Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes wurde zuletzt durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dritter Instanz entschieden.
Zum anderen ist dies ein kläglicher Versuch der LINKEN, das ambitionierte Projekt der Pkw-Maut an sich durch die Hintertür zu verhindern.
Dabei verkennen Sie – auch das ist nichts Neues bei den LINKEN –, dass diese Materie nicht im Kompetenzbereich des Freistaates liegt, sondern allein Bundessache ist.
Um nun die Kurzsichtigkeit Ihres Ansatzes vor Augen zu führen, müssen wir uns grundsätzlich die Frage stellen, wie unsere Verkehrsinfrastruktur künftig finanziert werden soll, damit sie unseren Ansprüchen in puncto Qualität, Umweltverträglichkeit und Sicherheit gerecht wird.
Wenn wir bedenken, dass eine zuverlässige und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur eine Voraussetzung für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist, dann muss uns sehr wohl bewusst sein, dass dies deutliche Investitionen erfordert. Allerdings – auch das ist leider Realität – liegt besonders im Bereich der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur einiges im Argen. Daher ist es die Aufgabe der Bundesregierung, weitere Ideen der Finanzierung einerseits durch Steuern und andererseits durch eine stärkere Nutzerfinanzierung, wie beispielsweise durch die PkwMaut, zu prüfen.
Insbesondere das Thema der Nutzerfinanzierung rückt immer stärker in den Fokus. An dieser Stelle hat sich in den letzten Jahren bereits einiges getan. Der hierbei im Ansatz zu erkennende Systemwechsel ist meines Erachtens richtig, muss aber noch weiter voranschreiten. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Nutzerfinanzierung als solche kein einmaliger Vorgang in Europa ist, sondern eine lange Tradition aufweist, insbesondere mit Blick auf unsere unmittelbaren Nachbarstaaten: Polen, Tschechien, Österreich, die Schweiz, aber auch Frankreich praktizieren die Nutzerfinanzierung schon lange.
Deshalb sind die Bemühungen der Bundesregierung, ausländische Nutzer unseres Verkehrsnetzes an dessen Finanzierung zu beteiligen, durchaus verständlich. Wenn die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland zugelassener Fahrzeuge neu festsetzt, dann ist das auch das originäre und souveräne Recht unseres Staates.
Verehrte Damen und Herren! Wenn man den Weg einer stärkeren Nutzerfinanzierung beschreiten möchte, indem man eine Pkw-Maut einführt, dann müssen meines Erachtens die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:
Erstens. Der Gesetzgeber muss für einen rechtssicheren Rahmen Sorge tragen, bei dem auch die von Ihnen angesprochenen datenschutzrechtlichen Aspekte hinreichend geprüft und berücksichtigt werden. Um es kurz zu sagen: Der Datenschutz muss gesichert sein.
Zweitens. Die Einnahmen aus der Pkw-Maut müssen tatsächlich für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden und dürfen nicht verwendet werden, um andere Haushaltslöcher zu stopfen.
Drittens. Es darf kein Bürokratiemonster geschaffen werden, das letztlich mehr Geld verschlingt, als es einbringt.
Mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Dobrindt und das von Ihnen vorgeschobene Argument des Datenschutzes ist schon jetzt festzustellen, dass er unter § 5 des Gesetzentwurfes eine strenge Zweckbindung der Maut-Daten enthält. Die Daten – hierzu zitiere ich Absatz 5 – „dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.“
Insofern die Datenschutzbeauftragten der Länder dennoch begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen den Datenschutz haben, werden sich diese über den Bundesdatenschutzbeauftragten – so denke ich – in die Diskussion einbringen. Grundsätzlich ist die Sicherung des Verkehrs und seiner Infrastruktur, die der Gesetzentwurf über eine Ausweitung der Nutzerfinanzierung verfolgt, die unerlässliche Voraussetzung für eine funktionierende Wirtschaft. Daher werden wir zwangsläufig nicht drum herumgekommen, das jetzige Finanzierungssystem hin zu einer Nutzerfinanzierung umzubauen. Ob die Nutzerfinanzierung mittels der Pkw-Maut erfolgen wird, ist aber letztlich die Entscheidung des Bundestages und nicht des Sächsischen Landtags.
Im Übrigen erinnert die heutige Debatte zur Einführung einer elektronischen Erfassung ein wenig an die Einführung der Lkw-Maut vor einigen Jahren. Trotz anfänglicher Kritiken und Schwierigkeiten bei der Implementierung des Systems hat sich die Lkw-Maut in der Zwischenzeit zu einem modernen Erfolgsmodell entwickelt.
