Protocol of the Session on May 18, 2017

Herr Staatsminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Thema E-Mobilität. Ich habe eine Frage. Seit dem 1. März 2017 sind Förderungen über das Bundesförderprogramm „Ladeinfrastruktur“ zur Förderung der E-Mobilität verfügbar. Die Frage dazu lautet: Sind bisher schon Anträge gestellt worden und wenn ja, wie viele? Die zweite Frage hat sich erledigt. Die haben Sie schon beantwortet. Die dritte Frage lautet: Ist der Staatsregierung bekannt, inwieweit aktuell rechtliche

Möglichkeiten bestehen, Arbeitgeber bei der Installation von E-Tankstellen zu unterstützen, und inwieweit wird das bis heute genutzt?

Vielen Dank.

Uns ist noch kein Antrag aus Sachsen bekannt. Sie haben gesagt, das wurde im März gestartet. Das heißt, es geht jetzt darum, dass wir diese Fördermöglichkeit popularisieren und öffentlich machen. Wir haben eine Absprache mit dem Bund, dass wir mit Gutachten begleiten. Es geht darum, dass ein Investor, wenn er investieren will, nicht mit eigenen Gutachten schauen muss, wie eine Ladeinfrastruktur auf Sachsen verteilt ist. Wir übernehmen diese gutachterliche Leistung. Die Förderung selbst läuft über den Bund. Das sind diese 300 Millionen Euro.

Da die Anträge nicht über uns laufen, müssen wir selbst nachfragen. Mir ist momentan keiner bekannt. Ich will nicht ausschließen, dass es schon welche gibt, aber wie schon gesagt, der Zeitraum ist sehr kurz gewesen. Das ist zurzeit aber das entscheidende Problem. Es geht nicht um die Frage der Förderung oder der Förderanreize. Es geht darum, wo die Investoren sind, die es wirklich machen. Hier haben wir sicherlich einen gewissen geografischen Nachteil.

Ich bin in meiner Rede darauf eingegangen, dass wir als Grenzland durchaus Abbrüche haben, weil es keine kontinuierlichen Ketten gibt, die über Landesgrenzen hinweggehen. Das ist auch der Grund, warum wir beim Besuch in Tschechien darüber mit dem Verkehrsminister reden.

Ich appelliere aber zum Beispiel, auch an kommunalpolitische Lösungen zu denken. Man muss einmal schauen, wie man in den Innenstädten die Möglichkeiten des Elektrotankens organisiert. Wir haben ja vor allem die Bedarfe in den Städten, wenn die Fahrzeuge stehen. Wenn man auf Arbeit ist, hat man die Zeit, das Elektroauto zu laden, denn zu Hause kann man es ja an die Steckdose anschließen. Deshalb, so glaube ich, brauchen wir vermehrt die Übernahme von Verantwortung für kommunale Investitionen – ob über die Stadtwerke oder über private Investoren. Es scheitert ja nicht an der Förderung, sondern wir brauchen hier tatsächlich Investoren.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt jetzt Frau Meier, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, wir haben jetzt ja schon einiges über E-Mobilität gehört, vor allem mit Blick auf Lkws und mit Blick auf Autos.

Meine Frage richtet sich – Sie können es sich sicher denken – auf die Fahrräder. Meine Frage ist, wie die Staatsregierung möglicherweise die Umrüstung von Fahrrädern oder auch die Anschaffung von ElektroCargo-Bikes oder Pedelec-Cargo-Bikes unterstützen wird, wie das auch andere Länder machen, um somit die Ver

kehrswende nach vorne zu bringen, aber auch den sächsischen Mittelstand. Sie werden es vielleicht wissen: In Zwickau gibt es den Anbieter Pendix, der diese Umrüstung durchführt. Gibt es da von Ihrer Seite Unterstützung und Förderung?

Sicherlich müssen wir das Thema Innovation und Elektromobilität umfassend sehen und nicht nur den einzelnen Verkehrsträger. Aber der Investitionsbedarf ist natürlich auch sehr unterschiedlich: Es ist ein Unterschied, ob ich Elektromobilität in einem Fahrzeug oder einem Lkw habe, wo wir tatsächlich gerade einen Kostennachteil haben. Wir haben viele Markteinführungspreise bei Elektrofahrzeugen, die eigentlich nicht den realen Preis widerspiegeln. Dementsprechend gibt es dort eher Unterstützungsprogramme, um das zu dämpfen. Wir wissen aber auch, dass solche Programme nicht so erfolgreich sind, weil das Gesamtpaket nicht ganz stimmig ist. Bei der Frage der Umrüstung von E-Bikes setzen wir aufgrund des etwas geringeren Investitionsbedarfs zunächst einmal auf Eigeninitiative.

