Protocol of the Session on April 12, 2017

Unternehmen in gedruckter Form zugeschickt zu bekommen, die Sicherheit der öffentlichen Haushalte gegen Bergbaufolgekosten erhöhen soll. Oder meinen Sie, die gesparten Druckkosten könnten das leisten?

(Vereinzelt Lachen bei den LINKEN)

Die Staatsregierung weist darauf hin, dass nun Konzepte bei den Bergbau treibenden Unternehmen LEAG und MIBRAG angefordert worden seien, die die Aufgaben der Wiedernutzbarmachung darstellend erläutern. Der Nutzen ist jedoch zweifelhaft. So dürfte etwa das bis zum 31.01.2017 durch die LEAG für den Tagebau Nochten vorzulegende Konzept durch die neuen Pläne soeben Makulatur geworden sein, wenn es denn schon vorliegt. Die Staatsregierung braucht deshalb möglichst rasch eine eigene konservative Kostenschätzung für verschiedene Szenarien der Wiedernutzbarmachung. Natürlich werden Sie nie auf den Euro genau die passende Sicherheitsleistung herausbekommen. Das kann jedoch keine Begründung für eine Nichteinforderung sein, denn jede Sicherheitsleistung ist sicherer als keine Sicherheitsleistung. Die Höhe ist später anpassbar.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Also machen Sie hier endlich eine klare Ansage und damit einen Anfang! Handeln Sie, solange Sie noch handeln können! Das fordert nicht nur der Antrag der LINKEN, sondern das fordern auch wir seit Jahren. Das ist auch die Aussage von immer mehr Studien verschiedenster Organisationen und Institute.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Es gibt noch Redebedarf. Frau Dr. Pinka, bitte.

Frau Präsidentin! Ich habe noch spontanen Redebedarf, weil ich den Eindruck hatte, dass manche Kolleginnen und Kollegen mich wirklich nicht verstanden haben, insbesondere Herr Rohwer.

(Zurufe von der CDU und den LINKEN)

Es gibt nämlich eine Unterlage, die sich Hauptbetriebsplan nennt. Dieser Hauptbetriebsplan – ich sagte es vorhin – stammt aus dem Jahr 2015. In diesem Hauptbetriebsplan gibt es formulierte Nebenbestimmungen. In diesen Nebenbestimmungen wird geregelt, dass man Sicherheitsleistungen in dem laufenden Hauptbetriebsplan verlangen kann. Ich weiß gar nicht, wieso Sie sagen: „Das müssen wir weiter prüfen“? Das ist im Prinzip alles 2015 verabschiedet worden, auch der Hauptbetriebsplan. Schon ein halbes Jahr später hätte das Oberbergamt den Vollzug der Sicherheitsleistung verlangen können – es hätte sie niemand daran gehindert. Daher verstehe ich nicht, warum Sie jetzt so tun, als müssten wir bis zum Ende des Hauptbetriebsplans warten, um diese Sicherheitsleistungen einzufordern. Das ist Quatsch! Denn dann sind die

zwei Jahre wieder um, und es muss ein neuer Hauptbetriebsplan verabschiedet werden. Wir haben jetzt die Chance, dieses Geld einzufordern. Rein rechtlich ist das abgesichert.

Im Übrigen möchte ich sagen: Die Behauptung, das seien sozialistische Ideen, sind doch Unsinn. Dieses Bundesberggesetz lässt die Einforderung von Sicherheitsleistungen zu.

(Alexander Krauß, CDU: Aber es ist keine Pflicht!)

Wenn Sie einige meiner Kleinen Anfragen nachgelesen hätten, dann wüssten Sie, was ich meine. Es gibt ja auch Sicherheitsleistungen in anderen Bereichen, die der Freistaat einfordert. Ich habe es mir vorhin noch einmal herausgeschrieben – so etwa für Gartenbaubetriebe 150 000 Euro, für Windkraftanlagen 17 Millionen Euro, Sicherheitsleistungen im Haushalt; für Kiese, Sande und Tone 48 Millionen Euro, für Braunkohlebergbau jedoch null Euro. Sind das sozialistische Ideen, verdammich noch mal?!

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sind sie nicht!)

Das sind sie nicht. Es gibt die Möglichkeit, die Absicherung von Risiken aus den Baumaßnahmen, die da existieren, einzufordern.

(Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Im Übrigen: Was mich auch stört, hat sicherlich etwas mit Ihrem Verständnis von Legislative und Exekutive zu tun. Ich stelle die Anfragen doch rechtzeitig. Es ist eine Fleißarbeit, immer wieder und wieder nachzufragen und sich vorführen zu lassen. Die vielen Kleinen Anfragen, die ich geschrieben habe, werden mittlerweile gar nicht mehr beantwortet. Ich verweise auf die Drucksache 6/8215. Darin habe ich nach dem Konzept für Ewigkeitslasten gefragt, das am 21. Januar 2017 vorliegen sollte. Was bekomme ich als Antwort? „Es gibt ein Gutachten, das hat 20 DIN-A4-Seiten. Aber aushändigen wird mir das der Herr Minister nicht.“ Daher werde ich mir nach Umweltinformationsgesetz dieses Gutachten mittlerweile beschaffen. Aber das ist doch anormal, das ist doch keine Transparenz gegenüber dem Landtag, was die Ewigkeitslasten betrifft, die auf uns zukommen!

Die zweite Frage war, ob denn die bilanziellen Abschlüsse vorliegen. Auch darauf bekomme ich die Antwort: „Die liegen zwar vor, aber wir geben sie Ihnen jedenfalls nicht.“ Das ist doch kein Umgang miteinander! Es handelt sich hier wirklich um eine schwierige Situation, in der wir uns befinden. Es können Summen von vielen Millionen, ja Milliarden auf uns zukommen. Dabei hat der Kollege Lippold vollkommen recht: Jeder Euro, den wir einnehmen, ist ein Euro, egal, wie hoch die Summe ist, die uns vielleicht erwartet.

Das wollte ich Ihnen hier wenigstens noch gesagt haben.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Rohwer, eine Kurzintervention? – Wenn es noch in der Redezeit möglich ist, dann kommen Sie bitte nach vorn. Aber Kurzinterventionen kann man auch vom Mikrofon aus machen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gern noch einmal vom Pult hier vorn, damit es doch noch eine Chance gibt, bei Frau Dr. Pinka den Schalter im Kopf umzulegen.

Wir wissen seit 14 Tagen vom neuen Revierkonzept der LEAG.

(Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Ich spreche vom Betriebsplan!)

Ich weiß, dass Sie vom Betriebsplan sprechen. Aber uns ist doch wahrscheinlich klar, dass sich der Betriebsplan jetzt mit dem neuen Revierkonzept verändern wird.

(Zuruf von der CDU: Sie müssen wenigstens einmal hinschauen, Frau Dr. Pinka, das wäre eine Sache der Höflichkeit!)

Dass dieser neue Betriebsplan dann zu prüfen, zu bewerten und zu entscheiden ist, das ist doch klar. Aber er wird doch erst mit dem neuen Revierkonzept zu diskutieren sein. Deswegen verstehe ich Ihre Aufregung nicht und sage Ihnen, dass ich ziemliches Vertrauen in die Leute im Oberbergamt habe. Das sage ich ihnen jetzt erneut. Die Mitarbeiter dort werden sich freuen, dass wir das ihnen gegenüber immer wieder ausdrücken, denn es ist wirklich kein einfacher Job für sie, dies abzuwägen. Das werden sie sicherlich gewissenhaft und mit Überblick tun.

Sie haben, wenn wir uns die letzten 20 Jahre der Debatte im Sächsischen Landtag anschauen, immer wieder in Zweifel gezogen, dass diejenigen, die Bergbau in Sachsen betreiben, gerade in der Braunkohle, ihren Verpflichtungen zur Renaturierung nachkommen. Wenn ich aber in der Lausitz unterwegs bin, kann ich das nicht feststellen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zurufe von den LINKEN)

Dort haben wir sogar Weinberge neu ausgewiesen. Davon, dass diese Renaturierungsverpflichtung nicht eingehalten wird, kann keine Rede sein. Deshalb haben wir hier auch ein größeres Grundvertrauen als Sie; das nehmen wir zur Kenntnis. Insofern können wir jetzt in der Debatte weitergehen und müssen nicht die Zeit von allen, die hier versammelt sind, weiter verschwenden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Herr Urban, Sie möchten jetzt eine Kurzintervention auf den Beitrag von Herrn Rohwer halten, oder wollen Sie noch im Rahmen Ihrer Redezeit sprechen?