Vor diesem Hintergrund, Kollege Stange, wäre es geradezu schizophren, zwei Systeme nebeneinander einzuführen. Wenn man ein System schon erfolgreich nutzt, sollte man das zweite System dazunehmen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Solche Art von Stellvertreterkriegen auf Landesebene, wie sie der Antrag der LINKEN demonstriert, sind albern und lenken aus meiner Sicht vom notwendigen Kern des Regelungsgegenstandes ab, nämlich der umfangreicheren Finanzierung unseres Verkehrsnetzes. Aus diesen Gründen werden wir den Antrag der LINKEN ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Pkw-Maut war und ist schon ein sehr brisantes Thema. Aber um es vorwegzusagen: Der schriftliche Antrag der LINKEN war in seiner Aussage nicht wirklich eindeutig: Haben Sie, die LINKEN, denn nun ein Problem mit der
Wenn ja: Haben Sie ein datenschutzrechtliches Problem mit der Kennzeichenerfassung oder ist es am Ende so, dass Ihnen die geplante elektronische Kennzeichenerfassung nur zu teuer ist und Sie lieber die Maut, wie in Österreich, mit einer analogen Vignette erheben wollen?
Sehr geehrter Herr Kollege Stange, Ihrer Aussage war zu entnehmen, dass es wohl vor allem datenschutzrechtliche Bedenken sind. Lassen Sie mich ein paar kurze Ausführungen zur Pkw-Maut aus verkehrspolitischer und wirtschaftlicher Sicht machen. Zu den datenschutzrechtlichen Bedenken wird dann mein Kollege Herr Baumann-Hasske in der zweiten Runde etwas sagen.
Die SPD-Fraktion stand der Pkw-Maut für Ausländer immer skeptisch gegenüber. Es war aber der Beharrungswille der bayerischen CSU, der letztlich dafür gesorgt hat, dass die Pkw-Maut im Koalitionsvertrag gelandet ist und der entsprechende Gesetzentwurf gestern im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Wir konnten uns zumindest dahin gehend durchsetzen, dass die Maut bzw. die Infrastrukturabgabe – so die offizielle Bezeichnung – überhaupt nur auf Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden soll. Der kleine Grenzverkehr, das heißt ausländische Autofahrer, die zum Beispiel für einen Tagesausflug zu uns kommen, werden nicht belastet.
Klar ist aber, dass auch wir uns für das Verursacherprinzip einsetzen. Wir finden es richtig, dass diejenigen, die unsere Infrastruktur nutzen, dafür auch ihren finanziellen Beitrag leisten. Wie groß dieser Beitrag am Ende wirklich ist, können wir heute natürlich noch nicht absehen.
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat berechnen lassen, dass sich die Mauteinnahmen insgesamt auf 3,7 Milliarden Euro belaufen werden. Davon entfallen circa 3 Millionen Euro auf in Deutschland zugelassene Pkw, die ja durch eine Änderung der Kfz-Besteuerung nicht mehr zahlen sollen als bisher. Bleiben also 700 Millionen Euro, die auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge entfallen. 195 Millionen Euro gibt das Bundesverkehrsministerium als Systemkosten an. Damit sollten übrigens auch die Kosten der Kennzeichenerfassung abgedeckt sein. Insgesamt bleiben nach den Vorstellungen des Bundesverkehrsministers also rund 500 Millionen Euro übrig, die direkt in die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur fließen sollen. Beim Investitionsstau von über 7 Milliarden Euro, wie ihn kürzlich die Bodewig- und die Daehre-Kommission benannt haben, sind diese 500 Millionen Euro nicht wirklich viel.
Erstens muss die Maut dem EU-Recht entsprechen und darf niemanden grundsätzlich diskriminieren. Die EU hat dort sicherlich noch wesentliche Zweifel.
Zweitens dürfen im Inland zugelassene Fahrzeuge durch die Maut nicht zusätzlich belastet werden. Hier halten auch wir uns strikt an die Vorgaben des Koalitionsvertrages. Wie und ob das am Ende umgesetzt wird, ist Aufgabe des Bundesverkehrsministeriums.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist von immenser Bedeutung für alle Bürger in unserem Land. Sie hören es schon: Die AfD-Fraktion wird diesem Antrag mehrheitlich zustimmen.
Damit sage ich eines deutlich: Für uns ist es nicht entscheidend, wer etwas einbringt, sondern was gesagt wird. Was Sie hier sagen und was Sie hier einbringen, finden wir richtig.
Ein abenteuerlicher Vorschlag ist es, elektronisch eine Maut zu erheben im Sinne des Infrastrukturabgabegesetzes, und zwar aus drei Gründen: erstens dem Datenschutz, zweitens der Wirtschaftlichkeit und drittens der Unverhältnismäßigkeit der Mittel bei der Kriminalitätsbekämpfung.
