Protocol of the Session on December 18, 2014

nämlich allein pro Jahr 50 Millionen Euro aus den Regionalisierungsmitteln für den Bau des City-Tunnels in Leipzig zu verwenden.

(Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Ich habe an diesem Pult schon einmal gesagt, der CityTunnel Leipzig gehört zum ÖPNV. Er gehört zum Schienensystem dieses Landes. Er ist kein Weinkeller der Leipziger Messestadt.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Enrico Stange, DIE LINKE)

Dass Sie den Ereignissen hinterherlaufen, sieht man deutlich. Sie hätten sich einmal unseren Koalitionsvertrag, den Kollege Baum hier vorgetragen hat und der von uns allen beschlossen wurde, durchlesen müssen, Frau Jähnigen. Wir stehen in dieser Legislaturperiode vor der Herausforderung, dass wir für die Betriebskosten und die Investitionskosten mehr Geld geben, weil diese Investitionen für einen modernen Bahnverkehr, für einen modernen ÖPNV, für einen modernen SPNV von uns abgearbeitet wurden. Jetzt muss eine auskömmliche Finanzierung erarbeitet werden. Dazu wurde auch diese Strategiekommission einberufen. Dazu werden wir in diesem Hohen Hause im kommenden Jahr einige Diskussionen führen. Ich kann Sie schon heute ermuntern, sich dort aktiv einzubringen.

(Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Selbstverständlich.

Bitte, Frau Jähnigen.

Herr Kollege, ich habe den Koalitionsvertrag mit großem Interesse gelesen und frage Sie daher, wie Sie den Koalitionsvertrag in diesem Haushalt umsetzen wollen, während die Strategiekommission noch arbeitet.

Das dürfte keine Sorge sein. Die größte Sorge ist im Moment, dass vonseiten des Bundes noch keine Entscheidung zu den Regionalisierungsmitteln getroffen wurde. Sie haben es in Ihrem Redebeitrag vorhin selbst gesagt. Alle Verkehrsminister, Frau Jähnigen, haben die Forderung aufgemacht, 8,5 Milliarden Euro als Regionalisierungsmittel einzusetzen. Es ist mit dem Bund zu verhandeln. Ich will nicht sagen, dass die Verhandlungen gescheitert sind, aber sie haben noch

zu keinem Ergebnis geführt. Mit dem Bund muss weiter verhandelt werden, auch über die Dynamisierungsrate.

Gestatten Sie eine weitere Frage von Frau Kollegin Jähnigen?

Ja, bitte.

Haben Sie als CDU-Fraktion eigene Vorstellungen zur Durchsetzung des Koalitionsvertrages?

(Zuruf von der CDU: Ja!)

Wir haben schon alle Jahre als CDU-Fraktion eigene Vorstellungen gehabt.

(Beifall bei der CDU)

Dazu braucht es sicherlich keine Frage. Als Mehrheitsfraktion und größte Fraktion in diesem Hause und in der Regierungsverantwortung dürfte daran sicherlich kein Zweifel bestehen.

Meine Damen und Herren! Hier wurde auch etwas zum Thema Schmalspurbahnen gesagt. Es gibt verschiedene Schmalspurbahnen, auch in der Oberlausitz, die im Regelverkehr fahren. Warum sollen die nicht aus den ÖPNV-Regionalisierungsmitteln finanziert werden? Dafür gibt es für mich keinen Grund. Und wenn Sie hier sagen, wir sollen das im Tourismusbereich oder sonst irgendwo ansiedeln, dann ist die Frage: Wie finanzieren Sie das? Wenn wir einmal zu den Löchern von den LINKEN sehen, von denen Herr Gebhardt gerade gesprochen hatte: Da sind doch die Löcher schon vorprogrammiert, Herr Gebhardt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Welche Löcher?)

Natürlich, Sie produzieren doch hier in dem Haus ständig tiefe Löcher, weil Ihre Haushaltsvorschläge doch nie realistisch sind und nie der Wirklichkeit entsprechend.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Ich habe Sie im Haushaltsausschuss noch nie mitbekommen!)

Ich bin ja leider nicht im Haushaltsausschuss,

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Gott sei Dank, jetzt fällt es mir auch auf!)

aber Ihre politischen Ansätze für eine korrekte Haushaltsführung sind meilenweit von unseren Vorstellungen entfernt.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt, Herr Heidan!)