Eigentlich wollte ich eine Kurzintervention auf den Beitrag von Frau Pinka halten. Ich könnte aber auch die Runde mit einem Redebeitrag vervollständigen.

Natürlich, Sie haben ja noch Redezeit. Einen Moment noch, bitte. Frau Dr. Pinka möchte noch eine Kurzintervention halten.

Entschuldigung, es ist die letzte Kurzintervention, dann hat Herr Rohwer Ruhe vor mir.

Sehr geehrter Herr Rohwer, Sie haben das Bundesberggesetz einfach nicht begriffen, das tut mir leid. Ich kann es auch gerne wiederholen. Sie haben auch nicht begriffen, was Hauptbetriebspläne für eine Funktion haben. Sie haben offensichtlich auch nicht begriffen, dass es in diesem Hauptbetriebsplan Formulierungen gibt, die uns jetzt schon in die Lage versetzen, Sicherheitsleistungen einzufordern. Dazu braucht das Oberbergamt gar nichts zu prüfen. Es hat viel zu lange geprüft. Es hätte schon im Zuge der Vattenfall-Verkaufsprozesse diese Sicherheitsleistung ziehen können, hat es aber nicht getan. Das habe ich immer gesagt. § 23 hätte es ermöglicht, auch in diesem Zuge die Sicherheitsleistungen einzufordern, es tut mir leid.

Sie wissen ganz genau, dass ich dem Bergbau zugetan bin. Aber das, was wir im Braunkohlebergbau erleben und was die Sanierungsleistungen betrifft, die vielleicht aus den DDR-Hinterlassenschaften resultieren, hat nichts, aber auch gar nichts mit Vattenfall und dem Tagebau zu tun. Denn Vattenfall und LEAG oder wer auch immer haben noch nicht einen einzigen Tagebau bis zur Sanierung gebracht. Wir können doch gar nicht wissen, ob sie so leistungsfähig sind. Das hat bis jetzt immer die LMBV geleistet. Die LMBV ist, wie Sie wissen, ein BundLänder-Unternehmen und hat das sicherlich ordentlich gemacht. Aber wir können doch nicht vorauseilend wissen, was die anderen tun werden.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Rohwer, bitte.

Damit dies nicht so stehen bleibt: Ich habe eben schon geantwortet. Ich stelle fest: Sie wollen sich auf unsere Logik nicht einstellen.

(Zuruf von den LINKEN: Es ist keine Logik!)

Wir können einmal feststellen, dass das eben so ist. Es ist doch kein Problem, dass wir unterschiedliche Auffassungen haben.

Wir wollen im Sinne der Menschen in der Lausitz eine Weiterentwicklung und Transformation, und dies werden wir mit Augenmaß weiter betreiben, aber nicht mit Angstmacherei, so wie ich Sie erlebe.

(Beifall bei der CDU)

Herr Urban, jetzt haben Sie das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal auf

die rechtliche Situation eingehen: §§ 22 und 23 Bergbaugesetz. Es ist tatsächlich so, dass rechtlich nicht geklärt ist, ob dieser Unternehmensübergang nur ein Übergang der Schürferlaubnis oder eine Veräußerung im bergrechtlichen Sinne war, ob das Unternehmen die Erlaubnis zur Auffindung der Bodenrohstoffe behalten hat und nur das Unternehmen verkauft worden ist.

Ich gebe Ihnen allerdings recht, Frau Pinka: Mir wäre es sehr lieb gewesen, wenn sich die Staatsregierung beim Übergang von einem staatlichen zu einem privaten Eigentümer intensiv bemüht hätte, Sicherheitsleistungen festzulegen. Inwieweit sie das gemacht hat, weiß ich nicht. Wir werden es erfragen und vielleicht erfahren. Aber die rechtliche Unsicherheit, ob das überhaupt eine Veräußerung war oder ob die Schürfrechte beim Unternehmen geblieben sind, ist vorhanden. Insofern würde ich Sie bitten, das zu beachten und nicht zu sagen, die Staatsregierung hätte diese Möglichkeit gehabt. Sie wissen es nicht genau.

Danke schön.