Erstens, zum Datenschutz. Die Möglichkeit einer totalen Überwachung ist mit diesem System gegeben. Wir sind noch nicht richtig auf der Straße und sind bereits erfasst. Wer von uns möchte das, meine Damen und Herren?
Auch kollidiert dieses Vorhaben mit dem Grundgesetz Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 1 Abs. 1, mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Problematisch hierbei ist auch die Abgabe hoheitlicher Aufgaben an Private im Bereich hochsensibler Daten. Auch das sollten wir bedenken.
Das ist ein halber Kriminalroman: Ort der Erfassung des Fahrzeuges, Kennzeichen, Merkmale des Fahrzeuges, Ident-Nummer, Bankverbindung und Name, Wohnort des Halters, Bild des Kraftfahrzeuges, Name und Anschrift desjenigen, der das Auto führt, Miterfassung von Fahrzeugführer und mitfahrenden unbeteiligten Personen durch Foto. Wer möchte denn das haben? Ich muss sagen, das ist erstaunlich. Das Erheben, Speichern und Nutzen der Daten von Privat für das Bundesamt für Güterverkehr und das Kraftfahrzeugbundesamt halten wir auch für sehr bedenklich. Die Speicherzeit der Daten beträgt teilweise bis sechs Jahre, meine Damen und Herren. Allein für die Erstattung der Abgaben, falls das notwendig ist, sind 13 Monate vorgesehen.
Wir alle wissen, dass Daten niemals zu 100 % sicher sind. Wir können in das Gesetz hineinschreiben, was wir wollen, die Daten sind nicht sicher. Wenn sie einmal draußen sind, sind sie draußen. Sie können verwendet werden und sie werden auch missbraucht. Das haben wir alle schon erlebt.
Zweitens, die Wirtschaftlichkeit. Das ist ein gigantischer Aufwand. Die Kosten wurden schon genannt. 337 Millionen Euro wurden veranschlagt, dabei sind 276 Millionen Euro in Privathand. Das sind immense Folgekosten von 195 Millionen Euro per anno, davon sind 134 Millionen Euro in Privathand.
Ich weise auch darauf hin: Die Gefahr einer Gewinnerzielungsabsicht bei privaten Unternehmen ist logischerweise gegeben und kann zu einer Kostensteigerung führen. Was passiert bei einer Vertragsänderung, wenn die Partner nicht mehr zusammenkommen können? Dann kommt ein neues System mit neuen Kosten. Das alte kann man nicht verwenden. Das will man nicht haben. Auch das kann passieren. Eine Verschleuderung von Ressourcen ist es obendrein. Meine Damen und Herren, die Registrierung der Inländer-Pkw ist durch die Kfz-Zulassungsbehörden oder die Finanzämter jetzt schon unproblematisch möglich. Dort kann man das ganz einfach machen.
Drittens, Unverhältnismäßigkeit der Mittel bei der Kriminalitätsbekämpfung. Es wird ja immer dieser Fall mit dem Autobahnschützen angeführt. Dort hat man mit unrechtmäßigem Verwerten der Daten den Fall dann doch gelöst und als Begründung herangezogen, dass man die Daten nun doch braucht.
Die Nutzung der modernen Technik zur Kriminalitätsbekämpfung ist auch ohne dieses neue Verfahrens bereits jetzt möglich. Wir können die mobile Kennzeichenerfassung einsetzen, unter den bekannten Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes versteht sich. Ich nehme Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.03.2008 bezüglich hessisches Gesetz über Sicherheit und Ordnung. Sie haben den Prozess verloren. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Es ist möglich, diese Daten zu erheben, wenn der Abgleich unverzüglich erfolgt, wenn er danach sofort gelöscht wird, wenn das Gewicht der Beeinträchtigung groß ist und wenn ein konkreter Anlass besteht und das nicht flächendeckend ist. Man kann es also jetzt schon tun. Das wird allemal billiger sein, als dieses Monster auf die Straßen zu bringen.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte ist schon zitiert worden. Ich frage trotzdem noch einmal: Wenn wir ihn gar nicht ernst nehmen, wofür brauchen wir den Datenschutzbeauftragten dann? Er hat doch gerade die Aufgabe, uns die Sensibilität diese Problems vor Augen zu führen. Also sollten wir auch zuhören, wenn er seine Stimme warnend erhebt.
Fazit: Eine wohl jedem deutschen Autofahrer bekannte Vignette ist die einfachste und preiswerteste Lösung, und sie kollidiert nicht mit dem Grundgesetz. Aus diesem