Ich muss mich entschuldigen; ich habe vorhin noch vergessen, eine Frage zu beantworten. Die Frage lautete, inwieweit es rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitgeber gibt, die eigene Ladestationen ermöglichen oder verhindern. Die Ladestationen selbst werden nicht verhindert – ganz im Gegenteil: Es gibt sogar eine Möglichkeit, eigene Ladestationen zu bauen. Ein Beispiel hierfür können Sie an der Gläsernen Manufaktur sehen, wo VW eine Ladestation sogar öffentlich – also nicht nur für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – geschaffen hat.

Jetzt kommen wir zum zweiten Thema, und zwar zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Zuerst hat die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Staatsminister, am 27. Juni dieses Jahres wird das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft offiziell eröffnet und seine Arbeit am Hauptsitz Chemnitz sowie in seinen Zweigstellen Leipzig und Dresden aufnehmen. Seit 2014 laufen dort bekanntlich die Vorbereitungen. Welche konkreten Aufgaben wird dieses Zentrum wahrnehmen?

Ich bin zunächst sehr froh, dass wir endlich dazu kommen, dieses wertvolle Kompetenzzentrum einrichten zu können. Ich verstehe auch die Ungeduld und Kritik, dass das so lange gedauert hat. Sie können sich vorstellen, dass auch wir es gern schneller fertig gehabt hätten, aber umso wichtiger ist jetzt, dass wir es haben und dass wir es gemeinsam mit den Akteuren vor Ort, aus denen die Kultur- und Kreativwirtschaft gewachsen ist, an den Start bringen. Darüber bin ich wirklich froh.

Das Sächsische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft hat die Aufgabe, sowohl in den urbanen Zentren als

auch im ländlichen Raum die Kultur- und Kreativwirtschaft zu vernetzen, kooperative Strukturen aufzubauen und innerhalb der Branche zu befördern. Wir wollen den branchenübergreifenden Wissenstransfer stimulieren und Impulse zur Entwicklung hin zu internationalen, wissensbasierten Märkten setzen. Mir ist schon wichtig, dass wir nicht glauben, dass Kultur- und Kreativwirtschaft nur etwas für Chemnitz, Leipzig oder Dresden bzw. die Ballungszentren sei. Wer sich den letzten Kulturwirtschaftsbericht angeschaut hat, sieht, dass wir auch in den ländlichen Bereichen Kultur- und Kreativwirtschaft haben. Die Vielfalt dessen ist also sehr groß. Deshalb ist es richtig, dass wir das vernetzen und das Thema urbane und ländliche Strukturen bewusst betrachten und Vernetzung organisieren, damit es nicht nur eine einseitige Betrachtung bleibt.

Es geht zugleich um Förderung von Innovation sowie um Beschäftigungs- und Wertschöpfungspotenziale. Es wurde ja gestern schon bei der Diskussion zu Selbstständigen auf das Thema Kultur- und Kreativwirtschaft sowie deren wachsende Bedeutung hingewiesen. Wenn wir über Kultur- und Kreativwirtschaft reden, dann reden wir nicht nur über eine Nische, sondern wir reden hier tatsächlich über eine ganz zentrale Branche. Diese hat natürlich auch wiederum eine große Bandbreite, wie ich gestern schon ausgeführt habe: von der Künstlerin bis hin zum Architekten. Damit wird aber auch deutlich, wie unterschiedlich die Bedarfe von Vernetzung und Unterstützungsstrukturen sind. Hier wird es Bereiche geben, die weniger auf die Leistungen des Kompetenzzentrums setzen, während andere sogar darauf setzen müssen, um diese Vernetzung, die sie aus eigener Kraft nicht hinbekommen, zu bewerkstelligen.

Wir wollen natürlich auch, dass das Zentrum verschiedene Veranstaltungsformate und Unterstützungsaktivitäten im Bereich Vernetzung, Sichtbarkeit, Orientierung und Wertschöpfung anbietet, damit wir der großen, vielfältigen Branche überhaupt einmal klarmachen, was der Mehrwert dieses Kompetenzzentrums ist. Es geht also darum, den Akteuren zu sagen: Nutzt dieses Kompetenzzentrum – das ist der Mehrwert!

