Kollege Hartmann hat jetzt eine weitere Rederunde eröffnet. Kollege Pallas, Sie möchten eine Kurzintervention machen?
Ich möchte mit dem Mittel der Kurzintervention den Punkt aufgreifen, den Kollege Hartmann zum Schluss mangels Redezeit nicht mehr ausführen konnte, nämlich die Entwicklung im Bereich Cybercrime. Das sind Straf
taten, die mittels oder im Internet begangen werden. Die Zahlen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Die Prognose liegt auf der Hand, dass durch Prozesse wie die Digitalisierung der Gesellschaft dieses Problem weiter an Bedeutung zunehmen wird. Die Bekämpfung darf deshalb nicht an der mangelnden Anzahl von Fachkräften oder nicht ausreichenden Fortbildung bei der Polizei scheitern.
Wir wissen aber – das sei hier deutlich gesagt –, dass die Staatsregierung bereits reagiert. Das tun auch wir als Sächsischer Landtag, indem wir die entsprechenden Mittel bereitgestellt haben. Ich spreche hier beispielhaft das Cybercrime Competence Center (SN4C) oder die sogenannten Cybercops oder den neuen Dienstzweig der sächsischen Polizei, den Computer- und Internetkriminalitätsdienst, an.
In Reaktion auf das, was Kollege Hartmann in seiner Rede sagte, kann ich nur appellieren, dass wir diesen Weg in Sachsen fortsetzen. Ich weiß, dass das im Innenministerium und in der Polizei verfolgt wird. Natürlich braucht das auch Rückhalt hier im Parlament von möglichst vielen Fraktionen.
Wir haben jetzt hier einen interessanten Geschäftsordnungsfall. Die Kurzintervention muss sich auf den Redebeitrag des Vorredners beziehen. Kollege Hartmann hat die Cyberkriminalität angesprochen, obwohl er jede Menge Redezeit hätte, das in einer fünften Rederunde weiter auszuführen.
Das ist ein ganz interessanter Grenzfall unserer Geschäftsordnung. Cybercrime wurde angesprochen. Jetzt könnten Sie sogar darauf reagieren, Kollege Hartmann. – Darauf verzichten Sie.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte auf den Vorwurf von Herrn Hartmann eingehen, dass die AfD eine Schwarz-Weiß-Malerei betreibt und die Scheunentore schließen möchte. Das möchten wir natürlich nicht. Wenn wir von Grenzkontrollen sprechen, sprechen wir natürlich nicht davon, dass kein Warenverkehr mehr stattfinden kann.
Aber ich habe bei Herrn Hartmann herausgehört, dass die CDU keine Grenzkontrollen auf eine strenge Art und Weise einführen wird. Ich bin sehr gespannt, welche Forderungen aus der CDU im Vorfeld der Bundestagswahl noch zu erwarten sind.
Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Urban. Es reagiert Kollege Hartmann. Auf dessen Redebeitrag hat sich Kollege Urban bezogen.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Erstens. Wenn Sie komplexe Fragestellungen formulieren, bekommen Sie auch komplexe Antworten. Die Fragestellung war aber sehr einseitig formuliert. Noch einmal klarstellend, Herr Urban: Wir sind für Kontrollen und Kontrollmechanismen innerhalb der Europäischen Union, der Regelungen der Schengen-Verantwortung und der rechtlichen Möglichkeiten unserer Rechtslage, um auf entsprechende Schwerpunkte zu reagieren. Ich wollte nur ein deutliches Zeichen setzen, dass das nicht in einer pauschalen Debatte über die Frage der Aufnahme von Geflüchteten und Asylsuchenden in unserem Land endet.
Das war die Reaktion. – Nun habe ich nicht das Gefühl, dass eine Fraktion eine weitere Rednerrunde eröffnen will. Es gibt auch keinen Redebedarf mehr aus den Fraktionen. Jetzt kommt die Staatsregierung zu Wort. Bitte, Herr Staatsminister Ulbig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Aussprache zur Polizeilichen Kriminalstatistik ist regelmäßig eine gute Gelegenheit für die Innenpolitiker, in das Portfolio an statistischen Zahlen zur Entwicklung der Kriminalität zu greifen und sie dann im Plenum entsprechend zu interpretieren. – So weit, so gut. Das gehört zu den Grundsätzen, gerade, was diesen Tagesordnungspunkt betrifft.
Aber zu Beginn möchte ich klar und deutlich zum Thema Statistik, deren Erstellung sowie zu den Vorwürfen, die hier gemacht worden sind, Stellung nehmen.
Erstens. Sie wissen alle, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik keine Erfindung des sächsischen Innenministers ist, sondern im Verbund mit den anderen Ländern und dem Bund erhoben wird. Vor diesem Hintergrund gibt es einheitliche Erhebungsgrundsätze,
und daraus ergibt sich auch ein Vergleich nicht nur innerhalb Sachsens über einen längeren Zeitraum, sondern auch zwischen den Bundesländern. Es ist mir wichtig, dies deutlich zu machen. Übrigens, Herr Stange, an Sie, da Sie das hier so munter ausgeführt haben: Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Sie eigentlich ein ziemlich großes Vertrauen in die statistischen Erhebungen des Innenministeriums haben, wenn ich an Ihre regelmäßigen Abfragen denke. Vor diesem Hintergrund wusste ich überhaupt nicht, dass Sie so viel Misstrauen in meine Statistik haben.
Ein zweites Thema, das ich zu Beginn ansprechen möchte, ist die Notwendigkeit von Veränderungen im Bereich der Befugnisse der Polizei.
Ich bedanke mich herzlich dafür. Herr Staatsminister, würden Sie mir für den Fall, dass nicht bekannt gewordene Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst würden, diese auf Anfrage ebenfalls zur Kenntnis geben?
