Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt leicht machen und sagen, ich hätte meinen Vorrednern nichts hinzuzufügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema des Antrags der AfD lautet „Transparenz der Arbeit des Kabinetts“. Die AfD-Fraktion möchte mit ihrem Antrag die Kontrollrechte der Abgeordneten, also von uns, gegenüber der Staatsregierung stärken.
Dieses Ansinnen möchte ich ausdrücklich nicht abtun. Dafür ist es in einer Demokratie in der Tat zu wichtig. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, nicht nur die Bedeutung des Themas hervorzuheben, sondern auch zu hinterfragen, aus welchen Motiven heraus die AfD diesen
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundespräsident Johannes Rau hat am 12. Mai 2004 gesagt: „Nichts stärkt das Vertrauen der Menschen mehr als die Übereinstimmung von Wort und Tat.“ Ich finde, er hat recht. In einer Demokratie geht die Macht vom Volke aus. Wir, die Abgeordneten, und aus unserer Wahl abgeleitet die Sächsische Staatsregierung mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze, sind den Bürgerinnen und Bürgern, den Wählerinnen und Wählern Rechenschaft schuldig. Jede und jeder muss überprüfen können, ob in unserem politischen Wirken Wort und Tat übereinstimmen. Oder anders formuliert: Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu prüfen, ob wir sagen, was wir tun, und tun, was wir sagen.
Genauso wichtig für eine Demokratie ist das Prinzip der Gewaltenteilung. Parlament, Regierung und Gerichtsbarkeit sind als die drei Staatsgewalten getrennt und kontrollieren sich gegenseitig. Nur so ist ein System auf Dauer vor Willkür und der Herausbildung autoritärer Herrschaftsstrukturen geschützt, und genau darum geht es in einer Demokratie.
Die Aufgabe des Parlamentes ist dabei unter anderem, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Es ist im Übrigen, Frau Dr. Muster, die Aufgabe des ganzen Parlamentes und nicht nur die der Opposition. Wir alle haben eine Kontrollfunktion und nehmen sie auch wahr. Als Volksvertreter übernehmen wir damit auch die Kontrollrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Um diese Kontrollfunktion nun besser wahrnehmen zu können, möchte die AfD mit ihrem Antrag die Transparenz des Kabinetts für die Mitglieder des Landtags erhöhen. Konkret sollen die Beschlüsse des Kabinetts allen Landtagsabgeordneten zugänglich gemacht werden. Ist das eigentlich nicht der Fall?
Machen wir einmal einen Faktencheck. Worüber im Kabinett gesprochen wird, ist in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2015 festgelegt. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Beschlüssen.
Zunächst gibt es Gesetzgebungsverfahren. Gesetzgebungsverfahren, die von der Staatsregierung ausgehen, werden zweimal im Kabinett behandelt: das erste Mal mit dem Ziel der Freigabe zur Anhörung, das zweite Mal mit dem Ziel der Einbringung in den Landtag – das sind wir. Der Gesetzentwurf wird also nach dem Beschluss dem Landtag, also uns, zugeleitet, und Sie können es im Dokumentationsverwaltungssystem, dem EDAS, nachlesen. Also, hier ist die Transparenz gewahrt.
Ein zweites Beispiel – Frau Dr. Muster, Sie haben es angesprochen – sind die Staatsverträge, zum Beispiel der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der am 16. März im Kabinett beschlossen wurde. Damit ein solcher Staatsvertrag wirksam werden kann, ist allerdings ein entsprechendes Gesetz des Landtags erforderlich. Das bedeutet, wie bei den Gesetzentwürfen werden alle
Abgeordneten nach dem Kabinettsbeschluss informiert, indem ihnen der vollständige Gesetzentwurf zugeht. Also, auch hier ist Transparenz gewahrt.
Im Kabinett werden im Übrigen Verordnungen beschlossen. Verordnungen werden, wie Gesetze, nach der Verabschiedung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Schauen Sie einmal in Ihr Postfach! Jedes Gesetz- und Verordnungsblatt findet auch den Weg in die Briefkästen der AfD-Abgeordneten hier im Sächsischen Landtag. Also, auch hier stehen Ihnen die Informationen zur Verfügung.