Das ist auch gut so.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Ihr Antrag ist nicht notwendig. Ihrem Antrag werden wir nicht zustimmen. Wir machen hier solide Regierungsarbeit. Ich lade Sie jetzt schon ein, Ihre Zustimmung dafür im kommenden Jahr zu geben.

(Lachen des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war die CDUFraktion. Es sprach Herr Kollege Heidan. Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf in der regulären Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Die einbringende Fraktion der GRÜNEN hätte jetzt die Gelegenheit für ein Schlusswort, so sie denn diese Gelegenheit ergreifen möchte. – Das tut sie. Frau Jähnigen, bitte.

(Zurufe von der CDU: Die Staatsregierung!)

Entschuldigung, jetzt hätte ich fast die Staatsregierung vergessen. Entschuldigung, Herr Staatsminister Dulig. Erst die Staatsregierung, dann das Schlusswort, selbstverständlich.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Antrag „Öffentlichen Verkehr Sachsens auskömmlich finanzieren – Kürzungen zurücknehmen, rechtliche Grundlagen für den Eisenbahnverkehr stärken“ vor. Vom Inhalt her gibt es keinen Widerspruch, das teilen wir. Die Überschrift beschreibt das, was sicherlich ein Großteil dieses Hauses befürwortet, wenn es um die Frage geht: Wie sichern wir unseren ÖPNV für Sachsen?

Dass die Mittel für den öffentlichen Verkehr nicht reichen, ist unumstritten. Nötig sind laut einem durch die Länder in Auftrag gegebenen Gutachten jährlich 8,5 Milliarden Euro und eine Dynamisierung der Mittel von insgesamt 2,8 %. Um diesen hohen Mittelbedarf vom Bund einzufordern, haben die Länder auf ihrer Verkehrsministerkonferenz am 2. Oktober ein eindeutiges Signal an die Bundesregierung gesandt.

Die jährlich rund 7 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den Betrieb des Schienenpersonennahverkehrs zahlt, reichen seit Jahren nicht mehr aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Insbesondere geht es hier um die überdurchschnittlich steigenden Kosten für die Trassen- und Stationsentgelte. Hier fordern die Länder auf Basis des Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz ein Entgegenkommen des Bundes. Die schwer kalkulierbaren Kostensteigerungen für die Nutzung von Eisenbahnstrecken und Stationen müssen nach Auffassung der Länder künftig direkt vom Bund ausgeglichen werden. Nur so ist eine dauerhafte Entlastung der Aufgabenträger sowie eine bessere Planbarkeit möglich.

Am 28. November 2014 haben die Länder deshalb im Bundesrat beschlossen, einen auf dem VMK-Beschluss basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes im Bundestag einzubringen. Die Bundesregierung ist nun gefordert, den Nahverkehr nicht länger auszubremsen. Denn obwohl dem Bund zwei Gutachten vorliegen, darunter sogar eines vom Bundesministerium für Verkehr, die die Notwendigkeit der deutlichen Steigerung der Mittel ab 2015 belegen, und

eine entsprechende Bitte der Ministerpräsidentenkonferenz geäußert wurde, verweigert sich der Bund, zusätzliche Mittel mit einer angemessenen Dynamisierung bereitzustellen.

Auch wenn die Verhandlungen über die Höhe der Mittelzuweisungen zwischen Bund und Ländern nicht abgeschlossen sind, treten mit Beginn des neuen Jahres Änderungen der ÖPNV-Finanzierungsverordnung in Kraft. Auf der Grundlage eines neuen komplexen Budgetierungsmodells werden den kommunalen Aufgabenträgern im nächsten Jahr mehr Mittel zur Organisation des Nahverkehrs zur Verfügung stehen. Die Zweckverbände erhalten neben dem originären Anteil auch ausreichend Mittel für den Betrieb der Schmalspurbahnen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte Mittel für den Ausbildungsverkehr. Damit wird unter den neuen Regelungen die kommunale Ebene einen Anteil an den Regionalisierungsmitteln von über 90 % erhalten.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns dazu bekannt, die Aufgabenträger stärker an den Regionalisierungsmitteln des Bundes zu beteiligen, so wie es jetzt im Antrag formuliert ist. Dennoch wäre eine sofortige weitere Überarbeitung der ÖPNV-Finanzierungsverordnung, wie Sie sie fordern, ohne eine umfassende Bestandsaufnahme verfrüht.

