Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Das ist nicht er Fall. Dann bitte jetzt die Staatsregierung, Herr Minister Schmidt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wurde schon angekündigt, dass ich hier in Vertretung meines Kollegen Staatsminister Dulig Stellung nehmen werde. Allerdings möchte ich dem voranstellen – das hat auch in der Debatte Berücksichtigung gefunden –, dass es mich schon etwas verwundert, dass am heutigen Tag dieser Antrag behandelt wird.
Es ist natürlich gutes Recht des Parlaments, die Tagesordnung so zu gestalten, völlig unabhängig davon, ob die Vertreter der Staatsregierung anwesend sind oder nicht. Es ist auch nicht unüblich, dass ein Minister den anderen vertritt. Kurzfristig Krankheitseintritt, kurzfristig wichtige Termine, die nicht abwendbar sind – das alles ist nicht ungewöhnlich. Aber wenn wir hier über einen Antrag reden, der seit Monaten im Geschäftsgang ist, wenn wir über ein Thema reden, das zurzeit im Wirtschaftsausschuss behandelt wird und noch nicht abschließend behandelt worden ist, und wenn wir über ein Thema reden, das uns noch viele Jahre und Jahrzehnte beschäftigen wird, dann wäre es doch wohl auch möglich gewesen, noch den einen Monat zu warten, um dann auch den zuständigen Fachminister hier zu Wort kommen zu lassen.
Trotz allem ist es möglich, über dieses Thema zu reden. Herr Dr. Lippold, auch wenn wir nicht alle Meinungen teilen – Sie haben sich hier mit dem Thema auseinandergesetzt, Sie haben Ihre Meinung hier dargelegt; das ist in Ordnung.
Liebe Frau Kollegin Dr. Pinka, bei Ihnen war es eine Aneinanderreihung von Unterstellungen dem Kollegen Dulig gegenüber, Behauptungen von Fehlverhalten, von Unterlassungen, obwohl Sie genau wissen, dass er sich hier überhaupt nicht wehren kann. Das ist doch wirklich ein Stil, den wir hier nicht pflegen sollten. Das weise ich entschieden zurück.
Sie wissen, der Wirtschaftsausschuss und auch der Haushalts- und Finanzausschuss befassen sich zurzeit mit dem Sonderbericht des Rechnungshofes – das ist auch bereits angesprochen worden –, der sich mit den Sonderleistungen befasst. Es ist in geschlossener Sitzung darüber diskutiert worden. Es ist auch, wenn wir über die Sonderleistungen sprechen, natürlich nicht einfach, willkürlich eine Anordnung zu treffen, welche Sonderleistungen man erbringt. Das setzt ein Verwaltungsverfahren voraus. Dieses Verwaltungsverfahren führt das Sächsische Oberbergamt nach dem Bundesberggesetz, also nach klaren Vorgaben, derzeit durch.
In den aktuellen Betriebsplanzulassungen sind die entsprechenden Unterlagen bei den Tagebaubetreibern eingefordert und werden jetzt behandelt. Es ist bekannt, dass die LEAG uns hier – das ist mehrmals erwähnt worden – vor einer Woche ein angepasstes Revierkonzept für die Lausitz vorgelegt hat. Daraus ergeben sich Veränderungen, welche durch Vorlage ergänzender Unterlagen berücksichtigt werden müssen. Im Ergebnis der Prüfungen wird das Oberbergamt die entsprechenden Entscheidungen auch mit Bezug auf die Sicherheitsleistungen fällen.
Weitere Anliegen befinden sich zudem außerhalb der Zuständigkeit der Staatsregierung. Das betrifft die Sicherung von Rücklagen eines Unternehmens oder den Inhalt von privatrechtlichen Verträgen bei Unternehmensverkäufen.
Darüber hinaus hat die Staatsregierung und für die Staatsregierung das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der schriftlichen Stellungnahme den Antrag bereits behandelt. In Zuständigkeit des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft möchte ich Ihnen sagen, dass die Forderungen nach einer Wasserentnahmeabgabe für die Tagebaubetreiber nicht so ausgestaltet sind, dass diese davon gänzlich befreit wären. Nein, ganz im Gegenteil, nach den Trinkwasserversorgern sind die Tagesbaubetreiber bereits jetzt die zweitgrößten Abgabezahler bei der Wasserentnahmeabgabe in Sachsen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass ich die Abwesenheit von Herrn Staatsminister Dulig bedaure. Aber ich habe schon oft im Parlament erlebt, dass andere Regierungsmitglieder ihre Ministerkollegen vertreten.
Dieser Antrag dient auch nicht nur zur Auseinandersetzung mit der Staatsregierung. Die Botschaft dieses Antrages richtet sich natürlich auch an die Kolleginnen und Kollegen des Landtags, damit diese darüber informiert sind, was möglicherweise auf Sachsen zukommen kann. Da wäre es schön gewesen, wenn viele der Kleinen Anfragen, die ich gestellt habe, ein bisschen Transparenz zum Beispiel in den Prozess der Sicherheitsleistungen gebracht hätten. Aber dem ist mitnichten so.
Sehr geehrter Herr Kollege Rohwer, ich glaube, das ist nicht das Ende der Debatte um Sicherheitsleistungen oder um die Prozesse, die uns in der Lausitz erwarten, sondern möglicherweise ein trauriger und bitterer Anfang. Deshalb hoffe ich, dass Sie noch einmal in sich gehen, inwieweit wir gemeinsam vorangehen können. Ich habe vorhin das Angebot unterbreitet: Lassen Sie uns gemeinsam mit Brandenburg eine Landtagssitzung zum Thema Zukunft der Lausitz durchführen. Da wäre ich bei Ihnen. Ich bin gespannt, ob Sie es gemeinsam mit uns hinbekommen, ein entsprechendes Schreiben zu verschicken.