Außerdem werden im Kabinett Förderrichtlinien beschlossen, wie zuletzt die neue Förderrichtlinie für das Landesprogramm Schulsozialarbeit. Diese Förderrichtlinien werden im Anschluss im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht, und alle Sächsischen Amtsblätter werden im Übrigen allen Abgeordneten – das heißt, auch den Abgeordneten der AfD – in ihre Postfächer geliefert. Auch bei Fördermitteln ist also die Transparenz gegeben.
Es gibt noch Weiteres: Entscheidungen, wie die Vergabe von landesweiten Veranstaltungen, werden im Anschluss an die Kabinettssitzung direkt der Presse verkündet. So war es zum Beispiel am 4. April, als die Entscheidung fiel, dass das Landeserntedankfest 2018 in Coswig stattfinden wird.
Wir müssen also auf der sachlichen Ebene feststellen, dass das Kabinett im Rahmen der Zweckmäßigkeit durchaus transparent arbeitet. Beschlüsse werden entweder dem Landtag zugeleitet oder in den entsprechenden Mitteilungsblättern veröffentlicht und können von allen nachgelesen werden. Mit „allen“ meine ich nicht nur die Abgeordneten des Sächsischen Landtags, sondern alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen.
Ich empfehle deshalb der AfD, nicht zu versuchen, auf diese Art und Weise die Arbeitsweise des Kabinetts zu ändern. Stattdessen sollte die AfD überlegen, ihre eigene Arbeitsweise zu verändern. Versuchen Sie es doch einmal mit Lesen im EDAS, in den Gesetz- und Verordnungsblättern, im Amtsblatt oder im Medienservice der Sächsischen Staatsregierung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit komme ich zum letzten Teil meiner Rede, nämlich zur Frage nach dem Motiv dieses Antrages. Warum stellt die AfD einen solchen Antrag und versucht, mit fünf Zeilen – ich wiederhole: fünf Zeilen – einen solch wichtigen Punkt wie die Gewaltenteilung und die Gewaltenkontrolle im Freistaat Sachsen zu verändern?
Zum einen gibt es sicherlich parteistrategische Motive der AfD. Erstens suggeriert die AfD mit diesem Antrag, dass die Arbeit des Kabinetts aktuell intransparent sei. Das stimmt offensichtlich nicht. Zweitens wird der Eindruck erweckt, dass insbesondere die AfD benachteiligt sei, weil sie ja nicht informiert werde. Die AfD versucht ja damit nicht zum ersten Mal, sich selbst in eine Opferrolle zu begeben. Sie bedienen damit das Klischee eines intransparenten Staates, in dem die AfD sich als die einzige diese
Das ist aber mitnichten der Fall. Die AfD genießt in diesem Landtag die gleichen Rechte wie jede andere Partei auch. Wir mögen Ihre Inhalte ablehnen, aber nur, weil wir sie schlecht für das Land halten. Dabei respektieren wir demokratische Wahlergebnisse und stellen uns der Auseinandersetzung mit Ihnen.
Wir alle wissen doch, wie die AfD nun vorgehen wird. Nachdem wir diesen Antrag gleichwohl begründet und aus sachlichen Gründen abgelehnt haben, werden sie versuchen, in den sozialen Netzwerken einen kleinen Eklat zu konstruieren. Zum Beispiel gibt es dann eine Facebook-Kachel, auf der steht: „Unfassbar! Altparteien lehnen Transparenz des Kabinetts ab.“ Das liken dann Lutz Bachmann und seine Freunde, und vielleicht gefällt es sogar Björn Höcke. Oder heißt der Bernd Höcke? – Ich weiß es gerade nicht. Am Ende fühlen sich ihre FacebookKreise auf alle Fälle wieder einmal in ihrem Weltbild bestätigt, dass diese Politik hier am Ende ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Es ist zentral für eine Demokratie, dass ein demokratisch gewähltes Parlament immer wieder kritisch überprüft, ob die gewählten Abgeordneten über ausreichende Rechte und Möglichkeiten verfügen, um ihrem Auftrag der Kontrolle der Staatsregierung nachkommen zu können.
Einer solchen Debatte werden wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten selbstverständlich immer stellen, aber dann mit Niveau. Fragen der Gewaltenteilung und der gegenseitigen Kontrolle sind von höchster Bedeutung unserer Demokratie, und aus Respekt vor deren Bedeutung sollten wir diesen Themen mit Sachlichkeit begegnen und nicht mit einem Fünf-ZeilenAntrag. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen der Überschrift wären wir ja noch zu möglichen Schlussfolgerungen gekommen – ein wichtiges Thema, vielleicht mal ein interessanter Ansatz –; denn durchaus sehen wir auch Möglichkeiten, dass das sächsische Kabinett transparenter arbeiten könnte und wir den Umstand, dass wir von wichtigen Entscheidungen eher aus Pressekonferenzen erfahren als auf anderen Wegen, vielleicht mal abstellen könnten.