Fazit: Vernetzung, Sichtbarkeit, Orientierung und Wertschöpfung sind die vier zentralen Aufgaben, die wir mit dem öffentlichen Auftrag an das sächsische Zentrum verbinden. Ich bin froh, dass es jetzt starten kann.

Für die CDU fragt jetzt Herr Abg. Heidan.

Meine Frage, Herr Staatsminister, betrifft die Anschubfinanzierung. Über welchen Zeitraum soll diese erfolgen? Und was ist dort alles vorgesehen?

Es ist uns gemeinsam gelungen, eine langfristige Finanzierung hierfür sicherzustellen, also nicht nur eine Finanzierung, die von Haushalt zu Haushalt läuft, sondern wir haben jetzt einen Bewilligungszeitraum vom 1. März 2017 bis zum 31. März 2022. Denn es war

auch wichtig, dass man keine Abbrüche durch Legislaturen oder durch Haushaltsjahre hat. Von daher ist das eine große Sicherheit, die für diesen fünfjährigen Zeitraum gegeben wird. Der Projektträger ist der Landesverband Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen e. V., der aus den regionalen Initiativen heraus gegründet wurde und der sich aus den drei kommunalen Kreativwirtschaftsverbänden Chemnitz, Leipzig und Dresden zusammensetzt.

Der Projektträger beteiligt sich am Projekt mit einem Eigenanteil, welcher über die Projektlaufzeit zunimmt. Anders formuliert: Der Fördersatz der Anteilsfinanzierung ist degressiv und beträgt für die ersten beiden Jahre 95 % der förderfähigen Ausgaben, 90 % für das dritte Jahr und 85 % für die letzten beiden Jahre. Die nicht rückzahlbare Zuwendung beträgt insgesamt 2,5 Millionen Euro. Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank.

Nun fragt die Fraktion DIE LINKE. Herr Böhme, bitte.

Ich habe noch eine Frage zur Elektromobilität und drei kurze Fragen zum Thema Netze. Sie haben selbst das Thema aus Leipzig angesprochen, wo jetzt Straßenlaternen als Elektrosäulen genutzt werden können. Das hat die Stadt Leipzig als Koordinator in einem Erprobungsprojekt aufgebaut und unterstützt.

Wie unterstützt der Freistaat die Kommunen dabei, solche innovativen Maßnahmen voranzubringen bzw. die Forschung zu finanzieren oder dieses Projekt auf andere Städte zu übertragen? – Das ist meine erste Frage.

Die zweite Frage habe ich zum Thema „Ländlicher Raum“. Eigentlich sollte es nicht prioritär sein, Autos in den Großstädten zu unterstützen. Eher im ländlichen Raum braucht man ein Auto. Es ist die Frage: Was tut der Freistaat, um dort gute Infrastrukturen, also beispielsweise Ladesäulen, aufzubauen? Gibt es dazu Sonderprogramme oder Einzelmaßnahmen, die man hier bzw. aus touristischer Sicht erwähnen könnte?

Die dritte Frage ist: Welche Informationen haben Sie zum Thema Netzentgelte? Es gab Berichte, dass die Netzbetreiber erwähnt hätten, durch den massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur könnten auch die Netzentgelte steigen. Haben Sie Informationen dazu? Und wenn es so ist, was tut der Freistaat dagegen?

Der Freistaat Sachsen arbeitet nicht erst seit Kurzem an dem Thema Elektromobilität. Es gab Vorläuferprogramme. Ich erinnere zum Beispiel an das gemeinsame Schaufenster Elektromobilität von Sachsen und Bayern. Wir haben uns damals verabredet, das nicht abbrechen zu lassen, sondern Projekte fortzuführen, und wir haben damit die SAENA beauftragt. Die SAENA bündelt alle Aktivitäten und berät Kommunen, Investoren oder Verwaltungen bei der gesamten Gestaltung der Elektromobilität. Dabei geht es auch darum, alle Fördermöglichkeiten offenzulegen. Hier unterscheiden wir nicht

zwischen Stadt und Land, sondern es geht darum, dass wir diese Aktivitäten durch die SAENA bündeln.

