Protocol of the Session on December 18, 2014

Okay, dann bin ich vielleicht nicht richtig informiert.

Ich habe aber vernommen, dass Demonstranten der Pegida bereits zweimal von Linksextremisten angegriffen worden sind.

Wenn Herr Özdemir – und damit richte ich mich an die Kollegen von den GRÜNEN – die Teilnehmer an diesen Demonstrationen als Mischpoke tituliert, dann ist klar erkennbar, dass sich die Politik immer weiter von der Bevölkerung entfernt.

(Beifall bei der AfD)

Haben die Menschen, die ihren Unmut auf die Straße tragen, kein Recht auf Anhörung? Dürfen die Menschen keine Politik einfordern, von der sie mitgenommen werden?

Die vom Souverän gewählten Volksvertreter, also wir, sollten zuhören und nicht den Mantel der Diffamierung über die legen, die weder die Abschaffung des Asylrechts noch der Genfer Flüchtlingskonvention einfordern.

(Beifall bei der AfD)

Es ist illegitim – und das muss ich hier in den Raum stellen –, wenn Menschen in diesem Land sofort in rechtsextreme Sphären gehoben werden. Ich finde, der Dialog und das daraus resultierende Handeln sind momentan und auch für die nächsten Monate ein Gebot der Stunde.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Wendt für die einbringende AfD-Fraktion. Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? Möchte die CDUFraktion nochmals das Wort ergreifen? – Ich sehe keinen Redebedarf. Gibt es eine Fraktion, die hier nochmals das Wort ergreifen möchte? – Das kann ich nicht erkennen. Für die Staatsregierung wird jetzt Herr Staatsminister Sebastian Gemkow das Wort ergreifen.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Meinungsfreiheit gehört zum grundlegenden Fundament unserer Demokratie, weil sie für eine freiheitliche demokratische Grundordnung schlichtweg konstituierend ist. Erst die Meinungsfreiheit ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement unserer Staatsform. So formuliert es das Bundesverfassungsgericht, und so haben es auch einige Redner heute schon gesagt.

Für die Versammlungsfreiheit gilt im Prinzip nichts anderes, wenn man Versammlungsfreiheit als Freiheit zur gemeinschaftlichen Meinungskundgabe versteht. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht so festgehalten. Und natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass solche kollektiven Meinungskundgaben missbraucht und in fragwürdiger Weise emotionalisiert werden können. Beispiele gibt es dafür viele. Am Schutz der Versammlungsfreiheit als Grundpfeiler unserer Demokratie ändert das aber nichts.

(Beifall bei der CDU)

Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor 25 Jahren haben sich die Bürger in Sachsen und in den anderen neuen Bundesländern diese Grundpfeiler erkämpft. Sie haben Nachteile in Kauf genommen, und sie haben sehr viel riskiert. Durch friedliche Demonstrationen, durch friedliche Versammlungen gelang den Menschen damals eine friedliche Revolution. Die Leipziger Montagsdemonstrationen sind legendär. Aber es genügt nicht, nur auf die Vergangenheit zu schauen. Wir müssen Freiheit und Demokratie heute nicht mehr erstreiten, aber wir müssen sie verteidigen.

Im Festakt zum 25. Jahrestag der friedlichen Revolution in Leipzig hat Bundespräsident Gauck völlig zu Recht gesagt: „Wir würden den alten Ruf ‚Wir sind das Volk!‘ nur halb verstehen, vielleicht sogar entwerten, wären wir

der Meinung, er hätte nur für die Zeit der friedlichen Revolution gegolten.“ Ich kann diesen Worten nur zustimmen, denn unsere Demokratie lebt, wenn jeder Einzelne sich engagiert. Freiheit wächst, wenn jeder Bürger Verantwortung übernimmt. Ob das in Kirchen, ob das in Vereinen, ob das in Gewerkschaften oder irgendwo anders in der Gesellschaft geschieht, ist völlig gleich.

Natürlich ist auch die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit ein solches Engagement in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es legitim, wenn Bürger sich Sorgen und Gedanken um das Zusammenleben in unserer Gesellschaft machen. Ich habe auch Verständnis dafür, wenn Menschen ihre Ängste öffentlich äußern. Das ist ihr gutes Recht.

(Beifall bei der CDU und der AfD)

Aber ich warne vor zu großen Vereinfachungen, denn die Unterschiede zu 1989 liegen auf der Hand. Damals sprach das Volk tatsächlich mit einer Stimme.

(Dr. Frauke Petry, AfD: Das stimmt nicht!)