Beim näheren Hinsehen offenbart sich aber dann der Antrag als ein Werk aus der offensichtlich bei der AfD nunmehr beliebten Fortsetzungsreihe „Parlamentarische Arbeit vorgetäuscht“. Denn was Sie uns hier als große
Transparenzinitiative verkaufen, ist dann doch nicht mehr als ein Sturm im Wasserglas; denn hier geht es lediglich darum, den Informationsvorsprung der regierungstragenden Fraktionen gegenüber der Opposition durch die rechtzeitige Zusendung von Kabinettsbeschlüssen auszugleichen – ein wichtiges Thema, gleichwohl nicht der Kern der Debatte, wenn es um das Thema Transparenz im Kabinett geht. Wenn das Ihr Ansatz ist, werte Kollegen von der AfD, Transparenz in staatliche Strukturen zu bringen, na dann herzlichen Glückwunsch für diesen revolutionären Ansatz! Wenn die Wählerinnen und Wähler geglaubt haben, Sie deswegen gewählt zu haben, weil Sie Transparenz bringen – und dann legen Sie einen solchen Antrag vor –, dann, sage ich einmal, ist das schlicht eine Wählerverarsche; das können Sie dann anderen erzählen.
Wir haben nämlich geliefert – im Gegensatz zu Ihnen – und Anfang der Legislatur ein Gesetz zur Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte des Sächsischen Landtags und seiner Mitglieder vorgelegt. Herr Bartl hat mir ja nun schon die Pointe weggenommen sowohl mit dem Zitat als auch mit der Schlussfolgerung. Sie haben es als AfD abgelehnt, und das Zitat, das Sie damals gebracht haben, Frau Dr. Muster, ist ja nun gerade schon zitiert worden. Mit Ihrer Lektüreempfehlung von Montesquieu kann ich Ihnen aus heutiger Sicht sagen: Entweder Sie haben damals Montesquieu falsch interpretiert oder heute falsch gelesen oder gar nie gelesen, denn mit Ihrer damaligen Auslegung von Montesquieu hätte dieser Antrag ja wohl hier und heute nie entstehen dürfen.
Mit unserem Gesetzentwurf hätten Sie damals die Möglichkeit gehabt, breitere Informationsrechte auf einer sicheren Rechtsgrundlage zu erhalten. Das haben Sie abgelehnt. Das wäre allemal besser gewesen als dieser Witz, der jetzt vorgelegt wird. Doch das war für Sie Hexenwerk und dabei beweist die AfD mit diesem Antrag mal wieder eine ihrer Stärken: Inkompetenz, Inkonsequenz, Heuchelei und Unglaubwürdigkeit.
Mit der Glaubwürdigkeit ist es ja bei Ihnen auch so eine Sache. Da bleibe ich einmal beim themenverwandten Bereich. Herr Wurlitzer hat sich hier mal zu Beginn der Legislaturperiode – jetzt ist er mal wieder nicht da, wenn ich ihn anspreche – hingestellt und gesagt: Die Opposition soll nicht so viele Kleine Anfragen stellen, es würde ja der Griff zum Telefonhörer ausreichen, man hätte da hinreichend Erfahrung. Na ja, mittlerweile muss ich feststellen, dass die Abgeordneten der AfD-Fraktion mehr Anfragen pro Tag produzieren, als Ihre AfD-Fraktion jemals in der gesamten Legislaturperiode sinnvolle Anträge schreiben wird, oder sie fragt halt nach Parks, die es gar nicht gibt, wie Herr Hütter.
Gleichwohl ist das Recht der Opposition und aller Abgeordneten, Anfragen zu stellen, ein wichtiges. Sie hätten dieses Recht und die Transparenz gegenüber dem Kabi
nett stärken können, wenn Sie damals unserem Gesetzentwurf zugestimmt hätten. Stattdessen nun diese Aktivität vortäuschende Halbherzigkeit. Hier – sage ich Ihnen ganz deutlich – sieht es nur noch nach einer Alibireaktion aus. Kurzum, auch wir werden den Antrag ablehnen.