Damit habe ich schon indirekt die Frage nach dem ländlichen Raum beantwortet. Wir haben, wie vorhin schon gesagt, kein Landesinvestitionsprogramm Ladeinfrastruktur, sondern in Absprache mit dem Bund sagen wir: Es gibt dieses Bundesprogramm, und das Programm des Bundes unterscheidet nicht nach Stadt und Land. Man will aber natürlich trotzdem wissen, inwieweit es eine sinnvolle Struktur gibt. Deshalb die Verabredung, dass wir über die SAENA beauftragte TU Dresden mit Gutachten tatsächlich eine Standortanalyse für Sachsen machen. Das ist die Absprache oder die Dienstleistung, die damit verbunden ist.

Was das Thema Netzentgelte betrifft, halte ich mich jetzt ein bisschen zurück, inwieweit bestimmte Argumente für andere Diskussionen benutzt werden. Sie kennen ja die aktuelle politische Auseinandersetzung über die ungerechte Verteilung der Netzentgelte. Ich meine, man muss hier fair und redlich diskutieren. Wir bleiben ja bei unseren Argumenten, dass es nicht fair ausgehandelt wurde und dass es zu bestimmten Lasten geht. Ich möchte nicht dazu beitragen, dass das Thema Elektromobilität mit anderen Argumenten vermischt wird. Mir wäre die Debatte auch neu. Ich will nicht ausschließen, dass tatsächlich solche Argumente eine Rolle gespielt haben. Aber wir kämpfen jetzt erst einmal dafür, dass die Netzentgelte gerechter verteilt und bundeseinheitlich gewälzt werden. Die NRWWahl ist jetzt vorbei und jetzt kann man ja einmal entscheiden. – Das will ich nicht gesagt haben.

Jetzt kommt die Frage der AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Dulig! Ich komme jetzt zurück auf die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft. Da ist es ja so, dass die öffentlichen Auftraggeber für die Kultur- und Kreativwirtschaft ein sehr wichtiger Kundenbereich sind. Das sind der Freistaat, die Kommunen, aber sicherlich auch der Bund und Europa. Mir geht es bei meiner Frage um die Transparenz der Vergabepraxis öffentlicher Auftraggeber an die Kreativwirtschaft. Ich möchte gern wissen: Könnten Sie sich vorstellen, ein sächsisches Zentralregister einzurichten, in dem alle Projekte, Ausschreibungen und erteilten Aufträge erfasst sind, in dem die Ergebnisse und die Kosten dokumentiert sind, das auch eine Übersicht enthält, welche Personen, Gruppen oder Firmen mit öffentlichen Aufträgen bedacht werden? Ich glaube, das könnte eine sehr große Hilfestellung für die Kreativwirtschaft in Sachsen sein.

Ich nahm an, Sie meinten etwas ganz anderes. Ich dachte, Sie wollten nachweisen, welche Künstler irgendwelche staatlichen Zuschüsse bekommen. Aber wenn es Ihnen um die Transparenz geht, ist das schon in Ordnung.

Ich verweise auf den Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht. Dort wird in zwölf Sparten aufgemacht, was Kultur- und Kreativwirtschaft ist. Es lässt sich darüber diskutieren, inwieweit das tatsächlich umfassend ist, ob man das tatsächlich in diese Sparten packen kann. Dabei gibt es sicherlich auch unterschiedliche Ansätze. Es geht ja um den schöpferischen Akt.

Aber ich nehme das Beispiel der Architekten. Wenn wir eine Ausschreibung für einen öffentlichen Hochbau machen, sind Architekturleistungen dabei. Das kann man nicht in den gleichen Topf werfen wie etwa eine Veranstaltung, zu der man eine Künstlergruppe einlädt. Sie verlangen gerade eine Aufgabe, die aufgrund dieser Unterschiedlichkeit und Vielfalt von der Beauftragung eines Künstlers bis hin zur Ausschreibung von Hochbauarbeiten nicht leistbar ist. Aber Sie wissen auch, dass Ausschreibungen durchaus öffentlich sind. In den Gemeinde- und Stadträten gibt es Ausschreibungsverfahren. Von daher ist ja eine Transparenz gegeben. Öffentliche Aufträge, das heißt Öffentlichkeit von der kommunalen Ebene bis hin zum Freistaat Sachsen. Das, was Sie vom Freistaat verlangen, wäre tatsächlich eine große Überforderung. Die Transparenz kann auch anders hergestellt werden, weil eben Vergaben öffentlich sind. Sie können wahrscheinlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen fragen, was Vergabepraxis heißt und was es heißt, tatsächlich alle Spielregeln einzuhalten. Daher können Sie auch sicher sein, dass gerade dort sehr darauf geachtet wird, nicht vor der Vergabekammer zu landen bzw. nicht in einen Rechtsstreit zu gehen, sondern die Verfahren, die immer sehr langwierig sind, auch einzuhalten.