Ich bedaure es, dass der Rechnungshofbericht einen Geheimhaltungsvermerk hat. Weder von mir noch von irgendeinem meiner Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion ist irgendetwas aus diesem Gutachten in die Öffentlichkeit gelangt. Das ist mitnichten so. Alles, was ich hier gesagt und an Daten gebracht habe, habe ich in eigener Fleißarbeit zusammengetragen.
Allerdings wäre es schön, wenn manches aus dem Rechnungshofgutachten bekannt wäre, zum Beispiel zu dem Erfordernis der Höhe der Sicherheitsleistungen oder zu den bergrechtlichen Möglichkeiten, die bestanden haben. Vielleicht könnten wir den Rechnungshof gemeinsam bitten, dort voranzugehen. Er ist unabhängig, das wissen wir. Ich kritisiere das auch nicht. Das ist in Ordnung so. Aber es wäre für alle Prozesse dienlich, wenn bestimmte Dinge bekannt wären.
Zu den Wasserentnahmeabgaben haben wir uns oft genug unterhalten. Dazu brauche ich nichts zu sagen. Sie wissen ganz genau, dass ich andere Wässer meine als Sie.
Ich stelle nun die Drucksache zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und
Es beginnt die einreichende Fraktion, die AfD. Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Bitte, Frau Dr. Petry.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Erst letzte Woche meldeten Leipziger Forscher, dass sie menschliche Stammzellen so anordnen können, dass die Wirkungen von Medikamenten und Chemikalien an Zellkulturen, also in vitro, anstatt in Tierversuchen, in vivo, erforscht werden können. Wir brauchen mehr solche Erfolgsmeldungen, um die Anzahl der Tierversuche auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Die Anzahl dieser Tierversuche stieg auch in Sachsen seit 1997 mit wenigen Ausnahmen kontinuierlich an. Im Jahr 2015 kam es zu rund 2,8 Millionen Tierversuchen, die beispielsweise auf direkte oder indirekte Anforderungen im Chemikalienrecht, im Pflanzenschutzrecht, im Biozidrecht und im Arzneimittelrecht zurückgehen. Wie Sie vielleicht wissen, verbietet das Kosmetikrecht mittlerweile solche Versuche zum Glück.
Unser Ziel sollte es sein, dass Tierversuche nur dann stattfinden, wenn ein eindeutiger Wissenszuwachs erkennbar ist, der das Leid der Tiere rechtfertigt. Hierzu gibt es das Beispiel der degenerativen Nervenerkrankung Morbus Parkinson. Sie schränkt das Leben der Betroffenen im fortgeschrittenen Verlauf erheblich ein. Patienten sind oft nicht mehr in der Lage, sich allein fortzubewegen. Ihnen fällt das Sprechen und Schlucken schwer. Ein ständiges Zittern begleitet ihren Alltag. Nachts werden sie häufig von Schlafstörungen geplagt. Diese Leiden konnten mittlerweile auch dank Tierversuchen durch tiefe Hirnstimulation, auch bekannt als Hirnschrittmacher, in schweren Fällen gelindert werden.
Wir erkennen also an, dass Tierversuche dazu beitragen können, dass sich die Lebensqualität von Parkinsonkranken deutlich verbessert. Bisher ist das bei mehr als 100 000 Patienten weltweit der Fall. Es handelt sich hier um ein Beispiel, bei welchem Tierversuche zur Erforschung der Krankheit notwendig waren und auch von unserer Seite befürwortet worden wären.
Der Preis, meine Damen und Herren, den die Versuchstiere zu zahlen haben, ist allerdings nicht gering. Versuchstiere werden ausschließlich für Tierversuche auf Vorrat gezüchtet – man sagt häufig: generiert – und am Ende einer Versuchsreihe oder bei Überschuss getötet. Sie erleiden bei diesen Experimenten in nicht wenigen Fällen Schmerzen oder Folgeschäden. Schon jetzt muss dies
Wir setzen uns daher mit unserem Antrag dafür ein, dass Tierversuche nur dann stattfinden, wenn keine zur Erforschung gleich gut geeigneten alternativen Methoden vorhanden sind. Weiterhin muss absehbar sein, dass die Ergebnisse solcher Versuche einen unmittelbaren Nutzen für den Menschen haben.
Hier beklagen wir einen weiteren Missstand. Die Ergebnisse von Tierversuchen sind häufig nur bedingt auf den Menschen übertragbar. Beispielsweise kann ein Tierversuch, bei dem Tieren Chemikalien in meist hochgiftigen Dosierungen verabreicht werden, eine Arzneimittelstudie am komplexen menschlichen Organismus nicht ersetzen. Es gibt nur erste Hinweise auf Wirkungen oder Nebenwirkungen bestimmter Stoffe.
Dieser erste Erkenntnisgewinn kann mittlerweile aber beispielsweise auch mit Zellkulturen erreicht werden, also mit alternativen Versuchsmethoden, wie eingangs das Leipziger Beispiel gezeigt hat. Wir müssen die tierversuchsvermeidende Forschung stärken und ein gemeinsames Vorgehen bewirken. Alternativen zum Tierversuch müssen dann auch schnellstmöglich Eingang in geltende Normen und Vorschriften finden. Unterstützen Sie dazu unseren Antrag!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag vermittelt uns den Eindruck, dass Tierversuche unnötig oft, unnötig grausam und ohne Sinn durchgeführt werden, sofort solle der Freistaat reagieren. Das ist plakativ und falsch.
Zu den Rechtsgrundlagen: Die Richtlinie 2010/63 EU der Europäischen Union aus dem Jahr 2010 ermöglicht den Mitgliedsstaaten, grundsätzlich wirksame Einschränkun