Zum Schluss eine Empfehlung und auf das eingehend, was Herr Homann gesagt hat, noch ein Zitat. Vielleicht sollten Sie zum einen als weitere Transparenzoffensive dann per Antrag die Staatsregierung zur Erstellung eines Katasters von Parks in Sachsen für Herrn Hütter auffordern.
Zu guter Letzt bleibt mir dann noch ein Zitat ebenjenes Montesquieu, mit dem Sie uns damals die Ablehnung des Gesetzentwurfes begründet haben: „Es gehört nicht viel dazu, alles zu verwirren, viel aber, alles aufzuklären.“ Der klassisch geschriebene Satz für die AfD-Politik, der sie wohl besser beschreibt wie kein zweiter, und auch deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Mit Herrn Kollegen Lippmann sind wir jetzt am Ende der Rederunde angekommen. Gibt es noch Aussprachebedarf aus den Fraktionen? – Den sehe ich nicht. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge und das Wort ergreift Herr Staatsminister Gemkow.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Antragsteller wollen, dass die Staatsregierung ihre Beschlüsse den Mitgliedern des Landtags zugänglich macht. So soll die Arbeit der Staatsregierung transparenter und die parlamentarische Kontrolle effektiver werden. Um kontrollieren zu können, müsse man wissen, was passiert, und gerade die Opposition erfahre davon zu wenig, so die Antragstellerin.
Ein solcher Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht neu. Verschiedene Fraktionen haben in der Vergangenheit ähnliche Anträge gestellt; die Vorredner haben darüber schon gesprochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Demokratie braucht eine effektive öffentliche und parlamentarische Kontrolle der Regierung. Eine Regierung wird nicht dadurch stark, dass sie die Opposition schwächt. Auch deshalb betrachten wir die Vorgänge in einigen anderen Staaten zurzeit mit Sorge.
Aber auch wir müssen uns immer wieder kritisch fragen, ob wir genügend tun und wie wir unsere Demokratie weiter stärken können. Mit Blick auf die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments sehe ich den Freistaat Sachsen aber in einer guten Position. Die Antragsteller weisen zu Recht darauf hin, dass sogar der Verfassungstext die Bedeutung der Opposition bei der Regierungskontrolle hervorhebt.
Aber das wird in Sachsen auch so gelebt. Wir haben, was die Regierungskontrolle betrifft, sicherlich eines der aktivsten Parlamente in Deutschland. Über 3 200 Kleine Anfragen allein im Jahr 2016 sprechen für sich. Ein direkter Vergleich mit den Abgeordneten des Bundestages ist schwierig, aber den durchschnittlich etwa elf jährlichen Anfragen eines Bundestagsabgeordneten an die Regierung stehen 25 eines Mitglieds des Sächsischen Landtags gegenüber.
Was die Informationen des Landtags und der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Kabinettssitzungen betrifft, so ist die Transparenz kaum mehr zu steigern. Das erkennt man, wenn man sich die Themen anschaut, mit denen sich die Staatsregierung in den Kabinettssitzungen beschäftigt. Geregelt ist das in § 8 der Geschäftsordnung der Staatsregierung. Dort erkennt man, dass praktisch alle wesentlichen Beratungsgegenstände – also Einbringung von Gesetzentwürfen in den Landtag, Beantwortung Großer Anfragen, Erlass von Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und bestimmten Förderrichtlinien, Abstimmungsverhalten im Bundesrat und Angelegenheiten von besonderer politischer Bedeutung – darauf ausgerichtet sind, kurzfristig der Öffentlichkeit zur Kenntnis zu gelangen, indem die Staatsregierung genau das umsetzt, was sie auch beschlossen hat. Über ihre Beschlüsse informiert die Staatsregierung außerdem unmittelbar im Anschluss an die Sitzung die Öffentlichkeit jeweils in der Kabinettspressekonferenz.
Frau Dr. Muster, wenn Sie die Rundfunkstaatsverträge respektive Änderungsstaatsverträge ansprechen, dann will ich nur darauf hinweisen, dass, bevor die Ministerpräsidenten diese Verträge unterschreiben, der Landtag hierüber Kenntnis hat und all das, was in den Verhandlungen zu den Verträgen geschieht, letztlich tatsächlich Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ist. Von einem Informationsdefizit der Opposition kann man aus diesen Gesichtspunkten mit Sicherheit nicht sprechen. Aus Sicht der Staatsregierung erweist sich der Antrag aus diesen Gründen als nicht zielführend.