Aber wie gesagt, ich kann darauf verweisen: Ausschreibungen sind öffentlich, und die Bandbreite dessen ist so groß, dass wir es tatsächlich nicht gestalten können, ein solches Register zu schaffen.

Frau Dr. Maicher für die GRÜNEN, bitte.

Meine Frage betrifft auch das Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Eröffnung ist für den 27. Juni vorgesehen. Meine Frage: Wann wird das Zentrum vollständig arbeitsfähig sein? Wann wird es die Möglichkeit geben, dass alle Kreativen in ganz Sachsen von den Beratungsleistungen profitieren können, dass sie also zur Verfügung stehen? Und darüber hinaus: Welche ganz konkreten Schritte plant die Staatsregierung weiterhin, um die Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen?

Ich gehe erst einmal davon aus, dass wir rein von den Strukturen her voll arbeitsfähig sind. Das heißt, dass wir nicht noch Monate brauchen, um tatsächlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzustellen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ausgewählt und eingestellt.

Aber natürlich muss sich ein solches Zentrum etablieren. Das begleiten wir auch gerne, weil das gesamte Thema Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft eines ist, das nicht von oben nach unten verordnet wurde, sondern diese Initiative kam aus der Kreativwirtschaft selbst. Das werden wir auch weiterhin unterstützen. So werden wir auch gern weitere Schritte mit den Partnern des Landesverbandes oder den kommunalen Vertretern der Kultur- und Kreativwirtschaft abstimmen. Denn wir haben ein großes Interesse daran, dass diese Branche, die für Sachsen eine prägende Branche ist, wächst und gedeiht und dass sie tatsächlich entsprechende Bedingungen hat. Ich gehe sogar davon aus, dass die Bedeutung der Branche auch durch die Veränderung, in der wir gerade stecken, noch deutlich wachsen wird, nicht nur, weil beispielsweise Software-Entwicklung zum Teil der Kreativwirtschaft gehört.

Das allein ist es nicht, wenn ich auf das Thema Digitalisierung eingehe. Digitalisierung bedeutet: Es verändern sich alle Lebens- und Geschäftsbereiche. Das setzt dann aber auch ganz andere Dinge in Gang. Wir reden dann auch über soziale Innovationen, über ganz andere Prozesse, wo ich der Meinung bin, dass gerade die Kultur- und Kreativwirtschaft ein wichtiger Motor oder eine wichtige Begleitung dieser Entwicklung sein wird. Deshalb ist es auch im Interesse des Freistaates Sachsen, diese wachsende Branche zu unterstützen. Es gibt immer den Eindruck, als würde es um ein paar Künstler gehen. Nein, diese Vielfalt, die wir bei der Kreativwirtschaft haben, ist wichtig für uns bei der gesamten Innovationsentwicklung des Freistaates Sachsen.

Das ist etwas, was wir gern weiterhin begleiten wollen. Ich weiß nicht, ob Sie Sorge haben, dass die vollumfängliche Arbeitsfähigkeit nicht hergestellt ist. Ich habe großes Vertrauen in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen wir auch bereits im Gespräch sind, dass sie ihre Arbeit machen.

Die Frage, wann die Leistungen für alle zur Verfügung stehen, ist wiederum eine Frage der Kommunikation, weil es keine Schranken, keine Behinderungen gibt, dass Leistungen nicht zur Verfügung stehen für Leute, die nicht in Dresden, Leipzig oder Chemnitz die Beratung oder Netzwerkarbeit in Anspruch nehmen. Hier geht es eher darum, tatsächlich Öffentlichkeit zu schaffen für die Dienstleistung dieses sächsischen Zentrums. Dafür haben sie von uns diesen Auftrag. Ich habe vorhin diese vier Schwerpunkte genannt, die sich mit geeigneten Formaten auseinandersetzen müssen, damit es auch popularisiert wird.

Eine kurze Frage und eine kurze Antwort ist noch möglich. – Herr Baum.

Ich gebe mir Mühe, es kurz zu machen.

Sie hatten vorhin den Sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht angesprochen. Im Koalitionsvertrag haben wir die Herstellung eines zweiten Berichtes festge