Heute ist das anders. Die Meinungen, zum Beispiel zum Thema Asyl, sind vielfältig. Es genügt nicht, auf die Straße zu gehen und zu sagen: „Wir sind das Volk!“. Das reicht schon deshalb nicht, weil sich das Volk – anders als in der damaligen DDR – alle vier Jahre auf Bundesebene und alle fünf Jahre im Freistaat Sachsen in freien Wahlen echte Volksvertretungen gibt.

Es gibt noch einen wichtigen Unterschied zu damals. Herr Abg. Baumann-Hasske hat es richtig gesagt: Mit der friedlichen Revolution vor 25 Jahren haben sich die Menschen die Freiheit erst erkämpft. Heute können sie sich ungehindert und ohne staatliche Repressionen versammeln und ihre Meinung äußern. Die Freiheit dazu bringt aber auch Verantwortung mit sich, denn Freiheit ist immer Freiheit in Verantwortung.

Wer Freiheit für sich in Anspruch nimmt, der muss auch die Freiheit seiner Mitmenschen anerkennen. Wer die verfassungsrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit dafür in Anspruch nimmt, Grundrechte anderer pauschal infrage zu stellen, der scheint genau das aus den Augen verloren zu haben. Wer Versammlung dazu missbraucht, Ängste zu schüren, um daraus politisches Kapital zu schlagen, der wird seiner Verantwortung auch nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Tatsache ist, dass die Staatsregierung die Sorgen und Nöte der Bürger sehr ernst nimmt. Darum wollen wir, wie es der Ministerpräsident auch schon gesagt hat, mit den derzeit Protestierenden ins Gespräch kommen. Als ersten Schritt dazu wird die sächsische Justiz ihren Beitrag leisten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht, das Landgericht Görlitz, die Staatsanwaltschaft Görlitz und das Sozialgericht Dresden werden am 21. Januar 2015 für Gespräche zur Verfügung stehen und zu Asylverfahren informieren. Es ist aber auch die sächsische Justiz, die

unabhängig und unvoreingenommen die Verwirklichung des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit für alle gewährleistet.

(Beifall des Abg. Dr. Stefan Dreher, AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur eine Gesellschaft, die einander zuhört und deren Menschen sich gegenseitig ernst nehmen und andere Meinungen zulassen, kann friedlich zusammenleben.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU, der SPD, der AfD und den GRÜNEN)

Herr Staatsminister Gemkow sprach für die Staatsregierung. Wir sind am Ende der 1. Aktuellen Debatte angekommen.

Wir treten ein in die

2. Aktuelle Debatte

Auch auf Sachsen kommt es an – Konsequenzen

aus dem UN-Klimagipfel 2014 ziehen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Als Antragstellerin hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Herr Kollege Günther, bitte.

(Abg. Gerd Lippold, GRÜNE, geht zum Rednerpult.)

Nein? – Oh, Herr Kollege Lippold. Ich muss mich entschuldigen, Herr Kollege Lippold, bitte.

Kein Problem.

Es ist heute wahrscheinlich eine Ihrer ersten Reden.

(Zuruf: Nein!)

Ich habe Sie verwechselt, Entschuldigung. Jetzt ergreift Herr Kollege Lippold das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben eine Aktuelle Debatte beantragt, weil die Vertreter der Welt zu einem Klimagipfel zusammengekommen sind. Der USAußenminister hat dort erklärt: „Wenn wir scheitern, werden und sollen zukünftige Generationen denjenigen nicht vergeben, die diesen Moment ignoriert haben. Sie werden wissen wollen,“ – so der Außenminister – „wie wir nur so dermaßen blind, wie wir so ideologielastig und so entsetzlich disfunktional gewesen sein können.“

Wem der Außenminister eines demokratischen US-Präsidenten nicht hinreichend zitierfähig erscheint, für den habe ich noch ein zweites Zitat. Der Papst mahnte anlässlich des Klimagipfels in Lima, die Zeit liefe davon, und kündigte eine Enzyklika zum Ende des fossilen Zeitalters an. Er sprach von einem „klaren, endgültigen und unaufschiebbaren ethischen Imperativ“, jetzt etwas zu tun, bevor es zu spät ist, und zwar mit vereinten Kräften und ohne Rücksicht auf Einzelinteressen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Genau das ist der Punkt, bei dem wir auf unser Sachsen zu sprechen kommen müssen. Warum hat die letzte

Staatsregierung beim Thema Klimaschutz so wenig bewegt? Warum spielt der Klimaschutz auch in diesem Koalitionsvertrag nur eine Statistenrolle? Dafür gibt es jede Menge Ausreden, die hundertfach widerlegt worden sind, wie die der Unvermeidbarkeit von CO2-Emissionen, weil diese durch den Emissionshandel vorgegeben seien, oder die Story von der Unfähigkeit, von Deutschland aus etwas zu bewegen, weil wir nur für 2 1/2 % der globalen Emissionen verantwortlich sind.