Herr Stange, Sie wissen, dass nur die Fälle in die Polizeiliche Kriminalstatistik kommen können, die zur Anzeige gebracht worden sind, und damit auch bearbeitet werden. Vor diesem Hintergrund ist es ja der Wert der Kriminalstatistik, dass sie keine Hokuspokus-Statistik ist, sondern sich auf Fakten und polizeiliche Arbeit bezieht. – Das vielleicht dazu.
Zum zweiten Thema, was die Befugnisse der Polizei betrifft, möchte ich Herrn Lippmann noch einmal deutlich sagen – wir haben es bereits mehrfach miteinander besprochen –: Wir werden uns hier sicher nicht einigen,
aber eines ist mir wichtig: Dem Eindruck, den Sie erwecken, dass wir mit den Befugnissen, die wir für die Polizei erweitern wollen, einen Überwachungsstaat im Freistaat Sachsen einrichten wollen, möchte ich klar entgegentreten. Es kann doch nicht sein, dass wir auf der einen Seite eine technische Entwicklung haben – zum Beispiel werden Messenger-Dienste und Ähnliches nicht nur von friedliebenden und rechtstreuen Bürgern verwendet, sondern auch von Kriminellen –, und auf der anderen Seite die Polizei keine Möglichkeit haben soll, auf solche Informationen zurückzugreifen, um Kriminelle zu identifizieren und Kriminalität zu bekämpfen.
(Beifall bei der CDU – Valentin Lippmann, GRÜNE: Was ist denn mit intelligenter Videoüberwachung, Herr Minister?)
Dritter Punkt. Herr Wippel, als zumindest teilweise noch im Dienst Befindlichem hat mich Ihre Fundamentalkritik an meiner Äußerung gewundert, als ich gesagt habe, wir haben eine veränderte Sicherheitslage. Ich denke, es dürfte Ihnen nicht nur als jemandem, der hier im Landtag tätig ist, sondern der auch polizeiliche Erfahrung hat, nicht entgangen sein, dass wir in den letzten Monaten eine Veränderung der Situation in der Bundesrepublik und auch im Freistaat hatten. Wenn wir uns zum Beispiel den Anschlag von Berlin vor Augen führen, dann ist das eine
veränderte Situation, die wir seit Kurzem haben und auf die wir natürlich auch polizeilich reagieren müssen.
Nun zur Sache selbst und zu den Zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir in der Pressekonferenz eine Stunde Zeit genommen, um die vielen Zahlen zu interpretieren, deshalb wird dies hier kaum möglich sein. Es ging nicht darum, das eine zu beschönigen und das andere besonders in den Mittelpunkt zu rücken. Aber wenn es sinkende Kriminalitätsphänomene gibt, dann gilt es, darüber zu sprechen, und wenn es Anstiege gibt, die problematisch sind, dann gehört es nach meinem Amtsverständnis dazu, dass ich die Öffentlichkeit auch darüber unterrichte. Deshalb ist klar: Wenn wir sinkende Fallzahlen haben, wie bei der Kfz- und der Grenzkriminalität, dann sind das Themen, die ich gern anspreche, da sie ein Ergebnis der polizeilichen Arbeit sind.
Herr Wippel, in Ihre Richtung: Wenn wir über Straftaten entlang der Grenze sprechen – auch das ist eine Statistik, die wir in Sachsen seit dieser Zeit führen, deshalb kann ich genau belegen, wie sich die Zahlen dort entwickeln –, dann liegen wir im Jahr 2016 deutlich unter den Zahlen von 2007 und damit unter den Zahlen vor der Grenzöffnung. Nur das ist doch wichtig, und es gehört aus meiner Sicht dazu, dass man dies öffentlich erklärt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister, für die erklärenden Worte. Noch einmal meine Frage an Sie: Ist es zutreffend, dass allein durch die Grenzkontrollen, die stattgefunden haben, als wir noch eine Grenze nach Osten hatten, viele Straftaten aufgedeckt worden sind und deshalb erst in die Statistik eingehen konnten und es erst einmal einen Rückgang gab, nachdem die Grenze geöffnet worden ist und man diese Straftaten nämlich schlicht und ergreifend nicht mehr festgestellt hat?
Nein, das ist nicht richtig, denn wenn wir uns die Entwicklung anschauen – sehen Sie sich das Diagramm an, das ich zur Polizeilichen Kriminalitätsstatistik im Bereich der Grenzkriminalität vorgelegt habe –, so ist mit der Öffnung der Grenze zunächst einmal ein Anstieg im Bereich der Grenzkriminalität zu verzeichnen. Mittlerweile haben wir wieder einen sukzessiven Rückgang, was deutlich macht, dass die gemeinsame Arbeit mit der polnischen und der tschechischen Polizei am Ende Ergebnisse zeigt. Ich hoffe, das wird in der Region entsprechend wahrgenommen.
Nun zum Thema Wohnungseinbrüche, da dies ein Thema ist, das uns interessieren muss und über das wir sprechen müssen, zumal die Entwicklung in Sachsen, wenn ich es richtig sehe, für das Jahr 2016 entgegen dem Bundestrend verläuft. Das bedeutet, wir haben einen Anstieg um 10 % und eine regional deutliche Veränderung. Nun kann man sich hinstellen und sagen: Die Häufigkeitszahl im Jahr 2016 liegt noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, und auch die Aufklärungsquote im Freistaat Sachsen ist noch deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Das wären Entschuldigungen; aber jene, die selbst einen Angriff in ihrer Wohnung hinnehmen mussten, wissen, dass es ein Eindringen in die Privatsphäre ist, und insofern ist das ein Kriminalitätsbereich, dem wir uns intensiv widmen müssen.