen als CDU nun nicht unbedingt hinsichtlich der Staatskanzlei. Ein bisschen mehr Engagement wäre schon besser gewesen, gerade vor dem Hintergrund der Diskussionen, die wir in den letzten Jahren hierüber geführt haben.

Danke.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Ich frage zunächst die SPD-Fraktion: Wird noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die AfD-Fraktion?

Ja, ich möchte ganz kurz reagieren. Wir müssen natürlich noch sehr viel mehr machen. Es ist viel passiert, da haben Sie recht. Aber es muss viel mehr passieren. Wenn im letzten KEF-Bericht steht, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den nächsten vier Jahren ab dem 1. Januar 2017 nach meiner Kenntnis 2,5 Milliarden Euro einsparen müssen, damit wir den Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro behalten, dann sehen wir, dass noch ein ganz großes Stück Arbeit vor uns liegt. Natürlich habe ich darauf hingewiesen.

Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Jawohl, heute von Herrn Staatsminister Ulbig. Bitte sehr.

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gern habe ich die Vertretung von meinem Kollegen Jaeckel zu diesem Tagesordnungspunkt übernommen, der seinerseits wiederum die Staatsregierung in Marienberg bei der Verabschiedung von Soldatinnen und Soldaten vertritt.

Mit diesem heute zur Ratifizierung anstehenden Staatsvertrag werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem sogenannten ZDF-Urteil mit Blick auf das Deutschlandradio umfassend umgesetzt. Die weiteren Änderungen betreffen den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Diese beschränken sich auf die Anpassung der Höhe der auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entfallenden Anteile am Beitragsaufkommen. Der Rundfunkbeitrag selbst bleibt unangetastet bei

17,50 Euro. Dennoch hat genau diese Beibehaltung heftige Diskussionen nach sich gezogen und die eine oder andere kritische Position zutage gefördert. Hintergrund ist, dass die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten von der Empfehlung der KEF abgewichen sind, den Rundfunkbeitrag zu senken. Damit geht nachvollziehbar ein Begründungsbedarf einher, dem der Staatsvertrag in seiner Begründung Rechnung trägt und auf den ich gleich im Anschluss noch einmal kurz zu sprechen kommen werde.

Zunächst möchte ich aber die wesentlichen Änderungen zum Deutschlandradio-Staatsvertrag vorstellen. Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zur Staatsferne der Gremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten finden allgemein auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Anwendung. Die meisten der im vorliegenden Staatsvertrag vorgenommenen Änderungen orientieren sich folglich an dem bereits novellierten ZDF

Staatsvertrag. Die Erweiterung der bisherigen Regelungen zur Inkompatibilität für Hörfunk und Verwaltungsrat und eine Karenzzeit von 18 Monaten stellen sicher, dass der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder ein Drittel der Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigt. Über die Zusammensetzung der Gremien usw. wurde schon ausführlich vorgetragen.

Deshalb von mir nur noch der Hinweis, dass der Staatsvertrag die Mitglieder des Hörfunkrates und des Verwaltungsrates als Sachwalter der Allgemeinheit bezeichnet und damit gewährleistet, dass die Gremienmitglieder nicht Partikularinteressen, sondern den Interessen der Allgemeinheit dienen.