Eine gründliche Bestandsaufnahme des sächsischen ÖPNV und die Erarbeitung neuer Finanzierungsmodelle für den ÖPNV gehören zur Kernaufgabe der im Koalitionsvertrag vereinbarten Strategiekommission. Dabei werden unter den aktuellen Bedingungen wie demografischer Wandel, veränderte Finanzausstattung, die Entwicklung der Stadt-Umland-Beziehungen sowie der ländlichen Räume belastbare Aussagen zur Ausgestaltung des ÖPNV im Freistaat Sachsen getroffen und gleichzeitig Lösungsvorschläge für eine finanzierbare Grundversorgung mit ÖPNV-Leistungen erarbeitet. Unter Beteiligung aller Akteure werden hierbei die Einführung eines integralen Taktfahrplanes und dessen zusätzlicher Finanzierungsbedarf eine sehr zentrale Rolle spielen. Aber auch die Rahmenbedingungen für die Einführung eines landesweit gültigen Sachsentarifes und Vorschläge zur besseren Koordination von Ausschreibungen sollen in der Kommission erarbeitet werden. Erste belastbare Auskünfte über Mehrbedarfe können deshalb erst nach Vorliegen des ersten Zwischenberichts der Strategiekommission erteilt werden.

Ich möchte es betonen: Auch wir sehen Handlungsbedarf und haben das Ziel, den ÖPNV in Sachsen zu verbessern. Aber wir sollten erst einmal die Ergebnisse der Kommission abwarten.

Lassen Sie mich zum letzten Punkt Ihres Antrages kommen. Um nicht in eine Scheindiskussion zu geraten, will ich Ihnen den aktuellen Sachstand zum Thema Eisenbahnregulierung erläutern. Da im letzten Jahr die Verabschiedung eines Eisenbahnregulierungsgesetzes im

Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gescheitert ist, erarbeitet die Bundesregierung derzeit

einen neuen Gesetzentwurf. Dies wurde auf der Ebene der Bund-Länder-Arbeitskreise bestätigt. Eine Möglichkeit zur inhaltlichen Einflussnahme besteht vonseiten der Länder aber gegenwärtig nicht. Informationen über konkrete Inhalte liegen der Staatsregierung deshalb in dieser sehr frühen Gesetzgebungsphase nicht vor. Damit ist der Staatsregierung nicht bekannt, ob und in welcher Form die zivilrechtliche Überprüfbarkeit der Infrastrukturentgelte im neuen Gesetzentwurf erhalten bleibt. Sobald im Rahmen der Länderanhörung im Bundesrat der Gesetzentwurf zum Eisenbahnregulierungsgesetz zur Diskussion steht, wird sich die Staatsregierung für alle Regelungen einsetzen, die den Eisenbahnverkehr und den Verbraucherschutz stärken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Schluss noch auf einen Punkt eingehen, den Kollege Böhme angesprochen hatte, und zwar mit seinem revolutionären Vorschlag: Wir fordern vom Bund die Kosten ein, die er uns durch die fehlende Dynamisierung der Bundesmittel nicht gibt. Genau das ist der Grund, warum wir dem Antrag im Punkt 1 nicht zustimmen können. Der Punkt 1 beschreibt die Selbstverständlichkeit unserer Positionen.

Wir wollen die Höhe der Regionalisierungsmittel und die Dynamisierung. Wir haben das im Bundesrat. Jetzt gibt es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Da gibt es eine gewisse Diskrepanz. Jetzt heißt es zu verhandeln, ein gutes Verhandlungsergebnis für Sachsen zu erzielen. Sie müssen aber bedenken, dass Sie dafür eine Mehrheit brauchen. Wenn ich es vorsichtig formuliere, dann ist eine große Mehrheit der anderen Bundesländer der Meinung, dass Sachsen durch die bisherigen Regulierungen durch die Regionalisierungsmittel eher bevorteilt gewesen war, weil die Schlüssel, die ansonsten zur Anwendung gebracht wurden, einen anderen Satz vorgesehen haben.

Deshalb obliegt es unserem Verhandlungsgeschick, für Sachsen eine gute Grundlage zu schaffen. Wir werden es nicht erreichen, vom Bund zusätzliche Mittel zu bekommen, da nicht wenige der Meinung sind, dass wir in den letzten Jahren etwas übervorteilt gewesen waren, was ich natürlich brüsk ablehne.

Vielen Dank.